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Grundsätzlich gibt es Deutschland keine eigene Steuer für Kapitalgewinne mit Kryptowährungen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Krypto Einkünfte immer steuerfrei wären. Gerade Gewinne aus Bitcoin Geschäften mit einer Haltedauer von weniger als einem Jahr müssen Sie zwingend in der persönlichen Steuererklärung angeben.

Im heutigen Artikel gehen wir vertiefter auf die korrekte Versteuerung von Bitcoins ein und geben Ihnen Tipps zur Steuererklärung beim Krypto Handel.

4 Tipps für die Krypto Steuererklärung
4 Tipps für die Steuererklärung mit Kryptowährungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich gibt es keine eigene Steuer für Kryptowährungen, Anleger müssen Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.
  • Ein entscheidender Faktor bei der Besteuerung von Gewinnen aus dem Krypto Handel ist die Haltedauer der Währung. Bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr bleiben Gewinne aus dem Krypto Handel sogar steuerfrei.
  • Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr gibt es eine jährliche Freigrenze von 600 Euro.
  • Ein Steuerfachmann kann bei der Absetzung möglicher Abzüge, beispielsweise bei der Verrechnung von Verlusten, helfen.

Gibt es eine Bitcoin-Steuer oder eine Bitcoin-Steuererklärung?

Es gibt also keine eigene Steuer für Bitcoin, Ripple oder andere beliebte Coins. Genauso wenig gibt es eine eigene Steuererklärung, denn alle Angaben zu Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen werden in der herkömmlichen Einkommensteuererklärung festgehalten. 

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden als private Veräußerungsgeschäfte definiert und müssen dementsprechend mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Je nachdem, in welcher Lebenshälfte man sich befindet, können hier enorme Abgaben an den Fiskus zusammenkommen. Wer mit dem Kryptohandel Geld verdient, hat es nicht etwa mit der Kapitalertragssteuer zu tun, wie es bei alltäglichen Geldanlagen der Fall ist. 

Wie werden Bitcoins versteuert?

Wie hoch die Steuerlast für Gewinne aus dem Kryptohandel ausfällt, liegt einerseits an der Haltedauer und andererseits an der Höhe der erzielten Gewinne. Als Berechnungsmethode wird FIFOfirst in, first out – zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass der erste Kauf mit dem ersten Verkauf verrechnet wird. 

Wie unterschiedlich Bitcoins in der Steuererklärung behandelt werden, haben wir uns in den folgenden Abschnitten etwas genauer angesehen:

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Haltedauer von mehr als einem Jahr

Wer Bitcoin, Ripple & oder eine andere Kryptowährung länger als ein Jahr in seinem Krypto Wallet hält und anschließend mit Gewinn verkauft, kann sich bequem zurücklehnen. In diesem Fall greift die einjährige Spekulationsfrist, die dazu führt, dass die Erträge aus dem Kryptohandel steuerfrei bleiben.

  • Beispiel: Anleger A kauft am 03.01.2020 einen Bitcoin im Wert von 6.560 Euro. Denselben Bitcoin verkauft Anleger A am 12.02.2021 zu einem Preis von 39.200 Euro und erzielt einen Gewinn von mehr als 32.640 Euro. Der Gewinn ist steuerfrei, da Anleger A die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten hat.

Haltedauer von weniger als einem Jahr

Anders sieht es aus, wenn Trader ihre Kryptowährungen zur kurzfristigen Spekulation einsetzen und für weniger als ein Jahr in ihrem Krypto Wallet halten. Wer seine Coins vor Ablauf der Mindesthaltedauer mit Gewinn veräußert, muss diesen in der Einkommensteuererklärung angeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. 

Angehende Investoren und Anleger ohne großes Kapital können aber aufatmen, denn für geringe Erträge gibt es eine Freigrenze in Höhe von 600 Euro.

  • Beispiel: Anleger A kauft am 03.01.2020 einen Bitcoin im Wert von 6.560 Euro. Anleger A ist zwar kein Daytrader, er freut sich allerdings am 20.11.2020 über einen Bitcoin Preis von 15.750 Euro und verkauft den Coin mit einem Gewinn von 9.190 Euro. Da er den Bitcoin nicht länger als ein Jahr gehalten hat, kann er lediglich von der Freigrenze von 600 Euro profitieren. Die restlichen 8.590 Euro Gewinn werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. 

