Freiverkehrsausschuss – Definition & Erklärung

Der Freiverkehrsausschuss wird von der jeweiligen Börse nach festgelegten Regeln zusammengesetzt und entscheidet über die Aufnahme von Wertpapieren in den Freiverkehr.

Wissenswert:

  • Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern der beim Börsenhandel beteiligten Banken und Händler zusammen. Die Börse setzt die ausgewählten Mitglieder ein.
  • Die Arbeit des Freiverkehrsausschusses wird durch das Börsengesetz und die Richtlinien für den Freiverkehr der jeweiligen Börse geregelt.
  • Eine Prüfung vor Zulassung eines Wertpapieres erfolgt hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des Anlegerschutzes oder allgemeiner Interessen und ob überhaupt ein börsenmäßiger Handel erfolgen kann.

Über den Autor

Du willst profitables Trading erlernen?

Wir zeigen dir durch profitable und jahrelange erprobte Trading-Strategien ein Vermögen aufzubauen ohne überdurchschnittliche Risiken eingehen zu müssen.
Telegram_logo

Exklusive Analysen und Inhalte in unserer Telegram-Gruppe!