Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, musst du 25 % Trading Steuern (Abgeltungsteuer) plus Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 – 9 %) auf deine Kapitalerträge zahlen – zusammen ergibt das einen Effektivsteuersatz von 26,375 % bzw. bis zu 27,99 %. Nicht alle Broker leiten diese Abgaben direkt weiter. Bei manchen Plattformen musst du die Gewinne selbst beim Finanzamt melden und versteuern.
Wie das geht und welche Freibeträge du dabei hast, zeigen wir dir in diesem Artikel. Wir bei Trading.de haben selbst schon Steuern auf Trading-Gewinne gezahlt und können dir deshalb verschiedene Tipps geben, wie das Verrechnen von Verlusten, das Einreichen von Freistellungsanträgen beim Broker und das Ausfüllen der Steuererklärung funktionieren. Erfahre jetzt mehr über alle Trading Steuern!

Direkte Übersicht zu Trading-Steuern und Freibeträgen/Freigrenzen:
- 25% Abgeltungsteuer auf Gewinne (auch genannt Kapitalertragsteuer) – § 32d EStG Einzelnorm Abs. 1
- 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Höhe der Abgeltungsteuer – SolzG 1995
- Gegebenenfalls 8 – 9% Kirchensteuer, wenn du Mitglied in der Kirche bist, angerechnet auf die Höhe der Abgeltungsteuer – KiStG
- Einkommensteuer nach individuellen Merkmalen, wenn du im Prop-Trading und bei Kryptos Gewinne machst – EStG
- Deutsche Broker führen die Steuern meist automatisch ab
- Kryptowährungen sind nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei (private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG)
- Jede steuerpflichtige Person hat einen Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand: 2026) auf das gesamte Jahreseinkommen
- Für Kapitalerträge gilt zusätzlich ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr
Welche Steuern fallen beim Trading an?
Beim klassischen Trading fallen die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer an. Die Kapitalertragsteuer wurde 2009 pauschal auf 25 Prozent gedeckelt und wird direkt von deinen Gewinnen aus Verkäufen von Aktien, ETFs, CFDs und Dividenden errechnet. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berechnen sich immer als Prozentsatz von der Kapitalertragsteuer, z. B. 8 % von 250 Euro, wenn du 25 % Steuer auf 1.000 Euro Einkommen über dem Sparer-Pauschbetrag hinaus bezahlen musst. Während der Solidaritätszuschlag bei Trading Steuern immer anfällt und den Effektivsteuersatz auf 26,375 % hinaufschraubt, ist die Kirchensteuer optional. In Baden-Württemberg kommen bei Mitgliedschaft in einer steuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft 8 %, im Rest des Landes 9 % hinzu. Damit steigt der Effektivsteuersatz auf 27,82 % oder 27,99 %.

Alle deutschen und viele europäischen Broker führen die Abgaben direkt an das Finanzamt ab. Daher wird die Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer auch Quellensteuer genannt. Diese 3 Begriffe werden synonym verwendet. Solange du die Positionen offen in deinem Portfolio liegen hast, musst du natürlich nichts bezahlen. Die Steuern werden immer erst bei Verkauf mit Gewinn und Auszahlung abgezogen.
Da internationale Broker deine individuellen Merkmale nicht kennen, musst du dich selbst darum kümmern und dem Finanzamt mitteilen, dass du diese Steuern zahlen solltest. In der Steuererklärung füllst du dafür die Anlage KAP aus und machst genauere Angaben zu deinen Einnahmen. Im Abschnitt zum legalen Sparen der Steuern zeigen wir dir genauer, wie das geht.
Trading Steuern Rechner
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Hinweis für Krypto-Trader
Trading-Steuern berechnen: 3 Praxisbeispiele
Schauen wir uns nun einige Beispiele an, wie die Steuer im Trading berechnet wird. In den folgenden drei Fällen betrachten wir
- einen Trader, der weniger als 1.000 Euro im Jahr an der Börse verdient,
- einen anderen Anleger, der mit 5.000 Euro im Jahr nach Hause geht und kein Kirchenmitglied ist und
- ein Kirchenmitglied mit 5.000 Euro Einkommen durch Kapitalerträge
Beispiel 1: Kapitalerträge unter 1.000 Euro im Jahr ohne Kirchensteuer
Wenn du Kapitalerträge über die Verkäufe deiner Assets bzw. durch die viertel- bis ganzjährigen Dividenden erhältst, werden bei europäischen Brokern meist sofort 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag abgezogen und an den Staat weitergeleitet. Nehmen wir einmal an, du hast 100 Euro an der Börse verdient, weil du kürzlich einige Aktien mit Gewinn verkauft hast. Was dann bei dir auf dem Broker-Konto landet, sind aber nur 73,62 Euro, weil der Rest davon an den deutschen Staat geht.
- Gewinn = 100 Euro
- Kapitalertragsteuer = 25 Euro
- Solidaritätszuschlag = 1,38 Euro
- Steuerlast insgesamt = 26,38 Euro (Effektivsteuersatz: 26,375 %)
- Gutschrift vom Broker = 100 Euro – 26,38 Euro = 73,62 Euro

Rechnen wir das Ganze nun etwas hoch und du hast über das gesamte Jahr hinweg 800 Euro Trading-Einkünfte. Das würde bedeuten, dass du unter deinem Freibetrag von 1.000 Euro im Jahr liegst und somit eigentlich keine Abgeltungsteuer bezahlen musst. Willst du die 211 Euro, welche der Broker dann bereits an Trading-Steuern gezahlt hat, zurück bekommen, musst du im Jahr darauf eine Steuererklärung in Deutschland verfassen. Du trägst die Informationen einfach in die Anlage KAP ein und erhältst dann eine Steuerrückerstattung bzw. Verrechnung mit der Einkommensteuer. Alternativ dazu kannst du beim Broker einen Freistellungsauftrag einreichen.
Beispiel 2: Kapitalerträge über 5.000 Euro im Jahr ohne Kirchensteuer
Gehen wir jetzt davon aus, dass deine Kapitalerträge im Jahr über den Freibetrag angewachsen sind und bei 5.000 Euro liegen. In diesem Fall musst du auf die ersten 1.000 Euro keine Steuern bezahlen und du bekommst entsprechend nach dem Ende des Jahres alle auf diesen Betrag gezahlten Kapitalertragsteuern plus Soli vom Finanzamt zurück.
- Gesamtgewinn = 5.000 Euro
- Steuerpflichtiger Gewinn = 5.000 Euro – 1.000 Euro = 4.000 Euro
- 25 % Abgeltungsteuer von 4.000 Euro = 1.000 Euro
- 25 % Abgeltungsteuer von 5.000 Euro ab Quelle = 1.250 Euro
- 5,5 % Solidaritätszuschlag von 1.000 Euro = 55 Euro
- 5,5 % Solidaritätszuschlag von 1.250 Euro ab Quelle = 68,75 Euro
- Tatsächliche Steuerlast = Abgeltungsteuer + Soli = 1.055 Euro
- Steuerlast ab Quelle = 1.318,75 Euro
- Gutschrift beim Broker Ohne Freistellungsauftrag = 5.000 Euro Gewinn – 1.318,75 Euro = 3.681,25 Euro
- Rückerstattbare Steuerzahlung = 1.318,75 Euro – 1.055 Euro = 263,75 Euro
Die bereits gezahlten Steuern auf die 4.000 Euro Gewinn verbleiben in jedem Fall beim Fiskus und betragen insgesamt 1.055 Euro, inklusive Solidaritätszuschlag. Was du auf deinen Sparer-Freibetrag bezahlt hast, kannst du dagegen zurückfordern oder den Broker von vornherein nicht weiterleiten lassen. Du erhältst insgesamt eine Summe von 263,75 Euro zurück.
Beispiel 3: 5.000 Euro Trading-Gewinn mit Kirchensteuer
Im folgenden Beispiel erweitern wir die individuellen Merkmale um eine Kirchenmitgliedschaft mit Wohnsitz in Berlin. Hier bezahlst du 9 Prozent Kirchensteuer, während die Länder Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent festgelegt haben. Dieser Wert bezieht sich wie der Solidaritätszuschlag auf die Höhe der Abgeltungsteuer, wird aber meist weder vom ausländischen Broker, noch vom deutschen Broker ans Finanzamt weitergeleitet.
Zusätzlich zu den oben genannten 1.055 Euro kommt bei der Steuer also nun ein weiterer Posten hinzu. Du müsstest in diesem Beispiel dann 9 Prozent von den 1000 Euro Abgeltungsteuer berechnen, womit wir auf einen Betrag von 90 Euro kommen. Dieser wird nochmals auf die Steuerlast gelegt, welche letztlich bei 1.145 Euro liegen würde. Damit kommst du auf einen Effektivsteuersatz von 27,99 %.

So funktioniert legales Sparen bei der Trading Steuer
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, beim Trading Steuer zu sparen, u. a. den Sparer-Pauschbetrag, den Jahresgrundfreibetrag, eine Günstigerprüfung oder sogar einen Umzug ins Ausland. Hier sind 9 Optionen, um weniger Steuern beim Trading zahlen zu müssen, von uns detailliert erklärt:
- Jahresgrundfreibetrag auf gesamtes Einkommen nutzen
- Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr nutzen
- Freistellungsauftrag beim Broker nutzen
- Gewinne mit Verlusten verrechnen
- Günstigerprüfung einfordern
- Zusätzliche Freigrenzen und Haltefristen bei Kryptowährungen nutzen
- Steuerstundungsstrategien
- Trading-GmbH
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
1. Der Grundfreibetrag auf das gesamte Jahreseinkommen
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland hat im Jahr einen Grundfreibetrag. Du kannst also bei egal welchem Job bis zu 12.348 Euro (Stand: 2026) verdienen und musst auf diesen Wert keine Steuern zahlen. Der Grundfreibetrag wird dabei alle zwölf Monate vom Finanzamt erheblich an die Inflation angepasst und steigt innerhalb von zwei Jahren um nahezu 1.000 Euro an.

