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Bei einer Kapitalerhöhung in einer Aktiengesellschaft erhalten die bisherigen Aktionäre ein Bezugsrecht, mit dem sie je nach ihrem Aktienbesitz neue oder junge Aktien erwerben können. Der Aktionär kann seine Bezugsrechte auch über die Börse verkaufen.

Bezugsrecht
Bezugsrecht

Wenn ein Unternehmen neues Kapital aufnehmen und sein Aktienkapital durch die Ausgabe neuer Aktien erhöhen möchte, haben die bisherigen Aktionäre Anspruch auf neue Aktien, da ihre bisherige Beteiligung an dem Unternehmen verwässert wird. Das Recht der Aktionäre, im Zuge einer Kapitalerhöhung ihrer Aktiengesellschaft eine bestimmte Anzahl neuer Aktien zu erwerben, wird als Bezugsrecht bezeichnet. Dadurch können bestehende Aktionäre ihren Anteil am Grundkapital unverändert beibehalten.

Wissenswert:

  • Die Anzahl der neuen Aktien, die den Aktionären zusteht, ergibt sich aus dem sogenannten Bezugsverhältnis oder dem Verhältnis von alten zu neuen Aktien.
  • Altaktionäre können ihr Bezugsrecht innerhalb der Bezugsfrist (mindestens zwei Wochen) ausüben oder über die Börse verkaufen. Der Wert des Bezugsrechts wird rechnerisch bestimmt, unterliegt aber den Gesetzen von Angebot und Nachfrage, sobald es an der Börse gehandelt wird.
  • Die Bezugsrechte werden auf der vollelektronischen Xetra-Plattform im fortlaufenden Handel angeboten. Ermöglicht wird dies durch den sogenannten „Designated Sponsor“, der während der Handelszeiten kontinuierlich verbindliche Geld- und Briefkurse stellt. Jährlich werden etwa 20 Bezugsrechte gehandelt.
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