Der Begriff Leerverkauf ist Finanzmarkt auch als Short Selling oder Blankoverkauf bekannt. Es handelt sich dabei um den Verkauf eines Finanzobjekts, das nicht im eigenen Besitz ist, bei dem man jedoch die Hoffnung hat, dass das Objekt an Wert verlieren wird und man letztendlich mit dem Verkauf einen Gewinn abschließen kann. Diese Form von Handel ist im Englischen auch unter dem Begriff „shorten“ bekannt. Trader nutzen diese Strategie hauptsächlich zur Spekulation. Sie erhoffen sich dadurch Gewinne. Das „shorten“ wird jedoch auch als Hedging Methode eingesetzt. Von Brokern wird die Short Selling Strategie in der Regel nicht so gerne durchgeführt, da sie nur ungern Aktien an Ihre Kunden zu verleihen.
Wissenswert: Leerverkäufe werden unterschieden in gedeckt und ungedeckt.
Wie funktioniert ein Leerverkauf genau?
Schauen wir uns nun einmal an, wie ein solcher Leerverkauf wirklich funktioniert. In der Regel kauft man Aktien von Unternehmen, bei denen man eine positive Kursentwicklung erwartet. Bei einem Leerverkauf ist dies jedoch genau umgedreht, denn man erwartet hier, dass der Kursverlauf einer Aktie fallen wird. Anleger leihen sich in der Regel Aktien von ihrem Broker und verkaufen diese, mit der Erwartung, dass der Kurs in der nächsten Zeit fallen wird. Ist dies der Fall, verkaufen die Anleger ihre sogenannte Short-Position und kaufen die Unternehmensaktien. Die Differenz, die sich darauf ergibt, stellt dann den Gewinn des Anlegers dar.
Welche Arten des Leerverkaufs gibt es?
Ungedeckter Leerverkauf
Der Leerverkäufer verkauft die Aktien, ohne sich die Wertpapiere geliehen zu haben. Um diese kümmert er sich erst ein paar Tage vor Fälligkeit der Lieferung.
Gedeckter Leerverkauf
Beispiel für einen Leerverkauf
Damit wir die obige Erklärung besser verstehen können, schauen wir uns dies anhand eines Beispiels genauer an:
Die Aktie eines Unternehmens hat derzeit einen Wert von 80 EUR. Man geht davon aus, dieser Wert wird baldmöglichst sinken. Jetzt leiht man sich vom Broker 100 Aktien des Unternehmens und verkauft sie weiter. Eine Woche später sinkt der Wert der Aktien auf 50 EUR. Die sogenannte Short-Position, also die Anleihe wird nun verkauft und es werden Unternehmensaktien zum geringeren Wert von 50 EUR gekauft. Jetzt kann man den Gewinn folgendermaßen ermitteln:
Ermittlung des Gewinns = Differenz zwischen Wert des Gutes zum Zeitpunkt der Anleihe und Rückkaufwert der Aktie
In unserem Beispiel bedeutet dies: 80 EUR x 100 = 8.000 EUR / 50 EUR x 100 = 5.000 EUR 🡺 Der Gewinn würde hier bei 3.000 EUR liegen
Doch Vorsicht, diese Spekulation kann auch negativ für den Anleger ausgehen. Dies ist dann der Fall, wenn der Kurs der Aktie nicht gefallen wäre, sondern gestiegen.
Chancen und Risiken von Leerverkäufen
Ein Leerverkauf kann neben der möglichen Gewinnerzielung noch weitere Vorteile für den Anleger haben. So können Anleger beispielsweise mit sogenannten Short-Positionen Teile ihres Aktienportfolios gegen mögliche Kursverluste absichern, ohne dass sie Aktien verkaufen müssen. Für Rohstoffhändler bietet der Leerverkauf ebenfalls einen besonderen Vorteil, denn mit einem Leerverkauf können sie sich gegen sinkende Rohstoffpreise schützen. Demgegenüber steht jedoch das Verlustrisiko, das bei einem Leerverkauf immer schlecht einschätzbar ist. Aus diesem Grund sind Leerverkäufe auch die spekulativsten Geschäfte, bei denen es durchaus zu einem Totalverlust kommen kann. Denn man kann nicht nur verlieren, wenn die Kurse nicht fallen, auch steigende Kurse führen für den Anleger zu Verlusten.
Sind Leerverkäufe am Markt überhaupt erlaubt?
Selbstverständlich stellt sich die Frage, ob ein Leerverkauf überhaupt erlaubt ist. Seit 2010 sind sogenannte „ungedeckte Leerverkäufe“ verboten und seit 2012 gilt dies in ganz Europa. Demnach darf ein Leerverkauf nur gedeckt ausgeübt werden. Was bedeutet dies genau? Der Kauf darf nur ausgeübt werden, wenn zum Zeitpunkt des Leerverkaufs eine entsprechende Deckung vorliegt. Die Regelung für diesen gedeckten Kauf kann man im Artikel 12 i.V.m. Artikel 5, 6 und 8 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 827/2012 nachlesen.
Fazit
Beim Leerverkauf bzw. Blankoverkauf oder Short Selling handelt es sich um einen Verkauf von Finanzobjekten, die sich nicht im eigenen Besitz befinden. Der Verkäufer leiht sich das Wirtschaftsgut mit der Absicht, dass dessen Wert in naher Zukunft fällt, damit er es dann zum niedrigeren Wert kaufen kann. Die Differenz, die sich nach Ablöse an den Verleiher ergibt, ist dann der Gewinn des Traders. Diese Spekulation kann dem Trader hohe Gewinne bringen, es kann sich aber auch negativ für den Trader auswirken. Denn nicht immer fällt der Kurs wie erwartet oder im schlimmsten Fall steigt der Kurs. Im Nu kann es dann sehr schnell zu einem totalen Verlust für den Trader kommen. Ob die Leerverkauf-Strategie also die richtige Strategie für das eigene Portfolio ist, muss jeder Trader selbst für sich entscheiden. In Deutschland sind Leerverkäufe nicht verboten, nur ungedeckte Leerverkäufe dürfen am Handel nicht absolviert werden. Die entsprechende Regelung ist in der Durchführungsverordnung genauer erklärt.