2. Der Sparer-Pauschbetrag
Die Kapitalerträge gehören grundsätzlich zwar ebenfalls in die Kategorie des Jahreseinkommens. Bei ihnen hast du aber einen zusätzlichen Freibetrag und zwar den Sparer-Pauschbetrag. Dieser gilt ausschließlich für die Gewinne, welche du im Bereich der Kapitalerträge erzielt hast, also bei Aktienverkäufen, Dividenden, Zinsen usw. Beim Trading mit Kryptowährungen bekommst du einen weiteren Freibetrag von 1.000 Euro auf private Veräußerungsgeschäfte.
3. Freistellungsaufträge beim Trading-Broker nutzen
Ein wichtiger Aspekt bei Trading und Steuern ist der Freistellungsauftrag. Darüber kannst du deinem Online Broker Bescheid geben, dass du einen Sparer-Pauschbetrag in Deutschland hast und deine Trading-Einkünfte somit bis zu einem Gewinn von 1.000 Euro nicht besteuert werden. Dann führt der Anbieter die Steuer entsprechend nicht an den Fiskus ab.
Ein solcher Freistellungsauftrag kann übrigens auf mehrere Broker und Anbieter wie Banken verteilt werden. Bei einem Broker forderst du dann z. B. 300 Euro steuerfrei ein und beim anderen die restlichen 700 Euro. Später musst du genau diese Vorgänge bei der Steuererklärung geltend machen.
Der Vorteil daran, die Abgeltungsteuer für Einkünfte unter 1.000 Euro nicht direkt vom Online Broker abführen zu lassen ist, dass du als Händler somit mehr Kapital in der Hinterhand hast, um besser traden zu können. Du bekommst so mehr aus einem Kauf/Verkauf heraus und kannst die gesparte vorgeschossene Steuer sofort in andere Positionen reinvestieren.
4. Trading Steuer bei Verlusten: Gewinne und Verluste miteinander verrechnen
Trading Verluste können von den Gewinnen abgezogen werden, seit 2024 sogar in vollem Umfang. Die Verrechnung muss aber meist selbst übernommen werden. Professionelle Depotbanken helfen jedoch auch dabei.
Wichtig zu wissen: Gewinne und Verluste werden beim Schließen der Positionen verwirklicht. So gehst du erst dann tatsächlich ins Minus, wenn du bspw. eine Aktie, einen CFD oder ETFs mit Verlust verkaufst. Während dir die Depotbank nun am Ende des Jahres eine komplette Übersicht aufstellt, mit der du dann deine Verluste aus dem Trading beim Finanzamt geltend machen kannst, ist die Sache bei der Nutzung mehrerer Broker unserer Erfahrung nach etwas schwieriger. In diesem Fall musst du oft selbst deine Gewinne und Verluste ausrechnen und sie ordnungsgemäß einreichen.
Für die Verluste bei Kapitalgeschäften wird mit verschiedenen Verrechnungstöpfen gearbeitet. Einerseits müssen die Minusergebnisse bei Aktien angegeben werden, andererseits bei anderen Geschäften wie Derivaten. Daneben gibt es einen Topf für die ausländischen Quellensteuern. Diese werden also separat erfasst und verzeichnet. Was die 3 Verlustverrechnungstöpfe sind, zeigen wir dir im folgenden Abschnitt:
Was sind die Verlustverrechnungstöpfe? Aktien vs. Sonstiges
Verlustverrechnungstöpfe sind 3 verschiedene Bereiche, in denen Verluste von den Gewinnen bei Kapitalerträgen abgezogen werden können. Einerseits gibt es den Aktienverlusttopf, in dem nur die Verrechnung von Aktienverlusten mit Gewinnen aus Aktienverkäufen möglich ist. Alle anderen Gewinne und Verluste, z. B. aus Derivaten, ETFs und Anleihen, fallen in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf. Daneben gibt es noch einen weiteren Topf, in dem Quellensteuern bei ausländischen Dividenden direkt auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden können.
3 Verlustverrechnungstöpfe:

- Aktientopf: Verluste aus Aktiengeschäften können hier nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden
- Allgemeiner Topf: Verluste aus allen anderen Kapitalgeschäften (Derivate, CFDs, ETFs, Zertifikate…) können nur mit Gewinnen aus diesem Topf, nicht aber mit Verlusten im Aktienhandel verrechnet werden.
- Quellensteuertopf: Verrechnet werden hier ausländische Quellensteuern z. B. auf Dividenden in den USA oder in der Schweiz.
In vielen Fällen übernimmt die Depotbank aus unserer Erfahrung heraus selbst die Verrechnung. Teilweise kann dieser Vorgang aber unvollständig sein, da die Verluste womöglich erst später als die zu versteuernden Gewinne realisiert werden. Wenn du mehrere Banken oder Broker nutzt, musst du eigenständig die Verluste auf dem einen Konto mit denen auf dem anderen Konto verrechnen. Hier solltest du unbedingt darauf achten, im selben Verrechnungstopf zu bleiben.
Rechenbeispiel zur Verrechnung der Verluste der Trading Steuer bei Derivaten/Termingeschäften
Beispielrechnung:
- Gewinn aus Aktienhandel = 20.000 Euro
- Gewinn aus CFD-Handel = 1.000 Euro
- Verlust aus Aktienhandel = 5.000 Euro
- Verlust aus CFD-Handel und Zertifikaten = 6.000 Euro
- Verrechnungstopf Aktien = 20.000 Euro – 5.000 Euro = 15.000 Euro
- Steuerpflichtiger Aktiengewinn ohne Sparer-Pauschbetrag = 15.000 Euro
- Verrechnungstopf Sonstige = 1.000 Euro – 6.000 Euro = -5.000 Euro
- Steuerpflichtiger CFD-Gewinn = 0 Euro
- Restverlust = 5.000 Euro (kann in den Folgejahren mit Gewinnen aus dem allgemeinen Topf verrechnet werden)
- Steuerpflichtiger Gewinn insgesamt ohne Sparer-Pauschbetrag = 15.000 Euro
- Steuerpflichtiger Gewinn mit Sparer-Pauschbetrag = 14.000 Euro
- Sind diese Einnahmen das einzige Jahreseinkommen, sinkt der steuerlich relevante Beitrag weiter um den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand: 2026) auf 1.652 Euro
5. Günstigerprüfung
Bei einer Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt deinen individuellen Steuersatz auf dein Jahreseinkommen (Einkommensteuer) mit den pauschalen 25 % Kapitalertragsteuer. Ist dein Einkommen relativ gering und liegt dein Steuersatz somit unter 25 %, wird dieser auf deine Kapitalerträge angewendet. Dafür musst du die entsprechende Option in der Steuererklärung wählen. Wie das geht, zeigen wir dir in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
6. Haltefristen und zusätzliche Freigrenzen bei Kryptowährungen
Da Gewinne aus Kryptowährungen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte fallen, kommt hierfür eine weitere Freigrenze hinzu. Diese liegt bei 1.000 Euro und bietet die Möglichkeit, durch Diversifizierung des Portfolios weitere Steuern beim Trading zu sparen. Aber Achtung: Sobald du nur einen Cent über 999,99 Euro liegst, wird der gesamte Gewinn versteuert. Interessant ist zudem die Haltefrist, die es dir aktuell erlaubt, nach einem Jahr Kryptowährungen steuerfrei zu verkaufen.
7. Steuerstundungsstrategien: Verkäufe ins Folgejahr verschieben
Wie viel Steuern du auf deine Kapitalerträge zahlen musst, hängt von der Nutzung deiner Freibeträge ab und wie viel von ihnen bereits aufgebraucht ist. Hast du am Ende des Jahres noch 500 Euro bei deinem Sparer-Pauschbetrag übrig, könnte es sich eventuell lohnen, kurz vor Jahresende gezielt Gewinne zu realisieren. Ebenso kann es Sinn machen, einige Verkäufe ins nächste Jahr zu ziehen. Fallen aufgrund des komplett ausgenutzten Freibetrags am 30. Dezember noch Steuern an, ist das wenige Tage später nicht mehr der Fall. Insofern lohnt es sich eventuell, zu warten. Damit ist sogar eine Verschiebung der Steuerlast um 12 Monate möglich.
Weiterhin kann es Sinn machen, unvermeidbare Verluste noch vor Jahresende zu realisieren, um damit die Gewinne für die nächste Steuer gezielt zu senken. Ebenso spielt der richtige Zeitpunkt für das Verlusttopfmanagement eine wichtige Rolle. Hier wäre es also sinnvoll, gezielt Verluste nach Verrechnungstopf zu realisieren, um Gewinne vielleicht sogar bis auf 0 Euro herunterzubringen.
Wo der richtige Zeitpunkt nochmals relevant sein könnte, ist das Krypto-Trading. Da Gewinne aus diesen privaten Veräußerungsgeschäften nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei sind, wäre es unklug, die Assets einen Tag vor dem Ablauf des Termins zu verkaufen. Hier ist es also sinnvoll, noch etwas zu warten. Unserer Erfahrung nach lässt sich damit die komplette Einkommensteuer auf diese Gewinne sparen.
8. Trading-GmbH: Wann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?
Eine vermögensverwaltende GmbH lohnt sich unserer Erfahrung nach nur, wenn du auf einmal hohe Gewinne aus dem Aktienmarkt holen und diese im Unternehmen belassen willst, weil du in diesem Fall deutlich weniger Steuer bezahlst als bei einem privaten Verkauf mit Kapitalertragsteuer. Bei Trading-GmbHs können laut §8 KStG unter bestimmten Voraussetzungen 95 % bestimmter Aktienveräußerungsgewinne steuerfrei sein: die Steuerbelastung liegt meist nur bei 1-2 %. CFDs, Futures, Optionen und Kryptowährungen sind dagegen meist voll steuerpflichtig.
Abgesehen von den reinen Trading-Steuern müssen die Eigentümer der Trading-GmbH noch Körperschaftssteuern von 15 % plus Solidaritätszuschlag einplanen. Der effektive Steuersatz würde bei 15,825 % inklusive Soli liegen. Hinzukommt eventuell die Gewerbesteuer, die in ihrer Höhe von Gemeinde zu Gemeinde variiert.
Warum sich eine Trading-GmbH aus unserer Sicht für private Kleinanleger nicht lohnt, ist, weil bei der Ausschüttung von der GmbH zur Privatperson letztlich wieder Steuern fällig werden. Somit macht dieses Konstrukt nur Sinn, wenn die Gewinne in der GmbH verbleiben und reinvestiert werden. Andernfalls kommst du immer teurer: Bei Gehalt zahlst du Einkommensteuer, bei Dividenden Kapitalertragsteuer.
Unserer Erfahrung nach ist eine Trading-GmbH nur dann sinnvoll, wenn die folgenden 4 Merkmale auf dich und deinen Handel zutreffen:
- Handel mit echten Aktien
- Gewinne verbleiben im Unternehmen und werden reinvestiert
- Ziel ist ein langfristiger Vermögensaufbau
- Hohe Umsätze und Gewinne im Unternehmen (>100.000 Euro)
Unterm Strich können wir die Gründung einer vermögensverwaltenden Trading-GmbH in den seltensten Fällen empfehlen. Solltest du in diese 6 Kategorien fallen, raten wir dir klar von diesem Konstrukt ab:
- Du willst deinen Lebensunterhalt mit den Trading-Gewinnen bestreiten
- Du handelst mit CFDs, Futures, Optionen oder Kryptos
- Du hast einen Umsatz von weniger als 100.000 Euro
- Du willst die Gewinne nicht im Unternehmen belassen
- Du gehst kurzfristigem Trading mit Hebel nach
- Du hältst langfristig ETFs oder Kryptos
Laufende Kosten und Regeln bei Trading-GmbHs beachten

