Zur Ausbildung!
Dividendengarantie

In der Wirtschaft ist eine Dividendengarantie eine Verpflichtung eines Emittenten, unter bestimmten Umständen eine Dividende für bestimmte Aktionäre zu gewährleisten.

Es handelt sich nicht um eine Garantie im rechtlichen Sinne, sondern um ein direktes Leistungsversprechen, da das Unternehmen, das die Garantie stellt, auch der Schuldner ist. Die beiden Fälle der Dividendengarantie betreffen entweder die Garantie einer Dividende zugunsten der Aktionäre durch die Mehrheitsaktionäre oder im Falle von Vorzugsaktien, die Verpflichtung zur Zahlung von Dividenden in dividendenlosen Jahren.

Welche Formen der Dividendengarantie gibt es?

Es gibt zwei Arten von Dividendengarantien:

Mehrheitsaktionäre

Konzernrechtlich verlangt § 304 Abs. 1 AktG im Falle eines Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrags zwischen der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft einen angemessenen Ausgleich für außenstehende Aktionäre, z. B. durch eine wiederkehrende Barzahlung auf der Grundlage von Aktien am Grundkapital (Ausgleichszahlung). Diese „wiederkehrende Zahlung“ wird als Garantie für Dividenden verstanden.

Vorzugsaktien

Gewähren eine Dividendengarantie, die in Zukunft übertragen werden kann. Bei kumulativen Vorzugsaktien bewirkt sie, dass Dividenden, die in einzelnen Jahren aufgrund unzureichender oder fehlender Gewinne nicht gezahlt wurden, als Anspruch auf Nachzahlung in zukünftigen Gewinnjahren vorgetragen werden.

Formen der Dividendengarantie – Gut zu wissen:

  • In beiden Fällen hängt die Dividendengarantie von der Ertragslage ab. Wenn die Gewinne unzureichend oder nicht vorhanden sind, können Ansprüche nur in der Zukunft daraus abgeleitet werden. Nach § 26 Abs. 1 AktG muss die Garantie der Dividende auf Vorzugsaktien in der Satzung der Gesellschaft unter dem Abschnitt „Sondervorteile/Sonderrechte“ berücksichtigt werden.
  • Wenn die Dividendengarantie für kumulative Vorzugsaktien zweimal hintereinander nicht erfüllt werden kann (z. B. aufgrund von Verlusten), gewährt § 140 Abs. 2 AktG dem Aktionär ein Stimmrecht, bis die Rückstände nachgezahlt sind.
  • Die Dividendenkontinuität muss von der Dividendengarantie unterschieden werden. Letzteres bezieht sich auf die Strategie eines Unternehmens im Rahmen des Shareholder Value, seinen Aktionären eine möglichst von der Ertragslage unabhängige Mindestdividende zu garantieren.
Schreibe ein Kommentar

Skaliere mit uns dein Trading
Wir suchen lernwillige Trader zum ausbilden und begleiten diese langfristig.
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Schritt 1 von 10

Was beschreibt dich am besten?

Was trifft auf dich zu? * Dieses Feld ist erforderlich
Trading.de veröffentlicht alle Beitrage nach strikten Redaktionsrichtlinien. Durch unsere erfahrenen Autoren und disziplinierter Kontrolle veröffentlichen wir aktuelle und geprüfte Inhalte. Auch ältere Beiträge werden von uns immer wieder geupdatet und mit aktuellen Inhalten versehen. Lesen Sie warum Sie uns vertrauen können
Finanzierung
Trading.de ist eine unabhängige Webseite und ein unabhängiges Vergleichsportal. Alle Artikel, Tools oder Informationen werden Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. Trading.de dient ausschließlich als Informationsquelle. und ist keine Anlageberatung. Trading.de finanziert sich durch den Verkauf von Trading Ausbildungen und Trading Wissen. Ein Teil unserer Finanzierung geschieht durch Partner, die wir durch Partnerlinks bewerben. Kunden bzw. Trader, die unsere Links nutzen, haben dadurch keine Nachteile. Manchmal können wir sogar dadurch Sonderangebote für unsere Leser bereitstellen. Für vermittelte Kunden können wir eine Provision erhalten. Lesen Sie wie wir uns finanzieren.