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Forex Trading Steuern werden im Falle von CFD-basiertem Handel über die Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. 8/9 % Kirchensteuer oder beim Spot-Trading über die Einkommensteuer abgerechnet. Wer direkt mit Devisen handelt, fällt meist in die privaten Veräußerungsgeschäfte hinein, weswegen ein individueller Einkommensteuersatz von 14 % bis 45 % gilt. Die Grenzen sind jedoch nicht immer klar. Deswegen wollen wir dir in diesem Artikel zeigen, welche Forex-Steuern genau anfallen und wie du deine Freibeträge oder Freigrenzen optimal nutzt. Lies jetzt weiter, um wertvolle Tipps von Forex-Trading-Experten zu erfahren.

Alle wichtigen Fakten zu Forex Trading Steuern:

  • Neben der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer 25%) werden auch Soli 5,5% und ggf. Kirchensteuer 8-9% fällig
  • Je nach Art des Tradens kann auch Gewerbesteuer anfallen
  • Spot Trading mit Forex fällt in Deutschland oft unter die Einkommensteuer (private Veräußerungsgeschäfte)
  • Es gibt Freibeträge, die die Steuerlast senken (Sparer-Pauschbetrag)
  • Auch Verlustverrechnungen sind im Forex Handel üblich
Wichtiger Hinweis zu Forex Trading Steuern per CFD oder Spot:
Währungen (Forex) werden meistens als CFDs oder mit anderen Derivaten gehandelt. Hierfür gelten also die üblichen Regeln der Kapitalertragsteuer. Wer dagegen am Spot-Markt mit Devisen handelt, fällt oft in die privaten Veräußerungsgeschäfte hinein. In diesem Fall gibt es eine andere Freigrenze zusammen mit Kryptowährungen und es muss eventuell Einkommensteuer gezahlt werden.

Welche Steuern gibt es im Forex Trading in Deutschland?

Im Forex Trading in Deutschland gibt es meistens klassische Kapitalertragsteuern/Abgeltungsteuern bei Derivaten, im Spot-Handel mit echten Währungen häufig aber auch Einkommensteuern. Ebenso müssen Trader die Regelungen zum Solidaritätszuschlag und zur Kirchensteuer beachten.

Diese 5 Begriffe solltest du zu Forex Trading Steuern auf jeden Fall kennen:

  1. Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer
  2. Solidaritätszuschlag
  3. Kirchensteuer
  4. Einkommensteuer
  5. Gewerbesteuer

Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer)

Die Abgeltungsteuer beträgt derzeit 25 Prozent auf Kapitalerträge, zu denen auch Forex-Gewinne gehören. Sie wird direkt von der Bank oder dem Broker abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Die Gesetzesgrundlage bildet der § 32d EstG Absatz 1 – Einzelnorm.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer und diente ursprünglich der Finanzierung des Aufbaus der neuen Bundesländer. Die Gesetzesgrundlage bildet das SolzG 1995.

Kirchensteuer

Wenn du Mitglied einer steuererhebenden Kirche bist, fällt auch die Kirchensteuer an. Der Satz variiert je nach Bundesland und kann 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer betragen. Die Grundlage bilden unterschiedliche Gesetze der einzelnen Bundesländer.

  • Kirchensteuer Bayern und Baden-Württemberg: 8 %
  • Kirchensteuer restliche Bundesländer: 9 %

Einkommensteuer im Spot-Trading

Das Spot-Trading mit Devisen fällt unserer Erfahrung nach tendenziell eher unter die privaten Veräußerungsgeschäfte und wird damit oft über die Einkommensteuer abgerechnet. Der Gesetzgeber ist hier nicht klar und häufig kommt es auf den Einzelfall an. In der Regel hast du aber wie bei Kryptowährungen eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr. Sobald diese auch nur mit einem Cent erreicht ist, fallen Steuern nach deinem individuellen Einkommensteuersatz zwischen 14 % und 45 % auf den gesamten Gewinn an.

