Die Festlegung der Bedingungen, unter denen ein bestehender Aktionär im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien (Synonym: junge Aktien) erwerben kann, wird als Bezugsangebot bezeichnet. Am letztmöglichen Handelstag werden die Bezugsrechte von der Bank verkauft und dem Kunden gutgeschrieben, wenn er diese nicht in Anspruch nimmt.
Wissenswert: Ein Bezugsangebot zu jungen Aktien wird über den elektronischen Bundesanzeiger, den Börsenpflicht- oder Gesellschaftsblättern veröffentlicht. Altaktionäre werden normalerweise von ihrer Depotbank darüber informiert.