Der Begriff bezieht sich auf die Hauptversammlung, kurz HV, der Eigentümer oder Aktionäre und ist das drittwichtigste Gremium für Aktiengesellschaften (AG).
Die Hauptversammlung befasst sich mit der Beschlussfassung über Satzungsänderungen, wichtige strategische Fragen wie Kapitalerhöhungen oder Fusionen, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, Wahl des Aufsichtsrats, Wahl des Abschlussprüfers usw.
Die mitunter wichtigste Aufgabe der Hauptversammlung ist die Entscheidung bzw. der Beschluss über die Verwendung des in der Bilanz festgestellten Gewinns.
In der Regel reicht eine einfache Mehrheit der Stimmen aus, um Beschlüsse zu erhöhen. Für Beschlüsse mit einem besonderen Anwendungsbereich wie Kapitalerhöhung oder -herabsetzung gelten andere Regeln.