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Die wichtigsten Infos zu Steuern im Daytrading:

  • Daytrader zahlen in Deutschland auf Gewinne eine 25% Kapitalertragssteuer
  • Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf den Steuerbetrag aufgeschlagen
  • Bei Terminkontrakten ist eine begrenzte Verlustrechnung von bis zu 20.000€ nur möglich
  • Daytrading kann unter die Gewerbesteuer fallen beim Prop Trading oder Beruf als Daytrader

In diesem Ratgeber widmen wir uns ausführlich dem Thema „Versteuerung von Daytrading“ und bieten Ihnen wertvolle Tipps, um die Steuerbelastung zu minimieren und sich im Steuer-Dschungel gut zu orientieren. Egal, ob Sie bereits ein erfahrener Daytrader sind oder gerade erst in diese aufregende Welt eintauchen:

Dieser Ratgeber wird Ihnen dabei helfen, das Beste aus Ihren Daytrading-Aktivitäten herauszuholen und dabei die Steuergesetze korrekt einzuhalten.

Steuern beim Daytrading

Steuern & Gesetze im Daytrading – Alle Steuern im Überblick:

Daytrading, eine aufregende und lukrative Form des Handels an den Finanzmärkten, hat zweifelsohne viele Vorteile. Doch es gibt einen Aspekt, den angehende Daytrader nicht außer Acht lassen dürfen: die steuerlichen Verpflichtungen. Denn ja, auf Daytrading fallen Steuern an. Diese werden im Folgenden benannt und erläutert.

Beim Daytrading in Deutschland fallen in der Regel folgende Steuern an:

Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer):

Die Abgeltungssteuer ist gemäß § 43 Einkommensteuergesetz (EStG) fällig und beträgt gemäß §32d Ansatz 1 Satz 1 EStG 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie gilt für Kapitalerträge, zu denen auch Gewinne aus dem Daytrading gehören.

Solidaritätszuschlag:

Der Solidaritätszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe auf die Einkommensteuer und die Kapitalertragssteuer in Deutschland. Er beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommensteuer bzw. Kapitalertragssteuer.

Kirchensteuer:

Die Kirchensteuer fällt an, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft in Deutschland sind. Der Steuersatz kann je nach Bundesland variieren, liegt jedoch oft bei 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer bzw. Kapitalertragssteuer.

Gewerbesteuer:

Daytrader können zur Gewerbesteuer herangezogen werden, wenn ihre Handelsaktivitäten als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden. Dies ist beim Prop Trading oder einer Anstellung als Daytrader der Fall.

Es ist wichtig zu beachten, dass der individuell festgesetzte Steuerbetrag von verschiedenen individuellen Faktoren abhängt, wie dem Einkommen, der Dauer der Anlage und der Art der gehandelten Finanzinstrumente.

Wann muss man Steuern im Daytrading zahlen?

In Deutschland müssen Daytrader Steuern zu verschiedenen Zeitpunkten zahlen, abhängig von der Art der gehandelten Finanzinstrumente und der Art der Gewinne. Hier sind die gängigsten Zeitpunkte für die Zahlung von Steuern im Daytrading:

Einerseits wird die Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) in Deutschland bei inländischen Brokern direkt an der Quelle einbehalten. Dies bedeutet, dass Banken und Broker in der Regel die Steuern auf Ihre Gewinne abführen, wenn Sie Gewinne realisieren. Die Steuer wird also laufend während Ihrer Trading-Aktivitäten einbehalten.

Zum anderen müssen Daytrader in Deutschland in der Regel eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Einkommensteuererklärung wird einmal im Jahr fällig und bezieht sich auf Ihr gesamtes Einkommen, einschließlich der Daytrading-Gewinne. Die 2024 geltende für die Einreichung der Einkommensteuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres.

Ebenfalls gibt es in Deutschland gemäß §23 EStG. eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die innerhalb eines Jahres gehalten wurden, gelten als spekulative Gewinne und unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Diese Steuer ist ebenfalls in der jährlichen Einkommensteuererklärung zu entrichten.

Tipp der Redaktion:
Achten Sie auf eien genaue Dokumentation Ihrer Trades. Die ordnungsgemäße Dokumentation Ihrer Trades und Gewinne ist nämlich entscheidend, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Fallen die Daytrading Steuern erst bei Auszahlung an?

Kurzum: nein!.In Deutschland fallen Daytrading-Steuern nicht erst bei der Auszahlung an, sondern sie werden auf Kapitalerträge erhoben, wenn Gewinne realisiert werden, unabhängig davon, ob die Gewinne ausgezahlt werden.

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Wie viel Steuern muss man bei Daytrading Gewinnen zahlen?

Im Obigen wurden gennant, welche Steuern beim Daytrading anfallen. Nun folg eine Beispiel-Berechnung, die die Steuerlast bei Daytrading-Gewinnen aufzeigt.

Um die Steuerlast und den Gewinn nach Steuern beim Daytrading in Deutschland zu berechnen, nehmen wir an, ein Daytrader erzielt einen Gewinn von 10.000 Euro durch den Verkauf von Aktien nach weniger als einem Jahr. Wir verwenden die Abgeltungssteuer als Beispiel und nehmen den 2024 gemäß §32d EStG geltenden Steuersatz 25 Prozent beträgt. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer. Für dieses Beispiel setzen wir die Kirchensteuer auf 0 Prozent, da sie von der Religionszugehörigkeit abhängt.

