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AGs (Aktiengesellschaften) geben quartalsweise ihre Umsatzziele an. Kommt es dazu, dass der Umsatz bzw. der Gewinn unerwartet niedriger ausfällt, dann muss das Unternehmen laut § 15 Wertpapierhandelsgesetz eine Gewinnwarnung (Ad-hoc-Meldung) veröffentlichen.

Wissenswert: In der Regel kommt es zu einer Gewinnwarnung, wenn der Aktienkurs eines Unternehmens sinkt.

Andre Witzel Über 10 Jahren Erfahrungen an der Börse
Andre Witzel ist selbstständiger Trader und der Gründer von Trading.de. Er teilt seine Strategien und Methoden mit meinen Lesern. Er weiß genau welche Fehler Anfänger machen und kann ihnen die besten Tipps geben. Lernen Sie von seinen Erlebnissen auf Trading.de.
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