Eine Trading GmbH ist eine vermögensverwaltende Trading-Firma, die kein operatives Geschäft betreibt und die Steuer auf Trading-Gewinne von 25 % Abgeltungsteuer auf etwa 15 % Körperschaftsteuer (effektiv sogar nur 1,5 % bei Aktiengewinnen) senkt. Lange Zeit war die Gründung einer solchen Trading-GmbH der Geheimtipp für alle, die hiermit auch die Verlustbegrenzung bei der Steuer umgehen wollten. Da diese 2024 aufgehoben wurde, sehen wir die Vorteile für Privatanleger mittlerweile als minimal an. Teilweise können unserer Erfahrung nach sogar die Kosten und Nachteile überwiegen, weil zusätzlich Gewerbesteuer, IHK-Beiträge und weitere Abgaben anfallen.
Ob du eine Trading GmbH gründen solltest, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere aber von deinen Trading-Zielen, dem vorhandenen Vermögen und der Nutzung der Gelder. Willst du mit dem Handel beispielsweise deinen Lebensunterhalt verdienen, raten wir dir eher davon ab.

In diesem Artikel beleuchten wir, was eine Trading GmbH bzw. eine vermögensverwaltende GmbH ist, wann sie sich empfiehlt und welche Voraussetzungen es für die Gründung zu erfüllen gilt. Wir gehen den Gründungsprozess mit dir Schritt für Schritt durch und stellen dir eine praktische Checkliste bereit. Lies jetzt hinein und lerne mehr zu diesem Thema, damit du für deinen Tradingalltag die richtige Entscheidung treffen kannst.
Alles Wichtige zu Trading GmbHs
- Eine Trading GmbH funktioniert als vermögensverwaltende GmbH und führt kein operatives Geschäft
- Kapital bleibt meist im Unternehmen und wird reinvestiert
- Bei einer Trading Firma fallen Körperschaftsteuer (15 %) und Gewerbesteuer (ca. 15%) an
- Aktiengewinne sind zu 95 % steuerfrei
- Haftung ist auf das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro beschränkt
- Abgeltungsteuern fallen bei der Einnahme durch eine Trading GmbH nicht an (aber bei möglicher Dividendenauszahlung)
- Der hohe Verwaltungsaufwand und die Nebenkosten machen eine Trading Firma vergleichsweise teuer: Notar, Handelsregister, IHK, Buchhaltung einplanen! (Kosten können aber auch voll abgesetzt werden)
- Seit 2024 dürfen auch Privatanleger Verluste komplett verrechnen (kein Alleinstellungsmerkmal der Trading-GmbH mehr)
- Trading GmbHs können für Prop Trading verwendet werden, da hierfür ein Gewerbe notwendig ist
- Unser Fazit: Bei Privatanlegern lohnt sich eine Trading GmbH für Aktienhandel nicht
Was ist eine Trading GmbH?
Eine Trading GmbH ist eine Firma in Form einer Kapitalgesellschaft, die sich auf den Handel von Finanzinstrumenten spezialisiert hat und dadurch Gewinne bzw. Einkünfte erzielt. Ein operatives Geschäft wird nicht betrieben, dafür besteht aber eine beschränkte Haftung in Höhe des Stammkapitals. Trading GmbHs werden meist dazu verwendet, um Kapital am Finanzmarkt zu verwalten, z. B. Aktien- und CFD-Gewinne einzunehmen und sie zu reinvestieren. Durch das Konstrukt ergeben sich einige Vorteile, wie niedrigere Steuern auf die Trading-Gewinne aus dem Aktienhandel selbst. Bei CFDs kann die Steuerlast allerdings höher ausfallen.
Generell ist eine solche Trading GmbH für den Handel in großem Ausmaß gedacht, vor allem im Bereich vom Hochfrequenzhandel, bei dem hohe Volumina umgesetzt und hohe Einnahmen generiert werden. Ziel ist es dabei nicht, sich seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, sondern zu reinvestieren und langfristig Vermögen aufzubauen. Zu diesem Zweck finden sich meist mehrere Gesellschafter zusammen und gründen eine gemeinsame GmbH, innerhalb derer sie das Risiko und die (beschränkte) Haftung teilen.
Ab wann lohnt sich eine Trading GmbH?
Eine Trading GmbH lohnt sich aus unserer Erfahrung nur dann, wenn man mit hohen Summen im sechs- bis siebenstelligen Bereich handelt und die Gewinne im Unternehmen zum langfristigen Aufbau von Vermögen belässt. Hier kommt es den Gesellschaftern zu Gute, dass bis zu 95 % der Aktienkursgewinne steuerfrei sind. Insofern sind speziell langfristige Investitionen in Aktien sinnvoll, da die effektive Steuerlast dann auf ca. 1,5 % sinkt. Ebenso empfehlen sich konkrete Reinvestitionen während des Vermögensaufbaus.
Aus unserer Sicht als Experten von Trading.de ist eine Trading GmbH derzeit nicht für Derivate sinnvoll, weil die Steuersätze hier über der Abgeltungsteuer liegen. Beim Aktienhandel über ein solches Unternehmen werden große Anteile der Einnahmen aber gar nicht erst versteuert, weshalb sich eine Trading Gmbh eher für den Aktienhandel eignet. Zudem verbleibt das Geld länger in der Position und wird häufig reinvestiert. Genau in diesem Fall kann eine Trading GmbH unter Einsatz hohen Volumens und ohne dem Ziel, die Gewinne häufig zu entnehmen, Vorteile bieten.
Eine Trading GmbH lohnt sich dagegen nicht, wenn du den Handel für deinen Lebensunterhalt verwenden willst, oft tradest und häufige Entnahmen planst. Sobald du nämlich Geld aus dem Unternehmen an dich selbst überweist, fallen Einkommensteuern nach deinem persönlichen Steuersatz an. Nutzt du dagegen Dividendenzahlungen, musst du zusätzlich Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer bezahlen.
Unsere Checkliste: Lohnt sich eine Trading GmbH für dich?
