Trading Steuern sind ein wichtiges Thema, wenn es darum geht, aus den Gewinnen bei einer Trading Plattform das Maximum herauszuholen. Wer in Deutschland wohnt, muss pauschal 25 Prozent der Profite an den Fiskus abgeben. Das erfolgt ab Quelle, sprich der Trading Broker ist dazu verpflichtet, die Abgabe an den Staat weiterzuleiten und somit die Trading Einnahmen zu versteuern.
Es gibt aber auch Ausnahmen: Jeder Anleger hat im pro Jahr einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Dieser kommt für Kapitalerträge zum jährlichen Grundfreibetrag hinzu. Wie man den Sparer-Pauschbetrag für Trading Steuern geltend macht, welche anderen Möglichkeiten es gibt, um die Trading-Gewinne kostenfrei mitzunehmen und welche Regeln beim CFD-Trading sowie anderen Instrumente gelten, erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste zu Trading Steuern zuerst
- Wenn du einen Wohnsitz in Deutschland hast, musst du Kapitalertragsteuern bzw. Trading-Steuern von 25 Prozent auf alle Gewinne bezahlen.
- Die Steuern werden ab Quelle direkt vom Online Broker an den Staat gezahlt
- Trader müssen u. U. auch Kirchensteuer und Soli auf die Trading-Gewinne bezahlen
- Jeder Anleger hat seit 2023 einen jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro (früher 801 Euro) bei Trading-Aktivitäten
- Bei Krypto-Trading gilt eine Freigrenze von 600 Euro
- Daneben gibt es einen Grundfreibetrag auf das gesamte Einkommen im Jahr, der bei ca. 11.000 Euro liegt (steigt alle 12 Monate)
- Auf Kryptowährungen fallen keine Steuern an, wenn du sie länger als zwölf Monate hältst
- Um zu viel gezahlte Steuern zurück zu bekommen, musst du in der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen
Welche Steuern fallen beim Trading an?
Beim Thema Trading und Steuer ist die Kapitalertragssteuer besonders relevant. Sie wurde inn ihrer heutigen Form 2009 eingeführt und ist auf derzeit pauschal 25 Prozent gedeckelt. Das bedeutet, dass alle deine Gewinne aus Dividenden und Verkäufen der Aktien, ETFs, CFDs & Co. mit diesem Wert besteuert werden. Als Quellen- und Abgeltungssteuer wird der Betrag dabei direkt vom Broker abgezogen und weitergeleitet. Du musst selbst also zunächst nichts tun.
Der Steuersatz kann sich jedoch aufgrund der individuellen Merkmale noch einmal erhöhen. Wenn du bspw. Mitglied in einer christlichen Vereinigung bist, fällt zusätzlich Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent auf die Höhe der Abgeltungssteuer an. Die prozentualen Unterschiede kommen dadurch zustande, dass die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg stets weniger Kirchensteuer bezahlen.
Bezahlt werden müssen ab 1.000 Euro plus Trading Gewinn im Jahr…
- 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Gewinne
- 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Höhe der Abgeltungssteuer
- Ggf. 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer, berechnet an der Höhe der Abgeltungssteuer
Eine weitere Regelung betrifft den Solidaritätszuschlag. Dieser wurde für etwa 90 Prozent der Bevölkerung im Jahr 2021 abgeschafft. Alle Personen, die im Jahr mehr als 80.000 Euro brutto verdienen und Anleger, die ihren Steuerfreibetrag (Sparer-Pauschbetrag) ausgeschöpft haben, müssen weiterhin 5,5 Prozent der Steuer an den Fiskus abgeben.
Da viele Broker diese individuellen Merkmale ihrer Trader nicht kennen, musst du dich eventuell selbst darum kümmern und dem Finanzamt kundtun, dass du diese Steuern zahlen solltest. Dasselbe gilt im Übrigen beim Zurückholen der Abgeltungssteuer über die Steuererklärung und immer dann, wenn du mit einem ausländischen Broker arbeitest, der nicht mit dem deutschen Staat kooperiert.
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Wie hoch sind die Trading Steuern in Deutschland?
Du fragst dich zu Recht: „Wie viel Steuern im Trading muss man bezahlen?“ Und die Antwort darauf kann bisweilen variieren. Mit der Neuregelung der Steuern auf Börsengewinne wurde im Jahr 2009 ein pauschaler Festbetrag von 25 Prozent vereinbart. Dieser ist mit dem Begriff Kapitalertragssteuer, Quellensteuer oder Abgeltungssteuer synonym.
Hinzukommen jedoch einige weitere Positionen. Wenn du Mitglied in einer christlichen Vereinigung in Deutschland bist, musst du so nochmals 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer einplanen. Abgesehen davon kommen auf alle Kapitalerträge über 1.000 Euro 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag hinzu. Beide Abgaben werden anhand der Abgeltungsteuer berechnet, es handelt sich also immer um 5,5 bzw. 8/9 Prozent von der ursprünglichen Steuerlast.
Wie werden Steuern im Trading berechnet?
Schauen wir uns nun einige Beispiele an, wie die Steuer im Trading berechnet wird. In den folgenden drei Fällen betrachten wir einen Trader, der weniger als 1.000 Euro im Jahr an der Börse verdient, einen anderen Anleger, der mit 2.000 Euro im Jahr nach Hause geht und kein Kirchenmitglied ist und ein Kirchenmitglied mit 2.000 Euro Einkommen durch Kapitalerträge.
