Begriff und Definition
Wertpapiere, die in den von einer Versicherungsgesellschaft in den zur Anlage zu bildenden Deckungsstock investiert werden dürfen, werden als deckungsstockfähig bezeichnet.
Wertpapiere, die in den von einer Versicherungsgesellschaft in den zur Anlage zu bildenden Deckungsstock investiert werden dürfen, werden als deckungsstockfähig bezeichnet.