Trading GmbH lohnt sich, wenn…
- …du mehr als 100.000 Euro im Jahr umsetzt
- …das Vermögen im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden soll
- …du langfristigen Vermögensaufbau planst
- …du mit Aktien handelst
Trading GmbH lohnt sich nicht, wenn…
- …du deinen Lebensunterhalt mit Trading verdienen willst
- …du geringere Summen im Handel umsetzt (weniger als 100.000 Euro im Jahr)
- …du kurzfristige Strategien fährst
- …du mit CFDs, Futures, Kryptos oder Optionen handelst
- Häufige Entnahmen (Gehalt oder Dividende) planst
Achtung: Verlustverrechnung mit Trading GmbHs kein Vorteil mehr!

Lange Zeit war die Verlustverrechnung auf 20.000 Euro gedeckelt. Hast du also in einem Jahr 50.000 Euro Verlust gemacht, konntest du nur 20.000 Euro davon von den Gewinnen abziehen und damit die steuerrelevanten Einnahmen senken. Ende 2024 wurde diese Regelung abgeschafft und du darfst nun auch als Privathändler deine Verluste ohne Limit verrechnen. Das ändert aus meiner Sicht fast alles bezüglich der Entscheidung für oder gegen die Gründung einer Trading GmbH.
Zuvor war die Verlustverrechnung einer der größten Vorteile der Trading GmbH. Mittlerweile musst du sehr genau durchrechnen, ob sich die Zahlung der Gewerbesteuer ohne diese Eigenschaft wirklich lohnt. Die meisten Einzeltrader ohne hohe Handelskosten werden nun kaum noch von einem GmbH-Konstrukt profitieren. Ich rate Privatanlegern also eher von diesem Modell ab.
Interessant kann eine vermögensverwaltende GmbH übrigens im Prop Trading sein. Hier nutzt du Fremdkapital einer Prop Trading Firma und bekommst in simulierten Trades einen Profit Share. Da du auf Provision arbeitest und Rechnungen ausstellen musst, ist ein Gewerbe verpflichtend. In diesem Fall kannst du nun wählen, ob in deiner spezifischen Situation ein Einzelunternehmen, eine UG oder eine Trading GmbH besser ist. Wir raten bei Umsätzen unter 100.000 Euro und privater Verwendung der Gewinne aufgrund der hohen Kosten auch im Prop Trading von der GmbH ab.
Suchst du noch nach den optimalen Anbietern für Funded Accounts? Hier ist unser Vergleich der besten Prop Trading Firmen.
So gründet man eine Trading GmbH
Um eine Trading GmbH zu gründen, muss man etwa 7 Schritte durchführen. Dazu gehören zunächst reine strategische Überlegungen zusammen mit den anderen Gesellschaftern, bevor man einen Vertrag aufsetzt und diesen notariell beglaubigen lässt. Anschließend zahlen die Teilhaber das Stammkapital auf ein zuvor eröffnetes Geschäftskonto ein. Nun kann der Notar eine Eintragung im Handelsregister bewirken und das Finanzamt wird automatisch informiert. Hier sind alle 7 Schritte im Überblick:
- Strategische Überlegungen mit den Gesellschaftern
- Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages
- Notarielle Beglaubigung des Vertrages (offizielle Gründung der vermögensverwaltenden GmbH)
- Geschäftskonto eröffnen
- Einzahlung des Stammkapitals von 25.000 Euro (anfangs reichen 12.500 Euro aus)
- Handelsregistereintrag über den Notar
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (erfolgt automatisch)
Vereinfachter Ablauf der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH:

1. Strategische Überlegungen
Als erstes solltest du dich hinsetzen und in aller Ruhe durchrechnen, ob sich eine Trading GmbH überhaupt lohnt. Bespreche am besten mit deinen Mitgesellschaftern oder einem Steuerberater, welche Vorteile dir eine solche vermögensverwaltende GmbH überhaupt bringt und inwiefern es sich bei deinen geplanten Umsätzen überhaupt lohnt. Nutze dazu unbedingt unsere Checkliste im vorherigen Abschnitt, um dir ein klares Bild über deine Situation zu verschaffen.
Bei Grenzfällen empfehlen wir immer, einen externen Anbieter hinzuzufügen. Notare, Gründungsberater und Steuerkanzleien helfen dir rechtssicher dabei, das Unternehmen zu gründen und deinen Pflichten nachzukommen. So verringerst du auch das Risiko von Fehlern und eventuellen Steuerstrafen.
2. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
In deinem Gesellschaftsvertrags musst du zusammen mit den anderen Gründern den Geschäftszweck (Unternehmensgegenstand) bestimmen und die jeweiligen Gesellschafter eintragen. In dem Protokoll müssen ebenso der Sitz der GmbH, ihr Name und das vorliegende Stammkapital erfasst werden. Zudem ist eine Geschäftsführung zu benennen, die offiziell die Vertretung der vermögensverwaltenden Firma übernimmt.
Wenn es nur wenige Gesellschafter gibt, ist es unserer Erfahrung nach besser, ein Musterprotokoll zu verwenden und es bei besonderen Wünschen etwas anzupassen. Ist das Unternehmen etwas größer, sind individuelle Regelungen sinnvoll, z. B. zur Gewinnverwendung, zu Ausstiegsklauseln, Vorkaufsrechten und Wettbewerbsverboten. Man kann sich dahingehend übrigens auch direkt über Anwälte und den Notar beraten lassen.
3. Vertrag notariell beglaubigen lassen
Beim ersten Notartermin wird ein Blick auf das Dokument geworfen und es findet eine Beglaubigung statt. Indem das Formular vom Notar beurkundet wird, ist die Trading GmbH offiziell gegründet. Als nächstes folgt der Weg zu den Behörden. Für den Notar sollte man etwa 200 bis 600 Euro einplanen. Hinzu kommen die Services für die Beglaubigung, den Handelsregistereintrag und die Gebühr für den Vorgang selbst. Insgesamt landet man also bei etwa 800 bis 1.000 Euro an notariellen Gründungskosten.
4. Geschäftskonto eröffnen
Bei einer Trading GmbH sollten die Finanzen klar von den privaten Vermögen getrennt werden. Deshalb musst du zusammen mit deinen Gesellschaftern ein Geschäftskonto auf den Namen des vermögensverwaltenden Unternehmens eröffnen. Das ist bei jeder ortsüblichen Bank möglich.