Beispiel: Deine Kapitalerträge liegen unter 1.000 Euro im Jahr
Wenn du Kapitalerträge über die Verkäufe deiner Assets bzw. durch die viertel- bis ganzjährigen Dividenden erhältst, werden sofort 25 Prozent abgezogen und an den Staat weitergeleitet. Nehmen wir einmal an, du hast 100 Euro an der Börse verdient, weil du kürzlich einige Aktien mit Gewinn verkauft hast. Was dann bei dir auf dem Broker-Konto landet, sind aber nur 75 Euro, weil der Rest davon an den deutschen Staat geht.
Rechnen wir das Ganze nun etwas hoch und du hast nun über das gesamte Jahr Hinweg 800 Euro Trading-Einkünfte. Das würde bedeuten, dass du unter deinem Freibetrag von 1.000 Euro im Jahr (sowie unter dem von 801 Euro bis einschließlich 2022) liegst und somit eigentlich keine Abgeltungssteuer bezahlen musst. Willst du die knapp 200 Euro, welche der Broker dann bereits an Trading-Steuern gezahlt hat zurück bekommen, musst du im Jahr darauf eine Steuererklärung in Deutschland verfassen.
Beispiel: Deine Kapitalerträge liegen über 1.000 Euro im Jahr
Gehen wir nun davon aus, dass deine Kapitalerträge im Jahr über den Freibetrag angewachsen sind und bei 2.000 Euro liegen. In diesem Fall musst du auf die ersten 1.000 Euro also keine Steuern bezahlen und bekommst entsprechend nach dem Ende des Jahres 250 Euro vom Finanzamt zurück.
Die für die zweiten 1.000 Euro einbehaltene Abgeltungsteuer verbleibt dagegen beim Fiskus. Die Steuerlast wächst jedoch meist darüber hinaus an, weil dann auch Privatanleger Solidaritätszuschlag entrichten müssen. Diese liegt derzeit bei 5,5 Prozent, bezieht sich aber immer auf die Höhe der Abgeltungsteuer.
Insgesamt würde die Steuerlast von Tradern mit 2.000 Euro Einkommen aus Kapitalerträgen und ohne Kirchenmitgliedschaft also bei 250 Euro Abgeltungssteuer plus 13,75 Euro Solidaritätsbeitrag liegen. Der Soli berechnet sich hierbei aus 5,5 Prozent auf 250 Euro Abgeltungssteuer. Insgesamt müsstest du also 263,75 Euro Steuern zahlen.
Rechenbeispiel
- Abgeltungsteuer: 1.000 Euro * 0,25 = 250 Euro
- Solidaritätszuschlag: 250 Euro * 0,055 = 13,75 Euro
- Gesamte Steuerlast: 250 Euro + 13,75 Euro = 263,75 Euro
Beispiel: Du bist Trader mit 2.000 Euro Einkommen durch Kapitalerträge und Kirchenmitgliedschaft
Im folgenden Beispiel erweitern wir die individuellen Merkmale um eine Kirchenmitgliedschaft mit Wohnsitz in Berlin. Hier bezahlst du 9 Prozent Kirchensteuer, während die Länder Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent festgelegt haben. Dieser Wert bezieht sich wie der Solidaritätszuschlag auf die Höhe der Abgeltungsteuer, wird aber meist weder vom ausländischen Broker, noch vom deutschen Broker ans Finanzamt weitergeleitet.
Zusätzlich zu den oben genannten 263,75 Euro kommt bei der Steuer also nun ein weiterer Posten hinzu. Du müsstest in diesem Beispiel dann 9 Prozent von den 250 Euro Abgeltungssteuer berechnen, womit wir auf einen Betrag von 22,50 Euro kommen. Dieser wird nochmals auf die Steuerlast gelegt, welche letztlich bei 286,25 Euro liegen würde.
Rechenbeispiel
- Steuerlast mit Kirchensteuer: 250 Euro + 13,75 Euro + 22,50 Euro = 286,25 Euro
Legales Sparen bei der Trading Steuer: Freibetrag geltend machen
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland hat im Jahr einen Grundfreibetrag. Du kannst also bei egal welchem Job bis zu ca. 11.000 Euro verdienen und musst auf diesen Wert keine Steuern zahlen. Der Grundfreibetrag wird dabei alle zwölf Monate vom Finanzamt erheblich an die Inflation angepasst und steigt innerhalb von zwei Jahren um nahezu 1.000 Euro an.
Die Kapitalerträge gehören grundsätzlich zwar ebenfalls in die Kategorie des Jahreseinkommens. Bei ihnen hast du aber einen zusätzlichen Freibetrag und zwar den Sparer-Pauschbetrag. Dieser gilt ausschließlich für die Gewinne, welche du an der Börse erzielt hast. Dazu gehören allerdings nicht mehr nur die Profite, die du mit Aktien generierst, sondern auch Einnahmen aus den Verkäufen von ETFs, dem CFD Handel, dem Trading mit Rohstoffen, Edelmetallen, Anleihen, Forex und vielem mehr. Für Krypto Trading gilt wiederum eine gesonderte Freigrenze von 600 Euro.
Trading Steuer bei Verlusten: Gewinne und Verluste miteinander verrechnen
Wenn die Steuern automatisch von den Gewinnen abgezogen werden, was ist dann eigentlich mit den Trading Verlusten? Werden diese aufgerechnet, so dass ich nicht doppelt Geld verliere? Die Antwort: Ja, das geschieht nach den aktuellen Gesetzen tatsächlich und wenn du eine feste Depotbank hast, übernimmt diese den Job für dich.