Steuerfreiheit nach einem Jahr?
Unter Umständen kann es auch für den Spot-Markt eine Steuerfreiheit nach Ende der einjährigen Haltefrist wie bei Kryptowährungen geben. So garantiert, wie das bei den Coins ist, fällt das Urteil bei Forex aber oft nicht aus. Als Experten würden wir davon abraten, die Haltefrist als gegeben hinzunehmen.

Gewerbesteuer

Wenn du den Devisenhandel regelmäßig und in erheblichem Umfang betreibst, kann das Finanzamt dies als gewerbliche Tätigkeit einstufen. Dann sind die Gewinne möglicherweise der Gewerbesteuer unterworfen. Dafür wird allerdings auch ein angemeldetes Gewerbe benötigt. In unserer langjährigen Erfahrung als Experten haben wir eine solche Einstufung jedoch nur selten erlebt und gerade bei Privatanlegern ist sie unserer Ansicht nach sehr gut anfechtbar.

Wie berechnet man die Steuern im Devisenhandel mit CFDs? (Beispiel)

Die Steuern im Devisenhandel (CFDs) berechnet man einfach, indem man zunächst den Sparer-Pauschbetrag, so noch nicht ausgeschöpft, vom Gesamtgewinn abzieht und hiervon 25 % Abgeltungsteuer ermittelt. Danach wird der Steuerbetrag als Basis für die 5,5 % Solidaritätszuschlag genommen. Dieser ist bei Forex Trading Steuern eine Pflichtabgabe. Wenn du Kirchenmitglied bist, kommen je nach Bundesland nochmals 8 oder 9 % vom Steuerbetrag hinzu.

Hier ist unser anschauliches Rechenbeispiel zu den Forex Trading Steuern mit Devisen-CFDs:

PositionBerechnungErgebnis
Gewinn11.000 Euro
Steuerpflichtiger Gewinn ohne Sparer-Pauschbetrag11.000 Euro – 1.000 Euro10.000 Euro
Abgeltungsteuer (25 %)10.000 Euro × 0,252.500 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Abgeltungsteuer)2.500 Euro × 0,055137,50 Euro
Kirchensteuer (9 %)2.500 Euro × 0,09225 Euro
Gesamtsteuern (ohne Kirchensteuer): Effektivsteuersatz 26,375 %2.500 Euro + 137,50 Euro2.637,50 Euro
Gesamtsteuern mit Kirchensteuer zum Effektivsteuersatz 27,99 %2.637,50 Euro + 225 Euro2.862,50 Euro
Nettogewinn10.000 Euro − 2.862,50 Euro7.137,50 Euro

Die Forex-Gewinne in Höhe von 11.000 Euro ergeben nach Abzug der Abgeltungsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer und unter Beachtung des Freibetrags somit einen Nettogewinn von 7.137,50 Euro.

Ein persönlicher Tipp von mir:

Andre Witzel - Trader und Experte bei Trading.de
Andre Witzel
Trader & Experte

Wie auch bei Lohnsteuer & Co. wirken viele verschiedene Aspekte auf den tatsächlichen Steuersatz ein. Daher rate ich, sich auch im Hinblick auf die Versteuerung von Forex-Gewinnen beraten zu lassen, wie Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Neben Verlusten können meiner Erfahrung nach auch relevante Ausgaben die Steuern senken.

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Freibeträge erklärt bei Forex Steuern

Wie bei vielen anderen Abgaben gibt es auch bei den Forex Trading Steuern Möglichkeiten zum Sparen. Steuern lassen sich so über diverse Freibeträge und Verrechnungen senken. Im Folgenden zeigen wir dir, welche Erfahrungen wir mit unterschiedlichen Freibeträgen gemacht haben und stellen dir die in dieser Hinsicht besten Hilfsmittel vor.

Was sind Steuer-Freibeträge beim Trading?

Steuer-Freibeträge sind Beträge, die von steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden können, bevor Steuern berechnet werden. Diese Freibeträge sollen Steuerzahlern helfen, einen Teil ihres Einkommens steuerfrei zu behalten. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Freibeträgen, darunter den Grundfreibetrag, den Sparer-Pauschbetrag und weitere, je nach individuellen Umständen. Für die Forex Trading Steuern sind vor allem der Grundfreibetrag und der Sparer-Pauschbetrag relevant.