Berechnung der Steuerlast:

  • Gewinn aus dem Daytrading: 10.000 Euro
  • Abgeltungssteuer (25%): 10.000 Euro * 0,25 = 2.500 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer): 2.500 Euro * 0,055 = 137,50 Euro
  • Kirchensteuer (0%): 0 Euro (bei 0% Kirchensteuer)
  • Gesamte Steuerlast: 2.500 Euro + 137,50 Euro + 0 Euro = 2.637,50 Euro

Berechnung des Gewinns nach Steuern:

  • Gewinn aus dem Daytrading (10.000 Euro) – Steuerlast (2.637,50 Euro) = 7.362,50 Euro
  • Der Gewinn nach Steuern beträgt in diesem Beispiel 7.362,50 Euro.
Hinweis:
Die genaue steuerliche Behandlung von Daytrading-Gewinnen hängt auch von Ihrem Wohnsitzland, den gehandelten Vermögenswerten und der Dauer, für die Sie Positionen halten, ab.
So können Freibeträge, Pauschalen und die Verrechnung von Verlusten zur Steuerersparnis genutzt werden, mit denen sich im folgenden Teil des Ratgebers befasst wird.

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Wie sieht es bei ausländischen Brokern aus?

Zuvor haben wir kurz erwähnt, dass lediglich in Deutschland ansässige Banken und Broker dazu verpflichtet sind, eine Abfuhr der Abgeltungssteuer vorzunehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Daytrading Steuern nicht anfallen, wenn Sie sich für einen ausländischen Broker entscheiden.

Es geht stattdessen lediglich darum, dass ausländische Broker keine Verpflichtung haben und dies in der Praxis auch nicht tun, auf die Gewinne anfallende Steuern an das deutsche Finanzamt abzuführen. 

In dem Fall sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre Einnahmen bzw. Gewinne aus dem Daytrading im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung dem Finanzamt anzuzeigen. Dennoch gibt es im Zusammenhang mit den Steuern einen – wenn auch nur vorübergehenden – Vorteil, den Sie bei ausländischen Brokern nutzen können.

Dieser besteht darin, dass Ihnen durch die nicht stattfindende Abfuhr der Abgeltungssteuer mehr Liquidität erhalten bleibt. 

Was das im Detail bedeutet, möchten wir im Folgenden durch die Gegenüberstellung eines inländischen und eines ausländischen Brokers erläutern. Dazu nehmen wir an, dass Sie Ihre Handelsgeschäfte einerseits bei einem inländischen und andererseits bei einem ausländischen Broker tätigen. Das führt zum Beispiel zu folgenden Situationen:

Inländischer Broker:

  • Handelskapital: 20.000 Euro
  • Realisierter Gewinn: 3.000 Euro
  • Freistellungsauftrag: 1.000 Euro
  • Zu versteuernden Gewinne: 2.000 Euro
  • Abzuführende Abgeltungssteuer: 500 Euro
  • Handelskapital nach Abzug der Steuer: 22.500 Euro

Ausländischer Broker:

  • Handelskapital: 20.000 Euro
  • Realisierter Gewinn: 3.000 Euro
  • Freistellungsauftrag: 1.000 Euro
  • Zu versteuernden Gewinne: 2.000 Euro
  • Abzuführende Abgeltungssteuer: –
  • Handelskapital nach Abzug der Steuer: 23.000 Euro

Sie sehen also, dass Sie beim ausländischen Broker trotz des gleichen, realisierten Gewinns anschließend mehr Liquidität zur Verfügung haben. Der Grund ist, dass keine direkte Abfuhr der Abgeltungssteuer stattfindet. Somit haben Sie für den Moment eine höhere Liquidität zum Handeln, wenn Sie sich für einen ausländischen Broker entscheiden. 

Manchmal fallen allerdings bereits im Ausland Steuern an, wenn Sie Gewinne erzielen, beispielsweise mit dem Daytrading. Dann ist es jedoch in der Regel möglich, die bereits gezahlte Steuer mit der in Deutschland fälligen Abgeltungssteuer zu verrechnen. Grundsätzlich müssen Sie also als in Deutschland lebender Daytrader sämtliche Gewinne aus dem Tageshandel versteuern, unabhängig davon, ob Sie einen inländischen oder ausländischen Broker in Anspruch nehmen.

Faktoren für die Besteuerung des Daytradings bei ausländischen Brokern:

Wenn Sie bei einem ausländischen Broker Daytrading betreiben, hängt die Besteuerung Ihrer Gewinne von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihres Wohnsitzlandes, des Landes, in dem der Broker ansässig ist, und der Art der gehandelten Finanzinstrumente. Hier sind einige grundlegende Überlegungen zur Besteuerung von Daytrading-Gewinnen bei einem ausländischen Broker:

Wohnsitzland: Die Besteuerung von Daytrading-Gewinnen hängt in erster Linie von Ihrem Wohnsitzland ab. Jedes Land hat seine eigenen Steuergesetze und Regelungen, die auf Kapitalerträge und Gewinne aus Finanztransaktionen anwendbar sind. In einigen Ländern wird beispielsweise die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erhoben.

