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Der Zeitraum, in dem die Altaktionäre ihr Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung ausüben können, wird als Bezugsfrist bezeichnet. Sie dauert in der Regel mindestens zwei Wochen. Genauer gesagt ist die Zeichnungsfrist der Zeitraum, in dem junge Aktien einer bestimmten Gruppe von Käufern oder dem breiten Publikum zum Kauf angeboten werden.

Bezugsfrist
Bezugsfrist

Dieser Zeitraum wird in der Regel durch die Liquidität, d. h. das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der Aktien und die erwartete Nachfrage nach ihnen bestimmt. Zusammenfassend ist bei einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Altaktionären nach dem Aktiengesetz gemäß § 186 Abs. 1 Satz 2 AktG eine Bezugsfrist von mindestens 2 Wochen einzuräumen.

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