Beim Futures Trading in Deutschland unterliegen die Gewinne der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung damit rund 26,375 % ohne Kirchensteuer.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9 % in den übrigen Bundesländern. Die Besteuerung erfolgt auf realisierte Gewinne, Verluste können mittlerweile vollständig verrechnet werden.

Die wichtisgten Fakten zu Futures Trading Steuern:
- Futures Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 % plus Zuschläge.
- Seit Ende 2024 sind Verluste aus Termingeschäften unbegrenzt wieder verrechenbar (+ rückwirkend)
- Inländische Broker führen Steuern meist automatisch ab, ausländische Anbieter nicht.
- Krypto Futures werden steuerlich wie klassische Termingeschäfte behandelt.
Wie werden Futures steuerlich in Deutschland behandelt?
Futures werden in Deutschland als Finanztermingeschäfte eingestuft und unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Maßgeblich ist der realisierte Gewinn, der nach Abzug etwaiger Verluste versteuert wird.
Die Steuerpflicht entsteht bei der tatsächlichen Realisierung eines Gewinns, unabhängig davon, ob der Trade mit Hebel gehandelt wurde. Broker führen die Steuer in der Regel automatisch ab, es sei denn, es handelt sich um ein ausländisches Depot. In diesem Fall muss der Steuerpflichtige die Gewinne und Verluste selbst in der Steuererklärung angeben. Steuereinfache Broker übernehmen jedoch alles Erforderliche automatisch.
Beispielrechnung von Steuern auf Futures Trading Gewinn
Hier ein Beispiel für die Berechnung der Steuern beim Future Trading:
Angenommen, ein Trader erzielt im Jahr 2025 einen Gewinn von 50.000 Euro aus Futures Geschäften. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 %, also 12.500 Euro. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungssteuer, also 687,50 Euro. Falls der Trader kirchensteuerpflichtig ist, wären das bei 9 % Kirchensteuer zusätzlich 1.125 Euro.
- Gesamte Steuerlast ohne Kirchensteuer: 13.187,50 Euro (25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli)
- Gesamte Steuerlast mit Kirchensteuer (9 %): 14.312,50 Euro
Nach Abzug der Steuern bleiben dem Trader je nach Kirchensteuerpflicht zwischen 35.687,50 Euro und 36.812,50 Euro.
Kann man Futures Gebühren von der Steuer absetzen?
Ja, Gebühren im Zusammenhang mit Futures Trading können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Ordergebühren, Spreads, Finanzierungskosten und Börsengebühren.
Diese Kosten mindern den erzielten Gewinn und reduzieren damit die steuerliche Bemessungsgrundlage. Allerdings müssen die Gebühren direkt mit den Termingeschäften in Verbindung stehen. Sie werden automatisch vom Gewinn abgezogen, wenn der Broker die Steuerabrechnung erstellt.
Können Verluste bei Futures vollständig verrechnet werden?
Die Verlustverrechnung beim Futures Trading in Deutschland unterlag in den vergangenen 4 Jahren strengen Regeln. Verluste aus Termingeschäften, zu denen Futures gehören, konnten ausschließlich mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Aktiengewinnen oder Dividenden ist nicht möglich. Zudem gab es eine gesetzliche Begrenzung: Maximal 20.000 Euro an Verlusten aus Termingeschäften durften pro Jahr mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Falls die Verluste diese Grenze überschritten, konnten sie nicht sofort steuerlich genutzt werden. Der übersteigende Betrag musste in das Folgejahr vorgetragen und dort mit neuen Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 entfällt die bisherige Begrenzung der Verlustverrechnung für Termingeschäfte. Die frühere Grenze von 20.000 Euro pro Jahr wurde rückwirkend in allen offenen Fällen aufgehoben. Damit können Verluste aus Termingeschäften nun uneingeschränkt mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Diese Änderung verfolgte zwei Ziele: Zum einen soll die Abgeltungssteuer vereinfacht werden, indem die komplizierte Sonderregelung aus dem Jahr 2021 entfällt. Zum anderen reagiert der Gesetzgeber damit auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), das die Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Beschränkung infrage stellte.
Gibt es Steuersparmodelle beim Futures Trading?
Eine Alternative für das Futures Trading bietet die vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH). Durch die Gründung einer solchen Gesellschaft konnten alle Verluste aus dem Futures Handel schon immer steuerlich vollständig verrechnet werden.
