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Im Daytrading müssen Trader in Deutschland 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) plus Soli (5,5 %) und mögliche Kirchensteuer (8-9 %) auf alle realisierten Gewinne zahlen. Verluste und Ordergebühren werden mit den Gewinnen gegengerechnet. Daytrader profitieren von einem Freibetrag (Sparerpauschbetrag) von bis zu 2.000€ pro Jahr für verheiratete Paare. Singles können 1.000€ geltend machen.

Steuerlich betrachtet gibt es keine besondere Behandlung des „Daytradings“. Daytrader haben die gleichen Steuersätze wie langfristige Investoren oder Swing Trader, denn bei allen Trading-Arten greift hier die Abgeltungsteuer von 25% auf Gewinne. Private Daytrader müssen einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben und Gewinn sowie Verluste melden. Als Nachweis dienen Kontoauszüge des Trading Kontos. Zur Vorsicht raten wir bei der Angabe von echten Kryptowährungen, da diese anders versteuert werden. Ebenso stellen die Verlustverrechnungstöpfe eine Hürde dar. Wir erklären dir hier alles im Detail.

In diesem Ratgeber widmen wir uns ausführlich dem Thema „Versteuerung von Daytrading“ und geben Tipps, um die Steuerbelastung zu minimieren und die wichtigsten Regeln zu verstehen. Lese jetzt weiter, um alles rund um die Steuer beim Daytrading zu erfahren, von den eigentlichen Abgaben bis hin zu wichtigen Infos zu einer möglichen Gewerblichkeit.

Die wichtigsten Infos zu Steuern im Daytrading:

  • Daytrader zahlen in Deutschland auf Gewinne 25% Kapitalertragsteuer
  • Zusätzlich wird bei Kapitalerträgen immer der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf den Steuerbetrag aufgeschlagen
  • Mitglieder in einer religiösen Gemeinde entrichten ebenfalls Kirchensteuer (8/9 % vom Steuerbetrag)
  • Bei Terminkontrakten ist die begrenzte Verlustrechnung von bis zu 20.000€ abgeschafft worden. Quelle: (BGBl. 2024 I Nr. 387 / § 20 Abs. 6 EStG i.V.m. § 52 Abs. 28 EStG / JStG 2024)
  • Daytrading kann unter die Gewerbesteuer fallen, so beim Prop Trading oder beim Beruf als Daytrader; in diesem Fall gelten u. U. besondere Regeln und es greift bei Auszahlung der Gewinne die Einkommensteuer

Welche Daytrading-Steuern gelten in Deutschland?

In Deutschland gelten vor allem die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag als wichtige Daytrading-Steuern. Daneben können auch andere Abgaben wie die Kirchensteuer, alternativ sogar Einkommensteuer und Gewerbesteuer anfallen, je nachdem, welches Instrument verwendet wird und ob du privater oder gewerblicher Daytrader bist. Hier ist eine detaillierte Übersicht zu den Daytrading-Steuern:

Steuern im DaytradingBedeutung
Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer):Die Abgeltungsteuer ist gemäß § 43 Einkommensteuergesetz (EStG) fällig und beträgt gemäß §32d Absatz 1 Satz 1 EStG 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Solidaritätszuschlag:Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe auf die Einkommensteuer und die Kapitalertragsteuer in Deutschland. Er beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommensteuer bzw. Kapitalertragsteuer. Bei Kapitalerträgen wird sie immer erhoben, bei der Einkommensteuer nur bei sehr hohen Einkünften.
Kirchensteuer:Die Kirchensteuer fällt an, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft in Deutschland bist. Der Steuersatz kann je nach Bundesland variieren und liegt bei 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer bzw. Kapitalertragsteuer.
Gewerbesteuer:Daytrader können zur Gewerbesteuer herangezogen werden, wenn ihre Handelsaktivitäten als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden. Dies ist beim Prop Trading oder einer Anstellung als Daytrader der Fall. Unserer Erfahrung nach ordnen die Behörden private Händler in den seltensten Fällen als gewerblich ein. Hellhörig wird das Finanzamt eigentlich erst, wenn du wirklich geschäftlich organisiert bist, hohe Summen an Fremdkapital einsetzt und selbst über Methoden wie Signalgabe beim Copy Trading in den Markt eingreifst. Dazu solltest du deinen Lebensunterhalt mit Trading verdienen wollen und hochfrequentiert Positionen eröffnen.
Einkommensteuer:Echte Kryptowährungen am Spot-Markt gehören zu den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften und werden damit über die Einkommensteuer abgerechnet. Hier gilt der individuelle Steuersatz einer Person. Vorteilhaft ist, dass es eine zusätzliche Freigrenze gibt und bei langem Halten steuerfrei verkauft werden kann (nach 12 Monaten).

Wann fallen Daytrading-Steuern an? Zeitpunkt & Pflichten

In Deutschland fallen Daytrading-Steuern direkt bei der Realisierung der Gewinne an, da der Gesetzgeber die Kapitalertragsteuer als Quellensteuer gestaltet hat. Somit ist der Broker in der Pflicht, die Steuern direkt an das Finanzamt weiterzuleiten, vorausgesetzt, du hast keinen Freistellungsantrag eingereicht. Bei den inländischen Brokern funktioniert das automatisch und reibungslos. Um Teile der Abgaben zurückzubekommen, musst du eine Einkommensteuererklärung einreichen. Dasselbe ist der Fall, wenn du über ausländische Broker tradest.

