Das Bezugsverhältnis ist das Verhältnis zwischen Alten Aktien und Jungen Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft. Mithilfe des Bezugsverhältnisses von Aktien kann ein Altaktionär ermitteln, wie viele Aktien er mit seinen bestehenden Bezugsrechten erwerben kann.
Das Bezugsverhältnis findet sich auch im Bereich der Optionen wieder. Hier gibt es an, auf wie viele Anteile des Basiswertes sich eine Option bezieht.
Berechnung des Bezugsverhältnisses
Das Bezugsverhältnis wird durch das Verhältnis des bisherigen Grundkapitals der Aktiengesellschaft zum erhöhten Kapitalbetrag bestimmt. Zur Festlegung des Bezugsverhältnisses und zur Durchführung der Kapitalerhöhung ist eine Mehrheit von 75 Prozent aller stimmberechtigten Aktionäre in der Hauptversammlung erforderlich.
Praxisbeispiel des Bezugsverhältnisses
Oft führt das Bezugsverhältnis dazu, dass ein einzelnes Bezugsrecht nicht ausreicht, um eine neue Aktie zu kaufen. Der Kauf einer Aktie pro Bezugsrecht wäre rechnerisch erst dann möglich, wenn die Gesellschaft so viele Aktien neu emittiert, wie bereits im Umlauf sind.
Ein denkbares Bezugsverhältnis ist beispielsweise 10 (bzw. 10:1). Das bedeutet, dass ein Aktionär für den Erwerb einer neuen Aktie zehn Bezugsrechte benötigt. Bei einem Bezugsverhältnis von 10:1 kann ein Aktionär also 0,1 neue Aktien pro Bezugsrecht erwerben. Fehlen dem Anleger ausreichend Bezugsrechte, kann er diese an der Börse kaufen oder verkaufen.