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Das Auskunftsrecht besagt, dass jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Aktiengesellschaft zu geben ist, sofern sie zur sachgemäßen Beurteilung der Sachlage in der Tagesordnung erforderlich ist. Zu Ihren Rechten als Aktionär gehört das Recht, Informationen zu erhalten und zu geben, aber Sie haben auch eine Treuepflicht.

Auskunftsrecht
Auskunftsrecht

Mehr zu den Rechten und Pflichten eines Aktionärs können Sie hier lesen.

Als Aktionär haben Sie besondere Rechte in Bezug auf das Unternehmen, an dem Sie Anteile halten. Diese Rechte ermöglichen es dem Aktionär, sich effektiv an den Aktivitäten des Unternehmens zu beteiligen und so seine Investition zu schützen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Informationsrecht der Aktionäre, das es ihnen ermöglicht, Entscheidungen über das Unternehmen in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen.

Träger des Informationsrechts ist der Aktionär als Einzelperson, die entsprechende Verpflichtung obliegt dem Verwaltungsrat bzw. der Geschäftsführung, je nach Organisationsform der Gesellschaft. Dieses Recht kann durch schriftliche Anfragen vor der Hauptversammlung ausgeübt werden.

Sofern die Satzung nichts anderes vorsieht und die Gesellschaft über eine Website verfügt, kann die Antwort auf dieser Website veröffentlicht werden. Auch wenn es keine Frist für die Veröffentlichung gibt, muss die Antwort in Anbetracht des Zwecks, zu welchem dem Aktionär die Möglichkeit gegeben wird, Fragen zur Tätigkeit der Gesellschaft zu stellen, vor der Hauptversammlung gegeben werden.

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