Die Einkommensteuererklärung wird einmal im Jahr fällig und bezieht sich auf dein gesamtes Einkommen, einschließlich der Daytrading-Gewinne. Die 2026 geltende Deadline für die Einreichung der Einkommensteuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres. Bei der Nutzung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Februar – aus praktischen Gründen nutzen wir diese Option sehr oft.

Tipp der Redaktion:
Achte auf eine genaue Dokumentation deiner Trades. Die ordnungsgemäße Dokumentation ist entscheidend, um steuerliche Pflichten zu erfüllen. In der Regel ist dies mit der Jahresübersicht des Brokers abgetan. Wenn du mit mehreren Anbietern arbeitest, empfehlen wir dir jedoch, ein Daytrading-Tagebuch zu verfassen.

Lade jetzt unser kostenloses Trading.de Daytrading Journal herunter, um alles im Blick zu haben.

Wie viel Steuern muss man bei Daytrading Gewinnen zahlen?

Bei Daytrading-Gewinnen muss man 25 % Kapitalertragsteuer bezahlen, zuzüglich des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer. Im folgenden Beispiel zeigen wir dir, wie eine Berechnung der Steuerlast aussehen könnte.

Berechnung der Steuerlast:

  • Gewinn aus dem Daytrading: 11.000 Euro
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro
  • Abgeltungsteuer (25 %): 10.000 Euro * 0,25 = 2.500 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer): 2.500 Euro * 0,055 = 137,50 Euro
  • Kirchensteuer (0 %): 0 Euro (bei 0 % Kirchensteuer)
  • Gesamte Steuerlast: 2.500 Euro + 137,50 Euro + 0 Euro = 2.637,50 Euro

Berechnung des Gewinns nach Steuern:

  • Gewinn aus dem Daytrading (10.000 Euro) – Steuerlast (2.637,50 Euro) = 7.362,50 Euro
  • Der Gewinn nach Steuern beträgt in diesem Beispiel 7.362,50 Euro

Deine Daytrading-Steuern kannst du jetzt auch für deinen individuellen Fall mit Hilfe unseres Steuer-Rechners ermitteln. Gib im Folgenden einfach alle notwendigen Informationen ein und erfahre, wie hoch deine Abgaben wären:

Abgeltungsteuer-Rechner

Berechnen Sie die Steuer auf Ihre Kapitalerträge mit dem Trading.de Abgeltungsteuer-Rechner:

Sparer-Pauschbetrag
Kapitalertrag 0,00
Teilfreistellung 0,00
Sparer-Pauschbetrag 0,00
Steuerpflichtiger Betrag 0,00
Abgeltungsteuer 0,00
Solidaritätszuschlag (5,5%) 0,00
Kirchensteuer 0,00
Gesamte Steuerlast 0,00
Netto-Kapitalertrag 0,00
Hinweis: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € für Singles und 2.000 € für Ehepaare (ab 2023). Bei Fonds und ETFs gilt eine Teilfreistellung: Aktienfonds 30%, Mischfonds 15%, offene Immobilienfonds 60% (Inland) bzw. 80% (Ausland). Bei Kirchensteuerpflicht reduziert sich die Abgeltungsteuer durch den Sonderausgabenabzug auf 24,51% (9%) bzw. 24,45% (8%) statt der vollen 25%. Trading-Gebühren (z.B. Ordergebühren, Spreads, Kommissionen) mindern den Gewinn und werden vom Kapitalertrag abgezogen – tragen Sie also Ihren Nettogewinn nach Abzug aller Gebühren ein.

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Wie sehen Daytrading Steuern bei ausländischen Brokern aus?

Bei ausländischen Brokern sehen die Daytrading Steuern im Prinzip genauso aus wie beim Handel über inländische Broker, mit dem Unterschied, dass sie nicht direkt ab Quelle an das Finanzamt abgeführt werden. Die Daytrading-Steuerpflicht bleibt aber auch bei der Nutzung ausländischer Anbieter für Trader mit Wohnsitz in Deutschland bestehen. Du bist damit also selbst dafür verantwortlich, die Gewinne zu melden und darauf Abgaben zu leisten.

Dennoch gibt es im Zusammenhang mit den Steuern einen konkreten Vorteil, den du bei ausländischen Brokern nutzen kannst: Vorübergehend hast du mehr Liquidität, mit der du effizienter am Markt arbeiten kannst. Das ist unserer Erfahrung nach gerade im Daytrading enorm wichtig. Bei hoher Frequenz bevorzugen wir deshalb oft Broker mit Sitz im Ausland.

