Konsortium ++ Definition & Erklärung

Bei einem Konsortium handelt es sich um einen gleichberechtigten Zusammenschluss zwischen juristisch und wirtschaftlich unabhängigen Personen, die zeitlich befristet ist. Das Konsortium wird geschlossen, um ein Vorhaben gemeinsam durchzuführen. Wie die Zusammenarbeit aussieht, wird im Konsortialvertrag festgelegt. Wie dieser Vertrag auszusehen hat, dafür gibt es keine Formvorschriften.

Welche Konsortium-Arten gibt es?

  • Offenes Konsortium (Außenkonsortium): Bei diesem Konsortium sind alle Mitglieder bekannt. Der Vertrag wird zwischen allen Konsorten und Kunden geschlossen.
  • Stilles Konsortium (Innenkonsortium): Hier gehen alle Konsorten eine gleichberechtigte Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bzw. Kunden ein. Vertreten verbindlich vertreten wird der Zusammenschluss aber nur von einer Person, dem Konsortialführer. Dieser kann im Namen des Konsortiums:
    • Verhandlungen mit Unternehmen führen
    • Absprachen treffen.
    • Rechnungen stellen
    • Aufgaben zwischen allen beteiligten Personen verteilen usw.

Wissenswert: Die Kommunikation des stillen Konsortiums ist effizienter, da nur eine Person den Zusammenschluss vertritt.

  • Anbieter- bzw. Bieter-Konsortium: Hier wird versucht, den Zuschlag für eine ausgeschriebene Leistung zu bekommen.
  • Bankenkonsortium: Hier schließen sich Banken zusammen, um gemeinsam in ein Projekt zu investieren und das Risiko gleichmäßig zu verteilen.
  • Industriekonsortium: Bei dieser Art Konsortium arbeiten mehrere Firmen aus einem Industriebereich zusammen.

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