Billigst an der Börse – Definition & Erklärung

Ergänzt der Trader seinen Kaufauftrag mit dem Zusatz „billigst“, gibt er an, dass das der beauftrage Kauf des Wertpapiers nicht unbedingt zum niedrigsten Preis erfolgen muss. Eine solche Auftragsvergabe kann für den Börsenmakler bei sehr „engen“ Werten mit geringem Umsatz gefährlich sein. Dies kann zu einem sehr ungünstigen Preis für den Kauf führen, da einerseits aufgrund der geringen Anzahl von Aufträgen auf beiden Seiten des Marktes die Preise stark schwanken können. Andererseits kann es aufgrund der geringen Stückzahl leicht zu einem Nachfrageüberhang kommen, der schnell zu einem Preisanstieg führt.

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