Quellensteuer: Ein ausländischer Broker kann in einigen Fällen Quellensteuern auf die Gewinne einbehalten. Die Höhe der Quellensteuer kann je nach Land und den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen variieren.

Rückforderung von Steuern: In einigen Ländern besteht die Möglichkeit, gezahlte Quellensteuern auf ausländische Gewinne im Rahmen einer Steuererklärung zurückzufordern oder anzurechnen. Dies hängt von den steuerlichen Regelungen Ihres Wohnsitzlandes ab.

Steuerliche Transparenz: Einige Länder verlangen von Steuerzahlern, ihre ausländischen Finanzkonten und Transaktionen offenzulegen. Es ist wichtig, die steuerlichen Meldepflichten in Ihrem Wohnsitzland zu kennen und einzuhalten.

Vorsicht vor Betrug:
Einige unregulierte und unseriöse ausländische Broker nutzen angebliche Gebühren für Steuern aus, um ahnungslose Kunden abzuzocken. Wie Sie gelernt haben müssen nur deutsche Broker Steuern abführen und zusätzliches Geld für angebliche Steuerschulden müssen Sie erst recht nicht bezahlen.

Vor- und Nachteile von ausländischen Brokern

Die folgende Erörterung zeigt auf, welche Vorteile und welche Nachteile die Beauftragung von ausländischen Brokern hat. Dabei werden steuerliche Punkte besonders beleuchtet.

Vorteile von ausländischen Brokern:

Vorteile:

  • Mögliche niedrigere Steuersätze
  • Steuerliche Diversifikation

Nachteile:

  • Komplexität
  • Quellensteuern
  • Risiko von Doppelbesteuerung
  • Währungsrisiko

Potenziell niedrigere Steuersätze:

Ein Argument sind die potentiell niedrigen Steuersätze. Einige Länder haben niedrigere Steuersätze auf Kapitalerträge und Gewinne aus Finanztransaktionen als andere. Der Handel über einen ausländischen Broker kann niedrigere Steuersätze bedeuten, wenn Ihr Wohnsitzland hohe Steuersätze hat.

Steuerliche Diversifikation:

Ein anders Argument ist die steuerliche Diversifikation.

Wenn Sie bei ausländischen Brokern handeln, können Sie von den unterschiedlichen steuerlichen Regelungen und Vorteilen in verschiedenen Ländern profitieren. Dies ermöglicht eine gewisse steuerliche Diversifikation.

Nachteile von ausländischen Brokern:

Komplexität der Steuererklärung:

Die Besteuerung von Gewinnen bei ausländischen Brokern kann komplex sein und zusätzlichen Aufwand bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung erfordern. Sie müssen möglicherweise spezifische steuerliche Regelungen und Meldepflichten in Ihrem Wohnsitzland einhalten.

Quellensteuern:

Ein ausländischer Broker kann in einigen Fällen Quellensteuern auf Ihre Gewinne einbehalten, und die Rückforderung dieser Steuern kann kompliziert sein, je nach den Abkommen zwischen den Ländern.

Risiko von Doppelbesteuerung:

In einigen Fällen können Gewinne bei ausländischen Brokern in Ihrem Wohnsitzland ebenfalls besteuert werden. Dies kann zu Doppelbesteuerung führen, es sei denn, es existieren Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern.

Währungsrisiko:

Wenn Sie bei ausländischen Brokern handeln, besteht ein Währungsrisiko, da Sie in der Regel in einer anderen Währung handeln. Währungsschwankungen können sich auf Ihre Gewinne oder Verluste auswirken.

Alles in Allem ist aus rein steuerlichen Gründen eher davon abzuraten, zu einem ausländischen Broker zu greifen.

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Weniger Daytrading Steuern zahlen durch Freibeträge & Regelungen

Um seinen Gewinn nach Steuern so hoch wie möglich zu halten, empfiehlt sich das Ausnutzen von Freibeträgen und das Absetzen aller möglichen Kosten von der Steuerlast. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuerlast effizient mindern können.

In Deutschland gibt es verschiedene Freibeträge, die Daytrader nutzen können, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Zum Beispiel gibt es den jährlichen Sparerpauschbetrag, der für Singles und Verheiratete unterschiedlich hoch ist. Dieser Betrag ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu behalten

Der Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die sich auf das Einkommen natürlicher Personen bezieht und nicht speziell auf Daytrading-Gewinne abzielt. Der Grundfreibetrag legt fest, bis zu welchem Einkommensbetrag Steuern nicht erhoben werden. Im deutschen Einkommensteuergesetz (EStG) sind die genauen Beträge festgelegt:

Für das Steuerjahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag gemäß § 32a EStG in Deutschland 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete, wenn sie zusammen veranlagt werden.

Daytrading-Gewinne unterhalb des Grundfreibetrags bleiben steuerfrei.

Sparerpauschbetrag gemäß § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz – EStG:

In Deutschland gibt es den jährlichen Sparerpauschbetrag, der es ermöglicht, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu behalten. Für Singles beträgt dieser Betrag beispielsweise 801 Euro, für Verheiratete 1.602 Euro. Daytrader können diesen Freibetrag nutzen, um Steuern auf ihre Kapitalerträge zu sparen.