5. Stammkapital aufbringen
Um eine GmbH zu gründen, sind Einlagen in Höhe von 25.000 Euro in Deutschland zu erbringen. Die Gründung selbst kann bereits ab einem Stammkapital von 12.500 Euro erfolgen. Die nachfolgenden Gelder werden unserer Erfahrung nach am besten durch die Thesaurierung der Gewinne in der Gesellschaft sukzessive erbracht.
6. Handelsregistereintrag
Da die GmbH als Rechtsform gilt, ist die Unternehmensgründung in das Handelsregister verbindlich einzutragen. Investoren müssen hierfür einen Notar beauftragen, der die Gründung vollzieht. Die Kosten entsprechen festen Staffelungen, die du dir vor der Gründung vorlegen lassen kannst. Die Anmeldung im Handelsregister verlangt ebenfalls eine Gebühr, genauso wie der Service, den der Notar hier erbringt. Sobald die Eintragung erfolgt ist, kannst du offiziell mit dem Handel über die vermögensverwaltende GmbH beginnen.
7. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Bei diesem Schritt musst du selbst eigentlich nichts mehr tun: Nach dem Eintrag im Handelsregister wird das Finanzamt automatisch informiert und du bekommst nach einiger Zeit ein Schreiben mit der Steuernummer. Jetzt bist du steuerlich erfasst und musst entsprechend jedes Jahr eine Steuererklärung für dein Gewerbe einreichen. Das Finanzamt ist dann auch die Behörde, die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer einsammelt.
Achtung: Pflichten bei der Trading GmbH beachten
Zu den wichtigsten Pflichten bei einer Trading GmbH gehören eine ordnungsgemäße Buchführung zusammen mit dem Aufbewahren von Belegen sowie die Vorlage eines Jahresabschlusses. Die Unternehmer müssen ihre Steuererklärungen fristgemäß abgeben, Gewerbe- und Körperschaftsteuer bezahlen und Mitglied in der IHK sein.
Hier sind alle Pflichten, die du als Eigentümer einer Trading GmbH beachten musst:
- Ordnungsgemäße Buchführung (beauftrage eine Steuerberatung/Buchführung)
- IHK-Mitgliedschaft (150-300 Euro im Jahr)
- Jahresabschluss
- Steuererklärung
- Gewerbe- und Körperschaftsteuern
- Sorgfaltspflicht (Entscheidungen im Sinne der GmbH)
- Insolvenzpflicht (Insolvenz einreichen, wenn zahlungsunfähig; Insolvenzverschleppung ist strafbar)
Vor- und Nachteile einer Trading GmbH im Überblick
Vorteile Trading GmbH
- Beschränkte Haftung in Höhe der Einlage
- Geringere effektive Besteuerung bei Aktien (effektiv oft nur 1,5 %, da 95 % der Gewinne steuerfrei)
- Handel als professioneller/institutioneller Trader
- Nicht betroffen von den ESMA-Regulierungen für Kleinanleger
- Trading Kosten zählen als Betriebsausgabe und verringern so die Besteuerung
Nachteile Trading GmbH
- Nicht immer überwiegen die Steuervorteile
- Bei vielen Assets wie Termingeschäften bezahlt man höhere Abgaben als bei der Abgeltungsteuer
- Pflicht der Führung einer Buchhaltung
- Mit erheblichen Kosten verbunden (Verwaltung, IHK, Gewerbesteuer, Notar, Handelsregister etc.)
- Gesellschaftliche Pflichten
- Hohes Stammkapital als Voraussetzung
Was sind die Vorteile für Trader bei einer Trading GmbH?
Die Vorteile bei einer Trading GmbH für Trader bestehen vor allem aus der beschränkten Haftung und den niedrigeren Steuern von 15 % (Körperschaftsteuer) auf 5 % der Aktien-Gewinne. Daraus ergibt sich zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und der regional variablen Gewerbesteuer von etwa 14 % ein effektiver Steuersatz von ca. 1,5 % auf den Gesamtgewinn. Bei anderen Asset-Klassen wie Termingeschäften muss die Steuer dagegen zu 100 % bezahlt werden und ergibt damit ca. 30 %!

Abgesehen von den Steuervorteilen sind die Firmen nicht zwingend von den ESMA-Regeln betroffen, können also, wenn der Broker das akzeptiert, höhere Hebel wählen. Praktisch ist zudem, dass alle Betriebsausgaben zusätzlich zu den Verlusten von den Einnahmen abgezogen werden können. Hierzu zählen Kosten wie WLAN, ein Schreibtisch, ein Bürostuhl, Bildschirme, ein Laptop, Smartphone oder Tablet – all das sind Positionen, die du in deiner GmbH als Betriebskosten absetzen kannst.
Auf der anderen Seite müssen durchaus hohe Kosten für die Verwaltung und Gründung eingeplant werden. Nach wie vor profitieren Trading GmbHs aber von der kompletten Verlustverrechnung. Da diese jedoch seit 2024 auch für Privatanleger zulässig ist, kann das nicht mehr als Alleinstellungsmerkmal vermögensverwaltender GmbHs gelten.
Diese Regelung ist nicht zuletzt relevant bei Trading GmbHs, weil Aktien und Termingeschäfte hier steuerlich anders behandelt werden. Setzt du aufgrund der 95%-igen Steuerfreiheit eher auf Aktien, hast aber auch mit CFDs Verluste gemacht, kannst du diese dann nicht von deinen Aktiengewinnen abziehen.
Jetzt in unserem Guide zu Trading-Steuern weiterlesen!
Kann man mit der Trading GmbH die Steuerlast reduzieren?
Ja, die Steuerlast lässt sich mit einer Trading GmbH erheblich reduzieren, wenn man ausschließlich mit Aktien handelt und die Gewinne im Unternehmen belässt. Dann sinkt der effektive Steuersatz nämlich auf ca. 1,5 %. Grund dafür ist, dass nur ein geringer Anteil dieser Gewinne überhaupt versteuert werden muss.
Nur 95 % der Gewinne bei Aktien steuerpflichtig: Was bedeutet das?