Bezogen auf Forex-Gewinne sind die folgenden 2 diese Freibeträge relevant:

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, den jeder in Deutschland lebende Steuerzahler jedes Jahr steuerfrei verdienen kann. Für das Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Wenn deine Forex-Gewinne zusammen mit anderen Jahreseinnahmen innerhalb dieses Betrags liegen, musst du keine Steuer darauf zahlen.

Sparer-Pauschbetrag

Im CFD-Handel mit Forex hast du einen jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro als Single und 2.000 Euro als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft. Auf diese Gewinne aus dem Derivatehandel mit Devisen fallen prinzipiell keine Steuern an. Zum Sparer-Pauschbetrag zählen jedoch auch andere Einkünfte, z. B. aus dem Aktienhandel und aus sämtlichen Termingeschäften.

Tipp der Redaktion – Freistellungsauftrag nutzen:
Theoretisch musst du in der Steuererklärung deine Gewinne deklarieren und kannst darüber auch deinen Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag einfordern. Du würdest dann Geld zurückbekommen bzw. wird die zu viel gezahlte Steuer verrechnet. Als Experten halten wir es allerdings für besser, von vornherein beim Broker einen Freistellungsauftrag zu stellen. Dann führt dieser die Abgeltungsteuern nicht automatisch ab Quelle an den Fiskus ab. Die Freistellungsaufträge lassen sich übrigens auf mehrere Anbieter verteilen, z. B. 300 Euro bei einem Broker, 700 Euro bei einem anderen.

Forex Trading als privates Veräußerungsgeschäft – ist das möglich?

Ja, in Deutschland kann Forex-Trading unter bestimmten Bedingungen als privates Veräußerungsgeschäft (PVG) angesehen werden (§23 EStG). Das passiert, wenn ein Kassakauf über ein Fremdwährungskonto geschieht. Unter Umständen kannst du dadurch steuerliche Vorteile bekommen. In unserer Praxis sehen wir aber auch viele negative Seiten an dieser Einordnung.

Kann ich den Sparer-Pauschbetrag für Forex als privates Veräußerungsgeschäft anwenden?

Nein, es ist nicht möglich, den Sparer-Pauschbetrag für private Veräußerungsgeschäfte wie das Spot-Trading mit Forex anzuwenden, weil es sich hierbei um keinen Kapitalertrag handelt. Für solche Gewinne steht dagegen eine separate Freigrenze zur Verfügung.

Statt des Sparer-Pauschbetrags: Freigrenzen bei privaten Veräußerungsgeschäften

Bei privaten Veräußerungsgeschäften gibt es anstelle des Sparer-Pauschbetrags eine weitere Freigrenze. Diese beträgt 1.000 Euro und wirkt sich mit Erreichen dieses Limits auf den kompletten Gewinn aus. Du kannst also 999,99 Euro steuerfrei verdienen. Ab 1.000 Euro wird der gesamte Betrag versteuert. Die Regelung betrifft insgesamt alle Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften, also nicht nur den Forex-Handel am Spotmarkt, sondern auch Kryptowährungen, Gold und Kunst. Da es unserer Erfahrung nach schwierig sein kann, genau unter dem Limit zu bleiben, empfehlen wir dir, eine professionelle Tracking-Software oder Excel-Tabellen für die Übersicht deiner Trades einzusetzen.

Beim privaten Veräußerungsgeschäft greift eventuell die Einkommensteuer

Bei privaten Veräußerungsgeschäften musst du ab dem Erreichen der Freigrenze Einkommensteuer auf deine Gewinne bezahlen.Das bedeutet, dass dein persönlicher Steuersatz zwischen 14 und 45 % genauso wie z. B. für Lohn und Gehalt gilt. Da die Abgeltungsteuer bewusst gedeckelt und niedrig gehalten ist, kommst du mit der Einkommensteuer oft teurer. Wir sehen die Bevorzugung eines privaten Veräußerungsgeschäfts also nur dann als sinnvoll, wenn der persönliche Einkommensteuersatz niedriger als 25 % ist oder deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt nicht mehr als 999,99 Euro betragen.

