Von „Insiderhandel“ bzw. „Insidergeschäften“ wird gesprochen, wenn eine Person Informationen über eine Firma bekommt, die so brisant sind, dass sie Einfluss auf den Aktienkurs haben werden. Der „Insider“ nutzt die Informationen zu seinem Vorteil, indem er die Wertpapiere der Firma kauft oder verkauft.
Was sind Insiderinformationen? Bei Insiderinformationen handelt es sich um Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind. Diese Informationen sind meist so brisant, dass sie bei Bekanntwerden den Kurs der Wertpapiere maßgeblich beeinflussen können. |
Insiderhandel – Beispiel
Ein Mitarbeiter der XYZ AG verkauft alle seine Anteile an seiner Firma, weil er während seiner Tätigkeit für das Unternehmen zufällig erfahren hat, dass es um die finanzielle Lage der Firma schlecht bestellt ist und diese kurz vor einer Insolvenz steht.
Ein Angestellter der XYZ AG kauft die Aktien seiner Firma, weil er erfahren hat, dass seien Firma einen lukrativen Auftrag bekommen hat. Einen Auftrag, der so groß ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Börsenkurse des Unternehmens bei Bekanntwerden steigen werden.
Ist Insiderhandel erlaubt?
Nein, sobald der Verdacht auf Insiderhandel besteht, wird von der BAFIN eine Untersuchung eingeleitet. Bestätigt sich dieser, wird bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet.