Bei einem Lage- bzw. Rechenschaftsbericht handelt es sich um einen Bericht, der in regelmäßigen Intervallen über einen Zeitraum in der Vergangenheit (Geschäftsjahr) erfolgt. Er enthält alle Informationen über die Tätigkeiten der Firma, die erwirtschafteten Erträge und andere Vorgänge.
Bei dem Rechenschaftsbericht handelt es sich um das Pendant zum Vorbericht.
Welche Wirtschaftssubjekte müssen einen Rechenschaftsbericht ablegen?
Einen Rechenschaftsbericht müssen folgende Wirtschaftssubjekte abgeben,
- Vereine gegenüber ihren Mitgliedern
- Parteien gegenüber der Öffentlichkeit
- Unternehmen gegenüber ihren Gesellschaftern usw.
Über den Rechenschaftsbericht wird, wie der Namen bereits verrät, nach Satzung oder Gesetz Rechenschaft über das vergangene Geschäftsjahr abgelegt.
Warum muss ein Rechenschaftsbericht abgelegt werden?
Mit einem Rechenschaftsbericht muss eine Gebietskörperschaft ihre tatsächlichen finanziellen Verhältnisse (Schulden/Vermögen) offenlegen und transparent darstellen, wie sich ihre Haushaltswirtschaft im vergangenen Zeitraum entwickelt hat. In der Regel werden in einem Rechenschafts- bzw. Lagebericht Sachverhalte aufgeführt, die im Jahresabschluss nur bedingt ersichtlich sind.
Welche Form muss bei einem Rechenschaftsbericht eingehalten werden und welche Inhalte muss er aufweisen?
Welche Inhalte und Form Rechenschaftsberichte aufweisen müssen, ist durch entsprechende Vorschriften geregelt. Also entweder durch den Gesetzgeber oder durch die Vereinsvorschriften.
Rechenschaftsberichte – Beispiele
Politische Parteien
Politische Parteien sind laut Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz und § 24 Parteiengesetz dazu verpflichtet, einen Rechenschaftsbericht abzugeben. In diesem müssen sie aufführen, woher ihre Mittel kamen und wie sie verwendet wurden.
Kapitalanlagegesellschaften
Entsprechend § 101 KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) ist eine Kapitalanlagegesellschaft gesetzlich dazu verpflichtet, für jeden aufgelegten offenen Fond 1x jährlich einen Rechenschaftsbericht in Form eines Jahresberichts abzugeben. Dieser dient dazu, die Anleger zu informieren und muss spätestens 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Folgende Infos muss der Jahresbericht einer Kapitalgesellschaft beinhalten:
- Aufstellung des Sondervermögens
- Aufwands- und Ertragsrechnung
- Falls es eine Ausschüttung gab, die Höhe der Ausschüttung.
- Allgemeine Informationen zum Verlauf der Geschäfte.
Achtung: Der Rechenschaftsbericht muss in Verbindung mit dem Verkaufsbericht dem Käufer Einsicht in geeigneter Weise bieten.
Entsprechende Kontrollgremien, wie z. B. Aufsichtsrat, Rechts- oder Fachaufsicht prüfen die Rechenschaftsberichte, ob die satzungsmäßigen bzw. gesetzlichen Normen eingehalten wurden. Ist das der Fall, wird eine sogenannte Entlastung erteilt. Wurde gegen die Normen verstoßen, spricht man von einer Pflichtverletzung. |