Wichtig zu wissen ist natürlich, dass Gewinne und Verluste erst dann verwirklicht werden, wenn du die Positionen in deinem Portfolio aufgibst. So gehst du erst dann tatsächlich ins Minus, wenn du bspw. eine Aktie, einen CFD oder ETFs mit Verlust verkaufst – unter anderem weil du womöglich eine CFD Nachschusspflicht bei Trading Hebeln fürchtest.
Während dir die Depotbank nun am Ende des Jahres eine komplette Übersicht aufstellt, mit der du dann deine Verluste aus dem Trading beim Finanzamt geltend machen kannst, ist die Sache bei der Nutzung mehrerer Broker etwas schwieriger. In diesem Fall musst du oft selbst deine Gewinne und Verluste ausrechnen und sie ordnungsgemäß einreichen.
Relativ kompliziert wird das Ganze, wenn einige Broker die Abgeltungssteuer bereits automatisch in Deutschland abführen und andere Anbieter darauf verzichten. In diesem Fall musst du deine Kapitalerträge der anderen Broker selbst beim Finanzamt angeben und eventuell mit Verlusten bei anderen Plattformen verrechnen. Gerade Anfänger haben mit diesem Vorgang oft Probleme.
Im Jahr 2019 wurden diverse Änderungen bezüglich der Steuern im CFD Handel mit Termingeschäften sowie im Handel mit Kryptowährungen beschlossen. Hier werden vor allem die Totalverluste aus wertlos verfallenden Aktien ein Problem. Diese können nur bis zu einem bestimmten Betrag geltend gemacht werden.
Schon seit Anfang 2020 lag die Höchstgrenze für die Verrechnung der Verluste bei der Trading Steuer bei Derivaten bei 10.000 Euro im Jahr. Mittlerweile wurde dieses Limit mit dem Jahressteuergesetz 2020 in Deutschland verdoppelt, liegt somit 2023 bei 20.000 Euro. Wenn du also in einem Jahr 50.000 Euro Gewinn und 30.000 Euro Verlust gemacht hast, kannst du vom Gewinn nur 20.000 Euro Verlust plus den Sparerpauschbetrag abziehen. Für den Trader steuerlich relevant wären somit 29.000 Euro. 10.000 Euro Verlust werden außer Acht gelassen.
Rechenbeispiel
- Steuerlich relevante Einnahmen: Gewinn 50.000 Euro – abziehbare Verluste max. 20.000 Euro = 30.000 Euro
- Hiervon können nochmals 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag subtrahiert werden
- 30.000 Euro Ertrag nach abziehbaren Verlusten – 1.000 Euro = 29.000 Euro zu versteuernde Gewinne
Verrechnung mit Verlusten: So können Trader Steuern sparen
Wenn du bei Trading und Steuern richtig sparen möchtest, solltest du die Verluste korrekt geltend machen und mit dem Gewinn verrechnen. Am Ende des Jahres gibt dir der Broker oder der Bank eine Auflistung aller Transaktionen von CFD Handel über Daytrading bis hin zum Handel mit Kryptowährungen. Hieraus geht dann hervor, wie viel du an der Börse bzw. beim Broker eingenommen und wie viel du verloren hast.
In der Anlage KAP kannst du nun die realisierten Verluste mit den realisierten Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnen. Hast du dagegen Gewinne bei Mieteinnahmen oder Immobilien gemacht, ist eine Minderung dieser Einkünfte dagegen nicht möglich.
Um die Gewinne und Verluste nun einreichen zu können, beantragst du bei deinem Broker eine Trading Steuer Verlustverrechnung, in der die Erträge nicht einschließlich der Verluste, sondern alles einzeln aufgelistet ist. In der Regel muss das Papier dann bis zum 15. Dezember beim Finanzamt vorliegen. Andernfalls wird der Verlust ins nächste Jahr übertragen. Die Einreichnung erfolgt ganz einfach elektronisch über das Elster-Programm.
Informiere dich jedoch vorab, wie es deine Bank oder dein Broker genau mit der Verrechnung hält. Viele klassische Banken und die deutschen Broker ziehen so automatisch Verluste von den realisierten Gewinnen ab, bevor die Abgeltungssteuer von 25 Prozent berechnet wird. Hier besteht eventuell keine Möglichkeit, die Verluste separat geltend zu machen, außer, sie übersteigen den Gewinn deutlich.
Trading Steuer erst bei Auszahlung
Dein Gewinn wächst und wächst, die Kurse steigen und du machst dir so langsam Sorgen darum, dass du Steuern bezahlen musst? Keine Sorge: Solange man als Trader investiert ist, sind die Gewinne nicht realisiert. Du schreibst war positive Zahlen mit deinen Positionen. Wenn diese aber in deinem Portfolio verbleiben, sind die Werte variabel, können also immer sinken und steigen.
Während dieser Zeit braucht der Trader also keinerlei Steuern bezahlen. Sobald du aber eine Position aufgibst, behält der Broker 25 Prozent plus den Solidaritätszuschlag ein, um diesen Betrag an das Finanzamt weiterzuleiten. Du zahlst die Steuer somit erst bei der Auszahlung der Gewinne auf dein Broker-Konto.
Letzten Endes ist auch dies aber nur ein Vorschuss und du solltest zum Thema Trading und Steuern wissen, dass es Freibeträge gibt. Umso wichtiger ist es, von seinem Recht nach dem Ende des Jahres Gebrauch zu machen und sofort eine Anlage KAP in der Steuererklärung zu erstellen. Dort bekommen die Investoren dann zu viel gezahlte Abgeltungssteuer in Deutschland zurück.
Steuern sparen: Wie hole ich mir zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurück?
