Der Anteilseigner bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, welche eine Kapitalgesellschaften-Beteiligung beziehungsweise ein Investmentzertifikat oder einen anderen Anteilschein erwarb. Anteilseigner sind natürliche oder rechtliche Menschen, welche sich an Kapitalgesellschaften beteiligen. Das passiert zum Beispiel durch das Kaufen von Aktien an der Börse.
Rechte und Pflichten von Anteilseignern in Kapitalgesellschaften
Alle Anteilseigner haben das Recht zur Partizipation am Kapitalgesellschaftsgewinn, z. B. Ausschüttung von Dividenden. Zudem unterliegt der Anteilseigner der Treuepflicht und ihm wird ein Stimmrecht zugesprochen. Der Anteilseigner wird auch Gesellschafter, Shareholder oder Anteilseigentümer genannt. Im Zusammenhang mit dem Anteilseigentümer ist das Mitbestimmungsgesetz ein zentraler Begriff. Dieses wurde am 4. 5. 1976 beschlossen. Dabei geht es um Inhaber von Rechten oder Urkunden, welche Anteilsrechte an einer Gesellschaft garantieren, beispielsweise Bankgesellschafter, GmbH-Bank Gesellschafter, Genossenschaftsbankmitglieder, etc.