Was das im Detail bedeutet, möchten wir im Folgenden durch die Gegenüberstellung eines inländischen und eines ausländischen Brokers erläutern:

BrokerInländischer BrokerAusländischer Broker
Handelskapital20.000 Euro20.000 Euro
Realisierter Gewinn3.000 Euro3.000 Euro
Freistellungsauftrag1.000 Euro
Sparer-Pauschbetrag1.000 Euro (im Freistellungsauftrag)1.000 Euro (muss über die Anlage KAP selbst beantragt werden)
Zu versteuernde Gewinne2.000 Euro2.000 Euro
Abzuführende Abgeltungsteuer500 Euro
Handelskapital nach Abzug der Steuer22.500 Euro23.000 Euro

Wie sich aus der hier dargestellten Tabelle ergibt, bleibt beim ausländischen Broker etwas mehr Liquidität übrig, die sich entsprechend direkt wieder reinvestieren lässt. Wir nutzen diesen Effekt im Daytrading, um auf Dauer effizienter handeln und Gewinne erzielen zu können.

Gewinne auch von ausländischen Brokern immer angeben!
Auf den ein oder anderen Daytrader mag es verführerisch erscheinen, die Gewinne von ausländischen Brokern nicht in der Steuererklärung zu melden. Als Redaktion von Trading.de raten wir nachdrücklich davon ab! Nicht zuletzt sind Banken und auch viele ausländische Kreditinstitute mittlerweile zu mehr Transparenz verpflichtet und eine Einsicht in deine Transaktionen von Seiten der Steuerbehörden ist denkbar. Seit Januar 2026 gilt das auf Basis des DAC8-Gesetzes übrigens auch für Kryptowährungen. Dadurch kannst du dir deine Daytrading-Gewinne nicht einmal zwingend unbemerkt in Coins auszahlen lassen.

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Wie kann man Daytrading Gewinne steuerlich optimieren?

In Deutschland kannst du Daytrading Gewinne steuerlich durch Freibeträge, aber auch mit Hilfe von Verlustverrechnungen optimieren, da sich dadurch insbesondere die steuerlich relevanten Summen senken lassen. Wir stellen dir im Folgenden die verschiedenen Optionen zum Steuersparen beim Daytrading vor.

  1. Grundfreibetrag
  2. Sparer-Pauschbetrag
  3. Freigrenzen bei Kryptowährungen am Spot-Markt
  4. Verlustverrechnung
  5. Günstigerprüfung
  6. Wegzug aus Deutschland

Grundfreibetrag 2026: 12.348 € steuerfrei für Singles

Der Grundfreibetrag in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die sich auf das Einkommen natürlicher Personen bezieht und nicht speziell auf Daytrading-Gewinne abzielt. Der Grundfreibetrag legt fest, bis zu welchem Einkommensbetrag Steuern nicht erhoben werden. Im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) sind die genauen Beträge festgelegt:

Für das Steuerjahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag gemäß § 32a EStG in Deutschland 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete, wenn sie zusammen veranlagt werden. Alle Einkünfte, einschließlich möglicher Daytrading-Gewinne, unterhalb des Grundfreibetrags bleiben steuerfrei.

Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei pro Person

In Deutschland gibt es weiterhin den jährlichen Sparerpauschbetrag, der es ermöglicht, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu behalten. Für Singles beträgt dieser Wert im Jahr 2026 1.000 Euro, für Verheiratete 2.000 Euro. Daytrader können diesen Freibetrag nutzen, um Steuern auf ihre Kapitalerträge zu sparen.

Unser Tipp: Freistellungsauftrag für Sparerpauschbetrag nutzen

Andre Witzel - Trader und Experte bei Trading.de
Andre Witzel
Trader & Experte

Aus meiner Erfahrung als langjähriger Trader sind Freistellungsaufträge bei inländischen Brokern extrem praktisch. Du kannst den Plattformen damit mitteilen, dass bis zu einem bestimmten Gewinnbetrag keine Steuern an das Finanzamt abgeführt werden sollen. Die 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehegemeinschaften) Freibetrag lassen sich dabei zwischen verschiedenen Brokern aufteilen.

Achtung: Unter den Sparer-Pauschbetrag fallen nicht nur Daytrading-Gewinne, sondern Erträge aus Kapitalvermögen, u. a. auch Dividenden und Zinsen. Somit solltest du den Freistellungsauftrag individuell darauf anpassen, wie viel du bei einem Broker planst, im Jahr zu verdienen.  

Freigrenzen beim Daytrading mit Kryptowährungen am Spot-Markt

Wenn du deine Daytrading-Gewinne optimieren möchtest, nutzt du neben dem Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge zusätzlich die Freigrenze von 1.000 Euro bei privaten Veräußerungsgeschäften, unter die auch die Kryptowährungen zählen. Du hast dadurch eine zusätzliche Summe, die du steuerfrei einnehmen kannst. Ab dem ersten Cent über der Grenze wird jedoch das gesamte Kapital versteuert. Es lohnt sich unserer Erfahrung nach daher sehr, zwischen dem Spot-Markt und CFDs zu wechseln, je nachdem, wo du noch Freibetrag-Kapazitäten hast.

Verluste voll mit Gewinnen verrechnen

Seit 2024 können Daytrader die gesamten Verluste aus Termingeschäften mit den Gewinnen verrechnen – und das sogar rückwirkend bis ins Jahr 2020. Damit lässt sich die Steuerlast erheblich senken, weswegen wir in unserer Trading.de-Ausbildung allen Schülern dazu raten, diese Option unbedingt zu nutzen. Dabei kommt es jedoch häufig zu fatalen Verwechslungen. Beachten musst du nämlich, dass der Gesetzgeber drei verschiedene Verlusttöpfe vorsieht, die nicht miteinander vermischt werden können.