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass viele Gründer von Trading-GmbHs die laufenden Kosten und Regeln in diesem Zusammenhang unterschätzen. Zunächst darf eine vermögensverwaltende GmbH strikt kein operatives Geschäft durchführen. Sobald Produkte oder Services verkauft werden, kommen manche Eigentümer in Probleme mit den Behörden. Abgesehen davon müssen Kosten und Aufwand für Steuerberatung, Buchhaltung, IHK-Mitgliedschaft und Jahresabschluss eingeplant werden. Zudem sind die Broker- und Bankkonten meist etwas teurer und komplizierter einzurichten. Aus meiner Sicht lohnt sich dieser Aufwand für die Mehrheit der Trader nicht.
9. Wohnsitzwechsel ins Ausland: Trading Steuern sparen in Zypern und anderen Ländern
Wer CFD- und Daytrading Steuern sparen möchte, zieht heutzutage gerne nach Zypern. Indem man den Wohnsitz wechselt, vermeidet man es legal, in Deutschland für die Einkünfte aus CFD-, Forex-Handel, Trades mit Kryptowährungen, Aktien & Co. besteuert zu werden.

Hierfür erwirbst du einen Non-Domiciled-Status in dem Inselstaat und brauchst dann auf das gesamte Depot in Deutschland keine Steuern bezahlen. Du sparst somit die kompletten Abgaben in Höhe von 25 Prozent und mehr ein. Ähnliche Regeln gelten im Übrigen in den bekannten Ländern für Trader Malta und der Schweiz.
Verschiedene Steuerregelungen im Vergleich:
| Land | Abgeltungsteuer Kursgewinne Aktien | Abgeltungsteuer Dividenden/Zinsen | Regel bei Kryptowährungen | Freibeträge |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 25 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8/9 % Kirchensteuer | 25 % + 5,5 % Solidaritätszuschlag und 8/9 % Kirchensteuer | Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte; zusätzliche Freigrenze | 1.000 Euro Aktien und andere Kapitalerträge; 1.000 Euro private Veräußerungsgeschäfte (Kryptowährungen) |
| Schweiz | meist steuerfrei | 35 % Verrechnungssteuer; pauschale Quellensteuer bei ausländischen Anlegern (kann teilweise erstattet werden); im Inland bei korrekter Deklaration komplett erstattbar | meist steuerfrei | Freigrenze von 200 CHF auf Zinsen bei privaten Sparkonten |
| Österreich | 27,5 % KESt | meist progressiver Einkommensteuertarif | seit 2022 meist 27,5 % | kein Freibetrag, aber Verlustverrechnung |
| Zypern | meist steuerfrei | meist steuerfrei | seit 01.01.2026 Flat Tax 8 % | kein Freibetrag (nicht relevant) |
| Malta | langfristige Investitionen steuerfrei; aktives Trading/Daytrading und CFD-Handel meist bis 35 % Einkommensteuer | Wenn nach Malta überwiesen (remittance) steuerpflichtig bis 35 %, andernfalls steuerfrei | langfristige Investitionen steuerfrei; aktives Trading/Daytrading und CFD-Handel meist bis 35 % Einkommensteuer | Allgemeiner Grundfreibetrag auf Einkommen bis ca. 9.100 Euro |
| Großbritannien | 18 % für niedrige Einkommen; seit 2026: 24 % bei hohem Einkommen ab 50,271 £; Spread Betting steuerfrei, da sie als Wetten betrachtet werden | Dividend Tax: 8,75 % bis 39,35 % je nach Steuerklasse; Zinsen nach persönlicher Einkommensteuer | 18 % für niedrige Einkommen; seit 2026: 24 % bei hohem Einkommen ab 50,271 £ | 3.000 £ für Steuerjahr 2026/2027; Zinsfreibetrag 500-1000 £ je nach Steuerklasse; Dividendenfreibetrag 500 £ |
| Irland | Capital Gains Tax 33 % | Capital Gains Tax 33 % | Capital Gains Tax 33 % | 1.270 Euro Freibetrag |
Wichtig ist es bei einem Wohnsitzwechsel aber, den größten Teil des Jahres wirklich im Ausland zu leben und sich gegenüber dem Finanzamt nicht in Widersprüche zu verstricken. Um den Gewinn beim Traden letztlich steuerfrei realisieren zu können, sollte man sich mindestens fünf Jahre in einem anderen Staat aufhalten. Kehren die Trader früher zurück, müssen sie eventuell mit nachträglichen Steuer-Forderungen rechnen.
Wegzugsbesteuerung § 6 AStG beachten
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift nur, wenn du mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, also vergleichsweise viel hältst, z. B. als Großinvestor oder Eigentümer einer Trading-GmbH. Dann wird deine Steuerflucht als Verkauf von Unternehmensanteilen gewertet, auch wenn du diese gar nicht abgibst. Es entsteht ein fiktiver Gewinn, der entsprechend mit einem Effektivsteuersatz von 26,375 % belegt wird. Eventuell kommt noch die Kirchensteuer hinzu.
Trading Steuern Schweiz: Das müssen Anleger wissen
In der Schweiz nennt sich die Abgeltungsteuer, wie sie es in Deutschland gibt, Verrechnungssteuer (VST) und wird auf alle schweizerischen Kapitalerträge, aber auch Gewinne aus der Lotterie erhoben. Im Unterschied zu Deutschland sind die Kosten hier wesentlich höher und liegen pauschal bei 35 Prozent. Bezahlt werden die Abgaben ab Quelle, also direkt vom Online Broker. Schweizer Staatsbürger, die als Privatanleger auftreten, bekommen allerdings den gesamten Betrag erstattet.

Anleger, die in Deutschland wohnen und von einer Firma mit Sitz in der Schweiz Dividende erhalten, bezahlen automatisch die 35 Prozent. Auf dem Konto kommt lediglich der Netto-Wert an. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens der beiden Länder, lässt sich dieser Steuersatz aber auf 15 Prozent senken. Hier findet ein einfacher Ausgleich mit den 25 Prozent aus Deutschland statt. In der Schweiz musst du dafür innerhalb von drei Jahren das Formular 85 ausfüllen.
Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen?
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der verhindern soll, dass du auf Kursgewinne oder Dividenden mehrfach Steuern bezahlst. Die Regelung bestimmt, in welchem Land wie viel Steuer bezahlt werden darf und wie man Teile davon zurückfordern kann. Typische Beispiele sind die Quellensteuern auf Dividenden in den USA und in der Schweiz. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet oder aber von den ausländischen Behörden teilweise erstattet.
Bei den meisten privaten Anlegern ist die Wegzugsbesteuerung nicht relevant, da sie eher kleinere Anteile in einem diversifizierten Portfolio halten. Hast du eine vermögensverwaltende GmbH (Trading-GmbH) in Deutschland gegründet, wird es sehr wahrscheinlich zur Besteuerung kommen. Entweder bleibt die Firma dann in Deutschland und die Einnahmen werden hier versteuert oder aber es kommt zum Verkauf mit sofortiger Besteuerung des realen oder fiktiven Gewinns.
Steuererklärung für Trader: Ausfüllen der Anlage KAP Schritt für Schritt
Um Steuern zu sparen und dir deine rechtmäßig zustehenden Freibeträge von 1.000 Euro zurückzuholen, solltest du frühzeitig eine Steuererklärung aufsetzen und alle deine Gewinne sowie Verluste offenlegen. Für Einkünfte, die einen Wert von 1.000 Euro nicht übersteigen, bekommst du vom Finanzamt die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück. Genauso wird dein Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand: 2026) beachtet und relevante Ausgaben können gegengerechnet werden.
In diesem Abschnitt erklären wir die Schritt für Schritt, wie du die Steuererklärung ausfüllst und dabei die Anlage KAP für deine Kapitalerträge nutzt. Insgesamt sind 7 Schritte notwendig, um dir deine Trading Steuern zumindest teilweise zurückzuholen:
- Mit Zertifikatsdatei und Passwort bei Elster einloggen (oder Konto anlegen, falls noch nicht vorhanden)
- Einkommensteuererklärung erstellen und Anlage KAP hinzufügen
- Günstigerprüfung beantragen
- Kirchensteuerpflicht erklären
- Kapitalerträge erklären
- Sparer-Pauschbetrag einfordern
- Abschließende Angaben zur anzurechnenden Steuer
- Rechenbeispiel zur Steuererklärung
- Unsere Erfahrungen: Häufige Fehler bei der Anlage KAP
1. Einloggen bei Elster oder Konto erstellen
Als erstes musst du dich beim Steuerprogramm des Finanzamtes Elster einloggen. Hierfür brauchst du ein Konto und eine Zertifikatsdatei, welche du dir erstellen lassen und herunterladen kannst. Bewahre sie gut auf deinem Computer auf, da du sie immer wieder zum Einloggen brauchst. Wenn du bisher noch kein Konto hast, legst du es direkt mit deiner Steuer-ID an. Über Elster lassen sich alle notwendigen Formulare ausfüllen und direkt an die Behörde schicken. Alternativ gibt es aber auch private Software-Anbieter, die diesen Service offerieren.

