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Cash Settlement

Ein Cash Settlement ist Barausgleich bestimmter Wertpapiere – Stichwort: Options- bzw. Termingeschäft. Hier liefert der Verkäufer des Finanzinstruments bei Ausübung oder Verfall nicht den tatsächlichen (physischen) Basiswert, sondern überträgt stattdessen die entsprechende Barposition.

Derivatetransaktionen werden in der Regel in bar abgewickelt, wenn die physische Lieferung eines Vermögenswerts bei Verfall oder Ausübung nicht erfolgt. Der Barausgleich ermöglicht es Anlegern, Liquidität in die Derivatemärkte zu bringen. Verträge mit Cash Settlement erfordern für die Vertragspartner weniger Zeit und Kosten für die Lieferung bei Fälligkeit.

Futures und Optionen sind Derivate, deren Wert auf einem Basiswert basiert, bei dem es sich um eine Aktie oder einen Rohstoff handeln kann. Wenn ein Options- oder Future Kontrakt ausläuft oder ausgeübt wird, besteht der konzeptionelle Rückgriff für den Kontraktinhaber darin, die physische Ware zu liefern oder die tatsächlichen Aktien zu übertragen. Dieses bezeichnet man als physische Lieferung und ist meist sehr viel umständlicher als ein Barausgleich.

Cash Settlement – Beispiel

Wenn ein Anleger beispielsweise einen Silber-Futures-Kontrakt im Wert von 10.000 $ verliert, ist es für den Inhaber am Ende des Kontrakts unangenehm, das Silber physisch an einen anderen Anleger zu liefern. Um dies zu vermeiden, können Futures-Kontrakte und Optionen mit Barausgleich abgewickelt werden, wobei dem Positionsinhaber am Ende des Kontrakts die Differenz zwischen dem Anfangspreis und dem endgültigen Ausgleich gutgeschrieben oder belastet wird.

Händler und Spekulanten auf den Märkten für landwirtschaftliche Futures und Optionen, die z.B. mit Rindern und anderem Vieh handeln, bevorzugen in der Regel diese Art von Vereinbarung. Diese Händler sind weder Landwirte noch Fleisch Verarbeiter. Ihr Interesse bezieht sich nur auf den Marktpreis. Ein physischer Ausgleich in Form von lebenden Tieren kommt für sie keinesfalls in Betracht.

Die meisten Terminkontrakte und Optionen werden in bar abgewickelt. Eine Ausnahme bilden hierbei jedoch börsennotierte Aktienoptionskontrakte, die oft durch die Lieferung der zugrunde liegenden Aktien abgerechnet werden.

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