Verlustverrechnungstöpfe beachten

Insgesamt gibt es 3 Verlustverrechnungstöpfe, für Aktien, andere Kapitalgeschäfte und ausländische Quellensteuer. Letzterer ist für das Daytrading nicht relevant. Wichtig ist es jedoch, nicht den Aktientopf mit den anderen Kapitalgeschäften zu verwechseln, insbesondere den Aktien-CFDs. Verluste aus Aktien-CFDs (Daytrading) dürfen nicht mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden oder umgekehrt. Hierin besteht unserer Erfahrung nach einer der häufigsten Fehler, den gerade viele Anfänger bei ihrer Steuererklärung begehen. Das kann fatale Folgen für die Steuerlast haben.

  1. Aktientopf: Dieser Verrechnungstopf ist ausschließlich für den Aktienhandel vorgesehen.
  2. Allgemeiner Topf: Dieser Verrechnungstopf ist für das Daytrading gedacht: Du kannst hier alle Verluste aus Termingeschäften ebenso wie aus dem ETF- und Zertifikate-Handel mit Gewinnen aus derselben Kategorie verrechnen!
  3. Quellensteuertopf: Dieser Topf ist für die Verrechnung der ausländischen Quellensteuer auf Dividende gedacht.

Beispiel für eine Verlustverrechnung beim Daytrading

Schauen wir uns als nächstes ein realistisches Beispiel dafür an, wie man die Verluste beim Daytrading richtig verrechnet. Nehmen wir dabei an, dass du dieses Jahr 20.000 Euro Gewinn mit Termingeschäften und 10.000 Euro Gewinn mit echten Aktien gemacht hast. Demgegenüber stehen Verluste aus dem Aktiengeschäft von 11.000 Euro, bei ETFs von 600 Euro, bei Zertifikaten von 2.000 Euro und bei Daytrading-CFDs von 1.000 Euro. Die Rechnung würde dann wie folgt aussehen:

  • Gewinn aus Daytrading mit CFDs = 20.000 Euro
  • Gewinn aus ETF-Handel = 2.000 Euro
  • Gewinn aus Aktienhandel = 10.000 Euro
  • Verlust aus Daytrading mit CFDs = 1.000 Euro
  • Verlust aus ZertifikateHandel = 2.000 Euro
  • Verluste bei ETFs = 600 Euro
  • Aktienverluste = 11.000 Euro

Verlustverrechnungstopf 2 (andere Kapitalgeschäfte) = 20.000 Euro (Daytrading) + 2.000 Euro (ETFs) – 1.000 Euro (CFD-Verlust) – 2.000 Euro (Zertifikate-Verlust) – 600 Euro (ETF-Verlust) = 18.400 Euro

Verlustverrechnungstopf 1: (Aktien) = 10.000 Euro – 11.000 Euro = -1.000 Euro

  • Steuerpflichtiger Gewinn aus Kapitalgeschäften = 18.400 Euro
  • Steuerpflichtiger Gewinn bei Aktien = 0 Euro
  • Steuerpflichtiger Gewinn insgesamt = 18.400 Euro + 0 Euro – 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag = 17.400 Euro
    Restverlust = 1.000 Euro bei Aktien (dieser Verlust kann im Folgejahr im Aktientopf geltend gemacht werden, bleibt in den Termingeschäften ein Restverlust, ist ebenfalls eine rückwirkende Verrechnung im entsprechenden Topf möglich)

Wären das die einzigen Jahreseinnahmen einer Person, so würden keine Steuern auf den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand: 2026) erhoben werden und es würden 5.052 Euro für die Steuerpflicht übrig bleiben. In diesem Fall wäre auch eine Günstigerprüfung sinnvoll, um den individuellen Einkommensteuersatz unterhalb der pauschalen Kapitalertragsteuer in Anspruch nehmen zu können. Sollte es daneben noch Lohneinkünfte geben, werden zunächst diese vom Grundfreibetrag der Steuerpflicht enthoben.

Günstigerprüfung in der Anlage KAP beantragen

Gleich zu Beginn der Anlage KAP in der Steuererklärung steht die Frage, ob du eine Günstigerprüfung haben möchtest oder nicht. Wir raten hier allen Tradern immer dazu, den Haken zu setzen. Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt nämlich die tatsächliche persönliche Einkommensteuerrate mit dem Abgeltungsteuersatz. Fällt diese niedriger aus, wird zum Vorteil des Traders entschieden und die Abgaben auf Daytrading-Gewinne werden mit dem niedrigeren Steuersatz berechnet.

Kann ich durch einen Wegzug aus Deutschland Daytrading-Steuern sparen?

Ja, du kannst mit einem Wegzug aus Deutschland Daytrading-Steuern bezahlen, weil in anderen Staaten oft weniger oder gar nichts bezahlt werden muss. Hast du z. B. einen Wohnsitz in der Schweiz oder in Zypern, brauchst du überhaupt keine Abgaben auf die Daytrading-Gewinne tätigen. Wichtig ist hier aber, dass du dich in Deutschland abmeldest und auch wirklich den größten Teil des Jahres im Ausland verbringst. Bekommt das Finanzamt mit, dass du dich dennoch sehr häufig im Inland aufhältst, kann es zu einer Prüfung und hohen Strafen kommen. Selbst dann, wenn du innerhalb von 5 Jahren zurückkehrst, sind Nachzahlungen möglich. Am besten kontaktierst du zu diesem Thema einen Steuerberater.

