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Von amtlicher Notierung wird gesprochen, wenn der Kurs von Wertpapieren notiert wird, die zum amtlichen Handel zugelassen sind. Die Festsetzung des Kurses wird vom Kursmakler während der Handelszeit durchgeführt und in verschiedenen Medien veröffentlicht, wie z. B. der Tagespresse oder dem Kursblatt der jeweiligen Börse.

Wissenswert: Wertpapiere können nur zum amtlichen Handel zugelassen werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. das jährliche Veröffentlichen der Bilanz.

Börsenchart

Amtliche Notierung: Der Ablauf

Theoretisch sind die Kurse für Wertpapiere an der Börse weltweit immer einheitlich. Allerdings ist in der Praxis hierbei problematisch, dass die Wertpapiere an unterschiedlichen Orten sekündlich gehandelt werden. Aktien, die wenig liquide sind, können aus diesem Grund schnell fallen. Dieser Fall hat zur Folge, dass die Kurse an verschiedenen Börsen nicht mehr identisch sind. Somit wurde für deutsche Börsen eine amtliche Notierung eingeführt. Diese Notierung gibt den „tatsächlichen“ Preis des Wertpapiers an. In Deutschland zählen Börsen zu den öffentlich-rechtlichen Institutionen. Eine amtliche Notierung verläuft dort wie folgt:

Zuerst vermitteln Börsenmakler zwischen Kauf- und Verkaufsorders. Diese stammen von institutionellen und privaten Anlegern. Anschließend wird der Einheitskurs von Maklern ermittelt, welche als Skontroführer dienen. Die Makler erhalten von Brokern und Banken nun Aufträge für die angesprochenen Kauf- und Verkaufsorders. Sie dienen als Basis für die Ermittlung der Einheitskurse. Der Vorteil ist, dass Angebot und Nachfrage beim Makler direkt zusammenlaufen. Anzumerken ist, dass eine derartige amtliche Notierung in Deutschland lediglich an der Börse für Wertpapiere existiert. Bereits seit Ende der 1990er-Jahre wurde die Börsennotiz für Devisen eingestellt.

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