Die In Deutschland übliche Form für Aktien sind Inhaberaktien. Inhaberaktien oder allgemein gesagt, Inhaberpapiere, sind also Wertpapiere, deren Inhaber als Aktionär anerkannt ist und damit verbundene Rechte wie Dividenden- oder Stimmrechte ausüben kann.
Wissenswert:
- Die damit verbundene Form der Übertragung ist die einfache Übertragung. Das bedeutet, dass die Inhaberaktie ohne komplexe Formalitäten an einen anderen Inhaber verkauft, verschenkt oder vererbt werden kann.
- Der Inhaber muss zur Geltendmachung seiner Rechte keinen Nachweis seiner Inhaberschaft erbringen.
- Eine weitere Form von Aktien sind sogenannte Namensaktien. Diese Art von Papieren stellt das Gegenteil von Inhaberaktien dar.