Konzern – Definition & Erklärung

Schließen sich mehrere rechtlich eigenständige Firmen unter einer einheitlichen Führung zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammen, dann wird von einem Konzern gesprochen.

Wissenswert: Bei einem Konzern hat das Mutterunternehmen als Konzernleitung eine führende Rolle. Alle anderen Unternehmen, die zu diesem Konzern gehören, sind sogenannte Tochtergesellschaften. Diese sind in der Regel abhängig.

Grundvoraussetzung für die Gründung eines Konzerns ist mindestens 1 Muttergesellschaft und 1 Tochterunternehmen (Stichwort: Unterordnungskonzern). Die rechtliche Selbstständigkeit der Tochter bleibt dabei erhalten. Allerdings gibt sie ihre finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit auf. Die Abhängigkeiten der Tochtergesellschaft entstehen durch die Kapitalbeteiligung der Muttergesellschaft (§ 16 AktG).    

Die rechtlichen Vorgaben rund um die Gründung eines Konzerns können im AktG § 15-19 nachgelesen werden.

Warum entsteht ein Konzern?

Je mehr ein Unternehmen wächst, desto ratsamer kann es sein, das wirtschaftliche Risiko aufzuteilen. Eine derartige Risikoaufteilung sorgt für eine bessere Basis, damit eine Firma ihre Expansion vorantreiben kann. Da der operative Geschäftsbetrieb auf mehrere Firmen verteilt wird, wird es für die Firma dadurch einfacher sich auf dem Markt zu behaupten.

Wissenswert: Einige Unternehmen greifen bereits bei der Gründung auf Holdingstrukturen zurück, um das Haftungsrisiko auf bestimmte Mitglieder des Konzerns zu begrenzen und klare Strukturen bezüglich der Finanzierung zu schaffen.

Welche Konzernarten gibt es?

Vertragskonzern – einfach erklärt
Laut § 291 AktG entsteht ein „Vertragskonzern“, wenn ein sogenannter Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag abgeschlossen wurde. Bei Vertragsabschluss wird auch eine einheitliche Leitung festgelegt.

Konzern durch Eingliederung

Eine weitere Form der konzernrechtlichen Unterordnung ist die Eingliederung (§§ 319 ff AktG).  Bei einer Eingliederung handelt es sich um eine Zwischenstufe zwischen einem Vertragskonzern und einer Verschmelzung, denn hier bleibt die rechtliche Selbstständigkeit als juristische Person für das eingegliederte Unternehmen erhalten. Die herrschende Gesellschaft gehören alle Aktien des eingegliederten Unternehmens. Es hat somit das komplette Weisungsrecht und die volle Kontrolle über die Finanzen der eingegliederten Firma. Durch diesen Umstand kann die herrschende Gesellschaft sogar existenzgefährdende Weisungen erteilen. Die Haftung liegt dabei aber bei der herrschenden Gesellschaft.

Was ist ein „faktischer“ Konzern?

Bei einem faktischen Konzern bleiben Vermögensschutz & Leitungsstruktur erhalten (§§ 311-318 AktG). Einen Beherrschungsvertrag gibt es bei einem faktischen Unternehmen nicht. Das leitende Unternehmen hat die Führungsposition aufgrund der Tochtergesellschaften (z. B. durch Mehrheitsbeteiligung) oder aufgrund von sonstigen Unternehmensverträgen.

Bei einem Gleichordnungskonzern gibt es keine herrschende Firma. Alle Firmen, die zu diesem Konzern gehören, sind gleichberechtigt.

Was sind Teilkonzerne?

Je größer ein Konzern wird, desto mehr Unternehmen gehören zu diesem Zusammenschluss. Das macht es notwendig, Konzernebenen zu installieren. Diese stellen einen Teilkonzern dar.

Wissenswert: Vor allem bei der Rechnungslegung sind Teilkonzerne von Relevanz, da hier einzelne Teile des Konzerns separat voneinander betrachtet werden können.

Vertikaler Konzern

Bei einem vertikalen Konzern handelt es sich um einen Zusammenschluss von Unternehmen, deren Leistungen aufeinander aufbauen.

Was ist ein horizontaler Konzern?

Ein horizontaler Konzern entsteht, wenn sich mehrere Unternehme derselben Branche auf derselben Hierarchie zusammenschließen. Das Ziel dabei ist, eine Monopolisierung am Markt zu erreichen.

Mischkonzern – einfach erklärt

Wird von einem Mischkonzern gesprochen, dann bezeichnet das den Zusammenschluss von Firmen aus verschiedenen Branchen.

Wissenswert: Der Mischkonzern wird auch als Konglomerat, Multikonzern oder auch als lateraler bzw. diagonaler Konzern bezeichnet.

Anorganische vs. organische Konzerne – die Unterschiede

Ist der wirtschaftliche Bezug beim Unternehmenszusammenschluss gegeben, dann spricht man von einem organischen Konzern. Stammen die zusammengeschlossenen Firmen nicht aus verwandten Branchen, handelt es sich hierbei um einen sogenannten anorganischen Konzern.

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