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Die Einlagensicherung schützt Sparer, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird und ihre Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. In diesem Fall werden die Einlagen der Kunden bis zu einem festgelegten Betrag von der Einlagensicherung erstattet. In der EU liegt diese Grenze bei 100.000 € pro Kunde und Bank.

Einlagensicherung im Detail

Klassische Sparprodukte gelten als relativ sicher, sind es aber nicht zu 100 %. Denn es besteht die Gefahr, wenn auch eher unwahrscheinlich, dass die Bank zahlungsunfähig wird. Für diesen Fall wurde die Einlagensicherung geschaffen. Hierbei handelt es sich einen Schutzmechanismus, der verhindern soll, dass private Sparer ihr Kapital komplett verlieren, wenn deren Bank Insolvenz anmelden muss.

In Deutschland ansässige Banken sind zu einer Einlagensicherung verpflichtet. Die meisten Banken bieten freiwillig zusätzliche Absicherungsmaßnahmen an, die weit über die gesetzlich verlangte Einlagensicherung hinausgehen. Die Einlagensicherung in Deutschland basiert auf den Richtlinien der Deposit Guarantee Schemes Directive (DGSD).

Einlagensicherung und Schutz von Wertpapiergeschäften

Ist eine europäische Bank zahlungsunfähig, ist das Guthaben der Kunden auf dem Giro-, Festgeld- und/ oder Tagesgeldkonto bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 100.000 Euro abgesichert. Achtung: Diese Summe gilt pro Person und Institut.

Durch die Einlagensicherung bzw. Anlegerentschädigung werden auch Forderungen aus Wertpapiergeschäften wie Verkaufserlöse oder Dividenden abgedeckt. Allerdings bewegt sich hier die maximale Absicherungssumme bei 20.000 Euro.

Wertpapiere werden nicht als Einlage verstanden, denn Wertpapierdepots werden von Banken nur verwaltet. Geht also eine Bank insolvent, kann man mit seinem Depot einfach zu einem anderen Institut umziehen.

Einlagensicherung und Verwaltung in Deutschland

Das Geld, das für die gesetzlich verpflichtende Absicherung zurückgelegt wird, wird in Deutschland von der EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken ev.) verwaltet. Die Finanzierung ist über die jährlichen Beiträge der Mitglieder sichergestellt.

  • Laut der BaFin wird das Vermögen der EdB als Sondervermögen des Bundes gesehen.
  • Steht der EdB in Krisenzeiten nicht genügend Kapital zur Verfügung, kann sie bei ihren Mitgliedern Sonderbeiträge erheben.
  • Genossenschaftsbanken und die Sparkasse sind von der Pflichtmitgliedschaft in der EdB befreit. Trotzdem haben beide Institute eine Einlagensicherung. Diese erfolgt bei den Sparkassen über die DSGV (deutscher Sparkassen- und Giroverband) und bei den Genossenschaftsbanken über die BVR.

Die freiwillige Einlagensicherung

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung bieten in Deutschland die meisten Banken freiwillig eine zusätzliche Einlagensicherung an. Diese greift, sobald ein Kunde im Falle einer Insolvenz der Bank mehr Geld als die durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesicherte Summe zu verlieren droht. Einen Rechtsanspruch auf die freiwillige Einlagensicherung gibt es aber nicht.

Wie hoch sind Einlagesicherungen bei Brokern?

Die Höhe der Einlagensicherung bei Brokern variiert je nach Land, in dem der Broker seinen Sitz hat. Bei vielen Brokern innerhalb der EU liegt die Einlagensicherung für das Handelskonto in der Regel bei mindestens 20.000 Euro. Die Regelung, dass Banken in der EU eine Einlagensicherung von mindestens 100.000 Euro bieten müssen, gilt nicht direkt für Broker.

Die Einlagensicherung bei Brokern betrifft nur das Guthaben auf deinem Handelskonto. Bei privaten Tradern überschreitet dieses Guthaben größtenteils nicht die 20.000 Euro, sodass die Sicherung oft ausreichend ist. Beachte jedoch, dass nicht alle Broker in der EU oder anderen Regionen dieselben Regelungen haben. Achte daher genau auf die Bedingungen des jeweiligen Brokers, um sicherzugehen, wie dein Guthaben geschützt ist.

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