Oft kommst du steuerlich mit CFDs günstiger

Andre Witzel - Trader und Experte bei Trading.de
Andre Witzel
Trader & Experte

Aus meiner Erfahrung heraus haben Kapitalerträge gegenüber privaten Veräußerungsgeschäften klare steuerliche Vorteile. Wenn du deine Freigrenze bereits aufgebraucht hast und wie bei Forex nicht unbedingt eine Haltefrist für Steuerfreiheit bekommst, bist du mit dem gedeckelten Abgeltungsteuerbetrag von effektiv 26,375 % bis 27,99 % besser beraten. Der Griff zu Forex-CFDs macht außerdem Sinn, wenn dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist und du somit noch Luft für mehr steuerfreie Gewinne hast. Praktisch ist zudem, dass sich dann viele europäische und alle deutschen Broker um die Abführung der Steuern kümmern.

Lohnt es sich, Forex Trading als privates Veräußerungsgeschäft zu betreiben?

Aus unserer Sicht lohnt sich Forex Trading als privates Veräußerungsgeschäft aus steuerrechtlicher Sicht nur dann, wenn du unter die Freigrenze fällst oder einen Einkommensteuersatz unter 25 % hast. In diesem Fall würdest du aufgrund der Günstigerprüfung in der Anlage KAP aber ohnehin die niedrigere Steuerrate auch bei Kapitalertrag (z. B. über Forex-Derivate) zahlen. Die Behörden vergleichen dann deinen individuellen Steuersatz mit der Abgeltungsteuer und entscheiden zu deinen Gunsten.

Detailliert führen wir die Steuersparmodelle beim Trading in unserem Trading-Steuern-Artikel aus.

Forex Trading als PVG lohnt sich, wenn…Forex Trading PVG lohnt sich nicht, wenn…
…du unter der Freigrenze von 1.000 Euro jährlich bleibst…du bereits mehr als 999,99 Euro Gewinn mit privaten Veräußerungsgeschäften gemacht hast
…du nach einem Jahr steuerfrei verkaufen kannst…keine Haltefrist für die Forex-Trades mit steuerfreiem Verkauf nach einem Jahr akzeptiert wird
…du einen Einkommensteuersatz unter 25 % hast…du einen Einkommensteuersatz über 25 % hast

Gibt es eine Spekulationsfrist für Forex wie bei Kryptowährungen?

Ja, grundsätzlich kann es eine Spekulationsfrist von einem Jahr für echte Fremdwährungsgeschäfte (Spot-Forex-Trading) nach §23 EStG geben. In diesem Fall könntest du nach 12 Monaten steuerfrei mit Gewinn verkaufen. Wir haben im Gesetzestext nachgelesen und müssen jedoch sagen, dass die Rechtsprechung in Bezug auf Spot Forex Trading wesentlich unklarer ist als bei Kryptowährungen. Insbesondere bei häufigem Handel haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Finanzämter eher zu Einkommensteuer auch nach einem Jahr tendieren.

Unsere Empfehlung: Plane einen steuerfreien Verkauf nach der Haltefrist nicht zu 100 % ein, sondern kontaktiere eventuell vorab einen Steuerberater oder das Finanzamt!

Wie kann man weitere Steuern im Forex Handel sparen?

