Beim geregelten Markt handelt es sich um einen Teilmarkt (Segment) der Deutschen Börse. Er ist ein ehemaliges öffentlich-rechtliches Zulassungssegment. Das bedeutet: Ende 2007 wurde der geregelte Markt in den „regulierten Markt überführt.
Wissenswert:
- Der geregelte Markt ist bezüglich der Anforderungszulassungen und der Publizitätspflicht dem amtlichen Handel nachgeordnet, da diese weniger umfangreich sind.
- Das Segment wurde ungefähr Mitte 1987 in Deutschland eingeführt.
Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung am geregelten Markt erfüllt sein?
- Das an der Börse zu notierende Unternehmen muss Minimum 3 Jahre existieren.
- Es müssen mindestens 10.000 Stückaktien emittiert werden.
- Das Zulassungsdokument muss veröffentlicht werden. In diesem muss eine transparente Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse der Firma gegeben werden. (Hierbei handelt es sich um Infos, die für die Beurteilung relevant sind.)
- Der Finanzbericht muss vollständig und korrekt sein. Er muss folgende Infos beinhalten: GuV, Kapitalflussrecht und Bilanz (3. Geschäftsjahre).
- Der Lagebericht für das vorherige Geschäftsjahr darf nicht fehlen.
Wissenswert: Unternehmen, die bereits am geregelten Markt notiert sind, sind verpflichtet, einen Zwischenbericht und einen Jahresabschluss zu veröffentlichen.