Die vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH) bietet Futures Tradern klare steuerliche Vorteile. Gewinne unterliegen nur der 15 % Körperschaftsteuer, statt der 25 % Abgeltungssteuer im Privatvermögen. Zudem sind Trading Kosten wie Software, Weiterbildung oder Büroausstattung vollständig absetzbar.
Ein weiterer Vorteil ist die Haftungsbegrenzung auf das GmbH-Stammkapital von mindestens 12.500 Euro, wodurch das private Vermögen geschützt bleibt. Gewinne können innerhalb der Gesellschaft thesauriert werden. Beim Auszahlen des Gewinns an die privaten Trader fallen dann allerdings erneut 25 % Kapitalertragssteuer auf eine Ausschüttung der Dividenden an.
Allerdings verursacht die vvGmbH laufende Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Verwaltung. Sie lohnt sich daher vor allem für Trader mit hohem Handelsvolumen und regelmäßigen Gewinnen.
Für Trader mit sehr hohem Handelsvolumen könnte zudem eine Verlagerung ins Ausland eine Option sein. In bestimmten Ländern sind steuerliche Regelungen für Unternehmen vorteilhafter als die deutsche Kapitalertragssteuer. Allerdings sind hierbei steuerrechtliche und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, um steuerliche Pflichten in Deutschland nicht zu verletzen.
Steuersparmodelle beim Futures Trading zusammengefasst:
Steuersparmodell | Vorteil |
---|---|
vvGmbH | 15 % Körperschaftsteuer, volle Verlustverrechnung, Kosten absetzbar, Haftungsschutz |
Thesaurierung | Gewinne in GmbH reinvestieren, keine sofortige Besteuerung |
Auslandsverlagerung | Niedrigere Steuern, rechtliche Vorgaben beachten |
Wie werden Krypto Futures besteuert?
Krypto Futures werden in Deutschland steuerlich wie andere Finanztermingeschäfte behandelt und unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Eine frühere Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000 Euro pro Jahr wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 abgeschafft. Seitdem können auch die Verluste aus Krypto Futures vollständig mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.
Anders als physische Kryptowährungen wie Bitcoin & Co., die bei einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei sind, sind Krypto Futures nicht von der Steuer befreit. Gewinne werden in dem Jahr steuerpflichtig, indem sie realisiert werden. Trader, die über ausländische Krypto Börsen handeln, müssen ihre Gewinne eigenständig in der Steuererklärung angeben, da keine automatische Steuerabführung durch den Broker erfolgt.
Wie oft muss man Steuern im Futures Trading bezahlen?
Steuern im Futures Trading fallen immer dann an, wenn Gewinne realisiert werden. Die Besteuerung erfolgt nicht jährlich pauschal, sondern bei jeder geschlossenen Position mit Gewinn – zumindest im folgenden Fall.
Bei inländischen Futures Brokern wird die Steuer nämlich automatisch abgeführt, sodass keine gesonderte Steuerzahlung notwendig ist, sobald eine Position mit Gewinn geschlossen wird.
Wer jedoch über ausländische Broker handelt, muss die Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben und die fällige Steuer an das Finanzamt abführen. Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, sofern diese auch aus Termingeschäften stammen. Dann erfolgt die Besteuerung einmal pro Jahr mit der Steuererklärung und der Verlustverrechnung.
Fazit
Das Futures Trading unterliegt in Deutschland einer klaren steuerlichen Regelung. Gewinne werden mit 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Seit der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 sind Verluste aus Termingeschäften wieder uneingeschränkt mit Gewinnen verrechenbar, was die steuerliche Situation für Trader deutlich verbessert.
Die Steuerabführung hängt vom Broker ab: Inländische Anbieter führen die Abgaben direkt ab, während bei ausländischen Plattformen eine eigene Angabe in der Steuererklärung notwendig ist. Krypto Futures unterliegen denselben steuerlichen Regeln wie klassische Futures und bieten keine steuerlichen Vorteile gegenüber physischen Kryptowährungen.
Für aktive Trader kann eine vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH) eine Möglichkeit sein, um Steuern zu optimieren und Verluste flexibel zu berechnen. Wer regelmäßig mit Futures handelt, sollte die steuerlichen Auswirkungen genau prüfen. Denn die Steuerlast sinkt dann auf 15 % Körperschaftsteuer. Allerdings sind die Anforderungen an Buchhaltung etc. ebenfalls höher, sodass es einer individuellen Abwägung bedarf.