Der Begriff Talon hat unterschiedliche Bedeutungen. Im Finanzwesen ist der Talon neben dem Mantel und dem Bogen der unterste Abschnitt oder je nach Struktur auch letzter Bestandteil eines börsenfähigen Wertpapiers, wie zum Beispiel einer Aktie. Er wird auch als Erneuerungsschein bezeichnet, da er dazu dient, den Bogen des Wertpapiers nach Verbrauch aller enthaltenen Coupons oder Gewinnanteilsscheine zu erneuern.
Der Talon hat mit dem Rückgang physisch vorhandener Wertpapiere, der sogenannten effektiven Stücke zugunsten von stücklosen, lediglich buchmäßig vorhandenen Wertrechten an Bedeutung verloren. Während physisch vorhandene effektive Stücke im 19 Jahrhundert die Regel waren, werden sie heutzutage aus Kosten- und Zweckmäßigkeitsgründen nur noch sehr selten ausgegeben.
Da es sich bei physisch ausgegebenen Wertpapieren um praktikable verbriefte Rechte handelt, die bei ihrer Konzeption eine gute Verkehrsfähigkeiten aufweisen müssen, sind sie in ihrem Aufbau zweckmäßig strukturiert.
Der Hauptbestandteil des physischen Wertpapiers ist der Mantel. Er verbrieft die durch das Wertpapier garantierten Rechte und weist auch den Inhaber eindeutig aus.
Unter dem Mantel befindet sich der Bogen. Er enthält die sogenannten Coupons. Dabei handelt es sich um Zins- oder Dividendenscheine, die zusammen mit dem Mantel zum Einzug von Zinsen oder Dividenden legitimieren. Die Anzahl der im Bogen enthaltenen Coupons ist limitiert.
Sind die Coupons eines Bogens verbraucht, hat der Inhaber gegen Vorlage des letzten Abschnitts des Wertpapiers, des Talons oder Erneuerungsscheins die Möglichkeit, bei einer autorisierten Zahlstelle den Bogen beziehungsweise die enthaltenen Coupons zu erneuern. Auf diese Weise bleibt die Nutzbarkeit des Wertpapiers für den Inhaber sichergestellt.
Der Talon fungiert auch als selbstständige Legitimationsgrundlage für den Erhalt neuer Bogen. Entscheidend für die Legitimation ist der Besitz des Talons. Allerdings kann zusätzlich die Vorlage des Mantels des Wertpapiers verlangt werden, um sicher zu stellen, dass der Besitzer des Talons zugleich auch Inhaber des Wertpapiers und der in ihm verbrieften Rechte ist.