Laut §8b Körperschaftsteuergesetz sind 95 % des Gewinns aus Aktienbeteiligungen steuerfrei, während 5 % pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben versteuert werden. Gehen wir davon aus, dass deine Trading GmbH 100.000 Euro Aktien-Gewinn gemacht hat, so sind 95.000 Euro davon steuerfrei und 5.000 Euro steuerpflichtig. Hierauf werden 15 % Körperschaftsteuer erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Steuerwert und die Gewerbesteuer, die je nach Region variiert und auch bei etwa 15 % liegt.
Somit bezahlst du:
15 % von 5.000 Euro = 750 Euro Körperschaftsteuer
5,5 % von 750 Euro = 41,25 Euro
Gewerbesteuer 14 % von 5.000 Euro = 700 Euro
Gesamtsteuer = 750 Euro + 41,25 Euro + 700 Euro = 1.491,25 Euro
Effektiver Steuersatz = 1.491,25 Euro ÷ 100.000 Euro * 100 = 1,49125 %
Aber Achtung: Die 95 %-Regelung gilt nur bei bestimmten Assets, insbesondere bei Aktien und dort auch nicht zwingend bei allen. Für Gewinne aus Termingeschäften musst du auf alle Einnahmen abzüglich der Verluste Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer bezahlen und kommst damit meist über die Abgeltungsteuer.

Unserer Erfahrung nach ist der Handel von Termingeschäften wie CFDs, Futures und Optionen über eine Trading GmbH eher nachteilig, da du hier keinerlei Steuerfreiheit wie bei Aktien genießt. Somit fallen abhängig von der Höhe der regional unterschiedlichen Gewerbesteuer etwa 30 % effektiv auf die Gewinne an. Das übersteigt die Abgeltungsteuer inklusive Soli und Kirchensteuer.
Beispielrechnung und Vergleich:
| Privat Aktien + Termingeschäfte | Trading GmbH Aktienkursgewinne | Trading GmbH Termingeschäfte, ETFs, Anleihen u. Ä. | |
|---|---|---|---|
| Gewinn | 102.000 Euro | 102.000 Euro | 102.000 Euro |
| Verluste | 2.000 Euro Aktienverlust, 1.000 Euro CFD-Verlust | 2.000 Euro Aktienverlust, 1.000 Euro CFD-Verlust | 2.000 Euro Aktienverlust, 1.000 Euro CFD-Verlust |
| Verlustverrechnung | 3.000 Euro aus den Verlustverrechnungstöpfen Aktien und Termingeschäfte | 2.000 Euro aus Aktienverlusten | 1.000 Euro aus CFD-Verlusten |
| Steuerfreibetrag | 1.000 Euro (Sparer-Pauschbetrag) | 95.000 Euro | 0 Euro |
| Steuerpflichtiger Betrag | 98.000 Euro | 5.000 Euro | 101.000 Euro |
| Abgeltungsteuer | 24.500 Euro (25 % von 98.000 Euro) | 0 Euro (aber: 25 % plus Solidaritätszuschlag bei möglicher Dividendenzahlung an Gesellschafter) | 0 Euro (aber: 25 % plus Solidaritätszuschlag bei möglicher Dividendenzahlung an Gesellschafter) |
| Körperschaftsteuer | 0 Euro | 750 Euro (15 % von 5.000 Euro) | 15.150 Euro (15 % von 101.000 Euro) |
| Solidaritätszuschlag | 1.347,50 Euro (5,5 % von 24.500 Euro | 41,25 Euro (5,5 % von 750 Euro) | 833,25 Euro (5,5 % von 15.150 Euro) |
| Kirchensteuer | 1.960 Euro (bspw. 8 % von 24.500 Euro bei Wohnsitz in Bayern oder Baden-Württemberg) | 0 Euro | 0 Euro |
| Gewerbesteuer | 0 Euro | z. B. 14 % auf 5.000 Euro = 700 Euro | z. B. 14 % auf 101.000 Euro = 14.140 Euro |
| Einkommensteuer | 0 Euro | Würde bei Gehaltszahlung aus der GmbH an den Gesellschafter anfallen (individueller Steuersatz) | Würde bei Gehaltszahlung aus der GmbH an den Gesellschafter anfallen (individueller Steuersatz) |
| Steuerlast insgesamt | 27.807,50 Euro (effektiver Steuersatz 28,37 %) | 1.491,25 Euro (effektiver Steuersatz 1,46 %) | 30.123,25 Euro (effektiver Steuersatz 29,53 %) |
| Gewinn nach Abzügen | 102.000 Euro – 24.500 Euro – 1.347,50 Euro – 1.960 Euro = 74.192,50 Euro | 102.000 Euro – 750 Euro – 41,25 Euro – 700 Euro = 100.508,75 Euro | 102.000 Euro – 15.150 Euro – 833,25 Euro – 14.140 Euro = 71.876,75 Euro |
Wie wir an diesem Vergleich sehen, bleibt beim Aktiengewinn über die Trading GmbH am meisten hängen und es werden im Beispiel mit gerade einmal 1,46 % die geringsten Steuern bezahlt. Wer sich dagegen für CFDs entscheidet, zahlt einen Steuersatz von fast 30 % und kommt somit sogar teurer als der private Trader. Immerhin kann aber im Gegensatz zu privaten Anlagegeschäften ein höheres Maß an Betriebskosten abgesetzt werden. Dadurch könnte die Steuerlast im Einzelfall doch niedriger ausfallen.
Doppelte Versteuerung bei Auszahlung der Gewinne aus der Trading GmbH beachten!

Die genannte Steuerlast im GmbH-Trading gilt nur, wenn das Vermögen im Unternehmen verbleibt. Was viele unserer Schüler anfangs vergessen: Lässt du es dir auszahlen, wird doppelt versteuert.
Bei einer Dividendenzahlung musst du, um im Beispiel zu bleiben, nochmals 28,37 % Effektivsteuersatz auf die 100.508,75 Euro aus dem Aktiengewinn oder die 71.876,75 Euro aus dem CFD-Gewinn zahlen. Von den 102.000 Euro Gewinn bleiben bei Aktien dann nur noch 71.994 Euro nach 28.514,33 Euro Abgeltungsteuer (28,37 % auf 100.508,75 Euro Dividendenbetrag) oder 51.478,87 Euro nach 20.388,88 Euro Abgeltungsteuer (28,37 % auf 71.867,75 Euro Dividendenbetrag) übrig. Beides würde unter den Einnahmen der privaten Trader liegen.
