AGs (Aktiengesellschaften) geben quartalsweise ihre Umsatzziele an. Kommt es dazu, dass der Umsatz bzw. der Gewinn unerwartet niedriger ausfällt, dann muss das Unternehmen laut § 15 Wertpapierhandelsgesetz eine Gewinnwarnung (Ad-hoc-Meldung) veröffentlichen.
Wissenswert: In der Regel kommt es zu einer Gewinnwarnung, wenn der Aktienkurs eines Unternehmens sinkt.