Bei der Nettodividende handelt es sich um die Summe der Bruttodividende abzüglich der zu zahlenden Steuern (Kirchen-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer) und des Solidaritätszuschlags.
Wie wird die Nettodividende berechnet?
Bruttodividende – 15 % Körperschaftssteuer = Bardividende
Bardividende – 5,5 % Solidaritätszuschlag – 25 % Kapitalertragssteuer – (evtl. Kirchensteuer) = Nettodividende
Nettodividende berechnen – Beispiel
Der Aktionär Peter L. bekommt eine Bruttodividende von 100,- €. Jetzt muss im ersten Schritt die Körperschaftssteuer abgezogen werden.
100,- € – 15,- € = 85,- € Bardividende.
Jetzt folgt der Abzug von Solidaritätszuschlag, Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer.
85 – 4,68 (Solidaritätszuschlag) – 21,25 (Kapitalertragssteuer) – 6,80 (Kirchensteuer) = 52,27 € Nettodividende
- Ob Kirchensteuer anfällt und in welcher Höhe hängt davon ab, ob der Trader einer Glaubensgemeinschaft angehört und in welchem Bundesland er lebt.
- Um die Nettodividende grob zu ermitteln kann man von der Bruttodividende 40 % abziehen.