Die Festlegung der Bedingungen, unter denen ein bestehender Aktionär im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien (Synonym: junge Aktien) erwerben kann, wird als Bezugsangebot bezeichnet.
Am letztmöglichen Handelstag werden die Bezugsrechte von der Bank verkauft und dem Kunden gutgeschrieben, wenn er diese nicht in Anspruch nimmt. Ein Bezugsangebot zu jungen Aktien wird über den elektronischen Bundesanzeiger, den Börsenpflicht- oder Gesellschaftsblättern veröffentlicht. Altaktionäre werden normalerweise von ihrer Depotbank darüber informiert.