Krypto Staking, Lending & Co. in der Steuererklärung

Krypto-Trader können nicht nur mit explosionsartigen Kurssteigerungen enorm viel Geld verdienen, sondern mit dem Staken von Kryptowährungen ein zusätzliches Einkommen erzielen. Wer sein Krypto-Vermögen an einen Staking Pool abgibt, wird im Gegenzug mit attraktiven Belohnungen in Form von Extra-Coins entlohnt. 

Bislang waren Staking, Lending & Co. zwar mit tollen Renditemöglichkeiten verbunden, jedoch sorgte der Einsatz für eine Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre. Das bedeutete also: Hat man Kryptowährungen gekauft und für das Krypto Staking eingesetzt, konnte man diese erst nach mindestens zehn Jahren steuerfrei verkaufen – ein enormer Nachteil für viele Investoren.

Allerdings hat das Bundesfinanzministerium nun endlich Stellung zu diesem wichtigen Thema bezogen. Mit einem neuen Schreiben wird inzwischen klar, dass sich die Spekulationsfrist nicht auf zehn Jahre verlängert, sondern weiterhin bei einem Jahr verbleibt – auch mit dem Einsatz von Staking, Lending oder Yield Farming. 

Allerdings gibt es auch bei Zinszahlungen aus Krypto Staking & Co. einige Details, die man beachten sollte:

  • Erträge aus dem Krypto Staking oder ähnlichen Prozessen werden als Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt.
  • Es gilt eine Freigrenze in Höhe von 256 Euro.
  • Alle darüber hinaus erzielten Gewinne werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
  • Die Mindesthaltefrist der eingesetzten Coins beträgt weiterhin ein Jahr.
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Wann wird der Kryptohandel zu einer gewerblichen Tätigkeit?

Wer als privater Anleger gelegentlich Kryptowährungen handelt und alle Transaktionen vollständig in der Steuererklärung angibt, wird in der Regel kaum Probleme mit dem Fiskus bekommen. Anders könnte es bei Daytradern aussehen, die regelmäßig hohe Gewinnsummen erzielen. Nicht selten kommt es vor, dass das Finanzamt dem Daytrader eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt – das gilt besonders dann, wenn die Einnahmen aus dem Krypto-Trading die Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit übersteigen.

In diesem Fall greift weder die Regelung nach § 22 Nr. 3 EStG noch die Behandlung als privates Veräußerungsgeschäft. Sobald das Finanzamt eine gewerbliche Beschäftigung vermutet, werden alle Gewinne als Betriebsvermögen versteuert. Sollte es so weit kommen, kann es helfen, rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen und alle Transaktionen lückenlos zu dokumentieren.

Eine weitere Versteuerung als gewerbliche Einnahme liegt bei Krypto Mining vor. Wer etwa Bitcoin selbst schürft und anschließend in FIAT-Geld umwandelt, muss diese Erträge ab dem ersten Euro vollständig versteuern. 

Weitere Tipps für die Krypto Steuererklärung

Nicht nur die Höhe der anfallenden Steuerlast ist für Krypto-Investoren interessant. Wer mit dem Kryptohandel Geld verdient, kann nämlich auch bares Geld sparen. Alle Tipps für die Bitcoin Steuererklärung haben wir hier zusammengefasst:

  • Kosten geltend machen: Wer mit Kryptowährungen handelt, kann etwa die Kosten für ein Krypto Wallet oder die Depotgebühren einer Krypto Börse steuerlich absetzen.
  • Hilfe holen: Wer trotz unserer Tipps mit der Angabe von Gewinnen aus dem Kryptohandel in der Steuererklärung überfordert ist, sollte sich professionelle Hilfe holen. Auch Lohnsteuervereine können privaten Anlegern bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung zur Seite stehen.
  • Verluste verrechnen: Wer im Vorfeld mit dem Handel von Bitcoin & Co. Verluste realisiert hat, kann diese ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Mit dem sogenannten Verlustvortrag können auch zukünftige Krypto-Gewinne mit den bisherigen Verlusten verrechnet werden. Das gilt allerdings nur für Kryptowährungen – wer gleichzeitig mit Aktien oder ETFs handelt, arbeitet mit mehreren Verlusttöpfen
  • Informiert bleiben: Besonders steuerliche Vorgaben unterliegen am Krypto-Markt einer ganz eigenen Dynamik und können sich zügig ändern – auch unser Ratgeber ist nur eine Momentaufnahme der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. Wer sich auf eine rechtlich einwandfreie Beratung verlassen möchte, sollte eigene Recherchen anstellen und gegebenenfalls einen Steuerberater kontaktieren.