Weitere Steuern kannst du im Forex Handel u. a. mit Verlustverrechnung und Steuerstundung sparen. Neben den Freibeträgen gibt es viele Tricks. Hier sind unsere besten 5 Tipps, um die Steuerlast zu reduzieren:

  1. Steuerliche Verlustverrechnung: Forex Trader können Verluste auch aus früheren Jahren mit aktuellen Gewinnen verrechnen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Es ist wichtig, alle Verluste genau zu dokumentieren und sie in den richtigen Verlustverrechnungstopf zu stecken. Bei Forex-Derivaten gehören sie in den Topf 2 mit sonstigen Kapitalerträgen z. B. aus Termingeschäften und sollten konsequent vom Aktientopf getrennt werden. Wenn du Verluste im Spot-Trading mit Forex machst, kannst du diese mit fast allen Gewinnen aus den privaten Veräußerungsgeschäften (Gold, Bitcoin, Kunst etc.) verrechnen. Lediglich Immobilien sind hier ein Sonderfall.
  2. Langfristiger Handel: Unter Umständen kann sich ein langfristiger Handel am Spot-Markt lohnen, da nach einem Jahr die Steuern komplett entfallen können. Dazu muss es sich jedoch unbedingt um ein privates Veräußerungsgeschäft handeln. Wir empfehlen Rücksprache mit dem Finanzamt zu halten, da Forex-Trading selbst mit echten Fremdwährungen nicht immer unter die Haltefristregelung fällt.
  3. Steuerstundung: In Abstimmung auf bereits genutzte Freibeträge/Freigrenzen sollte man eventuell Gewinne in das nächste Jahr verschieben oder noch vor dem Ende des Börsenjahres realisieren. Gleiches gilt für unvermeidbare Verluste, die vielleicht noch vor der Steuererklärung realisiert werden können, um den steuerpflichtigen Gewinn zu mindern.
  4. Wohnsitz wechseln: Bereits innerhalb von Deutschland wirkt sich ein Wohnsitzwechsel steuerlich aus, da z. B. in den südlichen Bundesländern weniger Kirchensteuer anfällt. Wer noch mehr sparen möchte, kann aber auch in Länder wie Zypern, in die Schweiz oder in die Vereinigten Arabischen Emirate ziehen, wo keine Kapitalertragsteuer gezahlt werden muss.
  5. Gewerbliche Tätigkeit vermeiden: Achte darauf, dass dein Forex-Handel nicht als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, da dies zu anderen Steuersätzen und Regeln führen kann. Die Knackpunkte sind hier vor allem die Aufnahme von Fremdkapital und der Eintritt in den Markt z. B. durch den Verkauf von Signalen. In den meisten Fällen dürfte eine gewerbliche Einstufung privater Forex-Trader aber nicht erfolgen.

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Wie in Deutschland regulierte Forex Broker die Steuern automatisch abführen

Regulierte Forex Broker in Deutschland sind dazu verpflichtet, Steuern auf Kapitalerträge automatisch abzuführen. Dies geschieht in der Regel über die Abgeltungsteuer ab Quelle.

Das funktioniert wie folgt:

Sobald du also eine Position mit Gewinn verkaufst, erstellt der Broker eine entsprechende Rechnung und zieht sofort die Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag ab. Was auf deinem Konto nach dem Verkauf ankommt, ist also bereits um die Steuern gemindert.

Da du aber einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr als Single und 2.000 Euro im Jahr als Ehepaar hast, lassen sich die Steuern entweder zurückholen oder über einen Freistellungsantrag aussetzen. Beantrage dafür bei deinem Broker, dass die Steuern bis zu einem bestimmten Betrag unter 1.000 bzw. 2.000 Euro nicht abgezogen werden. Eine Aufteilung auf mehrere Konten ist möglich.

Am Ende des Jahres wird dir dein Forex Broker eine umfassende Steuerbescheinigung (auch als Jahressteuerbescheinigung bezeichnet) auszustellen, auf der die abgeführten Steuern und Gewinne ausgewiesen sind. Diese Bescheinigung benötigst du, um deine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Die Informationen trägst du in der Anlage KAP ein. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in unserem Artikel zu Trading-Steuern.

Wie verhält es sich mit Forex Steuern bei ausländischen Brokern?

Bei ausländischen Brokern verhält es sich mit den Forex Steuern so, dass du deine Kapitalerträge eigenständig in der Einkommensteuererklärung angeben musst, weil die meisten dieser Finanzhäuser diesen Service nicht automatisch übernehmen. Sie geben dir allerdings meist einen Jahresabschlussbericht, in dem alle Käufe und Verkäufe aufgelistet werden. Anhand dessen kannst du dann die Anlage KAP ausfüllen.