Eine Alternative wäre es, sich als Gesellschafter ein Gehalt auszahlen zu lassen. In diesem Fall wird jedoch Einkommensteuer zwischen 14 und 45 % verlangt. Da der Steuersatz bei einem Einkommen von über 70.000 Euro bereits relativ hoch ist, sind die Kosten dann ebenfalls über den Abgeltungsteuern beim Privathandel ohne Trading GmbH. Mein Rat: Trading GmbH nur gründen, wenn langfristige Strategien mit Reinvestitionen in Aktien geplant sind.
Betriebsausgaben absetzen
Einer der größten Vorteile einer Trading GmbH ist, dass du alle Betriebsausgaben, von der Geschäftsmiete bis hin zu Anschaffungen und WLAN absetzen kannst. Weiterhin gehören alle Software-Ausgaben, Webinare und sogar Gebühren für unsere Trading.de-Ausbildung dazu. Auch wenn die Steuerlast dann auf den ersten Blick höher erscheint, kannst du sie durch diese Abzüge deutlich senken und womöglich unter die Steuerlast bei privatem Handel mit Abgeltungsteuer kommen.
Tradingkosten anrechnen
Viele Kosten wie WLAN oder Trading Weiterbildungen lassen sich im Zweifel nur anteilig absetzen. Direkt mit dem Trading verbundene Kosten sind jedoch stets zu 100 Prozent absetzbar. Sie reduzieren also den erzielten Umsatz, so jedoch auch gleichzeitig die Steuerlast.
Die Rede ist von Kosten wie Transaktionsgebühren, Übernachtgebühren, Ordergebühren für das Setzen von Stop Loss, Stop Limit etc. oder Depotführungsgebühren. Diese müssen institutionelle Händler genauso wie private Trader zahlen. Der Unterschied: Private Trader können sie sich nicht anrechnen lassen.
Eigenes Vermögen schützen
Wer einen Broker in der EU nutzt, ist auch als Privatanleger umfangreich abgesichert. So geben die ESMA-Richtlinien vor, dass Kundengelder separat verwaltet werden müssen und weder Nachschusspflicht noch Negativsalden möglich sind. Wer bei außereuropäischen Brokern handelt, muss diese Risiken aber möglicherweise in Kauf nehmen. Da bei einer Trading GmbH Verluste begrenzt sind, können jedoch keine Forderungen von mehr als 25.000 Euro Stammkapital bzw. der Einlage des einzelnen Gesellschafters entstehen.
Hohe Hebel nutzen
In der EU können private Trader nicht mit mehr als 1:30 Hebel arbeiten. Wer als Gewerbe handelt, kann dagegen wesentlich höheres Leverage einsetzen und sogar Potenzierungen von 1:500 und mehr nutzen, selbst mit Unternehmenssitz in Deutschland. Zudem ist die bereits erwähnte Haftungsbegrenzung ein Vorteil, denn damit kann man auch die hohen Hebel von außereuropäischen Brokern mit geringerem Risiko verwenden.
Schau dir hier unseren Vergleich zu Brokern mit hohem Hebel an!
Welche Nachteile gibt es bei Trading GmbHs?
Der unserer Ansicht nach größte Nachteil für Privathändler bei Trading GmbHs ist, dass sie die Gewinne nicht für ihre eigene Verwendung auszahlen können, ohne dabei ein weiteres Mal besteuert zu werden. Durch die nochmalige Erhebung von Abgeltungsteuer oder Einkommensteuer kommt man in der Regel mit weniger Geld heraus als beim klassischen Handel auf Abgeltungsteuer. Das ist insbesondere beim Daytrading mit CFDs, Kryptos, Futures, Optionen, aber auch bei ETFs der Fall. Bei Aktien könnte man aufgrund der Betriebskosten womöglich noch knapp unter den privaten Steuersatz gelangen.
Daneben sind die erheblichen Pflichten, die eine vermögensverwaltende GmbH mit sich bringt, klare Nachteile. Du musst eine korrekte Buchführung mit einem Jahresabschluss betreiben. Hierfür fallen eventuell Kosten für eine Steuerberatung oder Mitarbeiter an. Weiterhin musst du jährlich für die IHK-Mitgliedschaft bezahlen und am Anfang Gebühren für den Notar sowie das Handelsregister bezahlen. Dass das Stammkapital von 25.000 Euro konstant in der Firma gebunden ist, halten wir bei Kleinanlegern ebenso für einen Nachteil.
Alle Nachteile im Überblick:
- Doppelte Versteuerungsebene: Wenn du das Geld aus dem Trading für dich verwenden willst, musst du es dir auszahlen lassen. In diesem Moment kommt es zu einer erneuten Versteuerung. Nach der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bezahlst du also nochmals zusätzlich Abgeltungsteuer (bei Dividenden) oder Einkommensteuer (bei Gehalt).
- Höhere Versteuerung bei Termingeschäften, ETFs, Anleihen etc.: Zusammen mit der Gewerbesteuer liegen die Abgaben auf Gewinne aus Termingeschäften, ETFs, Anleihen und anderen Assets in der Regel über der Abgeltungsteuer bei privaten Trading-Geschäften.
- Pflicht zur Buchführung: Da du eine fortlaufende Buchführung betreiben musst, brauchst du eventuell eine Steuerberatung, eine Finanzabteilung oder musst selbst einen großen Zeitaufwand einplanen.
- Jährliche Kosten für IHK-Mitgliedschaft: Wer eine GmbH betreibt, muss der Industrie- und Handelskammer (IHK) beitreten und jedes Jahr Beiträge bezahlen.
- Gründungskosten: Zum Anfang entstehen hohe Kosten, die sich nur wirklich lohnen, wenn man mit mehreren Personen eine Trading GmbH gründet.
- Ständig gebundenes Stammkapital: Auf dem Geschäftskonto müssen immer 25.000 Euro vorhanden sein, die fest an das Unternehmen gebunden sind. Kleinanleger hätten damit einen hohen Anteil an Kapital dauerhaft eingefroren.
Welche Kosten fallen für eine Trading GmbH an?