Fazit – Die Krypto Steuererklärung ist mittlerweile klar geregelt

Kryptowährungen sind hervorragende Anlagealternativen, um der steigenden Inflation zu entkommen und attraktive Renditen zu erzielen. Allerdings hat auch das Finanzamt ein Auge auf die erzielten Gewinne, denn Erträge aus dem Kryptohandel werden als private Veräußerungsgeschäfte behandelt und mit dem persönlichen Steuersatz belegt.

Wer kann, sollte seine Coins also mindestens für die Spekulationsfrist von einem Jahr in seinem Krypto Wallet halten, um steuerfreie Gewinne genießen zu können. Wer mit Bitcoin & Co. bereits Verluste realisiert hat, sollte auch diese in der Steuererklärung festhalten und in einem Verlusttopf sichern. 

Setzt man seine Coins für das Staking, Yield Farming oder Lending ein, kann man von einer neuen Regelung des BMF profitieren. Zwar werden die Erträge daraus versteuert, jedoch verbleibt die Haltefrist der eingesetzten Coins weiterhin bei einem Jahr

FAQs – Die meist gestellten Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Kryptowährung?

Wie hoch die Steuern auf Kryptowährung ist, die abgeführt werden muss, hängt davon ab wie lange Sie die Währung besessen haben und wie hoch der Gewinn beim Verkauf war.
Der Verkauf von Bitcoins ist bis zu einem Gewinn von 600 € steuerfrei, sobald man diese länger als ein Jahr besessen hat. Ist der Gewinn höher, muss die gesamte Summe zu versteuern. Diese Regel gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäft.

Achtung: Kryptowährungen, die in ihren Besitz über Mining gekommen sind, müssen mindestens 1 Jahr im Besitz sein, damit ein Gewinn von maximal 600 € steuerfrei ist.

Werden Bitcoins häufig gekauft und verkauft, wird es komplizierter für jeden Coin die Haltedauer exakt zu ermitteln. Aus diesem Grund kann es ratsam die FIFO-Methode anzuwenden, um entsprechende Nachweise zu haben. Die meisten Finanzämter akzeptieren diese Methode.

Wissenswert: FiFO-Methode bedeutet, dass die Kryptowährung verkauft wird, die als erstes angeschafft wurde.

Wie erfährt das Finanzamt von den Gewinnen durch Krypto-Trading?

Das Finanzamt erfährt von Gewinnen durch Krypto-Trading durch die Kapitalertragssteuer, die die Broker automatisch an das Finanzamt abführen müssen.

Wie Bitcoin in der Steuererklärung angeben?

Unter der Kategorie „Einkommen“ wird angegeben, ob im vergangenen Jahr Kryptowährung verkauft wurde, wie lange die Währung im Besitz war und zu welchem Preis sie gekauft und verkauft wurde. Natürlich darf nicht vergessen werden, auch die Kosten aufzuführen, die beim Verkauf angefallen sind. 

Was gilt, wenn ich mit Kryptowährung Verlust gemacht habe?

Wurden beim Handel mit Kryptowährung Verluste gemacht, wird dadurch die Steuerlast gemindert. Natürlich können die Verluste auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im jeweiligen Steuerjahr fürs Finanzamt reduzieren.

Andre Witzel
Andre Witzel ist selbstständiger Trader und der Gründer von Trading.de. Er teilt seine Strategien und Methoden mit meinen Lesern. Er weiß genau welche Fehler Anfänger machen und kann ihnen die besten Tipps geben. Lernen Sie von seinen Erlebnissen auf Trading.de.
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