Beim Forex Trading gilt in der Regel (mit Ausnahme der USA) der Wohnsitz. Insofern sind doppelte Versteuerungen wie bei Dividenden kaum möglich. Viele Händler liebäugeln damit, die Einnahmen aus dem Ausland einfach geheim zu halten. Wir raten nachdrücklich davon ab, da gerade innereuropäische Transaktionen gemeldet werden können. Erfährt der Fiskus dann von deinen Kapitalerträgen, drohen hohe Strafen.

Steuern beim Forex Trading in Österreich

In Österreich unterliegen Kapitalerträge, zu denen auch Gewinne aus dem Forex-Trading mit Derivaten gehören, der Kapitalertragsteuer. Der aktuelle Steuersatz beträgt 27,5 Prozent. Mittlerweile gibt es keinen Freibetrag pro Jahr mehr, die Verluste können aber direkt mit den Gewinnen verrechnet werden.

Im Spot Trading mit Forex ist die Anwendung des §31 EStG zu privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäfte) theoretisch möglich, hat in der Praxis aber kaum noch Relevanz. In 99 % der Fälle werden die Behörden auch bei solchen echten Fremdwährungsvorgängen die Kapitalertragsteuer (KESt) anwenden. Somit entfällt auch die früher geltende Haltedauer von einem Jahr für Spekulationsgeschäfte.

Weil es sich auch bei den Steuern in Österreich um ein komplexes System handelt, empfehlen wir, eine professionelle Steuerberatung hinzuzuziehen.

Steuern beim Forex Trading in der Schweiz

In der Schweiz gibt es für Privatanleger keine Kapitalertragsteuer auf Gewinne aus dem Forex-Trading. Nur dann, wenn du als professionell eingestuft wirst, fallen Einkommensteuern auf die Erträge an.

Ob du als professioneller Forex Trader giltst oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren und Merkmalen ab. Kommen mehrere zusammen, kann eine entsprechende Einstufung mit Erheben der Einkommensteuer erfolgen. Prüfe deinen Handel daher auf folgende Kriterien, bevor du einen Wohnsitzwechsel in die Schweiz zum Steuersparen in Betracht ziehst. Für professionellen Handel sprechen u. a. diese 5 Punkte:

  1. Sehr hohe Trading Frequenz
  2. Kurze Haltedauern
  3. Hohes Maß an Fremdkapital
  4. Daytrading als Haupteinkommen
  5. Derivate im großen Stil

Da die Trading Steuern in der Schweiz und die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen umfangreich sein können, empfehlen wir eine professionelle steuerliche Beratung, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden.

Fazit: So meisterst du die Forex Trading Steuern

Insgesamt kannst du dir bei Forex Trading Steuern die folgende Faustregel merken: Handelst du mit Devisen-CFDs, fällst du immer in die Kapitalertragsteuer, während du am Spotmarkt mit echten Fremdwährungen sehr wahrscheinlich privaten Veräußerungsgeschäften mit Einkommensteuerpflicht nachgehst. Da die meisten Broker lediglich Derivate anbieten, wirst du überwiegend mit der Kapitalertragsteuer in Kontakt kommen. Diese ist im Schnitt übrigens niedriger als der Einkommensteuersatz. Dennoch kann sich eine private Veräußerung von Devisen in Hinsicht auf die Freigrenze lohnen.

In beiden Fällen gibt es Freibeträge/Freigrenzen, mit denen sich effektiv Steuern beim Forex Trading sparen lassen. Zudem empfehlen wir immer, entstandene Verluste aus dem Forex-Handel mit den Gewinnen zu verrechnen. Seit 2024 kann das in Deutschland im vollen Umfang geschehen.

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FAQs – Meistgestellte Fragen zu Forex Trading Steuern:

Wie werden Forex Gewinne versteuert?