2. Neue Einkommensteuererklärung erstellen und Anlage KAP hinzufügen
Beginne nun eine neue Einkommensteuererklärung, indem du das entsprechende Formular für das vergangene Jahr öffnest. Du kannst hier auswählen, ob du Einkommen für einen bestehenden Haushalt oder einen neue melden möchtest. Jetzt musst du deine persönlichen Steuerdaten angeben, z. B. deine Steuer-ID, deinen Namen und Wohnsitz. Neben dem Hauptvordruck gehören weitere Anlagen dazu, z. B. S für Einkünfte aus Selbständiger Arbeit, V für Versorgungsaufwände (z. B. Sozialkassenbeiträge) und KAP für Kapitalerträge.

Bereits beim Erstellen der neuen Steuererklärung kannst du die notwendigen Formulare hinzufügen. Sie lassen sich aber auch später ergänzen und entfernen. Um dein Einkommen aus Kapitalgeschäften deklarieren zu können, brauchst du in jedem Fall die Anlage KAP. Klicke daher gleich zum Anfang den Haken bei der entsprechenden Option, wie wir sie im unteren Screenshot dargestellt haben.

3. Günstigerprüfung wählen
Wir empfehlen dir sehr, gleich im ersten Schritt der Anlage KAP den Haken bei der Günstigerprüfung zu setzen. Dann wird der pauschale Steuersatz für Kapitalerträge mit deinem individuellen Steuersatz verglichen. Fällt letzterer niedriger aus, entscheidet man zu deinen Gunsten und du bezahlst effektiv weniger Steuer.

4. Kirchensteuerpflicht erklären
Im nächsten Abschnitt erklärst du, ob du kirchensteuerpflichtig bist oder nicht. Wenn du hier den Haken nicht setzt, wird keine Kirchensteuer auf den Steuersatz angerechnet. Du musst jedoch immer wahrheitsgemäß antworten, wenn du Teil einer steuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft in Deutschland bist.

5. Kapitalerträge deklarieren
Wenn du auf „Weiter“ klickst, kannst du deine Kapitalerträge deklarieren. Danach listest du deine Verluste ohne Limit auf und das Finanzamt weiß nun, welche Gewinne insgesamt im vergangenen Jahr entstanden sind. Die notwendigen Informationen stellt dir übrigens der Broker in der Jahresabrechnung bereit.

6. Sparer-Pauschbetrag einfordern
Auf der nächsten Seite im Elster-Formular geht es konkret um den Sparer-Pauschbetrag. Wenn du einen Freistellungsauftrag beim Broker in Anspruch genommen hast, trägst du hier ein, welche Summe genau steuerfrei genutzt wurde. Dabei musst du alle Freistellungsaufträge von verschiedenen Anbietern zusammenrechnen. Hast du z. B. nur 700 Euro des Sparer-Pauschbetrags über den Freistellungsauftrag genutzt, aber über andere Kanäle mehr verdient und dafür automatisch Kapitalertragsteuer bezahlt, wird sie dir bis zu einem Limit von weiteren 300 Euro Gewinn zurückerstattet. Wenn du den Online Broker die Steuer einfach hast abführen lassen, gibst du in diesem Feld 0 Euro an. Dann wird die Steuerrückerstattung vom Finanzamt berechnet.

7. Abschließende Angaben zur anzurechnenden Steuer
Im letzten Schritt gibst du an, welche Steuern du bereits bezahlt hast. Hier trägst du also die Gesamtsumme aller Beträge ein, die automatisch von deinen Konten an das Finanzamt geflossen ist. Durch den Eintrag stellst du sicher, dass alles korrekt deklariert wurde und deine erfolgten Zahlungen garantiert bemerkt werden.

Unsere 4 Tipps und Checkliste für die Anlage KAP
- Haken bei „Günstigerprüfung beantragen“ setzen
- Alle Verluste auflisten (es gibt keine Begrenzung mehr!)
- In Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag angeben, gegebenenfalls 0 eintragen
- Mit Freistellungsauftrag kannst du vom Broker fordern, dass er keine Steuern abführt
Rechenbeispiel zur Steuererklärung
Nehmen wir einmal an, dass du 5.000 Euro aus nicht-selbständiger Arbeit verdient hast und 15.000 Euro aus dem Wertpapierhandel. Im Folgenden zeigen wir die ein Rechenbeispiel dafür, wie deine Steuererklärung dazu insgesamt aussehen könnte:
Rechenbeispiel
- 5.000 Euro aus nicht-selbständiger Arbeit – 1.230 Euro Werbekostenpauschale = 3.770 Euro
- 15.000 Euro aus Wertpapierhandel – 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag = 14.000 Euro
- 17.770 Euro Jahreseinkommen – 12.348 Euro Grundfreibetrag = 5.422 Euro
- Bei einem zu versteuernden Einkommen von 5.422 Euro ist eine Günstigerprüfung angemessen
Vom Gesamtwert kannst du bei den nicht-selbständigen Einnahmen 1.230 Euro Werbekostenpauschale abziehen, bei den 15.000 Euro aus dem Wertpapierhandel fallen 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag weg. Auf die restlichen Einkünfte fallen erst ab 12.348 Euro (Stand: 2026) Steuern an. Damit bleiben nur noch 5.422 Euro an steuerpflichtigen Einnahmen an.
Da du bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von nur 5.422 Euro einen niedrigeren individuellen Steuersatz hast, ist es sinnvoll, in der Anlage KAP eine Günstigerprüfung zu fordern. Dann setzt der Sachbearbeiter nämlich nicht die 25 Prozent, sondern nur noch knapp 7 % auf die Kapitalerträge an.
Unsere Erfahrungen: Häufige Fehler bei der Anlage KAP
Unserer Erfahrung nach gehört es zu den häufigsten Fehlern beim Ausfüllen der Anlage KAP, dass die Verlusttöpfe verwechselt, Angaben unvollständig gemacht und Kryptogewinne falsch zugeordnet werden. So die Elster-Software diese Fehler bemerkt, macht sie dich darauf aufmerksam. Oft rutschen diese Falschmeldungen aber zunächst durch. Wenn dann eine Prüfung kommt, drohen hohe Nachzahlungen. Außerdem kann es sein, dass du bereits vorher mehr Steuern bezahlst, als du eigentlich müsstest.
Die 4 häufigsten Fehler sind unserer Ansicht nach:
- Krypto in der Anlage KAP: Gewinne aus Kryptogeschäften gehören nicht in die Anlage KAP, sondern in die Anlage SO für private Veräußerungsgeschäfte. Addierst du sie zu deinen Kapitalerträgen, nutzt du deine Freibeträge bzw. Freigrenzen nicht vollumfänglich aus und zahlst am Ende mehr.
- Verlusttöpfe falsch verwendet: Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, sonstige Verluste nur mit anderen Kapitalerträgen, z. B. aus CFDs oder Forex. Wer hier Fehler macht, muss mit Nachfragen vom Finanzamt rechnen
- Gewinne bei ausländischen Brokern nicht angeben: Die Gewinne aus Kapitalgeschäften bei ausländischen Brokern nicht anzugeben, wird vom Finanzamt eher als mutwillige Verschleierung denn als Fehler betrachtet. Auch wenn es keine offizielle Meldung an die deutschen Behörden gibt, ist das Geld nicht unbedingt unsichtbar. Erscheint es bei einer Überweisung auf ein europäisches Konto, kann es entdeckt werden. Hohe Strafen sind die Folge.
- Doppelt besteuert werden: In einigen Ländern fallen zusätzliche Quellensteuern auf die Dividenden an, z. B. in der Schweiz. Da es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, sollte man hier unbedingt Teile der bezahlten Steuer zurückfordern bzw. den dritten Verlusttopf in der Anlage KAP in Anspruch nehmen.
Welcher Trading Broker hat das beste Steuer-Reporting?
In unseren Tests fällt uns Pepperstone als Broker mit dem besten Steuer-Reporting auf, weil hier eine unserer Ansicht nach umfangreiche Abrechnung erstellt wird und die Abgaben ordnungsgemäß weitergeleitet werden. Das Unternehmen stammt eigentlich aus Australien, besitzt aber eine Niederlassung mit Bafin-Lizenz in Deutschland. Seit Anfang 2025 haben wir dabei die Erfahrung gemacht, dass Gewinne akkurat mit den Verlusten verrechnet werden, man sich also selbst weniger Sorgen um diesen teilweise schwer verständlichen Teil der Steuererklärung machen muss.

