Freijahr – Definition & -Erklärung

Unter einem Freijahr versteht man ein festgelegtes Jahr, in dem keine Tilgung des Anleihebetrages erfolgt. Für das festverzinsliche Wertpapier werden nur die fälligen Zinsen gezahlt. Es können mehrere Freijahre vereinbart werden. Eine solche Konstellation könnte für den Anleger von Vorteil sein, da der Zinssatz für einen längeren Zeitraum gezahlt wird. Zudem ist in der Regel der Zinssatz etwas höher. Auch die Emittenten können davon profitieren, dass die Rückzahlung der Anleihe zeitverzögert erfolgt.

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