Um Steuern zu sparen und dir deine rechtmäßig zustehenden Freibeträge von 1.000 Euro (ehem. 801 Euro) zurückzuholen, solltest du frühzeitig eine Steuererklärung aufsetzen und alle deine Gewinne sowie Verluste offenlegen. Wenn diese einen Wert von 1.000 Euro nicht übersteigen, bekommst du vom Finanzamt die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer zurück. Dies bezieht sich auf den kompletten Steuersatz bis zu einem Wert von 1.000 Euro.
Weiterhin werden in der Anlage KAP weitere Angaben zur Kirchensteuerpflicht gemacht und du hast die Möglichkeit, verlustreiche Trades mit den Gewinnen gegenzurechnen. Somit minderst du deine reale Abgeltungssteuer auf Trading-Einkünfte erheblich und stehst am Ende mit mehr Geld aus dem Wertpapierhandel da.
Daneben reichen gewisse Summen an Einkünften natürlich auch in deinen Grundfreibetrag von etwa 11.000 Euro (gerundet) auf alle Einnahmen im Jahr hinein. Nehmen wir einmal an, dass du 5.000 Euro aus nicht-selbständiger Arbeit verdient hast und 15.000 Euro aus dem Wertpapierhandel.
Rechenbeispiel
- 5.000 Euro aus nicht-selbständiger Arbeit – 1.230 Euro Werbekosten = 3.770 Euro
- 15.000 Euro aus Wertpapierhandel – 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag = 14.000 Euro
- 17.770 Euro Jahreseinkommen – 11.000 Euro = 6.770 Euro
- Bei einem zu versteuernden Einnahmen von 6.770 Euro ist eine Günstigerprüfung angemessen
Vom Gesamtwert kannst du dann ab dem Steuerjahr 2023 1.230 Euro Werbekosten bei den nicht-selbständigen Einnahmen und 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag abziehen. Auf die restlichen Einkünfte fallen erst ab ca. 11.000 Euro (aufgerundet) Trading-Steuern an. Während die Einnahmen aus der traditionellen Arbeit in den Grundfreibetrag fallen, blieben nur noch 6.770 Euro übrig, auf welche der Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag erhoben wird.
Da du bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von nur 6.770 Euro einen niedrigeren individuellen Steuersatz hast, ist es sinnvoll, in der Anlage KAP eine Günstigerprüfung zu fordern. Dann setzt der Sachbearbeiter nämlich nicht die 25 Prozent, sondern lediglich knapp 9 Prozent an.
Sparer-Pauschbetrag und die Anlage KAP
Das schärfste Schwert für Trader, um weniger Steuern zahlen zu müssen, ist der Sparer-Pauschbetrag, der seit 2023 bei 1.000 Euro auf alle Kapitalerträge (Dividenden, Gewinn aus Forex-Handel, Aktien, ETFs, Indizes, CFDs etc) gilt.
Diese Freigrenze kannst du dabei ganz einfach über die Anlage KAP in der Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Du öffnest dafür die Elster-Seite auf deinem Laptop, loggst dich mit dem richtigen Zertifikat in dein Konto ein und kannst dann eine Einkommenssteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen erstellen.
Hier machst du Angaben zu deinen Gewinnen und Verlusten. Daraus ergibt sich dann, ob du deine Freigrenze bereits ausgeschöpft hast oder nicht. Solltest du nicht über die 1.000 Euro kommen, werden dir alle bezahlten Steuern direkt auf dein Konto erstattet. Die passende IBAN musst du im Mantelbogen angeben.
In der Angabe KAP beginnst du damit, den Haken bei der Günstigerprüfung zu setzen. Dann vergleicht der Sachbearbeiter automatisch den Steuersatz von 25 Prozent mit deinem tatsächlichen Steuersatz. Der könnte bei Anfängern unter den Tradern nämlich auch ohne Probleme darunter liegen.
Ist dein an den Jahreseinnahmen gemessener Steuersatz z. B. nur 20 Prozent, wird bei einer Günstigerprüfung dieser Wert anstelle der 25 Prozent Abgeltungssteuer verwendet.
Im nächsten Abschnitt erklärst du, ob du kirchensteuerpflichtig bist oder nicht. Wenn du hier den Haken nicht setzt, wird keine Kirchensteuer auf den Steuersatz angerechnet.
Wenn du nun auf „Weiter“ klickst, kannst du schließlich deinen Gewinn aus dem Wertpapierhandel, dem Forex-Handel und anderen Formen der Kapitalerträge kundtun. Danach listest du deine Verluste bis zum vorgegebenen Limit auf und das Finanzamt weiß nun, ob du über den Sparer-Pauschbetrag hinausgekommen bist oder nicht.
Auf der Seite 4 im Elster-Formular geht es dann konkret um den Sparer-Pauschbetrag. Diesen kannst du nämlich auch direkt über einen Freistellungsantrag beim Broker einfordern. In diesem Fall belässt der Anbieter die 25 Prozent Abgeltungssteuer bei dir und führt sie erst bei Erreichen von einem Gewinn über 1.000 Euro ab.
Hast du den Freistellungsauftrag genutzt, musst du dem Fiskus nun mitteilen, wie viel Sparer-Pauschbetrag du auf deine Gewinne aus dem Wertpapierhandel bereist in Anspruch genommen hast. Wenn du den Online Broker die Steuer einfach hast abführen lassen, gibst du in diesem Feld 0 Euro an. Dann wird dir Deutschland die zu viel bezahlten Steuern entsprechend erstatten.