Welche Steuerfallen gibt es bei der Versteuerung von Daytrading-Gewinnen?

Im Kontakt mit unseren Schülern fällt uns immer wieder auf, dass sie schnell bei der Versteuerung von Daytrading-Gewinnen in Steuerfallen geraten und z. B. leichtfertig auf die Günstigerprüfung verzichten oder die Kryptowährungen in den Kapitalerträgen angeben. Hier sind die unserer Erfahrung nach 7 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung:

  1. Freibeträge nicht mitnehmen: Wer seine Freibeträge nicht geltend macht, verzichtet auf eine deutliche Steuervergünstigung. Oft vergessen Trader aus unserer Erfahrung heraus z. B. die bereits vom Broker abgeführten Steuern nochmals in der Steuererklärung anzugeben. Damit verzichten sie auf 1.000 Euro steuerfreie Gewinne pro Person im Jahr.
  2. Verrechnungstöpfe verwechseln: Durch die Verwechslung der Verrechnungstöpfe können einem klare Nachteile entstehen oder das Finanzamt wittert gezielten Betrug, woraufhin Strafen folgen würden. Stelle also immer sicher, dass Aktienverluste nicht beim Daytrading-Topf auftauchen und andersherum.
  3. Auf Günstigerprüfung verzichten: Es ist ein kleiner Haken, der einen großen Unterschied bei der Versteuerung machen kann. Durch die Günstigerprüfung werden oft deutlich niedrigere Steuerraten angesetzt als bei der Abgeltungsteuer üblich.
  4. Ausländische Gewinne nicht angeben: Ausländische Gewinne nicht in der Steuererklärung anzugeben, schadet auf Dauer dem Trader. Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist zu dieser Transparenz verpflichtet. Kommt heraus, dass du Einkommen unterschlagen hast, drohen hohe Strafen und Nachzahlungen.
  5. Freigrenze bei Kryptos knapp überschreiten: Bei echten Kryptowährungen musst du unter der Freigrenze bleiben, um nicht auf den gesamten Gewinn besteuert zu werden. Bereits 1 Cent mehr macht hier einen erheblichen Unterschied. Um sicherzugehen, solltest du also 999,99 Euro ansteuern.
  6. Echte Kryptogewinne bei Kapitalerträgen angeben: Echte Kryptogewinne werden nicht in der Anlage KAP unter Kapitalerträgen angegeben, Krypto-CFDs allerdings schon. Bei einer Verwechslung musst du eventuell mehr Steuern bezahlen als notwendig.
  7. Klare Trennung von privat und geschäftlich: Wenn du eine GmbH für Daytrading gegründet hast, solltest du privat ganz klar von geschäftlich trennen. Das betrifft allem voran die Verrechnung von Gewinnen mit den Betriebsausgaben.
Empfehlung der Redaktion: Steuerberatung nutzen und Broker mit automatischer Abführung verwenden
Selbst für Profis kann das Thema Daytrading-Steuern kompliziert und undurchdringbar sein. Alles in allem möchten wir uns in unserer Arbeit in erster Linie auf Analyse und Positionen konzentrieren. Entsprechend lohnt es sich, Hilfe bei der Daytrading-Steuer hinzuzuziehen, z. B. über eine professionelle Steuerberatung. Die Kosten dafür lassen sich sogar von der Steuer absetzen. Abgesehen davon ist es sinnvoll, einen Broker mit automatischer Abführung zu verwenden. Aktuell empfehlen wir Pepperstone mit deutschem Kundenservice, Niederlassung in Düsseldorf und Bafin-Lizenz.

Unser Tipp: Regulierter Trading Broker in Deutschland mit direkter Steuerabführung:

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Daytrading mit Kryptowährungen: Diese Steuerregeln gelten

Wir beobachten in unseren Coachings häufig, dass Anfänger den Fehler machen, Kryptowährungen falsch einzuordnen. Das hat zunächst den Grund, dass es einerseits echte Kryptowährungen am Spot-Markt und Derivate über verschiedene Broker zu kaufen gibt. Echte Kryptos werden aber steuerlich anders behandelt als CFDs: die Gewinne sind keine Kapitalerträge, sondern Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften!

Auf die Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften (also auch Kryptos am Spot-Markt) gelten folgende Daytrading-Steuerregeln:

  • Bei privaten Veräußerungsgeschäften greift die Einkommensteuer nach individuellem Steuersatz, also nicht die Kapitalertragsteuer. Dadurch sind die Abgaben meist höher.
  • Aber: Im Kryptobereich gibt es eine weitere Freigrenze von 1.000 Euro (gilt für die gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, also auch den Verkauf von Gegenständen oder Rohstoffen; Immobilien werden gesondert betrachtet)
  • Für Kryptowährungen gibt es eine Haltefrist von 12 Monaten, nach der die Coins steuerfrei verkauft werden können

Freigrenze ist kein Freibetrag!

