Ergänzt der Trader seinen Kaufauftrag mit dem Zusatz „billigst“, gibt er an, dass das der beauftrage Kauf des Wertpapiers nicht unbedingt zum niedrigsten Preis erfolgen muss. Eine solche Auftragsvergabe kann für den Börsenmakler bei sehr „engen“ Werten mit geringem Umsatz gefährlich sein. Dies kann zu einem sehr ungünstigen Preis für den Kauf führen, da einerseits aufgrund der geringen Anzahl von Aufträgen auf beiden Seiten des Marktes die Preise stark schwanken können. Andererseits kann es aufgrund der geringen Stückzahl leicht zu einem Nachfrageüberhang kommen, der schnell zu einem Preisanstieg führt.
Billigst an der Börse – Definition & Erklärung
- Verifizierter Trader
- Veröffentlicht: März 16, 2022
- Kategorie: Lexikon
- Aktualisiert am Januar 4, 2023
Über den Autor
Andre Witzel
Als Trader mit über 9 Jahren eigener Erfahrungen an der Börse teile ich meine Strategien und Methoden mit meinen Lesern. Ich weiß genau welche Fehler Anfänger machen und kann ihnen Tipps geben. Lernen Sie von meinen Erlebnissen auf Trading.de.
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