Der Freiverkehrsausschuss wird von der jeweiligen Börse nach festgelegten Regeln zusammengesetzt und entscheidet über die Aufnahme von Wertpapieren in den Freiverkehr.
Wissenswert:
- Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern der beim Börsenhandel beteiligten Banken und Händler zusammen. Die Börse setzt die ausgewählten Mitglieder ein.
- Die Arbeit des Freiverkehrsausschusses wird durch das Börsengesetz und die Richtlinien für den Freiverkehr der jeweiligen Börse geregelt.
- Eine Prüfung vor Zulassung eines Wertpapieres erfolgt hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des Anlegerschutzes oder allgemeiner Interessen und ob überhaupt ein börsenmäßiger Handel erfolgen kann.