Nominalkapital ++ Definition & Erklärung

Beim Nenn- bzw. Nominalkapital (Synonym: Share Capital oder Grundkapital) handelt es sich um das Grundkapital einer Firma.

Wissenswert:

  • Das Nominalkapital wird bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Stammkapital bezeichnet.
  • Bei einer Aktiengesellschaft ist das Grund- bzw. Nominalkapital mit der Summe des Nennbetrags der Aktien (Aktienanzahl x Nennbetrag der Aktien) identisch.

Grundkapital – einfach erklärt

Beim Grundkapital einer AG (Aktiengesellschaft) handelt es sich um das Eigenkapital der Firma bzw. den Teil des Kapitals, der der Summe der ausgegebenen Aktien x deren Nennwerts entspricht.

Wissenswert:

  • Bei Stückaktien wird der rechnerische Nennwert mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien multipliziert.
  • Die Aktiengesellschaft braucht laut & 7 AktG ein Mindestkapital von 50.000, – €.
  • Wie hoch das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ist, kann man in deren Bilanz auf der Passivseite sehen – Stichwort: gezeichnetes Kapital.
  • Sobald das Grund- bzw. Nominalkapital nicht komplett eingezahlt wurde, hat eine Bilanzierung der ausstehenden Einlagen zu erfolgen. Dabei können die Anteilseigner das Grundkapital auf verschiedenen Wegen erbringen, z. B. über Namens- oder Stückaktien.
  • Aktionäre können praktisch das Grundkapital mithilfe verschiedener Aktienarten (z. B. Namens- oder Stückaktien) aufbringen. In der Bilanz muss aber angegeben werden, welcher Betrag der Aktie auf das Grundkapital entfällt.

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