Kontrakt ist ein anderer Begriff für Vertrag. Ein Kontrakt wird z. B. im Rahmen des Optionshandels abgeschlossen und räumt Käufer und Verkäufer Rechte und Pflichten ein.
Kontrakt – einfach erklärt
Bei einem Kontrakt bzw. Vertrag handelt es sich um eine Vereinbarung, die zwischen mindestens zwei Parteien (z. B. Trader & Broker) (meist in Schriftform) abgeschlossen wird. Im Vertrag werden verschiedene Klauseln aufgenommen, die das Vertragsverhältnis definieren, wie z. B. Zahlungsmodalitäten, Lieferort, Lieferzeit usw.
Wissenswert: Im Finanzwesen wird der Begriff nicht nur als Synonym für Vertrag verwendet, sondern auch für sogenannte Termingeschäfte. Im Optionshandel bezeichnet der Begriff Kontrakt die kleinste handelbare Einheit.