Die wichtigsten Kosten, die für eine Trading GmbH anfallen, sind die Gebühren für den Notar, die Handelsregisteranmeldung und die Buchhaltung. Weiterhin werden Gewerbe- und Körperschaftsteuern auf deine Gewinne sowie IHK-Beiträge verlangt. Daneben musst du ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufbringen, welches dauerhaft im Unternehmen verbleibt. Hier ist eine Übersicht zu den 9 Trading GmbH Kosten, die du beachten solltest:
- Aufbringen des Stammkapitals von 25.000 Euro (zu Beginn reichen 12.500 Euro aus)
- Notarkosten (meist ab 500 Euro; die genauen Höhe hängt von den Leistungen ab, die in Anspruch genommen werden) – einmalig
- Handelsregisteranmeldung (wird ebenfalls vom Notar übernommen; ca. 200 Euro) – einmalig
- Körperschaftsteuer auf den Gewinn (15 %)
- Gewerbesteuer (etwa 15 % – je nach Gewinn und Gemeinde)
- Kosten/Zeitaufwand für Buchhaltung (Während du die Buchhaltung machst, kannst du nicht traden; wenn du sie outsourct, musst du dafür bezahlen)
- IHK-Beitrag (zwischen 150 und 300 Euro im Jahr)
- Einkommensteuer bei Auszahlung eines Gehalts (individueller Steuersatz)
- Abgeltungsteuer bei Zahlung einer Dividende an dich (25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)
Gerade im ersten Jahr werden die Gründungskosten die Einsparungen bei der Steuer deutlich übersteigen. Wirklich lohnenswert ist eine Trading GmbH also erst nach einigen Jahren und natürlich im Verbund mit anderen Gesellschaftern. Dann teilst du dir die Kosten und spielst deine Vorteile eher aus. Zudem ist es wichtig, dass du das Geld nicht ständig entnimmst, da dann eine zweite Versteuerungsebene einsetzt. Trading GmbHs sind aus unserer Sicht in erster Linie für längerfristigen Vermögensaufbau gedacht.
Die besten Broker für Trading GmbHs mit Unternehmenskonten
Nicht jeder Online Broker nimmt Unternehmen als Kunden (Trader) an. Vor der Auswahl des Anbieters sollte man erst einmal überprüfen, ob es überhaupt möglich ist, sich mit einer Trading GmbH anzumelden. Wir haben schon sehr viele Erfahrungen bei der Erstellung von Unternehmenskonten gemacht und folgende 4 Probleme traten auf:
- Der Broker nimmt keine Unternehmen als Konto an
- Man muss manchmal zuerst ein individuelles Konto erstellen und dann auf das Unternehmen umschreiben
- Die Funktion zum Unternehmenskonto ist versteckt auf der Plattform
- Der Kundensupport muss extra für dieses Anliegen informiert werden
Für eine Trading GmbH empfehlen sich aus unseren Erfahrungen 3 verschiedene Broker, bei denen du unkompliziert ein Unternehmenskonto eröffnen kannst. Los geht es mit der Registrierung:

Folgende Broker können wir für Unternehmenskonten empfehlen:
- Streng regulierter Broker
- Hebel bis 1:30 & Spreads ab 0,0 Pips
- TradingView verfügbar
- Kostenloses Demokonto
- Zuverlässiger Kundensupport
- Einlagensicherung 20.000€ bis 300.000€
- Negativsaldoschutz
- Spreads ab 0,0 Pips
- Niedrige Kommissionen
- Direkte ECN Ausführung
- TradingView, cTrader, MT4/MT5
- Regulierung durch FMA (Neuseeland)
- Über 26.000 Märkte
- ECN Spreads ab 0,0 Pips!
- Niedrige Kosten & Variable Hebel
- DAX unter 0,5 Punkte Spread
- Direkte Marktausführung
- TradingView/MT4/MT5
- Unkomplizierte Kontoeröffnung & Management
Trage zuerst deine Unternehmensdetails bei der Kontoerstellung korrekt ein. Danach musst du dich auch als Inhaber der Trading GmbH und des Trading Kontos verifizieren. Normale Verifizierungsdokumente wie ein Personalausweis werden verlangt. Als nächstes lädst du die Dokumente deines Unternehmens hoch und verifizierst sie. Meistens werden die Gründungsurkunde und ein Auszug aus dem Register für Anteile/Aktien verlangt.
Eignet sich eine Trading GmbH für Prop Trading?
Ja, prinzipiell kann man eine Trading GmbH für Prop Trading verwenden, zumal eine Art von Gewerbe für diese Form des Tradings in Deutschland Pflicht ist. Auf Basis dieses Unternehmens können dann offizielle Rechnungen ausgestellt werden. Auf diese fallen dann Körperschaftsteuern, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuern an. Da es sich bei den Konten im Prop Trading um Simulationen handelt und nicht mit echten Werten getradet wird, kann man die 95 %-Regel nicht anwenden, die Steuerlast würde effektiv also bei etwa 30 % liegen.
Sinnvoll ist die Trading GmbH auch beim Prop Trading nur dann, wenn höhere Umsätze gemacht werden. Diese sollten mindestens bei 100.000 Euro im Jahr liegen. Außerdem ist es empfehlenswert, das Vermögen zunächst im Unternehmen zu belassen und zum Vermögensaufbau zu reinvestieren. Steuerstundungseffekte sind ein weiterer möglicher Grund, warum ein solches Konstrukt sinnvoll sein könnte.
Unterm Strich würden wir in den meisten Fällen eher zu anderen Arten von Gewerben für Pro Trader raten. Welches Modell lohnenswert ist, hängt jedoch vom individuellen Fall ab. Oftmals sind Einzelunternehmen und UGs die bessere Lösung im Prop Trading. Dazu gibt es mehr im nächsten Abschnitt.
Du willst mehr über Prop Trading erfahren? Lies dir jetzt unsere Seite zum Prop Trading durch!
