Nach § 14 WG bezeichnet ein Indossament, der englische Begriff dafür lautet Vesting, eine schriftliche Übertragungserklärung mit einer Orderurkunde, die in der Regel auf der Rückseite des Zertifikats oder Optionsscheins angebracht ist, durch die das Eigentum und die Rechte an dem Optionsschein vom bisherigen Inhaber (Indossant oder Endorser) auf den neuen Inhaber (Indossatar oder Girant) übertragen werden.
Wissenswert:
- Die Übertragung von Namensaktien ist hierbei ein gängiges Beispiel für ein Indossament.
- Ein Indossament, das nur die Unterschrift des Indossanten trägt, wird Blankoindossament genannt.