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Inhaberaktie

In Deutschland sind Inhaberaktien die gebräuchliche Form für Aktien, bei denen der Inhaber als Aktionär anerkannt ist und damit verbundene Rechte wie Dividenden- oder Stimmrechte ausüben kann.

Inhaberaktien: Einfache Übertragung ohne Formalitäten

  • Die damit verbundene Form der Übertragung ist die einfache Übertragung. Das bedeutet, dass die Inhaberaktie ohne komplexe Formalitäten an einen anderen Inhaber verkauft, verschenkt oder vererbt werden kann.
  • Der Inhaber muss zur Geltendmachung seiner Rechte keinen Nachweis seiner Inhaberschaft erbringen.
  • Eine weitere Form von Aktien sind sogenannte Namensaktien. Diese Art von Papieren stellt das Gegenteil von Inhaberaktien dar.
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