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Bei einer Aktiengesellschaft (kurz: AG) handelt es sich um eine sogenannte Kapitalgesellschaft. Die Anteile der AG werden in Form von Aktien von den Gesellschaftern (Synonym: Aktionären) gehalten. Der größte Teil der Aktien ist in der Regel in der Hand der Firmeninhaber.

Aktiengesellschaft

Wissenswert:

  • Das Mitbestimmungsrecht der Aktionäre wird von der Art Aktie und/oder der Menge der gehaltenen Wertpapiere beeinflusst.
  • Bei der Gründung der Aktiengesellschaft wird ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro vorausgesetzt. Anhand dieses Betrags erfolgt auch die Ausgabe der Aktien (Stück- oder Nennbetragsaktien).
Bei der Gründung einer AG (Aktiengesellschaft) müssen die Vorgaben des AktG (Aktiengesetz) zu 100 % eingehalten werden, wie z. B. die Eintragung der AG ins Handelsregister ist verpflichtend. Die Sitzung der AG muss notariell beurkundet werden.Die Einlagen müssen entweder als Sacheinlagen übertragen oder per Bareinzahlung getätigt werden. Das Aktiengesetz schreibt vor, dass ein Gründungsbericht erstellt werden muss. Danach ist eine Gründungsprüfung durchzuführen. Vorstand und Abschlussprüfer müssen bestellt werden.

→ Sobald die Kapitalgesellschaft im Handelsregister eingetragen wurde, ist das Unternehmen eine Aktiengesellschaft.

Organisation einer Aktiengesellschaft

Die AG hat drei Organe, die jeweils verschiedene Aufgaben und Funktionen haben.

  • Vorstand
  • Aufsichtsrat
  • Hauptversammlung
Organisation einer Aktiengesellschaft

Was passiert bei einer Hauptversammlung?

Die Hauptversammlung findet mindestens 1x im Jahr statt. Dort können die Aktionäre ihre Rechte ausüben.

Wissenswert:

  • Ist es für die Wahl des Unternehmens notwendig, kann auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.
  • Alle während der Hauptversammlung getroffenen Entscheidungen sind in der Regel organisatorischer Natur und haben nur sehr selten oder überhaupt keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft des Unternehmens.

Aufgaben Hauptversammlung Beispiele

  • Bestellen der Mitglieder des Aufsichtsrats.
    • Entscheidung, wie der Bilanzgewinn verwendet werden soll.
    • Bestellen des Abschlussprüfers. Dieser hat die Aufgabe, den Jahresabschluss zu überprüfen.
    • Durchführung von Satzungsänderungen usw.

Welche Aufgabe hat der Vorstand?

Der Vorstand einer AG muss sich um das operative Geschäft des Unternehmens kümmern. Dabei kann er völlig unabhängig von der Hauptversammlung und des Aufsichtsrats agieren. Der Vorstand ist das Gesicht der AG, da er die Gesellschaft nach Außen vertritt.

Wissenswert: Der Vorstand einer AG hat unbeschränkte Vertretungsbefugnis. Deren Wirksamkeit ist nur in Form einer Gesamtvertretungsbefugnis gegeben. Das bedeutet, einzelne Vorstände können nur dann eine AG wirksam vertreten, wenn in der Satzung die Ausweisung einer Einzelvertretungsbefugnis gegeben ist.

Die AG ist verpflichtet, ihren Jahresabschluss (GuV, Bilanz und Anhang § 264,242 HGB) zu veröffentlichen. Personelle Veränderungen der Gremien, die Jahresabschlüsse, der erste Vorstand und andere Veränderungen bzw. Vorgänge müssen im Handelsregister eingetragen werden.
Niklas Mueller Erfahrener Autor im Finanzbereich
Niklas Mueller ist ein Content-Manager und Autor, der sich auf den Finanzbereich spezialisiert hat. Während seines BWL-Studiums an der Universität zu Köln entwickelte er eine Leidenschaft für Trading und verfügt nun über fundiertes Wissen über Forex, CFDs, Aktien und technische Analyse. Niklas verfasst hochwertige Beiträge, einschließlich Broker Reviews, um den Lesern die besten Angebote zu präsentieren. Sein Ziel ist es, das Trading Verständnis zu erhöhen und den Lesern zu helfen bessere Trading Entscheidungen zu fällen.
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