Was in unserer Zusammenarbeit als Trader mit Pepperstone ebenfalls gut funktioniert hat, war das Einreichen der Freistellungsaufträge bis zu einer Höhe von 1.000 Euro im Rahmen des Sparer-Pauschbetrags. Das einzige Minus, das wir beim Steuer-Reporting dieses Brokers sehen, ist, dass Verlustbescheinigungen nicht nachträglich ausgestellt werden können und ein Antrag bis zum 15. Dezember vorliegen muss.
Wie gebe ich Gewinne bei ausländischen Brokern in der Steuererklärung an?
Gewinne bei ausländischen Brokern gibst du in der Steuererklärung an, indem du zunächst bei deinem Finanzinstitut eine Jahresabrechnung anforderst und die darin aufgestellten Daten in die Anlage KAP überträgst. Dabei wirst du häufig feststellen, dass du auf diese konkreten Gewinne bisher keine Abgeltungsteuer gezahlt hast. Wir machen tatsächlich oft die Erfahrung, dass viele dieser Broker nicht mit dem deutschen Finanzamt kooperieren. In diesem Fall müssen wir also Schritt für Schritt alle Jahresabrechnungen durchgehen und in die Steuererklärung übertragen.
Wir empfehlen sehr, diese Mitteilungspflicht ernst zu nehmen. Auch wenn du denken magst, dass das Finanzamt nichts von den Gewinnen mitbekommen dürfte: Bei verdächtigen Einnahmen auf deinem deutschen Konto besteht immer die Möglichkeit, dass das Wohnsitzamt und das Finanzamt informiert werden. Selbst dann, wenn du einen Bank-Account im EU-Ausland eröffnest, gibt es hierüber eine Meldepflicht. Persönlich raten wir immer dazu, alle Einnahmen korrekt zu deklarieren. Trader, die in Deutschland leben, müssen stets damit rechnen, dass es zu einer Finanzprüfung kommt, bei der die Einkünfte aus dem Ausland auf einmal auftauchen werden.
Steuern bei einzelnen Finanzprodukten erklärt: von Aktien und CFDs über Kryptowährungen bis Optionen
Bei verschiedenen Produkten funktionieren die Steuern teilweise unterschiedlich, bei Kryptowährungen z. B. nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes in Bezug auf Veräußerungsgeschäfte, während bei CFDs die klassischen Trading Steuern auf Kapitalerträge gelten. Hier zeigen wir dir 11 wichtige Finanzinstrumente mit Steuern:
- Aktien: Kapitalertragsteuer 25 % + Soli und ggf. Kirchensteuer; Freibetrag 1.000 Euro
- CFDs: Kapitalertragsteuer wie bei Aktien (25 % + Soli und ggf. Kirchensteuer); Freibetrag 1.000 Euro
- Futures: Kapitalertragsteuer 25 % + Soli und ggf. Kirchensteuer; Freibetrag 1.000 Euro
- ETFs: Kapitalertragsteuer 25 % + Soli und ggf. Kirchensteuer; Freibetrag 1.000 Euro (aber: fiktive Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs und später auf den tatsächlichen Gewinn; bei ausschüttenden ETFs auf den tatsächlichen Gewinn)
- Forex: Abhängig von Struktur und Einordnung – Forex CFDs immer Abgeltungsteuer; Spotmarkt für Forex eher Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte (14-45 % ab Freigrenze von 1.000 Euro), kann aber auch unter Kapitalertragsteuer fallen. Unser Tipp: Bei Broker oder Bank direkt nachfragen.
- Spot-Kryptowährungen: Veräußerungsgeschäft nach Einkommensteuergesetz (14-45 % ab Freigrenze 1.000 Euro; steuerfrei nach einem Jahr Haltefrist); Gewinne müssen in der Anlage SO, nicht bei KAP erklärt werden!
- Krypto-Derivate: Kapitalertragsteuer 25 % + Soli und ggf. Kirchensteuer; Freibetrag 1.000 Euro
- Optionshandel: Kapitalertragsteuer 25 % + Soli und ggf. Kirchensteuer; Freibetrag 1.000 Euro
- Zertifikate: Kapitalertragsteuer 25 % + Soli und ggf. Kirchensteuer; Freibetrag 1.000 Euro (nur bei Index/Basket-Zertifikaten noch alte Haltefristen wie vor 2009)
- Daytrading: Kapitalertragsteuer 25 % + Soli und ggf. Kirchensteuer; Freibetrag 1.000 Euro
- Leerverkäufe (CFDs): Kapitalertragsteuer 25 % + Soli und ggf. Kirchensteuer; Freibetrag 1.000 Euro
Trading-Steuern bei Aktien
Wie bereits oben besprochen, fallen bei Aktien-Gewinnen 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Dazu gibt es entsprechende Freibeträge, die in den anderen Abschnitten genauer ausgeführt wurden.
CFD-Steuern: Wie werden CFD-Gewinne versteuert?
CFD-Gewinne werden wie bei klassischen Aktien-Trades mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert, da Gewinne aus diesem Handel unter die Kapitalerträge fallen. Die Trader bekommen die Trading Steuern bei deutschen und vielen europäischen Brokern ab Quelle abgezogen, können aber ihren Freibetrag einfordern.

Da CFDs vermehrt im Daytrading gehandelt werden, ist es eventuell schwieriger für die Trader, den Überblick zu behalten. Selbst wenn es zum Jahresende eine Zusammenfassung des Brokers gibt, lohnt es sich, bereits vorab zu wissen, wie viel man eingenommen und verloren hat. Eine Liste mit Transaktion für Transaktion ist stets in den Einstellungen verfügbar.
Steuern bei Futures
Grundsätzlich zahlst du auch bei Steuern auf Futures 25 Prozent plus 5,5 % Soli sowie ggf. Kirchensteuer und du kannst den Freibetrag von 1.000 Euro geltend machen. Einige wichtige Regeln gibt es dennoch zu beachten. Zunächst einmal gehören die Verluste beim Verrechnen immer in den Topf für Termingeschäfte/Sonstiges und dürfen nicht von den Aktiengewinnen abgezogen werden. Daneben solltest du das FIFO-Prinzip und den Unterschied zwischen physisch gelieferten Werten und cash-settled Futures kennen:
- FIFO-Prinzip: “First In, First Out” (FIFO) bedeutet, dass die zuerst gekauften Kontrakte auch zuerst geschlossen werden müssen. Die Regel ist besonders relevant, wenn mehrere Futures-Positionen im Portfolio mit demselben Basiswert vorhanden sind. Auf diese Weise bestimmt das FIFO-Prinzip, welcher Gewinn/Verlust als erstes realisiert wird. Andernfalls könnten sich die Trader aussuchen, was wann abgegeben wird und somit Gewinne künstlich klein erscheinen lassen. Unserer Erfahrung nach ist gerade bei hohen Handelsvolumen über ausländische Broker ohne Steuer-Reporting an die deutschen Behörden eine saubere Trade-Historie wichtig. Eine falsche Reihenfolge und Dokumentation kann zu fehlerhaften Meldungen und Strafen führen.
- physisch vs. cash-settled: Während bei physisch gelieferten Futures am Ende der Laufzeit ein tatsächlicher Austausch durchgeführt wird, kommt es beim cash-settled-Prinzip lediglich zu einem Barausgleich. Bei cash-settled Futures ist die Steuerberechnung einfacher, da nur der reine Handelsgewinn relevant ist. Bei physisch gelieferten Futures kommt es am Ende der Laufzeit eventuell zu einer tatsächlichen Anschaffung, die steuerlich separat betrachtet werden kann. So würden Steuern auf den Futures-Handel und den späteren Kauf anfallen. Wir empfehlen grundsätzlich cash-settled Varianten, weil hier vor allem private Anleger wesentlich weniger Aufwand haben.
Steuern auf ETFs
Beim Kauf eines ETFs möchten die Trader über mehrere Jahre hinweg Vermögen aufbauen. Will man dieses dann durch den Verkauf realisieren, können immer noch Steuern anfallen. Anleger, die in Deutschland leben, sollten auch hier 25 Prozent einplanen und müssen zudem Soli sowie gegebenenfalls Kirchensteuer bezahlen. Die Freibeträge sind dieselben wie bei Aktien und CFDs.

Bis 2018 musste man sich bei den ETFs selbst um die Steuern kümmern und die Fonds dabei zwischen thesaurierend und ausschüttend unterscheiden. Mittlerweile übernimmt der Broker die Berechnung der Steuer-Höhe und leitet die Abgaben ab Quelle weiter. Die ausländischen Broker könnten eventuell nur eine Zusammenfassung zu den Erträgen für das Finanzamt ausstellen. Wichtig zu beachten ist, dass es wegen der Reinvestierung bei thesaurierenden ETFs eine Vorabpauschale gibt.
Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs beachten
Durch die Vorabpauschale verhindert der Gesetzgeber, dass die Steuerpflicht bei thesaurierenden ETFs über Jahre hinweg aufgeschoben wird. Die Gewinne, Dividenden und Zinserträge werden hier nämlich nicht ausgezahlt, sondern immer wieder in den ETF investiert.
Erhoben wird die Vorabpauschale bei solchen Fonds immer am Jahresanfang für das Vorjahr und bezieht sich auf einen fiktiven Mindestgewinn. Dieser wird aufgrund von Fondswert, Basiszins der Bundesbank und Wertentwicklung ermittelt. Selbst wenn du also nichts verkaufst, musst du mit dieser jährlichen Abgabe rechnen. Bei niedrigen Zinsen fällt sie jedoch vergleichsweise gering aus.
Immerhin: Du musst nichts doppelt bezahlen. Wenn du den ETF irgendwann gewinnbringend auflöst, wird die Steuer mit der Vorabpauschale verrechnet. Außerdem musst du keine Abgaben auf negativ performende Fonds leisten.
Steuern beim Forex Trading
Beim Forexhandel am Spot-Markt handelt es sich um keine klassischen Kapitalgeschäfte und die Devisen können unter bestimmten Umständen unter die privaten Veräußerungsgeschäfte fallen. Relevant für die Einordnung sind hierbei die Paragrafen §20 (Kapitalerträge) und §23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte). Nach dem §23 EStG können die Devisen nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Da der Charakter des Forex-Handels aber hochspekulativ und kurzfristig ausfällt, ist diese Regelung unterschiedlich auslegbar und nicht wie bei Gold oder Kryptos garantiert.
Die Trennung zwischen Kapitalertrag und Veräußerungsgewinn ist vom Gesetzgeber unserer Erfahrung nach nicht sehr klar gestaltet. Sind die Devisengeschäfte selbst am Spot-Markt zu spekulativ, kann dennoch Abgeltungsteuer erhoben werden. Entscheidend sind immer die Struktur des Instruments beim Broker und die individuelle Einordnung des Geschäfts durch das Finanzamt.
Unser Tipp: Informiere dich am besten direkt bei deinem Broker, wie die angebotenen Forex-Produkte behandelt werden. Sind die Anbieter in Deutschland registriert, ist die Einordnung meist klar vorgegeben.
Kaum Probleme gibt es übrigens bei Forex-Derivaten. Solche Konstrukte fallen unter die CFD-Regelung, werden also genauso behandelt wie alle anderen CFDs und Aktien. Hierauf fallen entsprechend 25 % Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer an.
Lese dir hier unseren kompletten Ratgeber zu den Forex Trading Steuern durch.
Steuern bei Kryptowährungen (Spot-Trading)
Bei Kryptowährungen fallen Einkommensteuern auf Gewinne aus Veräußerungsgeschäften nach deinem persönlichen Steuersatz zwischen 14 und 45 % an. Für diese Geschäfte gibt es dabei eine separate Freigrenze von 1.000 Euro (Stand: 2026). Aber Achtung: Eine Freigrenze ist kein Freibetrag! Sobald du also mehr Gewinne machst, wird das gesamte Einkommen aus Veräußerungsgeschäften und nicht nur der übersteigende Betrag besteuert!
Achtung bei Freigrenzen und Freibeträgen

Aus meiner Erfahrung heraus weiß ich, dass viele Trader Freigrenzen mit Freibeträgen verwechseln. Das kann fatal sein. Bei der Freigrenze für Gewinne aus Veräußerungsgeschäften beginnt die Besteuerung auf den kompletten Betrag nämlich schon ab 1.000 Euro, du kannst also nur bis 999,99 Euro steuerfrei verdienen. Nur ein Cent mehr löst die Besteuerung aller Veräußerungsgewinne aus, nicht nur des sich darüber befindlichen Betrags! Hier heißt es also: aufgepasst!
Eine Besonderheit bei Kryptowährungen ist, dass es eine Haltefrist von einem Jahr gibt. Wenn du die Coins länger als 12 Monate hältst, sind die Gewinne aus dem Verkauf komplett steuerfrei. Löst du die Positionen gewinnbringend eher auf, befindest du dich innerhalb der Spekulationsfrist und musst entsprechend Einkommensteuer bezahlen. Selbstverständlich greifen auch hier die Freigrenze und der persönliche Grundfreibetrag auf dein Gesamteinkommen im Jahr.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Einnahmen aus dem Krypto-Trading nicht in der Anlage KAP deklariert werden. Wenn du hier Gewinne gemacht hast, die versteuert werden müssen, trägst du sie in einem separaten Formular, der Anlage SO für Sonstige Einkünfte ein. Dort würdest du z. B. auch Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und gelegentliche Vermittlungshonorare erfassen.