Die bereits gezahlten Steuern gibst du auf der Seite 9 an. Das Finanzamt weiß zwar, welche Steuer auf sein Konto geflossen ist. Es ist aber dennoch notwendig, diese Beträge als Trader nochmals eigenständig in dieser Erklärung einzutragen.
Alle Tipps für die Anlage KAP
- Haken bei Günstigerprüfung beantragen setzen
- Auf Seite 3 alle Verluste auflisten, auch wenn sie über dem Limit liegen
- In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag angeben, gegebenenfalls 0 eintragen
- Mit Freistellungsauftrag kannst du vom Broker fordern, dass er keine Steuern abführt
Freistellungsaufträge beim Trading-Broker nutzen
Ein wichtiger Aspekt bei Trading und Steuern ist der Freistellungsauftrag. Darüber kannst du deinem Broker Bescheid sagen, dass du einen Sparer-Pauschbetrag in Deutschland hast und deine Trading-Einkünfte somit bis zu einem Gewinn von 1.000 Euro nicht besteuert werden. Dann führt der Anbieter die Steuer entsprechend nicht an den Fiskus ab.
Ein solcher Freistellungsantrag kann übrigens auf mehrere Broker und Anbieter wie Banken verteilt werden. Bei einem Broker forderst du dann z. B. 300 Euro steuerfrei ein und beim anderen die restlichen 700 Euro. Später musst du genau diese Vorgänge bei der Steuererklärung geltend machen.
Der Vorteil daran, die Abgeltungssteuer für Einkünfte unter 1.000 Euro nicht direkt vom Online Broker abführen zu lassen ist, dass du als Händler somit mehr Kapital in der Hinterhand hast, um besser traden zu können. Du bekommst so mehr aus einem Kauf/Verkauf heraus und kannst die gesparte vorgeschossene Steuer sofort in andere Positionen reinvestieren.
Trading GmbH/Vermögensverwaltende GmbH
Wer sich mit Trading und Steuern beschäftigt, stolpert auch schnell über die vermögensverwaltenden GmbHs. Diese Unternehmen sind eine interessante Option für Profis, um Gewinne weniger stark zu besteuern.
Bei einer vermögensverwaltenden GmbH handelt es sich quasi um die Gründung einer Kapitalgesellschaft, die offiziell als Besitzer der Wertpapiere bzw. des Vermögens auftritt. Bei einer Beteiligung von 15 Prozent werden die Körperschafts- und Gewerbesteuern erheblich gekürzt und der Gewinn aus Kapitalerträgen verbleibt innerhalb der GmbH erst einmal unversteuert.
Nur dann, wenn du dir das Geld von der GmbH auszahlen lässt, werden Steuern erhoben. Theoretisch kannst du die Gewinne aber natürlich auch für die Verwendung im Alltag nutzen, indem du bspw. mit einer Firmenkreditkarte bezahlst.
Achtung: Damit die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH gültig ist, darf die Firma später kein operatives Geschäft durchführen und somit weder Produkte noch Services verkaufen.
Trading Steuern im Ausland: Schweiz und Zypern
Wenn du im Ausland traden oder leben willst, musst du auf die dortigen Regeln achten. Relevant sind für Anleger aus Deutschland u. a. die Staaten Schweiz und Zypern, aber auch andere Orte auf der Welt. Letzteres ist vor allem deswegen interessant, weil du dort reichlich Trading Steuern umgehen kannst. In der Schweiz sind die Abgaben dagegen höher, können jedoch u. U. mit der deutschen Kapitalertragssteuer ausgeglichen werden.
Trading Steuern Schweiz: Das müssen Anleger wissen
In der Schweiz nennt sich die Abgeltungsteuer, wie sie es in Deutschland gibt, Verrechnungssteuer (VST) und wird auf alle schweizerischen Kapitalerträge, aber auch Gewinne aus der Lotterie erhoben. Im Unterschied zu Deutschland sind die Kosten hier wesentlich höher und liegen pauschal bei 35 Prozent. Erhoben werden die Abgaben ab Quelle, also direkt vom Online Broker. Schweizer Staatsbürger, die als Privatanleger auftreten, bekommen allerdings den gesamten Betrag erstattet.
Anleger, die in Deutschland wohnen und von einer Firma mit Sitz in der Schweiz Dividende erhalten, bezahlen automatisch die 35 Prozent. Auf dem Konto kommt lediglich der Netto-Wert an. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens der beiden Länder, lässt sich dieser Steuersatz aber auf 15 Prozent senken. Hier findet ein einfacher Ausgleich mit den 25 Prozent aus Deutschland statt. In der Schweiz musst du dafür innerhalb von drei Jahren das Formular 85 ausfüllen.
Trading Steuern Zypern: Hier sparen Trader Geld
Wer CFD- und Daytrading Steuern sparen möchte, zieht heutzutage gerne nach Zypern. Indem man den Wohnsitz wechselt, vermeidet man es legal, in Deutschland für die Einkünfte aus CFD-, Forex-Handel, Trades mit Kryptowährungen, Aktien & Co. besteuert zu werden.
Hierfür erwirbst du einen Non-Domiciled-Status in dem Inselstaat und brauchst dann auf das gesamte Depot in Deutschland keine Steuern bezahlen. Du sparst somit die kompletten Abgaben in Höhe von 25 Prozent und mehr ein. Ähnliche Regeln gelten im Übrigen in Irland, Malta und Großbritannien.
