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Börsenaufsicht
Börsenaufsicht

Die deutsche Börsenaufsichtsbehörde hat die Aufgabe, den Börsenbetrieb und die Durchführung von Börsengeschäften zu überwachen.  Die Aufsicht über die deutsche Börse findet auf der Grundlage des Börsengesetzes statt. Die Aufsicht wird speziell von den Finanz- oder Wirtschaftsministerien der einzelnen Bundesländer ausgeübt.

Die Aufsicht über börsennotierte Unternehmen ist generell nicht mit der Börsenaufsicht zu verwechseln. Die Überwachung der einzelnen Börsen ist Aufgabe der Börsenaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer. Diesen Aufsichtsbehörden obliegt die Prüfung, ob der Börsenhandel ordnungsgemäß im Sinne des Börsengesetzes (BörsG) durchgeführt wird.

Wissenswert:

  • Als Anbieter einer streng regulierten Finanzmarktinfrastruktur verfolgen wir, ebenso wie die nationalen Gesetzgeber, die Europäische Union und die G20, das Ziel, transparente und regulierte Märkte zu stärken.
  • Die FINMA erteilt (Art. 3 BEHG) und entzieht (Art. 36 BEHG) die Bewilligung für den Betrieb von Börsen und trifft die für den Vollzug des Börsengesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen notwendigen Entscheide und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen.
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