Forex Gewinne werden in Deutschland meist als Kapitalertrag über die Abgeltungsteuer (25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert, da es sich bei den Finanztransaktionen oft um Derivate handelt. Im Spot-Trading kann es aber auch sein, dass Forex als privates Veräußerungsgeschäft in den Bereich der Einkommensteuerpflicht fällt.

Sind Forex Verluste steuerlich absetzbar?

Ja, Trader können Verluste im vollen Umfang mit Gewinnen verrechnen, um ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Bei Derivaten müssen die Verluste jedoch im richtigen Rechnungstopf angegeben und dürfen nicht mit Aktien vermischt werden.

Müssen Trader ihre Forex-Gewinne selbst melden?

Ja, vor allem dann, wenn du Forex-Gewinne bei ausländischen Brokern ohne Kooperation mit dem deutschen Finanzamt machst, musst du als Trader Erträge selbst melden. Bei inländischen Gewinnen findet eine Abführung der Steuer automatisch statt. Eine Steuererklärung ist unserer Ansicht nach dann dennoch sinnvoll, um sich die Steuern auf Freibeträge zurückzuholen.

Gibt es einen Freibetrag für Forex-Gewinne?

Ja, es gibt einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro pro Ehepaar/eingetragene Partnerschaft für Forex-Gewinne aus dem Derivatehandel. Bei Spot Trading als privates Veräußerungsgeschäft kann eine weitere Freigrenze von 1.000 Euro in Anspruch genommen werden. Hier wird aber bei Erreichen des Limits sofort der gesamte Gewinn mit der Einkommensteuer berechnet.

Was passiert, wenn ein Trader in mehreren Ländern handelt?

Wenn ein Trader in mehreren Ländern handelt, müssen die Gewinne und Verluste eigenständig zusammengefasst und in der Steuererklärung angegeben werden. Die Kapitalerträge kommen in die Anlage KAP und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in die Anlage SO. Eine doppelte Besteuerung ist in der Regel nicht möglich, da sich der Vorgang bei Forex nach dem Wohnsitz richtet. Eine Ausnahme bilden jedoch Staatsbürger der USA.

Können professionelle Forex-Trader ihre Ausgaben absetzen? (z. B. Ausbildungskosten)

Ja, professionelle Forex-Trader können Ausgaben, die direkt mit ihrem Trading verbunden sind, steuerlich absetzen. Dazu können Kosten für eine Trading-Ausbildung wie bei Trading.de, Software, Hardware und möglicherweise auch Büroräume zählen. Bei privaten Händlern sind Ausbildungskosten dagegen nicht absetzbar.

Gibt es eine Obergrenze bei der Verlustverrechnung von Forex CFDs?

Nein, seit Ende 2024 gibt es keine Obergrenze bei der Verlustverrechnung von Forex CFDs mehr, da diese durch eine offizielle Entscheidung der Legislative aufgehoben wurde. Damit kannst du deine Verluste im vollen Umfang den Gewinnen gegenüberstellen.

Andre Witzel
Andre Witzel hat über 10 Jahre Erfahrungen im Trading und ist der Gründer von Trading.de. Als Experte, Coach in der Trading.de Ausbildung und Trader teilt seine Strategien und Methoden mit seinen Lesern. Er weiß genau welche Fehler Anfänger machen und kann ihnen die besten Tipps zum erfolgreichen Handel geben.
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  1. Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist e sbeim währungshandel so das es 20.000 € grenze gibt das gilt aber nur für cfd, währungen blala…
    Wie ist das wenn ich den gewinn nich abhebe und weiter auf dem konto lasse um höhere beträge zu traden? Würd emich mal intressieren wie es damit steht.
    Ich überlege zu traden aber will mich vorher bissel informieren.

    Antworten
    • Hallo, dann muss man trotzdem Steuern am Ende des Jahres zahlen. Die Steuern werden auf ein Kalenderjahr berechnet.

      Antworten
  2. Hallo,

    vielen Dank erstmal für diesen umfangreichen Beitrag.
    Ich habe angefangen mit EA und XAU/USD zu traden.