Wichtig ist aber, den größten Teil des Jahres wirklich im Ausland zu leben und sich gegenüber dem Finanzamt nicht in Widersprüche zu verwickeln. Um den Gewinn beim Traden letztlich steuerfrei realisieren zu können, sollte man sich mindestens fünf Jahre in einem anderen Staat aufhalten. Kehren die Trader früher zurück, müssen sie eventuell mit nachträglichen Steuer-Forderungen rechnen.
Steuern bei einzelnen Finanzprodukten
Die meisten Finanzprodukte und Kapitalerträge werden in Deutschland mittlerweile vereinheitlicht mit Steuern in Höhe von 25 Prozent belegt. Hier findest du einen Überblick zu den Trading Steuern bei verschiedenen Assets.
Daytrading Steuern bei Aktien
Trader, die Aktien besitzen, müssen ganz klassisch Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent bezahlen, so die Gewinne bereits realisiert wurden. Sobald du die Positionen verkaufst und den Profit somit einnimmst, wird das Geld an den Staat weitergeleitet. Solltest du im Jahr weniger als 1.000 Euro an den Börsen verbieten, erstattet dir das Finanzamt die Steuern zurück.
Sollten die Einnahmen 1.000 Euro übersteigen, so kommen zum Pauschalbetrag noch die Abgaben für den Solidaritätszuschlag hinzu. Es empfiehlt sich, im Jahr nach dem Einkommen eine Trading Steuererklärung einzureichen und hier alle Gewinne sowie Verluste kenntlich zu machen. Dabei lassen sich die Steuerfreibeträge geltend machen und du bekommst die zu viel bezahlten Steuern zurück.
Wann muss ich Aktien in der Steuererklärung angeben?
Wenn du als Trader bei einem Broker mit Steuerkooperation in Deutschland im Handel aktiv bist, musst du theoretisch keine Steuererklärung einreichen. In diesem Fall verzichtest du aber auf eine Rückerstattung, denn der Online Broker führt die Abgaben bereits vor der Auszahlung an die Behörden ab.
Solltest du dagegen bei einem Anbieter im Ausland traden und dieser keine Steuern abführen, musst du deine Einnahmen immer im nächsten Jahr offenlegen. Hierzu forderst du vom ausländischen Broker eine Zusammenfassung aller Transaktionen an und legst diese eventuell der Anlage KAP bei. In diesem Formular gibst du meist eigenständig die Gewinne und Verluste bei den verschiedenen Brokern ein und lässt dir dann den Steuersatz berechnen.
Viele Trader mit Sitz in Deutschland und Einnahmen aus dem Ausland fragen sich natürlich: „Wie erfährt das Finanzamt von Aktien?“ In der Regel bekommen die Behörden automatisch Steuerabgaben, sobald die Positionen verkauft werden. Wenn der Anbieter nicht kooperiert, wird es für den Staat tatsächlich schwieriger, von den Anteilen Wind zu bekommen.
Bei verdächtigen Einnahmen auf deinem deutschen Konto, besteht aber die Möglichkeit, dass das Wohnsitzamt und das Finanzamt informiert werden. Selbst dann, wenn du einen Bank-Account im EU-Ausland eröffnest, gibt es hierüber eine Meldepflicht.
Grundsätzlich rate ich immer dazu, alle Einnahmen vollumfänglich zu melden. Trader, die in Deutschland leben, müssen stets damit rechnen, dass es zu einer Finanzprüfung kommt, bei der die Einkünfte aus dem Ausland auf einmal auftauchen werden.
Im Vergleich zu anderen Einkommensformen, haben die Kapitalerträge selbst für Trader mit Sitz in Deutschland den Vorteil, dass die Steuern weit unter den Sätzen für Lohn- und Gehaltsarbeit gedeckelt sind. Möchte man auch diese Abgaben sparen, so stehen professionelle Lösungen wie ein Umzug ins Ausland und die Gründung einer GmbH im Raum.
Wie muss man bei CFDs Steuern bezahlen
Der CFD Handel wird grundsätzlich genauso behandelt wie die Trades mit Aktien. Somit belaufen sich die Daytrading Steuern hier ebenfalls auf 25 Prozent plus Soli und eventuell Kirchensteuer. Die Trader bekommen ebenso die Trading Steuern erst bei Auszahlung abgezogen und können Teile davon zurückfordern, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht überschritten wurde.
Da CFDs vermehrt im Daytrading gehandelt werden, ist es eventuell schwieriger für die Trader, den Überblick zu bewahren. Selbst wenn es zum Jahresende eine Zusammenfassung des Brokers gibt, lohnt es sich, bereits vorab zu wissen, wie viel man eingenommen und verloren hat. Eine Liste mit Transaktion für Transaktion ist stets in den Einstellungen verfügbar.
Steuern bei Futures
Keine Unterschiede bei den Steuern auf Futures: Wenn du mit solchen Finanzinstrumenten handelst, liegt dein Steuersatz ebenfalls auf einer Höhe von 25 Prozent und du kannst den Freibetrag von 1.000 Euro geltend machen. Die Regeln sind somit eins zu eins dieselben wie beim Aktienhandel oder bei der Daytrading Steuer auf CFDs.
Steuern auf ETFs
Beim Kauf eines ETFs setzen die Trader eher auf das Gegenteil von Daytrading und möchten über mehrere Jahre hinweg Vermögen aufbauen. Möchte man dieses dann durch den Verkauf realisieren, können immer noch Steuern anfallen. Anleger, die in Deutschland leben, sollten auch hier 25 Prozent einplanen und müssen zudem Soli sowie gegebenenfalls Kirchensteuer bezahlen.