Andre Witzel - Trader und Experte bei Trading.de
Andre Witzel
Trader & Experte

In unseren Coachings begegnen wir immer wieder Schülern, die einen entscheidenden Fehler bei der Versteuerung von Krypto-Gewinnen machen. Sie denken, dass 1.000 Euro pauschal steuerfrei sind. Eine Freigrenze ist jedoch nach deutschem Recht kein Freibetrag, sondern es wird ab dem ersten Cent der Überschreitung Einkommensteuer auf die kompletten Gewinne verlangt. Entsprechend musst du bei 999,99 Euro an Erträgen im Jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben, um keine Steuern darauf zahlen zu müssen.

Bei der Haltegrenze solltest du immer beachten, dass bei Kryptowährungen das FIFO-Prinzip (First In, First Out) gilt, also die am frühesten gekauften Coins zuerst verkauft werden. Damit will der Gesetzgeber die Abgabenregeln vereinheitlichen und verhindern, dass die Daytrader durch die Auswahl der Coins weniger Steuern zahlen müssen. Andererseits wirkt sich das FIFO-Prinzip unserer Erfahrung nach durchaus auch positiv auf die Haltefrist aus. Da ältere Coins automatisch bevorzugt werden, kommen die dann steuerfreien Werte zuerst in den Verkauf.

Zusammengefasst gibt es diese 4 Unterschiede zwischen Krypto-Direkthandel und CFDs:

  • Freigrenze von 1.000 Euro statt 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag (Achtung: ab 1.000 Euro wird der gesamte Gewinn versteuert!)
  • Private Veräußerungsgeschäfte statt Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Persönlicher Steuersatz statt 25 Prozent Abgeltungsteuer
  • Haltefrist ermöglicht steuerfreien Verkauf von Kryptos nach einem Jahr

DAC8/KStTG – das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das DAC8/KStTG, oder auch Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz genannt. Diese europäische Richtlinie legt fest, dass alle Broker und Coin-Verwahrer Transaktionen ihrer EU-Kunden in einem so genannten CARF-Prozess melden müssen. Somit sollten alle Daten zu Käufen, Verkäufen, Tauschvorgängen und Staking- sowie Lending-Erträgen letztendlich auch beim Finanzamt auf dem Tisch landen. Da alle Broker auf dem Unionsgebiet garantiert zur Weitergabe der Informationen verpflichtet sind, solltest du als Krypto-Daytrader unbedingt wahrheitsgemäße Angaben in der Steuererklärung machen. Selbst bei Krypto-Börsen, die außerhalb der EU angesiedelt sind, sind Meldungen und Nachfragen durch die Behörden denkbar.

Was ist das Ziel einer Daytrading GmbH?

Das Ziel einer Trading-GmbH (vermögensverwaltende GmbH) ist es, hohe Gewinne in einem Unternehmen zu bündeln und dadurch Steuern zu sparen. Meist wird eine solche Firma gegründet, um die Kapitalerträge direkt wieder in den Markt stecken und reinvestieren zu können. In diesem Fall sind die Aktienveräußerungsgewinne nämlich zu 95 % steuerfrei. Dafür müssen jedoch knapp 15,825 % effektiv für Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag eingeplant werden. Hinzukommt die regional unterschiedlich hohe Gewerbesteuer von 14-17 %.

Die Voraussetzungen für die Gründung einer Daytrading-GmbH sind relativ eng gefasst: Das Stammkapital muss bei mindestens 25.000 Euro liegen (bei Gründung 12.500 Euro), du brauchst einen Handelsregistereintrag und darfst strikt kein operatives Geschäft verfolgen. Hinzukommen alle Pflichten, die mit einer üblichen GmbH einhergehen, von der Buchhaltung über die Steuererklärung bis hin zum IHK-Beitrag. Noch einmal zusammengefasst, sind die folgenden 6 Punkte wichtig:

  1. Stammkapital bei 25.000 Euro
  2. Handelsregistereintrag und Anmeldung beim Finanzamt
  3. KEIN operatives Geschäft möglich (nur Verwaltung)
  4. Pflicht zur Buchhaltung
  5. IHK-Mitgliedschaft mit entsprechenden Beiträgen
  6. Zahlung von Körperschaft- und Gewerbesteuer

Kosten für den Betrieb einer Daytrading-GmbH meist hoch

Andre Witzel - Trader und Experte bei Trading.de
Andre Witzel
Trader & Experte

Viele Daytrader vergessen, dass es nicht nur die Körperschaftsteuern sind, die bei einer vermögensverwaltenden GmbH Kosten verursachen. Daneben benötigst du Steuerberatung, Buchhaltung, IHK-Mitgliedschaft und ein hohes Stammkapital. Dadurch gibst du relativ viel Geld aus, was zwar steuerlich als Ausgaben angerechnet werden kann, die Daytrading-Einnahmen aber erheblich senkt. Daher würde ich persönlich nur zu einer Trading-GmbH raten, wenn du wirklich professionell und gewerblich mit sehr hohen Volumen sowie dem Ziel der Reinvestition handelst!