Das DAC8 / Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz: Plattformen müssen seit 2026 Kryptogeschäfte melden
Am 1. Januar 2026 ist das DAC8/KStTG, das neue europäische Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Broker und Verwahrer von Coins dazu, die Transaktionen ihrer in der EU ansässigen Kunden über einen sogenannten CARF-Prozess an die Behörden zu melden. Betroffen davon sind vor allem Käufe, Verkäufe, Tausch und Erträge, die vom Staking und Lending stammen. Dabei haben sich die Gesetzgeber auf EU-Ebene dazu verpflichtet, dass alle Vorgänge innerhalb des Unionsgebiets deklariert werden müssen.
Theoretisch müssen auch außereuropäische Broker und Krypto-Börsen Informationen auf Anfrage preisgeben. In diesem Fall ist es aber unwahrscheinlicher, dass die Behörden tatsächlich Zugriff auf die Transaktionen bekommen. Wenn du bei europäischen Anbietern im Kryptohandel aktiv bist, erfahren die Finanzämter aber auf jeden Fall davon und können ziemlich klar einordnen, ob du die Werte länger als ein Jahr hältst und/oder die Freigrenze überschritten hast.
FIFO-Prinzip für Krypto
Genauso wie bei Futures gilt beim Kryptohandel das FIFO-Prinzip, also “First In, First Out”. Das bedeutet, dass die zuerst gekauften Werte auch als erstes verkauft werden müssen. Da digitale Währungen häufig über ausländische Broker ohne Steuer-Reporting in Deutschland gehandelt werden, müssen die Trader hier aufpassen.
Du musst unbedingt einen Überblick dazu haben, wann die einzelnen Coins zu welchem Preis gekauft wurden. Der Zeitpunkt spielt insbesondere wegen der Haltefrist nach §23 Einkommensteuergesetz (EStG) eine wichtige Rolle. Wir empfehlen dir bei unklaren Kaufdaten und hunderten Trades dann lieber weniger Coins abzugeben, um auch garantiert in die Steuerfreiheit nach einem Jahr hineinzukommen.
Das Finanzamt besteht zudem darauf, dass die ersten Coins zuerst verkauft werden, damit die Gewinne nicht durch eine Priorisierung später gekaufter Werte verfälscht sind. Dadurch könnte die Höhe der Gewinne und damit die Steuer deutlich manipuliert werden. Die Behörden sorgen über den §20 Abs. 4 Satz 7 EStG also für eine Standardisierung und einen Schutz vor Steuerbetrug.
Freigrenze beim Staking/Lending
Beim Staking werden deine Coins in einem Netzwerk gesperrt, um dieses zu sichern und Zahlungen zu validieren. Dafür erhältst du bestimmte Rewards in Form von neuen Coins. Ähnlich funktioniert das Lending, bei dem du deine Coins an Plattformen und Nutzer gegen Zinsen, Yield und Erträge verleihst.
Aus diesen Kryptovorgängen entstehen also „sonstige Einkünfte“, die nach §22 Einkommensteuergesetz steuerpflichtig sind. Beim Zufluss wird der aktuelle Gegenwert in Euro als Berechnungsgrundlage verwendet. Später kann es beim Verkauf innerhalb der Haltefrist zu einer weiteren Besteuerung für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften kommen.
Mein Tipp zum Staking und Lending

Wer parallel zum Kryptohandel mit Staking und Lending arbeitet, kommt schnell mit den Zuflüssen durcheinander. Ich empfehle hier, jeden Reward genauestens zu dokumentieren. Vor allem Zeitpunkt, Kurswert und Coinmenge spielen eine wichtige Rolle. Weil viele Krypto-Plattformen keine deutsche Steuerübersicht liefern, lohnt sich dieser Aufwand aus meiner Erfahrung heraus sehr. Spätestens bei der Steuererklärung wirst du froh darüber sein, die Dokumentation durchgeführt zu haben. Für die genaue Nachverfolgung empfehle ich dir im Übrigen professionelle Tools wie CoinTracking, Koinly, Blockpit und WISO.
Positiv ist, dass es für Staking und Lending eine separate Freigrenze von 256 Euro gibt. Diese halten wir zwar prinzipiell für niedrig, sie hilft aber dabei, zusätzlich Geld ohne Steuern zu verdienen. Wichtig ist auch hier zu beachten, dass eine Freigrenzen kein Freibetrag ist und ab dem ersten Cent der komplette Betrag versteuert wird.
Steuern bei Krypto-Derivaten (CFDs)
Wenn du Kryptowährungen im CFD-Format handelst, ist die Sache mit den Steuern einfacher, allerdings meist teurer. Derivate werden nämlich genauso besteuert wie Aktien, es fällt also ab dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr Kapitalertragsteuer von 25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer an. Die Steuerfreiheit nach einer Haltefrist von einem Jahr greift hier also nicht. Vorteilhaft ist jedoch, dass Krypto-CFDs bei vielen deutschen und europäischen Brokern verfügbar sind. So kannst du sie ganz ohne Wallet bei unserem Steuer-Favoriten Pepperstone traden. Von den Gewinnen wird die Abgeltungsteuer direkt an den Fiskus weitergeleitet und du bekommst eine komplette Abrechnung sowie Verlustverrechnung.
Steuern im Optionshandel
Im Falle von Optionen, kannst du durch die Stillhalterprämie oder aber durch das Ausüben dieser Zertifikate Gewinne erzielen. Auf diese Einnahmen fallen dann genau dieselben Steuern an wie bei anderen Kapitalerträgen, also pauschal 25 Prozent plus eventuelle Zuschläge. Wichtig zu wissen ist, dass die Optionsausübung vom regulären Optionshandel getrennt ist und somit keine Verlustverrechnung zwischen den beiden stattfinden kann.
➜ Die gesamten 500 Euro zählen hier als Gewinn aus Termingeschäften und werden über die Kapitalertragsteuer versteuert:
500 Euro Prämie (Gewinn)
– 125 Euro Kapitalertragsteuer
– 6,88 Euro Solidaritätszuschlag (5,5 % von 125 Euro)
– 10 Euro bayerische Kirchensteuer (8 % von 125 Euro)
= 358,12 Euro Einnahmen nach Steuer
Gesamtsteuerbelastung = 141,88 Euro
Wird die Option zurückgekauft, verringert sich der Gewinn nochmals. Wenn sie dagegen ausgeübt wird, muss der Stillhalter die Aktie bzw. Indizes zu schlechteren Konditionen für sich selbst liefern. Dadurch entstehen dann Verluste.
Die Ausübenden bei einem Optionsgeschäft zahlen Steuer auf die Gewinne, die sie mit den verbesserten Konditionen erhalten. Wenn sie die Optionen verfallen lassen, können sie die verloren gegangene Prämie zudem als Verlust aus Termingeschäften verrechnen. Dieser darf nicht in den Topf mit den Verlusten aus dem Aktienhandel!
Aktienoptionen vs. Indexoptionen: steuerlich ein kleiner Unterschied
Zunächst einmal unterscheiden sich die Aktienoptionen und die Indexoptionen darin, dass sie verschiedene Produkte als Basiswerte verwenden, Aktien und Indizes. Was das steuerlich bedeutsam macht, ist, dass die Aktien bei der Ausübung der Option meist physisch geliefert werden, während die Indizes häufig cash-settled sind, also mittels Barausgleich verrechnet werden.
Bei der Aktienoption gibt es steuerlich meist zwei Ebenen, das Optionsgeschäft selbst und den späteren Aktienhandel. Als Kaufpreis wird der Strike-Preis plus die Prämie pro Aktie angesehen. Der tatsächliche Gewinn wird erst beim Kauf realisiert und fällt dann unter die Abgeltungsteuer.
Im Falle von cash-settled Optionen wird das Geld direkt ausgeglichen, wodurch Gewinn oder Verlust sofort realisiert werden. Somit sind gerade die Indexoptionen im Moment der Ausübung steuerpflichtig.
| Aktienoption (physische Lieferung) | Indexoption (cash-settled / Barausgleich) |
|---|---|
| Options-Gewinn geht in den Einstiegskurs der Aktien über | Sofortiger Barausgleich = Gewinn/Verlust realisiert |
| Gewinn/Verlust wird erst beim Verkauf der Aktien realisiert und ist dann steuerpflichtig | Sofort steuerpflichtig |
Zertifikate und Steuern
Zertifikate fallen steuerlich unter die sonstigen Kapitalerträge und sind damit nach §20 EStG von der Abgeltungsteuer (25 % + Soli und ggf. Kirchensteuer) betroffen. Wichtig ist dabei zu wissen, dass es seit 2009 keine Haltefristen mehr gibt, also alle Gewinne direkt versteuert werden müssen. Dabei gibt es jedoch durchaus Unterschiede je nach Zertifikatstyp:
- Aktien- und Indexzertifikate: Werden steuerlich wie Kapitalerträge behandelt
- Hebelzertifikate (Knock-Outs, Turbo): Gewinne und Verluste werden direkt miteinander verrechnet; es handelt sich um reine Kapitalerträge und keine privaten Veräußerungsgeschäfte
- Garantie-, Bonus- und Discount-Zertifikate: Einfache Kapitalerträge, bei denen die Steuer erst mit Verkauf oder Fälligkeit erhoben wird
Bei der Verlustverrechnung kommen die Zertifikate übrigens immer in den allgemeinen bzw. sonstigen Topf und können nicht mit Aktiengewinnen zusammengerechnet werden.
Daytrading Steuern
Im Unterschied zu langfristigen Investitionen setzt man beim Daytrading auf die Realisierung von Profiten bereits innerhalb eines Handelstages. Du kaufst bspw. am Morgen die gewünschten CFDs oder Aktien ein und veräußerst sie bei gewachsenen Kursen bereits kurz vor Börsenschluss. Auf die Spitze getrieben wird das Daytrading Prinzip dann beim fast minutengenauen Scalping.