Abgeltungssteuer...

Was ist der Freistellungsauftrag?

Im Zusammenhang mit dem Sparer-Pauschbetrag ist im zweiten Schritt der Freistellungsauftrag relevant. Zwar steht Ihnen auf der einen Seite der bereits angesprochene Sparer-Pauschbetrag uneingeschränkt zur Verfügung. Damit die Banken und Broker allerdings trotzdem keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen müssen, müssen Sie andererseits dennoch einen solchen Auftrag erteilen. 

Sie geben dem Kreditinstitut oder dem Broker damit die Erlaubnis, die anfallenden Steuern nicht an das Finanzamt abzuführen. Sollten Sie hingegen keinen Freistellungsauftrag erteilen, sind Bank oder Broker dazu verpflichtet, die auf die Erträge und damit Gewinne anfallende Abgeltungssteuer abzuführen. Das gilt allerdings ausschließlich unter der Voraussetzung, dass Bank oder Broker in Deutschland ansässig sind. Darauf gehen wir im weiteren Verlauf unseres Beitrages noch näher ein.

Im Zusammenhang mit dem Freistellungsauftrag sollten Sie ferner beachten, dass dieser auf maximal 1.000 Euro pro Jahr lauten kann, eben aufgrund des Sparer-Pauschbetrages. Darunter fallen allerdings sämtliche Gewinne aus Kapitalvermögen. Wenn Sie also beispielsweise neben dem Daytrading noch Geldanlagen tätigen und damit ebenfalls eine Rendite erzielen, werden die Erträge ebenfalls durch den Sparer-Pauschbetrag und damit den Freistellungsauftrag abgedeckt. 

Sie müssen dementsprechend jeder Bank und jedem Broker einen separaten Freistellungsauftrag erteilen, wenn Sie dort Erträge von der Abfuhr der Abgeltungssteuer freistellen möchten. Sie müssen Ihren Freistellungsauftrag und damit den Sparer-Pauschbetrag faktisch aufteilen, wobei die Summe der Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag von insgesamt 1.000 Euro nicht überschreiten darf. Das könnte in der Praxis wie folgt aussehen:

  • Bank A: 200 Euro
  • Bank B: 300 Euro
  • Broker A: 250 Euro
  • Broker B: 250 Euro

Sie hätten in dem Fall Ihren Sparer-Pauschbetrag vollumfänglich in Höhe von 1.000 Euro ausgenutzt und den Freistellungsauftrag auf zwei Banken und zwei Broker aufgeteilt.

Verrechnung von Verlusten gemäß § 20 Abs. 6 EStG:

Daytrader können Verluste aus Kapitalgeschäften mit Gewinnen verrechnen. Dies ermöglicht es, die Steuerlast zu reduzieren. Verluste können in der Regel innerhalb eines Jahres vor- und zurückgetragen werden, wie in § 23 EStG festgelegt.

Langfristiger Handel gemäß § 20 Abs. 2 EStG:

Wenn Daytrader Wertpapiere länger als ein Jahr halten, unterliegen die Gewinne oft nicht der Abgeltungssteuer, sondern dem persönlichen Einkommensteuersatz. Dies kann von Vorteil sein, da die Einkommensteuer in Deutschland progressiv ist und niedrigere Sätze für geringere Einkommen bietet.

Gemeinsame Veranlagung gemäß § 26 EStG:

Verheiratete Daytrader können die Freibeträge ihres Ehepartners nutzen, um ihre Steuerbelastung weiter zu reduzieren.

Dies erfolgt durch die gemeinsame Veranlagung nach § 26 EStG.

Können Daytrading Gewinne Steuerfrei sein?

Kurz gesagt: ja! Das Zusammenspiel aus den oben genannten Faktoren kann schließlich dazu führen, dass Sie Ihre Daytrading-Gewinne voll und ganz genießen können.

Wie die Günstigerprüfung einen Überblick verschafft

Die Günstigerprüfung ist ein wichtiger Aspekt in der Besteuerung von Daytrading und anderen Kapitalerträgen in Deutschland. Die Günstigerprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass Steuerpflichtige stets die für sie günstigste Besteuerungsoption wählen. Sie ermöglicht es, zwischen der Abgeltungssteuer und der persönlichen Einkommensteuer zu wählen, je nachdem, welche Option für den Steuerzahler vorteilhafter ist.

Die Günstigerprüfung wird durchgeführt, um herauszufinden, welche der beiden Steuerarten, Abgeltungssteuer oder persönliche Einkommensteuer, für den Steuerpflichtigen günstiger ist. In der Regel wird automatisch die für den Steuerzahler vorteilhafteste Option gewählt.

Daytrader können durch die Beantragung eines Freistellungsauftrags bei ihrer Bank oder ihrem Broker sicherstellen, dass der Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge nicht überschritten wird. Dies kann dazu beitragen, unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

Tipp der Redaktion:
Besprechen Sie die Ergebnisse der Günstigerprüfung direkt mit Ihrem Steuerberater und planen so das weitere Vorgehen.
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Hohes Risiko bei der Verlustrechnung von im Daytrading:

Eine potenzielle Steuerfalle bei der Verrechnung von Daytrading Verlusten liegt in der korrekten Dokumentation und Abgrenzung dieser Verluste. Es ist wichtig, diese Aspekte zu beachten, um mögliche steuerliche Probleme zu vermeiden:

Eine klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Transaktionen ist entscheidend. Daytrader sollten sicherstellen, dass sie persönliche Finanztransaktionen nicht fälschlicherweise als geschäftliche Verluste geltend machen.

