Die Abschlagsdividende ist eine Vorauszahlung der Dividende an Aktionäre. Diese Vorauszahlung kann zum Beispiel am Ende eines Vierteljahres ausgezahlt werden. In Deutschland findet die Abschlagsdividende nur wenig Anwendung. Dies liegt vor allem daran, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Abschlagsdividende ausgezahlt werden kann. Eine Voraussetzung ist beispielsweise, dass erst nach Ende eines Geschäftsjahres eine Abschlagsdividende ausgezahlt werden kann, wenn die Gesellschaft in diesem Jahr einen Gewinn ausgewiesen hat. Weiterhin muss der Aufsichtsrat der Abschlagsdividende zustimmen und die Möglichkeit zur Zahlung einer Abschlagsdividende muss in der Satzung vereinbart sein.
Beispiel für eine Abschlagsdividende
Die Aktionäre der XY AG sollen in diesem Quartal eine Abschlagsdividende erhalten. Die Satzung der Firma legt vor, dass die Möglichkeit zur Zahlung einer Abschlagsdividende gegeben ist. Die Firma weist bereits seit mehreren Jahren Gewinne aus, sodass der Aufsichtsrat zustimmt, dass die Abschlagsdividende an die Aktionäre ausgezahlt werden kann. Alle weiteren Voraussetzungen für eine Abschlagsdividende sind gemäß § 59 AktG erfüllt.
Die Aktionäre der XY AG erhalten somit zum Quartalsende eine Abschlagsdividende. Wie wir nun gesehen haben, sind verschiedene Rahmenbedingungen maßgebend, damit die Abschlagsdividende in Deutschland ausgezahlt werden kann. Aus diesem Grund kommt sie in Deutschland daher auch selten zum Einsatz. Abschlagsdividenden werden hauptsächlich im Ausland ausgezahlt, da hier nur wenige Rahmenbedingungen vorgeben sind. Gerade in Amerika erhalten Aktionäre deshalb eher Abschlagsdividenden, als dies in Deutschland der Fall ist.