Trotz dieser kurzen Taktung muss man natürlich auch beim Daytrading Steuern bezahlen. Diese haben eine Höhe von pauschal 25 Prozent und werden wie bei den anderen Finanzwerten mit dem Soli und ggf. der Kirchensteuer aufgestockt. Genauso wie bei Aktien genießen die Anleger beim Daytrading einen Freibetrag von 1.000 Euro. Es lohnt sich bei dieser Herangehensweise, immer einen Freistellungsauftrag zu nutzen, um das Geld effizienter anlegen zu können.
Ein praktisches Problem kann es sein, bei der hohen Trade- und Handelsfrequenz den Überblick zu behalten. Hier empfehlen wir, ein klares Order-Management aufzubauen und eventuell mit professionellen Tools zu arbeiten. Die einfachsten Optionen sind aus unserer Erfahrung heraus Tabellen über Microsoft Excel oder Google Sheets.
Lese dir hier unseren kompletten Ratgeber zu Steuern im Daytrading durch!
Gewerblicher Trader: Wann dich das Finanzamt umstuft
In der Regel werden Daytrader als private Händler und nicht als Gewerbe behandelt. Unter gewissen Umständen kann es aber zu einer Umstufung durch das Finanzamt kommen. Das geschieht jedoch nur, wenn quasi-unternehmerische Strukturen vorliegen und z. B. hohe Mengen an Fremdkapital wie beim Prop-Trading in den Handel einfließen. Die Trade-Frequenz kann das Gesamtbild ebenfalls in Richtung Gewerbe verschieben.
Wenn dich das Finanzamt als Gewerbe einstuft, hat das deutliche Konsequenzen. Du müsstest dann ein Gewerbe anmelden, Gewerbesteuer bezahlen, der IHK beitreten und eine strenge Buchführung vorlegen. Unserer Erfahrung nach passiert das aber selbst bei tausenden Trades extrem selten und kann dann erfolgreich angefochten werden.
Wenn du dich trotzdem fragst, ob du als Daytrader ein Gewerbe anmelden musst, dann stellst du dich am besten unserem folgenden 5-Punkte-Test. Diesen haben wir anhand der Gesetzgebung und der üblichen Rechtsprechung durch den Bundesfinanzhof (BFH) erstellt:
- Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit: Du willst deinen Lebensunterhalt mit Daytrading bestreiten und handelst somit nicht nur gelegentlich.
- Häufigkeit der Trades: Du leitest täglich sehr viele Trades ein und hast keine längeren Haltezeiten.
- Geschäftlich organisiert: Du hast feste Arbeitszeiten, nutzt professionelle Infrastruktur und verfolgst klare Handelsstrategien.
- Kapital- und Risikostruktur: Du setzt hohe Summen ein und verwendest ein deutliches Maß an Fremdkapital in einem institutionell wirkenden Rahmen.
- Marktteilnahme: Über den eigenen Handel hinaus wirkst du am Markt mit, u. a. durch Signalverkäufe oder Copytrading.
Während die Gewinnerzielungsabsicht und die Häufigkeit der Trades bei Daytradern oft noch gegeben sind, fallen die letzten drei Punkte meist weg. Selbst wenn du dich geschäftlich durch feste Arbeitszeiten organisierst, wirst du als privater Daytrader selten Fremdkapital aufnehmen oder direkt am Markt aktiv werden. Das Finanzamt wird sich sehr wahrscheinlich aber das Gesamtbild anschauen und dich erst beim Zusammenfallen aller 5 Indizien als gewerblicher Trader einstufen. Geregelt ist die Gewerblichkeit im §15 des EStG. Der Bundesfinanzhof hat zudem mehrfach geurteilt, dass selbst Hochfrequenztrading ohne gewerblichen Marktauftritt privat bleiben kann.
Steuern bei Leerverkäufen
Leerverkäufe sind ein Konstrukt, über welches sich Trader bei sinkenden Kursen einen stattlichen Profit sichern können. Ursprünglich leiht man sich dabei eine Aktie, die man sofort wieder irgendwo auf der Welt verkauft. Kurz vor dem Ende der Leihdauer erwirbt man sie am Markt zu einem niedrigeren Preis zurück und hat somit Gewinn gemacht.

Dieser Gewinn müsste beim Traden mit Leerverkäufen nun ganz normal versteuert werden. Das Problem ist allerdings, dass zuerst ein Verkauf stattfindet, bei dem die Broker bereits zur Weitergabe der Steuer verpflichtet sind. Als Ersatzbemessungsgrundlage werden dann 30 % der Erlöse genutzt, wenn die Anschaffungskosten unbekannt sind.
Solltest du als Daytrader mit Leerverkäufen nun Verluste machen und dennoch vorab Steuer bezahlt haben, ist diese natürlich nicht verloren. Du legst die Informationen aus den Daten des Brokers einfach offen und erstellst eine Anlage KAP in der Trading Steuererklärung. Im kommenden Jahr wirst du die Abgaben als Trader erstattet bekommen. Automatisiert funktioniert das z. B. bei Pepperstone, einem der unserer Ansicht nach besten Broker für Steuer-Reporting mit Sitz in Deutschland.
Sonderfall Prop Trading: Welche Steuern muss ich beim modernen Fremdkapital-Handel zahlen?
Das Besondere am Prop Trading ist, dass du auf Rechnung arbeitest, also nicht direkt aus Kapitalgeschäften Erträge erwirtschaftest. Gleichzeitig musst du aber auch selbst kein Investment in den Markt stecken. Du verwendest einfach das Kapital einer Prop Trading Gesellschaft und führst damit die Trades durch.
Je nach Performance erhältst du dann eine Provision, welche über Rechnung ausgezahlt wird. Dafür benötigst du also eine Steuernummer oder einen Gewerbeschein und agierst auf diese Weise als selbstständiger Unternehmer.
Als solche müssen die Prop Trader die ganz normale Einkommensteuer bezahlen, was u. U. ein deutlicher Nachteil sein kann. Im Gegensatz zur Kapitalertragsteuer hast du hier nämlich keinen zusätzlichen Sparer-Pauschbetrag und die Deckelung auf 25 Prozent entfällt. So können Kosten von bis zu 42 Prozent im Spitzensteuersatz anfallen.