Bitte die Verlustverrechnung nur mit Kapitalerträgen durchführen. Verluste aus dem Daytrading können in der Regel nur mit Kapitalerträgen aus Kapitalanlagen verrechnet werden. Sie können nicht mit anderen Einkommensarten, wie zum Beispiel Arbeitslohn, verrechnet werden.

Die Dokumentation von Verlusten ist auf jeden Fall von entscheidender Bedeutung. Daytrader sollten präzise Aufzeichnungen über ihre Trades führen, um die Verluste nachweisen zu können. Dies kann beispielsweise durch Handelsprotokolle und Kontoauszüge erfolgen.

Verluste aus dem Daytrading können in der Regel innerhalb eines Jahres vor- oder zurückgetragen werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Verrechnung innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgt, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

Daytrader müssen darauf achten, ob sie als Gewerbetreibende eingestuft werden. In einigen Fällen können Daytrading-Aktivitäten sogar als gewerblicher Handel gelten, was Auswirkungen auf die Besteuerung haben kann.

Lassen Sie sich hierbei intensiv von Ihrem Steuerberater beraten, um daraus eine unnötige Steuerlast zu vermeiden.

§ 20 EStG – Große steuerliche Risiken für private Daytrader mit Termingeschäften

Seit Ende 2020 dürfen Verluste aus Termingeschäfte laut § 20 EStG nur noch bis zu 20.000€ gegengerechnet werden:

Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen.

§ 20 EStG Abs. 6 Satz 5

Sobald Sie einen höheren Verlust als 20.000€ machen, müssen Sie doppelte Steuern zahlen. Machen Sie beispielsweise keinen Gewinn insgesamt, ist es trotzdem möglich Steuern zu zahlen, da nur 20.000€ von den Verlusten gegengerechnet werden können. So ist es insgesamt möglich bei Verlusten oder auch Gewinnen mit einer Steuer belastet zu werden, die für einen Gesamtverlust sorgt!

Begrenzte Verlustrechnung Beispiel mit Termingeschäften:
Sie machen einen Gewinn von 100.000€ mit Futures Daytrading und einen Verlust von 100.000€. Laut § 20 EStG dürfen Sie nur noch 20.000€ von den Verlusten gegenrechnen. Obwohl Sie keinen Gewinn gemacht habe, müssten Sie 80.000€ versteuern.

Beispiele für Verlustrechnungen bei Termingeschäften

Die folgende Aufstellung liefert einige Beispiele für Verlustrechnungen beim Daytrading.

Short-Position in Futures:

Ein Investor eröffnet eine Short-Position in einem Futures-Kontrakt auf den S&P 500-Index. Der Preis des Index steigt jedoch, und der Investor muss den Kontrakt zu einem höheren Preis zurückkaufen, um die Position zu schließen. Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Rückkaufspreis stellt den Verlust dar.

Long-Option auf Rohöl:

Ein Trader kauft eine Call-Option auf Rohöl, um von einem steigenden Ölpreis zu profitieren. Der Ölpreis fällt jedoch, und die Option verfällt wertlos. Der Trader verliert den gesamten Einsatz, den er für die Option gezahlt hat.

Hedging von Devisenrisiken:

Ein Unternehmen führt ein Devisen-Hedging durch, indem es Termingeschäfte abschließt, um sich vor Wechselkursrisiken zu schützen. Wenn sich die Wechselkurse entgegen den Erwartungen des Unternehmens entwickeln, kann es Verluste aus den Termingeschäften erleiden.

Short-Position in Zins-Futures:

Ein Anleiheinvestor eröffnet eine Short-Position in Zins-Futures, da er erwartet, dass die Zinssätze steigen werden. Stattdessen fallen die Zinssätze, und der Wert der Futures steigt, was zu Verlusten führt, wenn die Position geschlossen wird.

Absicherung von Rohstoffrisiken:

Ein landwirtschaftlicher Betrieb schließt Termingeschäfte ab, um sich vor Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Produkten zu schützen. Wenn die Preise für diese Produkte steigen, können die Verluste aus den Futures-Positionen die Gewinne aus dem physischen Verkauf ausgleichen.

Insbesondere das letztgenannte Beispiel zeigt auf, dass eine eingehende Risikoanalyse-bestenfalls unter Konsultierung Ihres Steuerberaters-unterlässlich ist.

Welchen Mehrwert liefert die Gründung einer Trading GmbH zum Daytrading?

Eine Trading-GmbH kann Daytradern in Deutschland helfen, potenziell Steuerersparnisse zu generieren und ihre steuerliche Situation zu optimieren.

Ein Punkt ist die Option der Körperschaftssteuer. Daytrader, die ihre Geschäfte über eine Trading-GmbH abwickeln, können unter bestimmten Umständen die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge vermeiden. Anstelle der Abgeltungssteuer unterliegen die Gewinne der Körperschaftsteuer, die unter Umständen niedriger sein kann. Dies ermöglicht es, die Gewinne in der Gesellschaft zu behalten und sie für Investitionen oder Wachstum zu nutzen.

