Kleinaktionäre ++ Definition & Erklärung

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Als Minderheiten- bzw. Kleinaktionäre werden die Teilhaber einer Aktiengesellschaft bezeichnet, die nur wenige Aktien einer Firma halten.

Wie groß der Einfluss der Kleinaktionäre in einem Unternehmen ist, hängt von der Aktionärsstruktur innerhalb der Firma ab. Ist die Anzahl von Kleinaktionären recht hoch, ist es selbsterklärend, dass deren Wünsche bevorzugt berücksichtigt werden.

Welche Rechte haben Kleinaktionäre?

  • Jeder Aktionär hat das Recht auf eine Dividende. Deren Höhe wird vom Aufsichtsrat plus Vorstand vorgeschlagen.
  • Kleinaktionäre können an der Hauptversammlung teilnehmen.
  • Alle Aktionäre haben außerdem ein Stimm- und ein Auskunftsrecht.

Wissenswert: Die Rechte der Aktionäre werden im Aktiengesetz definiert.

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