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Ultimo

Der Begriff Ultimo bezeichnet den letzten Börsen-, Banken- oder allgemeinen Geschäftstag des Monats. Ultimo ist in der Finanzbranche der letzte Tag eines Monats, an dem Banken- bzw. Börsenhandel betrieben wird. Außerdem bezeichnet dieser Begriff die Gültigkeitsdauer eines limitierten Verkaufs- oder Kaufauftrags bis zum Ende des Monats. Um die intensive Handelstätigkeit an der Börse leichter zu gestalten, ist diese Maßnahme notwendig. Weiterhin bezeichnet der Begriff Ultimo den Tag, an welchem ein Termingeschäft ausgeführt wird.

Setzt ein Anleger beim Aktienkauf ein Limit, ist es ihm möglich, dieses bis Ultimo aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, dass dieses Limit bis zum Ende des Monats aufrechterhalten wird. Jedoch dient die Bezeichnung Ultimo nicht nur für den letzten Börsentag eines Monats. Sie kann ebenfalls das Quartals- oder Jahresende kennzeichnen. Um eventuelle Missverständnisse abzuwenden, wird für den letzten Börsentag des Jahres der Begriff Jahresultimo verwendet.

Ultimo im Börsenalltag

Wird der Begriff Ultimo verwendet und nicht weiter konkretisiert, bezeichnet dies in der Regel den letzten Tag des aktuellen Monats. Je nach Monat ist dies der 30. oder 31. Tag. Im Februar hingegen ist es der 28. Tag. Diese Regel gilt nicht, wenn es sich um ein Schaltjahr handelt. In diesem Fall bezeichnet Ultimo den 29. Tag. Soll eine Zinsgutschrift oder eine Überweisung zum Monatsende erfolgen, gilt als Ausführungstermin der Monatsultimo. Kontoabrechnungen werden von den Banken ebenfalls zum Ultimo erstellt. In Deutschland erfolgen die Kontoabrechnungen quartalsweise, deshalb werden sie nur zum Ultimo eines jeden dritten Monats erstellt. Kontoauszüge sind hingegen jederzeit erhältlich.

Ultimo im Börsenalltag
Ultimo im Börsenalltag

Sie werden nicht nur zum Monatsende erstellt. Bei Bankgeschäften ist mit dem Begriff Ultimo in der Regel der letzte Bankgeschäftstag eines Monats gemeint. Das bedeutet in der Praxis, dass der Ultimo ebenfalls am letzten vorangehenden Geschäftstag liegen kann, sofern der letzte Kalendertag auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt. Beim Börsenhandel bezeichnet Ultimo analog zu Bankgeschäften den letzten Börsentag des Monats. In diesem Fall ist ebenfalls zu beachten, dass am Wochenende oder an Feiertag kein Börsenhandel stattfindet. Der Ultimo befindet sich in diesem Fall am letzten Börsentag des Monats. Der Hintergrund dieser Begriffsverwendung liegt darin, dass es nicht möglich ist, limitierte Wertpapier-Aufträge unendlich lange aufrechtzuerhalten. Derartige Aufträge können in der Regel nur bis zum Ende des Monats aufrechterhalten und ausgeführt werden. Meist werden Wertpapieraufträge von den Banken ausgeführt. Sie richten sich nach den geltenden Ausführungsgrundsätzen im Wertpapiergeschäft.

Flexibilität und Schutz: Zusätze und Limitierungen bei Wertpapierorders

Allerdings ist es durch explizite Weisungen möglich, andere Auftragsausführungen zu veranlassen. Derartige Weisungen können die Berücksichtigung von Limits oder den Börsenplatz betreffen. Als Orders werden Verkaufs- oder Kaufaufträge für Wertpapiergeschäfte bezeichnet, die über die Börse ausgeführt werden. Sie werden von den Kreditinstituten oder einem Broker in Auftrag gegeben. Eine Order gibt an, von welchem Wertpapier welche Stückzahl ge- oder verkauft werden soll. Bei der Ordererteilung kann der Investor verschiedene Zusätze in Auftrag geben. Sie schützen ihn vor ungünstigen Effekten bei kurzfristigen Kursschwankungen, die entstehen, bevor der eigentliche Kauf oder Verkauf ausgeführt wird. Unter anderem ist es möglich, eine limitierte Order abzugeben. Sie gibt Aufschluss über den Höchstpreis für den Kauf sowie den Mindestpreis für den Verkauf der Wertpapiere. Der Kauf wird bei Kauforders lediglich unterhalb des Höchstpreises ausgeführt. Handelt es sich um eine Verkaufsorder, findet der Verkauf nur oberhalb des Mindestpreises statt. Auftraggeber können immer festlegen, wie lange die Order ihre Gültigkeit behalten soll. Wird keine Angabe getätigt, wird die Gültigkeit nach den Sonderbedingungen bestimmt. In der Regel sind unlimitierte Aufträge lediglich tagesgültig.

Ein tagesgültiger Auftrag gilt lediglich für den laufenden Handelstag, an dem die Order aufgegeben wurde. Kann die Order nicht ausgeführt werden, wird sie automatisch bei Handelsschluss gelöscht. Gibt ein Anleger eine tagesgültige Order außerhalb der Handelszeiten auf, gilt sie für den nächsten Handelstag. Wird eine unbefristete Order erteilt, hängt die Dauer der Gültigkeit vom Börsenplatz ab. Hier kann sich die Dauer maximal zwischen 90 und 360 Tagen belaufen. Wird eine limitierte Order abgegeben, ist diese in der Regel zeitlich befristet bis Ultimo.

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