Ebenfalls kann eine Trading-GmbH Gewinne aus dem Daytrading gezielt verlagern, um die Steuerbelastung zu minimieren. Durch geschickte Gestaltung der Bilanz und Gewinnverwendung können Gewinne so gesteuert werden, dass sie steuerlich effizienter sind.

Trading GmbH mit Ride Capital für das Daytrading gründen
Ride Capital: Anbieter für Trading GmbHs

Auch können Verluste aus dem Daytrading in einer Trading-GmbH mit Gewinnen aus anderen Geschäftsbereichen verrechnet werden, sofern diese existieren. Dies ermöglicht es, steuerliche Verlustvorträge zu nutzen und in späteren Jahren mit Gewinnen zu verrechnen.

Als Geschäftsführer einer Trading-GmbH haben Daytrader dazu die Möglichkeit, sich sozialversicherungsfrei zu stellen, wenn sie ein niedriges Gehalt beziehen und die Sozialversicherungspflichtgrenzen nicht überschreiten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gründung und Führung einer Trading-GmbH mit zusätzlichen administrativen Anforderungen und Kosten verbunden ist. Daher müssen potentielle Gründer einer Trading GmbH eine umfassende Kosten-Nuten-Analyse durchführen, um am Ende nicht draufzuzahlen.

Vorteile:

  • Kosten für das Daytrading absetzen von der Steuer
  • Keine Verlustberechnungsgrenzen
  • Mögliche geringere Steuern

Nachteile:

  • Kosten für die Erstellung, Management usw.

Daytrading Steuern beim Handel mit Kryptowährungen

Beim Daytrading mit Kryptowährungen können in Deutschland verschiedene Steuern anfallen. Hier sind die relevanten Steuern und die zugehörigen Gesetze:

Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer):

Gewinne aus dem Daytrading mit Kryptowährungen können der Abgeltungssteuer unterliegen, die in Deutschland auf Kapitalerträge erhoben wird. Dies ist in § 20 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Solidaritätszuschlag:

Auf die Abgeltungssteuer wird in der Regel der Solidaritätszuschlag (Soli) erhoben, wie im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) festgelegt.

Gegebenenfalls Kirchensteuer:

Falls Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind, kann zusätzlich zur Abgeltungssteuer die Kirchensteuer auf Kapitalerträge gemäß den jeweiligen Landeskirchensteuergesetzen erhoben werden.

Einkommensteuer (Gewerbesteuer):

Wenn das Daytrading als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, können die Gewinne unter Umständen der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer unterliegen. Dies ist in den entsprechenden Vorschriften des EStG und des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) geregelt.

Umsatzsteuer:

In einigen Fällen können Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen der Umsatzsteuer unterliegen. Die Umsatzsteuer wird durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.

Wie in unserer Einleitung bereits kurz thematisiert, greift die Abgeltungssteuer bei fast allen Handelsgütern, die es beim Daytrading gibt. Es existiert jedoch eine Ausnahme, nämlich der Handel mit Kryptowährungen. Hier muss jedoch differenziert werden, in welcher Form Sie auf steigende oder fallende Kurse der digitalen Währungen spekulieren. Zu unterscheiden ist, ob Sie die Coins direkt handeln oder stattdessen mittels verschiedener Derivate auf die Preisentwicklung spekulieren, beispielsweise im Rahmen des CFD Trading. Ist Letzteres der Fall, handeln Sie also sogenannte Krypto CFDs, werden auch hier die anfallenden Gewinne in den Bereich der Abgeltungssteuer fallen. 

Anders ist die Situation, wenn Sie direkt Coins kaufen oder verkaufen, beispielsweise den Bitcoin an einer Kryptobörse. In dem Fall fallen die entstehenden Gewinne nicht unter die Abgeltungssteuer und damit auch nicht in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Stattdessen werden die Gewinne sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften zugerechnet. Das wiederum führt zu zwei wesentlichen Unterschieden im Vergleich zur indirekten Spekulation auf Kryptowährungen, bei der die Abgeltungssteuer greifen würde. 

Der erste Unterschied besteht darin, dass es eine Freigrenze in Höhe von 600 Euro geht und nicht der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro greift. Der zweite Unterschied ist, dass eine Spekulationsfrist existiert. Liegen nämlich zwischen Kauf und Verkauf der Kryptowährungen mehr als 365 Tage, dann sind die Gewinne steuerfrei. Für den Tageshandel ist das allerdings in der Praxis nicht relevant, da bekanntlich zwischen Eröffnen und dem Schließen der Position faktisch nie mehr als ein Tag vergeht, wenn wir den echten Tageshandel als Grundlage nehmen.