    Es läuft ziemlich gut und möchte mich jetzt wegen den Steuern schlau machen.
    Muss ich einfach nur die Steuern in Höhe von 25% + den Soli abrechnen?

    Ab welchen Betrag muss ich das generell versteuern?

    Danke und Gruß
    Jörg

    Antworten
    • Hallo Jörg,

      Das steht doch alle im Beitrag 😀 LG

      Es gibt einen Freibetrag von über 1000€

      LG

      Antworten
  3. Hallo
    Ich würde gerne nochmal auf die Sache mit den 20.000€ eingehen. Ich weiß nicht ob ich das richtig verstanden habe.
    Sind die 20.000€ frei wenn ich auch einer Arbeit nach gehe?

    Antworten
  4. Mein Finanzamt hat tatsächlich jetzt im Jahr 2024 von einem Broker in Großbritanien eine Mitteilung über Gewinne aus 2017 bekommen. Ich wußte nicht, daß ich darauf Steuern zahlen muß. Jetzt soll ich mich erklären. Ich hatte zwar 34.000 Euro Gewinn realisiert, war am Ende des Jahres 2017aber mit 33.000 Euro im Minus (floating Trades). Und jetzt soll ich vermutlich trotzdem den Gewinn noch versteuern. 2018 und 2019 war auch Gewinn und ab 2020 fing das Desaster an und ich habe insgesamt (2017 bis 2024) viel mehr Verlust als Gewinn gemacht. Ich hoffe, daß ich zumindest bei 2017/2018 auf Festsetzungsverjährung spekulieren kann. Gibt es da draußen jemand, der damit Erfahrung hat 🙂 Liegt mir natürlich sehr auf der Seele 🙁

    Antworten
    • Hallo Silke, bitte genau überprüfen. Ich hatte eine ähnliche Meldung über einen Gewinn. Ich hatte aber überhaupt keinen Gewinn gemacht auf dem Konto und sollte Steuern zahlen. Bitte mit einem Steuerberate überprüfen oder selbst das Finanzamt kontaktieren.

      LG

      Antworten
  5. Upsss, noch etwas. Wenn man dem Finanzamt schreibt, wo kann ich mich auf den 20.000,- Euro Freibetrag berufen. Verordnung…. Rechtsgrundlage …..´???

    Antworten
  6. Hallo Andre,
    Frage : Ich habe 6500 € Gewinn gemacht, hatte aber 5600 € Spreadgebühren. Das Finanzamt will nun die 6500 € besteuern, sind die Spreads, Übernachtkosten etc. keine Transaktionskosten die vom Gewinn abzuzihen sind ?
    Gruß Tamia

    Antworten
    • Wieso siehst du den Spread? Wird normalerweise nicht als Transaktionskosten angezeigt.

      Antworten
      • Hey Andre, ich bin bei Etoro, dort werden Spreads fällig und auch ausgeworfen.
        Spread-Gebühr für CFDs -5.229,00 USD -4.618,22 €.

        Antworten
      • Ich glaube ich habe deine ANtwort falsch interpretiert,
        Also, bei Eröffnung eines Trades stellt Etoro einen gewissen Betrag ins Minus den ich ertraden muss, Beispiel : 1 € ist bei Eröffnung rot also im Minus, der Trade läuft in die richtige Richtung, ich erwirtschafte 10 € aber der eine Euro ist weg, eigentlich wären es 11 € Gewinn gewesen. Bei einem Trade der in die falsche Richtung läuft kommt dann auf den Verlust der eine Euro Gebühr noch hinzu, in der Excel Tabelle die mir Etoro jährlich zuschickt steht aber nur der reine Verlust ohne dem einem Euro. Also mindern mir die Gebühren den Gewinn. Das Finanzamt will aber die Gebühren nicht anrechnen, weder Übernachtgebühren weder Spreads.

        Antworten
        • Bitte Frage unbedingt einen Steuerberater, das ist wichtig, meines Wissens nach sollte es klappen, ich hatte allerdings bisher keine Trades bei Etoro im Forex nur bei anderen Brokern, wo Gebühren anerkannt wurden. Grüße

          Antworten
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