Bis 2018 musste man sich bei den ETFs selbst um die Steuern kümmern und die Fonds dabei zwischen thesaurierend und ausschüttend unterscheiden. Mittlerweile übernimmt der Broker die Berechnung der Steuer-Höhe und leitet die Abgaben ab Quelle weiter. Die ausländischen Broker könnten eventuell nur eine Zusammenfassung zu den Erträgen für das Finanzamt ausstellen.
Die ETFs fallen in exakt denselben Einkommenstopf wie Aktien, CFDs, Rohstoffe, Indizes & Co., also in den der Kapitalerträge. Und diese sind insgesamt bis zu 1.000 Euro im Jahr steuerfrei.
Steuern bei Kryptowährungen
Nach langen Diskussionen um Kryptowährungen wie Bitcoin und ob auch diese bei der Realisierung von Gewinnen versteuert werden müssen. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied den du kennen solltest. So liegt die Freigrenze hier anders als bei Aktien & Co. bei lediglich 600 Euro, wird allerdings separat behandelt. Somit kannst du zusätzlich zu den 1.000 Euro im Aktienhandel bis zu 600 Euro mit Kryptowährungen steuerfrei verdienen.
Was bei Aktien seit 2009 ebenfalls nicht denkbar ist, dass du die Werte für mehr als ein Jahr halten und sie dann steuerfrei verkaufen kannst. Bei Bitcoin, Ethereum & Co. ist dies aber Realität. Steuern von 25 Prozent werden hier nur erhoben, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr vergangen ist.
Wie sieht es bei Optionen aus?
Im Falle von Optionen, kannst du durch die Stillhalterprämie oder aber durch das Ausüben dieser Zertifikate Gewinne erzielen. Auf diese Einnahmen fallen dann genau dieselben Steuern an wie bei anderen Kapitalerträgen, also pauschal 25 Prozent plus eventuelle Zuschläge. Wichtig zu wissen ist, dass die Optionsausübung vom regulären Optionshandel getrennt ist und somit keine Verlustverrechnung zwischen den beiden stattfinden kann.
Zertifikate und Steuern
Schon seit 2009 ist die Art der Zertifikate nicht mehr steuerlich relevant. Genauso wie bei Optionen, Aktien oder anderen Finanzinstrumenten müssen Trader mit Wohnsitz in Deutschland 25 Prozent bei der Realisierung der Gewinne abgeben – zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer.
Daytrading Steuern
Daytrading ist de facto nichts anderes als Trading. Im Unterschied zu langfristigen Investitionen, setzt man beim Daytrading allerdings auf die Realisierung von Profiten bereits innerhalb eines Handelstages. Du kaufst bspw. am Morgen die gewünschten CFDs oder Aktien ein und veräußerst sie bei gewachsenen Kursen bereits kurz vor Börsenschluss. Auf die Spitze getrieben wird das Daytrading Prinzip dann beim fast minutengenauen Scalping.
Trotz dieser kurzen Taktung, muss man natürlich auch beim Daytrading Steuern bezahlen. Diese haben eine Höhe von pauschal 25 Prozent und werden wie bei den anderen Finanzwerten mit dem Soli und ggf. der Kirchensteuer aufgestockt. Genauso wie bei Aktien genießen die Anleger beim Daytrading einen Freibetrag von 1.000 Euro. Es lohnt sich bei dieser Herangehensweise, immer einen Freistellungsauftrag zu nutzen, um das Geld effizienter anlegen zu können.
Sollte das nicht geschehen, ziehen die deutschen Broker automatisch 25 Prozent plus Soli ab und leiten das Geld an den Staat weiter. Selbst viele der ausländischen Broker z. B. mit Sitz in Zypern, Malta oder Polen beugen sich diesen Regelungen aus Deutschland.
Steuern bei Leerverkäufen
Leerverkäufe sind ein Konstrukt, über welches sich Trader bei sinkenden Kursen einen stattlichen Profit sichern können. Ursprünglich leiht man sich dabei eine Aktie, die man sofort wieder irgendwo auf der Welt verkauft. Kurz vor dem Ende der Leihdauer erwirbt man sie am Markt zu einem niedrigeren Preis zurück und hat somit Gewinn gemacht.
Dieser Gewinn müsste beim Traden mit Leerverkäufen nun ganz normal versteuert werden. Das Problem ist allerdings, dass zuerst ein Verkauf stattfindet, bei dem die Broker bereits zur Weitergabe der Steuer verpflichtet sind. Pauschal gehen die Anbieter dabei von einem Gewinn von 30 Prozent aus, auch wenn dieser letzten Endes nicht eintreten muss.
Solltest du als Daytrader mit Leerverkäufen nun Verluste machen und dennoch vorab Steuer bezahlt haben, ist diese natürlich nicht verloren. Du legst die Informationen aus den Daten des Brokers einfach offen und erstellst eine Anlage KAP in der Trading Steuererklärung. Im kommenden Jahr wirst du die Abgaben als Trader erstattet bekommen.
Steuerberatung für Trader
Grundsätzlich können Trader viele steuerlichen Fragen im klassischen Handel selbst klären. Anders als andere Formulare ist die Anlage KAP relativ einfach aufgebaut und selbsterklärend. Der Teufel liegt aber natürlich auch hier im Detail, wie bspw. die Feinheiten bei den Kryptowährungen zeigen. In diesem Fall kann es nicht schaden, eine Steuerberatung für Trader hinzuzuziehen.
Während das persönliche Gespräch mit einem Experten durchaus kostenintensiv sein kann, erobern unlängst automatisierte Steuerprogramme und Apps die Welt. Hier gibst du alle deine Einnahmen und Verluste vom Traden nebst anderen Transaktionen ein. Am Ende rechnet dir die Software aus, was du an Trading Steuern bezahlen musst und wo die verschiedenen Positionen in der Anlage KAP eingetragen werden.