Es gibt sogar noch einen dritten Unterschied, wenn es um den Tageshandel von Digitalwährungen geht. Da die Abgeltungssteuer nicht greift, gibt es auch keinen fixen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Das bedeutet, dass die aus dem Daytrading mit Kryptowährungen resultierenden Einnahmen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Zusammengefasst sind es demnach die folgenden drei Unterschiede, die Sie beim Direkthandel von Kryptowährungen beachten sollten:

  • Freigrenze von 600 Euro statt 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag
  • Private Veräußerungsgeschäfte statt Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Persönlicher Steuersatz statt 25 Prozent Abgeltungssteuer
  • Bei dem Einsatz von Derivaten gilt die 25 Prozent Abgeltungssteuer
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Welche Steuern fallen an beim Daytrading mit Prop Firmen?

Die Besteuerung von Daytrading-Gewinnen mit Proprietary Trading Firms (Prop Firms) kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihrer spezifischen Vereinbarungen mit der Prop-Firma und den geltenden Steuergesetzen in Ihrem Wohnsitzland.

Proprietary Trading Firms arbeiten daher oft mit Gewinnbeteiligungsmodellen, bei denen Sie einen Prozentsatz der erzielten Gewinne erhalten. Diese Einkünfte aus der Gewinnbeteiligung können steuerpflichtig sein und unterliegen den Steuersätzen Ihres Wohnsitzlandes.

Die steuerliche Behandlung von Handelsgewinnen kann je nach Ihrem Wohnsitzland variieren. In einigen Ländern gelten Handelsgewinne als Kapitalerträge, während sie in anderen Ländern möglicherweise als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit betrachtet werden. Dies kann Auswirkungen auf die Steuersätze und die Art der Besteuerung haben.

Prop Trading in Deutschland
Im Daytrading wird Prop Trading als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb behandelt. Es kommt also der persönliche Steuersatz (Gewerbe) oder der Steuersatz Ihrer Firma (Gmbh oder Ähnliches).

Je nach Ihren individuellen Umständen und dem Steuerrecht Ihres Wohnsitzlandes können bestimmte Abzüge und Steuerermäßigungen verfügbar sein. Dies kann Einfluss auf die Höhe der Steuern haben, die auf Ihre Daytrading-Gewinne erhoben werden.

Doppelbesteuerungsabkommen: Wenn Sie in einem anderen Land Daytrading betreiben und in Ihrem Wohnsitzland besteuert werden, sollten Sie prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern existiert. Dieses Abkommen kann dazu beitragen, Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Wie kann ich meine Steuerlast reduzieren?

Wie kann ich meine Steuerlast reduzieren?

Grundsätzlich müssen Sie selbstverständlich die durch das Daytrading erzielten Gewinne (nach Abzug der Verluste) versteuern. Allerdings gibt es einige, teilweise im Beitrag bereits angesprochenen Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuerlast reduzieren können. Das sind im Wesentlichen:

  • Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen
  • Auf Freigrenze achten (bei Kryptowährungen)
  • Freistellungsauftrag erteilen
  • Gegenrechnung der Verluste (auch eventueller Verlustvortrag aus Vorjahren)
  • Liquidität erhalten durch ausländische Broker
  • Persönlicher Steuersatz statt 25 Prozent Abgeltungssteuer (wenn niedriger)

Am effektivsten senken Sie Ihre Steuerlast dadurch, dass Sie auf jeden Fall im gleichen Jahr entstandene Verluste gegenrechnen. Sie müssen lediglich den Saldo versteuern, also die Differenz aus Gewinnen und Verlusten. Dies klingt zwar selbstverständlich. Es gibt jedoch zahlreiche Trader, die nicht daran denken, erlittene Verluste zu verrechnen und dementsprechend ausschließlich die Gewinne bei der Steuererklärung angeben. Dadurch zahlen Sie viel mehr Steuern, als Sie eigentlich müssen.

Wie bereits angesprochen, hat die Abgeltungssteuer zwar einerseits den fixen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz allerdings darunter liegt, beispielsweise bei 22 Prozent, wird dieser herangezogen, wenn es um die Versteuerung der Gewinne aus dem Daytrading geht. Das Finanzamt berechnet in dem Fall somit keine 25 Prozent, sondern im Beispiel lediglich 22 Prozent auf die Gewinne aus dem Tageshandel. Das wiederum reduziert dementsprechend ebenfalls Ihre Steuerlast.

Um den Grundfreibetrag müssen Sie sich nicht explizit kümmern, denn dieser wird bei Abgabe Ihrer Steuererklärung automatisch angesetzt. Wenn also das Daytrading Ihre einzige Einnahmequelle ist und Sie dort zum Beispiel einen Gewinn von 9.000 Euro im Jahr erzielt haben, fällt dieser komplett unter den Grundfreibetrag und Sie müssten nichts versteuern. Dass der Sparer-Pauschbetrag angerechnet wird, darum müssen Sie sich hingegen selbst kümmern und dies bei der Einkommensteuererklärung eintragen.

Notiz:
Sie können sich zwar für einen ausländischen Broker entscheiden, jedoch können Sie dadurch nicht Ihre Steuerlast mindern.
Sie erreichen lediglich, dass Sie während des Jahres mehr Liquidität zur Verfügung haben, da im Ausland ansässigen Broker die anfallende Abgeltungssteuer nicht an das deutsche Finanzamt abführen müssen.
Einen echten Steuerspareffekt erreichen Sie damit allerdings nicht.