Weitere mögliche alternative Rechtsformen zur Trading GmbH
Unserer Erfahrung nach bieten sich gerade für das Prop Trading andere Rechtsformen eher an. Auch für klassisches Trading können Konstruktionen wie Einzelunternehmen und UGs interessant sein. Hier bieten wir dir einen Überblick zu den verschiedenen Optionen:
Einzelunternehmen
Einzelunternehmen sind bei Tradern besonders als GmbH-Alternative beliebt, weil sie einfach gestaltet und schnell gegründet sind. Im Vergleich zu anderen Rechtsformen braucht es keine notarielle Gründung, sondern das Unternehmen besteht bereits mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Diese muss jedoch dem Finanzamt mitgeteilt werden, um eine Steuernummer zu erhalten. Weitere Vorteile sind die vereinfachte Buchführung und die damit geringen Verwaltungskosten. Auf der anderen Seite haftet der selbständige Unternehmer mit dem gesamten Vermögen – beim Einsatz von Hebel droht also ein Totalverlust mit Verschuldung. Wir empfehlen daher, bei diesem Risikolevel noch einmal extra auf Faktoren wie Nachschusspflicht und Negativsaldoschutz zu achten.
Geeignet für:
- Einsteiger
- nebenberufliche Trader
- Trader mit geringen Gewinnen
- Prop Trader mit kompletter Gewinnentnahme
UG
Die Unternehmergesellschaft UG kann als eine Art GmbH mit geringerem Stammkapital verstanden werden. So kann man diese Firma bereits ab 1 Euro ins Leben rufen. Von den Einnahmen müssen dann aber jedes Jahr 25 % zurückgelegt werden, bis das Stammkapital auf 25.000 Euro erhöht worden ist (Thesaurierungspflicht). Bis zu diesem Wert liegt dann auch eine Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH vor.
Auch steuerlich ist die Behandlung der UG sehr ähnlich zur Trading GmbH. Es fallen Körperschaft- und Gewerbesteuern sowie der Soli an. Bei der Gründung wird ein Notar benötigt, für den natürlich auch bezahlt werden muss. Da Buchführungspflicht besteht, ist der reine Verwaltungsaufwand fast derselbe wie bei einer GmbH.
Geeignet für:
- Trader mit begrenztem Startkapital
- Trader, die später auf eine GmbH umsteigen möchten
Holding
Bei einer Holding handelt es sich um eine Unternehmensstruktur, bei der diese Firma einer GmbH übergeordnet ist. So könnte man die Trading GmbH als Teil einer Holding GmbH gründen und dadurch die Gewinne für andere Investitionen umleiten. Der Vorteil ist hier, dass das operative Risiko komplett vom Vermögensaufbau getrennt wird. Die Konstruktion ist allerdings sehr komplex und wird eher bei großen Vermögen empfohlen. Eine professionelle Verwaltung ist unbedingt notwendig.
Geeignet für:
- große Umsätze
- langfristiger Vermögensaufbau
- Reinvestition von Gewinnen als Ziel
- Unternehmer mit mehreren GmbHs
Stiftung
Über eine Stiftung lassen sich bestehende Vermögen schützen und z. B. an einen Nachfolger überschreiben. Es gehört hierbei dauerhaft der Organisation und keiner natürlichen Person. Wer als aktiver Trader eine Stiftung gründet, hat unterm Strich mehr Aufwand und muss sich um eine sehr komplexe Besteuerung kümmern. Wir würden ausschließlich sehr vermögenden Tradern zu dieser Rechtsform raten.
Geeignet für:
- sehr vermögende Trader
- Nachfolgeaufbau
- langfristige Vermögenssicherung
| Kriterium | Trading GmbH | Einzelunternehmen | UG | Holding | Stiftung |
|---|---|---|---|---|---|
| Gründungskosten | mittel | sehr gering | gering | hoch | sehr hoch |
| Laufende Verwaltungskosten | hoch | gering | hoch | sehr hoch | sehr hoch |
| Haftungsbeschränkung | ja | nein | ja | ja | ja |
| Mindestkapital | 25.000 Euro | keines | ab 1 Euro, aber Thesaurierungspflicht bis 25.000 Euro | 2 x 25.000 Euro, weil zwei GmbHs | abhängig von der Ausgestaltung |
| Buchführung | Bilanzierung | vereinfachte Buchführung | Bilanzierung | Bilanzierung für mindestens zwei GmbHs | umfangreich |
| Steuer auf Gewinne | Körperschaft- und Gewerbesteuer + Soli | Einkommensteuer | Körperschaft- und Gewerbesteuer + Soli | Körperschaft- und Gewerbesteuer + Soli | abhängig von der Art der Stiftung |
| Verwaltungsaufwand | mittel | gering | mittel | hoch | sehr hoch |
| Aktives Trading | nicht bzw. bedingt geeignet, wenn Vermögen im Unternehmen verbleibt | geeignet | nicht bzw. bedingt geeignet, wenn Vermögen im Unternehmen verbleibt | nicht bzw. bedingt geeignet, wenn Vermögen im Unternehmen verbleibt | eher ungeeignet |
| Langfristiges Trading | geeignet | geeignet | geeignet | geeignet | geeignet |
Trading GmbH vs. Trading Gewerbe: Was ist der Unterschied?
Der Unterschied zwischen einer Trading-GmbH und einem Gewerbe liegt vor allem in der Haftung und der Besteuerung, da bei der GmbH zum einen eine Haftungsbeschränkung greift und steuerlich die Körperschaft- und Gewerbesteuer angewandt wird. Einzelunternehmen (Gewerbe) haften dagegen auch mit dem Privatvermögen und zahlen auf ihre Einnahmen Einkommensteuer. Diese kann jedoch höher ausfallen als die Abgeltungsteuer, die Privatpersonen auf Trading-Gewinne bezahlen.
Sobald das Trading in Auftrag wie beim Prop Trading erfolgt, ist immer ein Gewerbe notwendig. Ein Gewerbe als Einzelunternehmer ist zwar auch für klassische Trader möglich, die ausschließlich zum eigenen Gewinnzweck mit eigenem Geld handeln, nötig ist dies jedoch nicht. Für die eigene Gewinnerzielungsabsicht mit Privatgeldern benötigt man in Deutschland keine Gewerbeeröffnung und kann ganz normal Abgeltungsteuer bezahlen. Das ist in der Regel günstiger, als Einkommensteuer zu zahlen.
