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Das Bezugsverhältnis ist das Verhältnis zwischen Alten Aktien und Jungen Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft. Mithilfe des Bezugsverhältnisses von Aktien kann ein Altaktionär ermitteln, wie viele Aktien er mit seinen bestehenden Bezugsrechten erwerben kann.

Dabei ergibt sich das Bezugsverhältnis aus dem bisherigen Grundkapital der Aktiengesellschaft und dem Betrag, um den das Kapital erhöht werden soll. Für die Festlegung des Bezugsverhältnisses und auch für die Kapitalerhöhung selbst ist eine 75-Prozent-Mehrheit aller stimmberechtigten Aktionäre in der Hauptversammlung notwendig.

Bezugsverhältnis
Bezugsverhältnis

Meistens ergibt sich ein Bezugsverhältnis, das dazu führt, dass ein Bezugsrecht nicht zum Kauf von einer Aktie ausreicht. Der Kauf einer Aktie pro Bezugsrecht wäre rechnerisch erst dann möglich, wenn die Gesellschaft so viele Aktien neu emittiert, wie bereits im Umlauf sind. Ein denkbares Bezugsverhältnis ist beispielsweise 10 (bzw. 10:1).

Mit einem Bezugsrecht von 10:1 kann der Aktionär also 0,1 junge Aktien erwerben. Er benötigt somit mindestens 10 Bezugsrechte, um den Kauf einer Aktie durchführen zu können. Ist die Anzahl der vorhandenen Bezugsrechte eines Anlegers nicht ausreichend, kann er diese Rechte auch an der Börse verkaufen. Ein Bezugsverhältnis gibt es auch bei Optionen. Dieser Wert gibt Auskunft darüber, auf wie viele Anteile des Basiswertes sich eine Option bezieht.

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