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Minderheitsaktionär

Bei einem Minderheitsaktionär handelt es sich um einen Aktionär oder eine Gruppe, die innerhalb einer Firma keine Aktienmehrheit besitzt. Trotzdem bekommt der Aktionär vonseiten der Gesellschaft und dem Aktiengesetz alle Rechte und Pflichten eines normalen Aktionärs zugesprochen.

Welche Rechte & Pflichten hat der Minderheitsaktionär?

Der Minderheitsaktionär hat dieselben Pflichten, wie ein normaler Aktionär (z. B. Loyalität gegenüber dem Unternehmen, Treuepflicht oder Rücksichtnahme). Da der Minderheitsaktionär nicht die Aktienmehrheit hat, hat er trotz seines Stimmrechts nur wenig Einfluss auf die Entscheidungen, die innerhalb der Firma getroffen werden. Zudem kann es ihm passieren, dass er durch ein Squeeze-Out aus dem Unternehmen gedrängt wird.

Minderheitsaktionär und seine Rechte & Pflichten
Minderheitsaktionär und seine Rechte & Pflichten
  • Der Minderheitsaktionär hat Anspruch auf die Ausschüttung des Revialgewinns (= Gewinn – Rücklagen – Schulden). Der Revialgewinn wird jährlich in Form von Dividenden ausgeschüttet.
  • Der Aktionär hat ein Teilnahme- und Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Genauso wie ein Anfechtungs- und Rederecht.
  • Auch dem Minderheitsaktionär wird ein Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien zugesprochen.
  • Des Weiteren hat der Minderheitsaktionär ein Auskunftsrecht durch den Vorstand.
  • Dem Minderheitsaktionär steht ebenfalls ein Anteil aus dem Liquidationserlös zu. Dieser bewegt sich mindestens in der Höhe des Kaufpreises der Aktie.
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