Die Kosten für eine Trading Steuerberatung solltest du dir übrigens notieren und die Rechnung behalten. Diese sind nämlich vollumfänglich in der nächsten Steuererklärung als Ausgabe absetzbar.
Fazit zu den Trading Steuern
Trader in Deutschland müssen pauschal 25 Prozent Steuer entrichten. Hinzukommen die 5,5 Prozent auf den Steuerwert für den Solidaritätsbeitrag und eventuell die Kirchensteuer. Letztere wird nur dann erhoben, wenn du Mitglied in einer christlichen oder jüdischen Gemeinde bist.
Die deutschen Broker ziehen die Steuern direkt ab der Quelle von den Gewinnen ab und leiten sie an den Fiskus weiter. Hierzu sind sie in jedem Fall verpflichtet, während sich Anbieter aus dem Ausland aussuchen können, ob sie kooperieren möchten oder nicht. Sollten sie keine Quellensteuer zahlen, musst du nach dem Traden alle Einnahmen und Verluste selbst bekannt geben.
Eine Steuererklärung im nächsten Jahr einzureichen, kann sich jedoch nur positiv auf deine Bilanzen auswirken. Egal, ob du Daytrader oder Langzeitinvestor bist: Das Finanzamt zahlt dir zu viel gezahlte Steuern immer zurück.
Das kann z. B. der Fall sein, wenn dein individueller Steuersatz unter 25 Prozent liegt oder du weniger als 1.000 Euro an Einnahmen aus dem Handel mit Kapitalprodukten generiert hast. Bezahlt werden muss zudem nur dann, wenn die Gewinne realisiert werden. Solange die Kurse steigen und du nichts verkaufst, hat der Staat auch keinen Zugriff auf deine sich entwickelnden Werte.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Trading und Steuern
Wie viel Steuern muss ich zahlen, wenn ich Aktien verkaufe?
Beim Kauf von Aktien musst du erst einmal gar keine Steuern. Erst dann, wenn du sie gewinnbringend verkaufst oder Dividende einnimmst, greift der Fiskus zu. Anders als bei anderen Arten des Einkommens sind die Kapitalertragssteuern aber auf 25 Prozent gedeckelt und werden noch ab Quelle vom Broker an den Fiskus weitergeleitet. Zusätzlich musst du 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer bezahlen. Diese bemessen sich an der Höhe der Steuer.
Wie lange muss man Aktien halten, um sie steuerfrei zu verkaufen?
Seit dem Jahr 2009 ist es nicht mehr möglich, Aktien über einen gewissen Zeitraum hinweg zu halten und dann steuerfrei zu verkaufen. Sobald es einen Erlös durch die Veräußerung gibt, fallen bei Tradern in Deutschland auch Steuern an.
Wie muss ich meine Gewinne als Trader versteuern?
Für Daytrader und Langzeitinvestoren gelten dieselben Regeln: Der Broker zieht automatisch die Steuer von den Gewinnen ab und leitet sie an den Fiskus weiter. Aktiv werden musst du nur, um die zu viel gezahlten Steuern auf den Freibetrag zurückzubekommen und dann, wenn du bei ausländischen Anbietern handelst.
Sind Aktien nach 10 Jahren steuerfrei?
Nein, Aktien sind auch nach 10 Jahren nicht steuerfrei. Vor 2009 gab es eine Haltefrist von einem Jahr, nachdem man die Positionen ohne Steuer verkaufen konnte. Seit der Gesetzesänderung fallen pauschal 25 Prozent Kapitalertragssteuern auf alle Gewinne an.
Wie viel Geld darf man mit Aktien steuerfrei verdienen?
Bei Aktien gibt es einen jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro. Im Rahmen dieser Grenze werden keine Steuern erhoben. Da die Kapitalertragssteuer aber eine Quellensteuer ist, werden die 25 Prozent automatisch vom Gewinn abgezogen und müssen in der Steuererklärung zurückgefordert werden.
Wann müssen Trading Gewinne versteuert werden?
Sobald du im Jahr mehr als 1.000 Euro mit Kapitalerträgen verdienst, musst du diese mit pauschal 25 Prozent versteuern. Hinzukommen noch die 5,5 Prozent für den Solidaritätszuschlag. Wenn du Kryptowährungen handelst, liegt deine Freigrenze bei 600 Euro. Liegen Kauf und Verkauf von Bitcoin & Co. mehr als zwölf Monate auseinander, musst du keine Abgaben einplanen.
Wo kann man steuerfrei traden?
Wenn du vollkommen steuerfrei traden möchtest, kannst du innerhalb der Grenzen des Freibetrags bleiben oder aber zu einem anderen Staat auf der Welt umziehen. Sehr kulante Regeln hat so die Insel Zypern, wo auf die deutschen Konten keine Trading-Steuern erhoben werden.
Kann man Trading Verluste steuerlich geltend machen?
Ja, es ist möglich, Trading Verluste steuerlich geltend zu machen. Hierzu gibst du diese einfach im Formular KAP der Steuererklärung an und verrechnest somit die Gewinne. Es gibt allerdings eine Obergrenze, bis zu der man die Verluste absetzen kann. Diese liegt aktuell bei 20.000 Euro. Verluste aus Trading können dabei nur mit den Gewinnen aus dem Handel mit gleichen Kapitalanlagen, also Aktien, CFDs, ETFs etc. aufgewogen werden.