Bei „Front Running“ handelt es sich um eine Variante des Insiderhandels. Der Broker erwirbt die Wertpapiere, bevor er seinen Kunden deren Kauf empfiehlt oder deren Kauf-Order ausführt.
Achtung: In den meisten Ländern gilt Front Running als illegale Handelspraxis. Auch in Deutschland ist diese Art der Börsenmanipulation nach dem Wertpapierhandelsgesetz verboten!