Was die vermögensverwaltende GmbH vor 2024 vor allem so interessant machte, war die Möglichkeit, Verluste komplett zu verrechnen. Da das durch die Entscheidung vom Bundesfinanzhof (BFH) seit 2024 nun auch für private Trader möglich ist, lohnt sich eine Trading-GmbH aus unserer Sicht nur in den seltensten Fällen. Kostenintensiv ist eine solche GmbH nicht zuletzt wegen der die Aufrechterhaltung der Bürokratie im Unternehmen. Außerdem musst du beachten, dass erneut Einkommensteuer anfällt, wenn du Geld aus dem Unternehmen abhebst, z. B. im Rahmen einer Gehaltszahlung. Somit versteuerst du im schlimmsten Fall alles doppelt. Lässt du dir Dividende geben, würde diese wiederum mit Kapitalertragsteuer bedacht.

Vorteile:

  • Kosten für das Daytrading absetzen von der Steuer
  • Eventuell geringere Steuern, aber nicht garantiert
  • Gut für hohe Umsätze und Reinvestitionen

Nachteile:

  • Kosten für Erstellung, Management usw.
  • Einkommensteuer fällt zusätzlich bei der Entnahme der Gewinne als Gehalt an
  • Lässt du Dividende auszahlen, wird Kapitalertragsteuer fällig
  • Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer können zusammen teurer sein als die Abgeltungsteuer
  • Kein operatives Geschäft möglich
  • Stammkapital im Unternehmen gebunden

Lohnt sich eine Daytrading GmbH?

Nein, für private Händler lohnt sich eine Daytrading GmbH aus unserer Sicht nicht, weil die Kosten und eine wahrscheinliche doppelte Besteuerung die Vorteile komplett aufwiegen. Ganz im Gegenteil: Du würdest hier eher Minus machen und kannst nicht einmal in ein operatives Geschäft übergehen. Da seit 2024 auch private Daytrader alle Verluste mit den Gewinnen verrechnen dürfen, gibt es keinen relevanten Grund mehr, bei niedrigen, mittleren und sogar gehobeneren Volumen eine vermögensverwaltende GmbH zu gründen.

Unser Leitfaden für Daytrader ist hier klar:

Trading-GmbH gründen, wenn…Trading-GmbH nicht gründen, wenn…
du Handel mit Aktien betreibstdu deinen Lebensunterhalt vom Daytrading bestreiten willst
die Gewinne im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden sollendu mit CFDs, Futures, Optionen und Kryptos handelst
das Ziel ein langfristiger Vermögensaufbau istdein Umsatz unter 100.000 Euro im Jahr liegt
UND du hohe Umsätze und Gewinne über 100.000 Euro im Jahr planstdu kurzfristig mit Hebel handelst (Daytrading!)
ODER du die Gewinne nicht im Unternehmen belassen willst

Wann gilt das Daytrading als gewerblich und wie wird es dann steuerlich behandelt?

Aktuell gibt es keine konkreten Richtlinien vom Bundesfinanzhof (BFH), ab wann Daytrading gewerblich ist, jedoch sind verschiedene Kriterien wie Marktteilnahme und hohe Summen an Fremdkapital die etwas deutlicheren Indizien dafür, dass du nicht privat handelst. In der Regel sollten die folgenden 5 Punkte zusammenkommen, damit dich das Finanzamt als gewerblich einstuft:

  1. Gewinnerzielungsabsicht: Dein Ziel ist es, deinen Lebensunterhalt mit Daytrading zu bestreiten
  2. Häufige Trades: Du öffnest und schließt jeden Tag viele Positionen
  3. Geschäftliche Organisation: Du unterhältst ein Büro und hast feste Arbeitszeiten
  4. Fremdkapital: Du handelst insbesondere mit hohen Summen an Fremdkapital
  5. Marktteilnahme: Du greifst in den Markt ein, z. B. als Signalgeber beim Copy Trading

Wir haben einige der BFH-Urteile in der Vergangenheit mitverfolgt und konnten feststellen, dass vor allem die letzten beiden Punkte für die Gewerblichkeit wichtig sind. So haben wir die Erfahrung gemacht, dass selbst Daytrader mit Hochfrequenz-Strategien oftmals als privat eingeordnet bzw. Feststellungen des Finanzamtes hier widerrufen worden sind.

Ein Sonderfall ist das Daytrading über Prop Trading Firmen, da die Händler hier prinzipiell auf Rechnung arbeiten und somit ein Einkommen erzielen. In diesem Fall ist dann eine Gewerbenummer mit allen dazugehörenden Pflichten notwendig. Die Steuern werden klassisch über die Einkommensteuer auf Selbständige Arbeit erhoben.

Welche Steuern fallen beim Daytrading mit Prop Firmen an?

Beim Daytrading mit Prop Firmen fallen Einkommensteuer und keine Kapitalertragsteuern an, da du hier mit Fremdkapital auf Rechnung arbeitest, also ein Honorar erzielst. Um dieses erhalten zu können, musst du zwingend ein Gewerbe anmelden. Über die Steuernummer deines Betriebes stellst du dann Rechnungen aus und kannst dich für deine Trading-Erfolge bezahlen lassen.

Deine Einkünfte sammelst du in einer Einnahme-Überschuss-Rechnung und ziehst davon deine Betriebsausgaben ab. Das Ergebnis kommt dann in die Anlage S für Einkünfte aus Selbständiger Arbeit in der Einkommensteuererklärung. Zusammen mit möglichen anderen Einnahmen wird ein Steuersatz erstellt, nachdem dann deine Einkommensteuer auf die Daytrading-Gewinne bei Prop-Trading errechnet wird. Vom Brutto-Einkommen können dann nochmals private Abzüge wie die Sozialversicherung geltend gemacht werden.