Weiterhin musst du eventuell den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ebenso wie die Gewerbesteuer mit einberechnen. Manche Prop-Firmen erlauben übrigens auch Geschäfte auf eigene Rechnung und übernehmen dann das Abführen der Quellensteuer an den Staat. Rein rechnerisch kommst du mit diesem Modell meist günstiger. Lies hier alles Weitere über die Steuern im Prop Trading.
Steuerberatung für Trader
Grundsätzlich können Trader unserer Erfahrung nach viele steuerliche Fragen im klassischen Handel selbst klären. Anders als andere Formulare ist die Anlage KAP relativ einfach aufgebaut und selbsterklärend. Der Teufel liegt aber natürlich auch hier im Detail, wie bspw. die Feinheiten bei den Kryptowährungen zeigen. In diesem Fall kann es nicht schaden, eine Steuerberatung für Trader hinzuzuziehen.
Während das persönliche Gespräch mit einem Experten durchaus kostenintensiv sein kann, erobern unlängst automatisierte Steuerprogramme und Apps den Markt. Hier gibst du alle deine Einnahmen und Verluste vom Traden nebst anderen Transaktionen ein. Am Ende rechnet dir die Software aus, was du an Trading Steuern bezahlen musst und wo die verschiedenen Positionen in der Anlage KAP eingetragen werden.
Die Kosten für eine Trading Steuerberatung solltest du dir übrigens notieren und die Rechnung behalten. Diese sind nämlich vollumfänglich in der nächsten Steuererklärung als Ausgabe absetzbar.
Kann man Kosten für Trading lernen (Ausbildung & Co.) von der Steuer absetzen?
Ja, du kannst die Kosten für das „Trading lernen“ auch von der Steuer absetzen, wenn du gewisse Dinge beachtest:
- Das Trading darf nicht privat, sondern muss geschäftlich ausgeführt werden
- Über die Nutzung einer Firma/Gewerbe (GmbH, UG usw.) können anfallende Kosten für Ausbildungen, Kurse, Software etc. abgesetzt werden
- Private Trader können Kosten für Trading lernen nicht absetzen
Zusammengefasst heißt dies, dass du das Trading als Geschäft betreiben musst. Gründest du beispielsweise eine GmbH mit dem Unternehmenszweck „Kapitalvermehrung bzw. Trading“, kannst du alle Kosten (Trading Ausbildungen wie bei Trading.de, Kurse, Webinare, Coachings, Software usw.) von der Steuer absetzen. Der Handel und das Trading-Lernen dürfen dafür ausschließlich über die Firma laufen.
Unser Fazit: Das Wichtigste zu Trading-Steuern auf einen Blick
Trader in Deutschland müssen pauschal 25 Prozent Steuer entrichten. Hinzukommen die 5,5 Prozent auf den Steuerwert für den Solidaritätsbeitrag und ggf. die Kirchensteuer. Letztere wird nur dann erhoben, wenn du Mitglied in einer christlichen oder jüdischen Gemeinde bist.
Die deutschen Broker ziehen die Steuern direkt ab der Quelle von den Gewinnen ab und leiten sie an den Fiskus weiter. Hierzu sind sie in jedem Fall verpflichtet, während sich Anbieter aus dem Ausland aussuchen können, ob sie kooperieren möchten oder nicht. Sollten sie keine Quellensteuer zahlen, musst du nach dem Traden alle Einnahmen und Verluste selbst bekannt geben.
Eine Steuererklärung im nächsten Jahr einzureichen, kann sich jedoch nur positiv auf deine Bilanzen auswirken. Egal, ob du Daytrader oder Langzeitinvestor bist: Das Finanzamt zahlt dir zu viel gezahlten Steuern immer zurück.
Das kann z. B. der Fall sein, wenn dein individueller Steuersatz unter 25 Prozent liegt oder du weniger als 1.000 Euro an Einnahmen aus dem Handel mit Kapitalprodukten generiert hast. Bezahlt werden muss zudem nur dann, wenn die Gewinne realisiert werden. Solange die Kurse steigen und du nichts verkaufst, hat der Staat auch keinen Zugriff auf deine sich entwickelnden Werte.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Trading Steuern
Wie viel Steuern muss ich zahlen, wenn ich Aktien verkaufe?
Wenn du Aktien verkaufst, zahlst du in Deutschland 25 % Steuern auf den Gewinn, zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 % des Steuerwerts und ggf. der Kirchensteuer von 8 oder 9 % je nach Region. Bei deutschen und vielen europäischen Brokern wird dieser Betrag automatisch abgezogen und als Quellensteuer weitergeleitet. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du eine Anpassung (Günstigerprüfung) verlangen.
Wie lange muss man Aktien halten, um sie steuerfrei zu verkaufen?
Es ist in Deutschland nicht möglich, Aktien steuerfrei zu verkaufen, da die Regel zu den Haltefristen 2009 abgeschafft worden ist. Sobald es einen Erlös durch die Veräußerung gibt, fallen bei Tradern in Deutschland auch Steuern an.
Wie muss ich meine Gewinne als Trader versteuern?
Als Trader muss ich meine Gewinne über die Abgeltungsteuer versteuern, die bei vielen Brokern direkt noch vor der Auszahlung abgezogen wird. Alternativ kannst du deine Einkünfte in der Steuererklärung angeben, um z. B. Gewinne von ausländischen Brokern zu deklarieren oder deinen Freibetrag zurückzufordern.
Sind Aktien nach 10 Jahren steuerfrei?
Nein, Aktien sind auch nach 10 Jahren nicht steuerfrei, da die einstige Haltefrist von einem Jahr 2009 abgeschafft wurde. Seit der Gesetzesänderung fallen pauschal 25 Prozent Kapitalertragsteuern plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf alle Gewinne an.
Wie viel Geld darf man mit Aktien steuerfrei verdienen?
Man darf jährlich bis zu 1.000 Euro mit Aktien steuerfrei verdienen, da dieser Betrag in den Sparer-Pauschbetrag fällt. Weil die Kapitalertragsteuer aber eine Quellensteuer ist, werden die 25 Prozent automatisch vom Gewinn abgezogen und müssen in der Steuererklärung zurückgefordert werden. Alternativ kannst du beim Broker einen Freistellungsauftrag stellen.
Wann müssen Trading Gewinne versteuert werden?
Trading Gewinne müssen ab einer Summe über 1.000 Euro im Jahr versteuert werden und das direkt ab Quelle, also noch bevor das Geld beim Verkauf auf deinem Konto landet. Wenn du Kryptowährungen handelst, liegt deine Freigrenze bei weiteren 1.000 Euro. Liegen Kauf und Verkauf von Bitcoin & Co. mehr als zwölf Monate auseinander, musst du keine Abgaben einplanen.
Wo kann man steuerfrei traden?
Steuerfrei kannst du z. B. in Zypern traden, da hier keine Steuern auf Kapitalerträge anfallen. Abgesehen davon sind auch Malta und die Schweiz attraktive Staaten für steuerfreies Trading. Hierfür musst du jedoch deinen Wohnsitz ändern. Zudem kannst du bis zu 1.000 Euro im Jahr in Deutschland am Aktienmarkt ohne Abgaben verdienen.
Kann man Trading Verluste steuerlich geltend machen?
Ja, es ist möglich, Trading Verluste steuerlich geltend zu machen, weil es hierfür entsprechende Verrechnungstöpfe gibt. Hierzu gibst du diese einfach im Formular KAP der Steuererklärung an und verrechnest somit die Gewinne. Eine Obergrenze gibt es seit 2024 nicht mehr. Verluste aus Trading können dabei nur mit den Gewinnen aus demselben Topf aufgewogen werden, Aktienverluste mit Aktiengewinnen und andere Kapitalverluste mit anderen Kapitalgewinnen.
Benötigt man im Trading ein Gewerbe für die Steuern?
Nein, man benötigt im Trading kein Gewerbe für die Steuern, da im privaten Rahmen nur Kapitalertragsteuern für den eigenständigen Handel anfallen. Solltest du Prop Trading betreiben oder für eine Firma traden, brauchst du dagegen ein Gewerbe, denn dort erzielst du dein Einkommen über deine Tätigkeiten und musst Rechnungen ausstellen.
hmm wass wenn ich keine steuern zahlen will , wie würde dass dann gehen ist ja mein Geld .
Hallo! Es geht mit einem Wohnsitz in einem Land wo es keine Steuern auf Trading Gewinne gibt. LG
Absatz : Trading Steuer erst bei Auszahlung
Ich habe da mal eine Frage. Ich wohne in Deutschland und trade auf einer amerikansichen Börse. Wenn ich mir dort das Geld auszahlen lassen will muß ich an die Börse eine Steuer abführen.
Was macht eigentlich das deutsche Finanzamt in diesem Fall?
Wird das deutsche Finanzamt ebenfalls auf den Gewinn steuern verlangen wollen?
Hallo Tojo,
Die bereits gezahlte Steuer bei Amerikanischen Börsen wird mit der Deutschen Steuer verrechnet. LG
Hallo! Ich habe Wohnsitz in Deutschland und ich trade mit einem ausländischen Broker. In 2023 hab Gewinn unter 1000 eur gemacht. Muss ich das Gewinn in Steuererklärung 2023 angeben?
ja
Schön, sehr ausführluch, aber leider wurde nicht erwähnt ob ich das Geld fürs „Tradinglernen“ von der Steuer absetzen kan und wenn ja, wie.
Das geht nur, wenn du über eine Firma Trades bzw. ein Gewerbe anmeldest! Ich füge es noch hinzu!
Hallo,
muss man in Deutschland die Tradinggewinne jährlich versteuern oder z.Bsp. auch erst nach 5 Jahren, sofern man sich nichts auszahlt?
Gruß
Goto
Jährlich. LG
Hallo,
wäre meine Hauptbeschäftigung das Traden und somit meine Haupteinnahmequelle, dann wird doch sicherlich nicht die Kapitalertragssteuer angewendet sondern meine Umsätze mit meinem Einkommensteuersatz berechnet. Ist das richtig? Wenn ich jetzt im Jahr 40.000 Euro Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit habe und 100.000 Euro aus Tradingerlösen, wie werden dann die 100.000 Euro bewertet? Mit 25% Kapitalertragssteuer oder anders?
Danke und Grüße
Hallo Alexander,
Es wird immer mit der Kapitalertragssteuer bewertet.
LG
Meine Tradings laufen in England und dort wird ja keine Quellsteuer fällig.
Ist es denn legal wenn mir meine Tradingsplattform die deutsche Steuer vor Auszahlung abzieht, oder dürfen dies nur in Deutschland ansässige Tradingsfirmen?
Servus
und danke für diese übersichtliche und erhellende Zusammenfassung zum Thema Steuern!
Bei den Elster-Formularen, bzw. der Anlage KAP würde ich mir das ein oder andere ausgefüllte und erklärte Beispiel wünschen.
Gewinne und Verluste, bzw. noch laufende Investitionen, etc. entnehme ich dem Journal meiner Broker-Software, richtig? Ist es dann eventuell sinnvoll, damit schon monats- oder quartalsweise zu arbeiten (Excel-Tabelle), damit zum Jahresende nicht mühsam alles zusammengetragen werden muss?
Wie weit fassen die Broker z.B. in TradingView das alles schon zusammen, aufs ganze Jahr kumuliert?
Hier noch ein Hinweis. Die Divizend-Software ist auf das Zurückholen der ausländischen Quellensteuer und die anscheinen unterschiedlichen und teils komplexen Prozesse je Land spezialisiert und bildet das als Workflows in der Software ab. Vereinfacht die Vorgänge extrem. Wer viel in verschiedenen Ländern tradet oder investiert, für den kann sich das lohnen. Die finanzieren sich mit jeweiligen (teils hohen) Gebühren pro Vorgang.
Allzeit leichtes Traden und entspannte Gewinne!
LG, Jörg
Hallo Jörg, die Broker Statements bieten dir alles was du brauchst für die Steuern. Bei Aktien & Dividenden bin ich leider kein Profi. Eine Software oder ein Steuerberater kann da hilfreich sein. Ich würde zuerst einen Steuerberater aufsuchen. LG
Danke!
Ich habe noch weitere Fragen.
Nicht alle direkt zum Thema Steuern aber im Zusammenhang.
Sehe ich das richtig, es gibt verschiedene Freibeträge aber Kosten und Investitionen wie Computer, Büromöbel, Anteilig Miete für Büro, Software-Lizenzen … kann ich nicht geltend machen?
Es gibt verschiedene Hinweise, bzw. ist es wohl auch Auslegungssache je Behörde, Bundesland. Muss ich als (Day-) Trader ein Gewerbe anmelden oder in irgendeiner Weise etwas anmelden?
Wie ist es mit (der gesetzlichen) Krankenversicherung, wenn ich meinen Lebensunterhalt als Trader verdiene? Das teile ich denen mit, dann wollen die einen Einkommensnachweis oder vorläufige Einschätzung und ordnen mich ein?
Danke.
LG, Jörg
Kosten und Investitionen wie Computer, Büromöbel, Anteilig Miete für Büro, Software-Lizenzen kannst du nur geltend machen wenn du das Trading als Geschäft machst bspw. über eine Firma (GmbH). Für das Private Trading musst du kein Gewerbe anmelden. Wenn du denen mitteilst dass du von Kapitalerträgen lebst werden sie dir sicher was berechnen können.
Welche Tätigkeit muss ich beim Amt anmelden, wenn ich für eine Firma Devisen handele?Prop Company