Fazit: Auch Daytrading Gewinne müssen Sie versteuern

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Daytrading-Gewinne in vielen Ländern, darunter Deutschland, steuerpflichtig sind. Die Besteuerung von Daytrading-Gewinnen kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Wohnsitzlandes, der Art der gehandelten Finanzinstrumente und der Gewinnhöhe.

Um sicherzustellen, dass Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und die besten Steuerersparnisstrategien nutzen, ist es ratsam, sich an einen qualifizierten Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu wenden. Ein Steuerexperte kann Ihnen helfen, die spezifischen steuerlichen Regelungen und Meldepflichten zu verstehen, Ihre Gewinne korrekt zu dokumentieren und potenzielle Steuervorteile zu maximieren.

Die ordnungsgemäße steuerliche Beratung ist von großer Bedeutung, um unerwünschte steuerliche Probleme und Prüfungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre finanziellen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen abgewickelt werden.

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Häufig gestellte Fragen:

Wie hoch ist das zu monatliche versteuernde Einkommen eines Daytraders?

Das monatliche Einkommen eines Daytraders kann sehr unterschiedlich ausfallen; einige erfolgreiche Daytrader können Tausende oder sogar Zehntausende Euro pro Monat verdienen, während andere Verluste hinnehmen müssen. Grundsätzlich müssen alle Gewinne in Deutschland versteuert werden, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist.

Wie hoch sind die Steuern für Daytrader?

Folgende Steuersätze sind bei Daytrading zu beachten:

Abgeltungssteuer: Gemäß § 43 Einkommensteuergesetz (EStG) beträgt die Abgeltungssteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie gilt für Kapitalerträge, einschließlich Daytrading-Gewinne.
Spekulationsfrist: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres werden gemäß § 23 EStG als spekulative Gewinne behandelt und unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Gewerbesteuer: Daytrader können zur Gewerbesteuer herangezogen werden, wenn ihre Handelsaktivitäten als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden.
Solidaritätszuschlag: Der Satz des Solidaritätszuschlags liegt derzeit (2024) bei 5,5 % auf die Einkommenssteuer beziehungsweise Kapitalertragssteuer.
Kirchensteuer. Dieser Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 8% und 9% der Einkommenssteuer, beziehungsweise Kapitalertragssteuer.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Die genaue Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Höhe der Gewinne, der Dauer des Investments und der persönlichen Einkommensverhältnisse.

Müssen Daytrader Abgeltungssteuer zahlen?

Ja, in Deutschland müssen Daytrader Abgeltungssteuer zahlen. Die Abgeltungssteuer ist gemäß § 43 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) auf Kapitalerträge fällig, zu denen auch Gewinne aus dem Daytrading gehören. Der Steuersatz beträgt in der Regel 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Sollte man einen Steuerberater zum Daytrading nutzen?

Ja, denn ein Steuerberater liefert Tradern folgende Merhwerte.
Zum einen sind Steuerberater Experten in Steuerangelegenheiten und helfen Daytradern, die komplexen Steuergesetze zu verstehen und korrekt anzuwenden.
Zum anderen identifizieren sie legale Wege zur Minimierung der Steuerbelastung, sodass Trader mehr von ihren Gewinnen behalten können.
Steuerberater gewährleisten auch, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden, um mögliche Strafen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Durch die Delegation der Steuerangelegenheiten können Trader zudem mehr Zeit für ihr Trading und andere Aktivitäten aufwenden.
Schließlich bieten Steuerberater maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Traders zugeschnitten sind.

Wie viel kostet ein Daytrading Steuerberater?

Das Honorar eines Steuerberaters Ihres Steuerberaters hängt von einigen Faktoren ab, die nun näher erläutert werden.

Die Kosten hängen davon ab, welche Dienstleistungen Sie benötigen. Dies kann die einfache Einreichung Ihrer Steuererklärung oder eine umfassendere Steuerberatung und Steuerplanung umfassen.

Erfahrung des Steuerberaters: Erfahrenere Steuerberater oder Fachleute mit spezifischem Fachwissen im Bereich Daytrading können höhere Gebühren verlangen.
Region: Die Gebühren variieren je nach Region und Steuerberaterpraxis. In größeren Städten sind die Kosten oft höher als in kleineren, ländlichen Gebieten.

Häufigkeit und Komplexität der Handelsaktivitäten: Wenn Sie häufig und auf komplexe Weise daytraden, kann dies zu höheren Kosten führen, da der Arbeitsaufwand für Ihren Steuerberater größer ist.

Individualität: Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen beeinflussen ebenfalls die Kosten. Zum Beispiel können umfangreiche Investitionen in verschiedene Finanzinstrumente oder internationale Transaktionen die Kosten erhöhen.

Kalkulieren Sie daher mindestens einen mittleren dreistelligen Betrag für die Beratungskosten ein. Sollten Sie sogar die Gründing einer Trading GmbH in Erwägung ziehen, müssen Sie weitere Rechts- und Beratungskosten einplanen, dass mit der Gründing dieser Gesellschaft alles reibungslos läuft.

Andre Witzel
Andre Witzel ist selbstständiger Trader und der Gründer von Trading.de. Er teilt seine Strategien und Methoden mit meinen Lesern. Er weiß genau welche Fehler Anfänger machen und kann ihnen die besten Tipps geben. Lernen Sie von seinen Erlebnissen auf Trading.de.
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