Wenn du mehr als 25.000 Euro im Jahr verdienst, musst du als Gewerbe weiterhin Umsatzsteuer einnehmen und an das Finanzamt weiterleiten. Unter diesem Schwellenwert hast du die Option, als Kleinunternehmer zu handeln und hast keine Umsatzsteuerverpflichtungen. Dann werden auch keine Gewerbesteuern verlangt. Die Gewerbeanmeldung kann dagegen eine Gebühr kosten, die je nach Region variiert.

Insgesamt halten wir es insbesondere für sinnvoll, als Kleinunternehmer im Prop-Trading zu arbeiten und daneben auch mit Eigenkapital bei klassischen Daytrading-Brokern zu handeln. So gehst du strikteren Regeln beim Gewerbe, insbesondere der Pflicht zur Buchhaltung und der Umsatzsteuer, aus dem Wege.

Daytrading-Steuern als Privatperson dem Gewerbe gegenübergestellt

Private Daytrading-SteuernSteuern beim Prop TradingDaytrading-Steuern als Gewerbe/GmbH
Besteuerung nach Abgeltungsteuer/Kapitalertragsteuer 25 %Wird nach Einkommensteuer berechnet (individueller Steuersatz, oft höher als 25 %)Keine Steuern auf die meisten Daytrading-Erträge, solange Gewinn im Unternehmen verbleibt
Verpflichtend SolidaritätszuschlagSolidaritätszuschlag erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 EuroGewerbesteuern (je nach Region) und Körperschaftsteuern (15 %) + Soli
Keine BuchführungspflichtAb 25.000 Euro jährlich muss Umsatzsteuer erhoben und weitergeleitet werdenKapitalertragsteuer bei Auszahlung von Dividenden an den Eigentümer
Abrechnung über Anlage KAP der SteuererklärungAbrechnung über Anlage S der SteuererklärungEinkommensteuer bei der Auszahlung von Gehalt

Fazit: Auch Daytrading Gewinne musst du versteuern

Zusammenfassend können wir sagen, dass auf Daytrading-Gewinne in Deutschland klassische Kapitalertragsteuern anfallen. Damit müssen 25 % der Erträge ab einem bestimmten Freibetrag an den Staat abgegeben werden. Wie hoch der effektive Betrag der Abgaben ist, hängt dabei von vielen Faktoren wie der Kirchenzugehörigkeit, den Handelsinstrumenten und der Gewerblichkeit ab.

Um sicherzustellen, dass Daytrader ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und die besten Steuerersparnisstrategien nutzen, raten wir dazu, sich an einen qualifizierten Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu wenden. Ein Steuerexperte hilft, die spezifischen steuerlichen Regelungen und Meldepflichten zu verstehen, Gewinne korrekt zu dokumentieren und potenzielle Steuervorteile zu maximieren. Als Experten kooperieren wir stets mit Steuerberatern zusammen, da uns das auch mehr Zeit für unsere eigentliche Arbeit gibt.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Daytrading Steuern:

Wie hoch ist das monatlich zu versteuernde Einkommen eines Daytraders?

Das monatliche Einkommen eines Daytraders liegt bei zwischen wenigen 100 Euro und mehreren 1.000 Euro, da sich die Höhe hier natürlich klar nach den Einnahmen und der Aktivität am Markt richtet. Generell kann davon ausgegangen werden, dass 1.000 Euro im Jahr komplett steuerfrei sind und zusätzlich der Grundfreibetrag von mehr als 12.000 Euro genutzt werden kann.

Müssen Daytrader Abgeltungsteuer zahlen?

Ja, in Deutschland müssen Daytrader Abgeltungsteuer zahlen. Die Abgeltungsteuer ist gemäß § 43 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) auf Kapitalerträge fällig, zu denen auch Gewinne aus dem Daytrading gehören. Der Steuersatz beträgt in der Regel 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Sollte man einen Steuerberater zum Daytrading nutzen?

Ja, man sollte einen Steuerberater zum Daytrading nutzen, da dieser viel verwaltungstechnische Arbeit abnimmt und genau weiß, wo sich Abgaben einsparen lassen. Da die Steuergesetze sehr komplex sind, kann man zudem schnell in Probleme geraten und muss u. U. Strafen zahlen. Deswegen lohnt sich diese Investition nach unserer Ansicht sehr.

Wie viel kostet ein Daytrading Steuerberater?

Eine klassische Erstellung von Steuererklärungen vom Daytrading Steuerberater in Deutschland kostet im Schnitt zwischen 300 und 800 Euro. Bei Firmen werden meist Pauschalbeträge fürs Jahr verlangt, die bei zwischen 1.500 und 3.000 Euro liegen.

Andre Witzel
Andre Witzel hat über 10 Jahre Erfahrungen im Trading und ist der Gründer von Trading.de. Als Experte, Coach in der Trading.de Ausbildung und Trader teilt seine Strategien und Methoden mit seinen Lesern. Er weiß genau welche Fehler Anfänger machen und kann ihnen die besten Tipps zum erfolgreichen Handel geben.
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