Bei Wandelschuldverschreibungen handelt es sich um Schuldverschreibungen von Aktiengesellschaften, bei denen einerseits der Anspruch auf Rückzahlung des Nennwerts sowie der Zinsen andererseits ein Wandlungsrecht in eine bestimmte Anzahl von Stammaktien besteht. Die Wandelschuldverschreibung verkörpert hybrides Kapital. Zu Beginn besteht ein Gläubigerverhältnis. Doch nach dem Umtausch in Aktien wird der Investor zum Aktionär. Somit erlischt die Wandelschuldverschreibung.
Wissenswert: Während der Wandlungsfrist hat der Inhaber das Recht, die Teilschuldverschreibung in Aktien umzuwandeln. Sie gewähren ihm das Wandlungsrecht. Das Wandlungsverhältnis, die Umtauschfrist sowie eventuelle Zuzahlungen bei Ausübungen des Wandlungsrechts sind bei der Emission von Wandelanleihen festzulegen.
Die verschiedenen Varianten einer Wandelschuldverschreibung
Wandelschuldverschreibungen existieren in unterschiedlichen Formen: Um eine Umtauschanleihe handelt es sich, wenn bei Umtausch einer Anleihe in Aktien der Anleger Aktien eines dritten Unternehmens erhält anstatt der Aktien des ausgebenden Unternehmens. Von einer Pflichtwandelanleihe ist die Rede, wenn die Anleihe zum Ende der Laufzeit in Aktien umgetauscht wird. Somit wird der Nennwert in Aktien ausgezahlt. Eine weitere Form stellt die bedingte Pflichtwandelanleihe dar. Hierbei müssen die Anleihen ebenfalls in Aktien umgewandelt werden. Allerdings ist dies nur dann notwendig, wenn vorher definierte Bedingungen und Ereignisse eintreffen. Bei der umgekehrten Wandelanleihe liegt das Recht auf Umwandlung beim ausgebenden Unternehmen und nicht beim Anleger.
Warum Wandelschuldverschreibungen?
Aufgrund des Umtauschrechts ist eine Wandelschuldverschreibung sehr beliebt. Somit ist sie leicht vom Unternehmen zu platzieren. Weiterhin stellt sie eine günstige Form der Fremdfinanzierung dar. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass lediglich für die nicht umgewandelten Anleihen eine Rückzahlung erfolgen muss. Indem das Umtauschrecht wahrgenommen wird, ist es möglich, Fremd- in Eigenkapital umzuwandeln. Außerdem muss der Anleger im Vorfeld festgeschriebene Zinszahlungen über die Laufzeit leisten. Allerdings ist es bei einer Wandelschuldverschreibung schwer, die tatsächliche Kapitalerhöhung im Vorfeld vorauszusagen.