Ein Trading Gewerbe zu eröffnen: Das tun demnach vor allem Trading Unternehmen oder Trader, die ihre Steuer schmälern möchten. Das gelingt jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die die meisten Trader nicht erfüllen. Prop Trading Firmen, vermögensverwaltende Unternehmen oder ein Broker-Haus sind beispielhafte Geschäftsformen, die ein Trading Gewerbe erfordern. Auch Finanzdienstleister benötigen einen Gewerbeschein, wenn sie selbständig tätig sind.
Die Trading GmbH ist nichts anderes als eine Art des Trading Gewerbes. Ein Trading Gewerbe ist hingegen nicht zwingend eine GmbH. Vorteile bestehen hier vor allem im Auftreten als juristische Person, der beschränkten Haftung und den potenziellen Steuereinsparungen.
Auf professionelles Trading vorbereiten: Mit unserer Ausbildung
Wer gewerblich traden will, muss bereits einiges an Wissen aufweisen und sich bestens in der Analyse auskennen. Die reine Haftungsbeschränkung rettet im Zweifelsfall schließlich nicht vor Verlusten. Deswegen empfehlen wir zunächst eine intensive Phase der Ausbildung und jahrelanges privates Trading, bevor man den Schritt zur eigenen Trading GmbH wagt.
Bei Trading.de bieten wir dir eine umfangreiche Ausbildung, bei der wir dir die Grundlagen ebenso wie verschiedene Methoden beibringen. Wir setzen vor allem auf ein gutes Chance-Risiko-Verhältnis und die optimale Skalierung im Daytrading. Melde dich jetzt an und baue dein Wissen strukturiert auf.
Fazit: Für wen sich eine Trading GmbH 2026 noch lohnt
Eine Trading GmbH wurde bisher von vielen Tradern mit hohem Umsatz dazu genutzt, die Kosten und vor allem die Steuerlast zu senken. Das hing u. a. mit der Verlustverrechnungsbeschränkung zusammen. Bis zum November 2024 durften Trader lediglich 20.000 Euro an Verlusten von den Gewinnen abziehen. Mittlerweile ist das Limit bei der Verlustverrechnung gefallen, weswegen eine Trading GmbH für die meisten Händler nicht mehr notwendig ist.
Ohne diese Regelung bestehen unserer Ansicht nach die einzigen Vorteile einer Trading GmbH in der Senkung der Steuern auf 1,5 bis 15 Prozent des Gewinns sowie der Begrenzung der Haftung auf das Stammkapital. Wirklich lukrativ ist das Modell aber nur, wenn in Aktien investiert wird und das Geld im Unternehmen verbleibt. Auch hier müssen dann die hohen Gründungs- und Verwaltungskosten sowie die Abgeltung- oder Einkommensteuer bei der Entnahme der Gelder aus dem Unternehmen gegengerechnet werden.
Wir von Trading.de haben uns die Zahlen sehr oft angeschaut und kommen zu dem Ergebnis, dass sich eine Trading GmbH für Privatanleger aktuell nicht lohnt. Kosten und Aufwand überwiegen momentan klar die Vorteile und im Endeffekt gibst du mehr Geld aus, als du einnimmst. Auf der anderen Seite kann die Rechtsform gerade bei Prop Tradern mit hohen Umsätzen eine Option sein, weil hier ein Gewerbe zwingend verlangt wird. Bei mittleren Summen tendieren wir hier aber etwas stärker zum Einzelunternehmen, obwohl die Einkommensteuer klar die Körperschaft- und Gewerbesteuern überragen kann.
Unsere abschließenden Tipps wären, eine umfassende Abwägung und Durchrechnung der Vor- und Nachteile und die Entscheidung für privaten Handel oder Einzelunternehmen beim Prop Trading. Wer sein Vermögen nicht über viele Jahre in einem Unternehmen gebunden haben möchte, ist mit der Trading-GmbH schlicht falsch beraten.
FAQs – Die häufigsten Fragen und Antworten zur Gründung einer Trading GmbH:
Ab wann lohnt sich eine Trading GmbH?
Eine Trading GmbH lohnt sich unserer Erfahrung nach nur dann, wenn du mehr als 100.000 Euro im Jahr Umsatz machst und das Geld im Unternehmen verbleiben soll, da andernfalls die Kosten die Vorteile aufwiegen. Zudem ist es sinnvoll, die Gewinne direkt zu reinvestieren. Würde man sie auszahlen, fielen erneut Steuern an. Privaten Anlegern, die ihren Lebensunterhalt mit dem Trading verdienen möchten, raten wir grundsätzlich von einer Trading GmbH ab.
Wie erfolgt die Verlustverrechnung in einer Trading GmbH?
Die Verlustverrechnung erfolgt bei einer Trading GmbH genauso wie bei privaten Anlegern nach Verrechnungstöpfen, es müssen also Verluste aus dem Aktienhandel immer mit Gewinnen aus dem Aktienhandel, Verluste aus anderen Geschäften wie CFDs, ETFs, Anleihen etc. mit Gewinnen aus dem zweiten Topf verrechnet werden.
Welche Kosten kommen bei der Gründung einer Trading GmbH auf mich zu?
Die Gründung einer Trading GmbH ist ab einem Stammkapital von 12.500 Euro möglich. Die Zielsumme liegt bei 25.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für den Notar, eine Gewerbeanmeldung und ggf. Bearbeitungsgebühren und Kosten, die mit der Rechtsform einhergehen. Gründer können sich jedoch informieren, welche Zuschüsse sie erhalten können. Zudem lassen sich die meisten geleisteten Kosten (zum Beispiel Gewerbeanmeldung) auch wieder absetzen – anteilig, die Steuer oder vollständig. Ein Steuerberater leistet hier Hilfestellung.
Wenn ich bei einer Proptrading Firma ein Konto habe was ist sinnvoll um weniger Steuer zu zahlen ?
Hallo, eine Trading GmbH kann sinnvoll sein, um weniger Steuern zu zahlen. Du musst dir es aber selbst ausrechnen. Pauschal kann man das nicht beantworten, es kommt auch stark auf deinen Gewinn an und persönlichen Steuersatz. Eine Beratung durch einen Steuerberater ist hier wichtig!
Gibt es ein Tool um vom Metatrader 5 die Daten am Jahresende für die GmbH (Jahresabschluss) automatisiert umzuwandeln?