Die Bonifikation ist die Vermittlungsprovision, die der Emittent bei der Ausgabe von Wertpapieren an die Banken zahlt. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff Zinsen, die zusätzlich zum Zinssatz für eine Spareinlage gezahlt werden.
Im Bankgeschäft kann als Vergütung für die Tätigkeit der Konsortialbanken bei der Ausgabe von Wertpapieren eine Bankprämie gezahlt werden. Um die Nachhaltigkeit der Investitionen zu erreichen, kann im Bonusvertrag auch eine Bindungsfrist für den Wiederverkauf und eine Preisgarantie vereinbart werden. Wird der Bonusanteil innerhalb der Sperrfrist an den Aussteller zurückgegeben, muss der Bonus oder ein Teil davon zurückgezahlt werden. Die Höhe des Bonus hängt unter anderem vom Rating des Emittenten, der Marktlage und den Merkmalen des emittierten Wertpapiers ab.