Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrere Personen. Die Gesellschaft ist rechtlich selbstständig. In der Regel ist die Haftung beschränkt. Im Vergleich zur Personengesellschaft gilt die Kapitalgesellschaft als eigenständige juristische Person.
Wie kann eine Kapitalgesellschaft gegründet werden?
Bis auf die 1-Personen-GmbH bzw. UG sind für die Gründung einer Kapitalgesellschaft mindestens zwei juristische oder natürliche Personen von Nöten. Anders als bei der Personengesellschaft, ist bei der Kapitalgesellschaft eine Kapitaleinlage gesetzlich vorgeschrieben. Deren Höhe bewegt sich abhängig von der Gesellschaftsform zwischen einem und 50.000, – Euro.
Nach dem der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen und notariell beurkundet wurde, muss die Kapitalgesellschaft noch ins Handelsregister eingetragen werden. Dadurch wird die Kapitalgesellschaft zum sogenannten Normkaufmann.
Wissenswert: Ganz im Gegensatz zu einer Personengesellschaft werden Kapitalgesellschaften in der Regel nicht von den Inhabern bzw. Gesellschaftern geführt, sondern von einem Geschäftsführer. Natürlich kann auch ein Gesellschafter zum Geschäftsführer ernannt werden.
Wie muss die Buchführung der Kapitalgesellschaft aussehen?
Kapitalgesellschaften sind bezüglich der Buchführung als Formkaufleute an strenge Vorschriften gebunden (§§ 264 – 3356). Die „doppelte“ Buchführung ist verpflichtend. Daneben unterliegen Kapitalgesellschaften einer Publikationspflicht. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss im
Bundesanzeige veröffentlicht werden muss.
Sollten sich Freiberufler zu einer Kapitalgesellschaft zusammenschließen, entfällt die Pflicht zur doppelten Buchführung. Abhängig vom Kapital, das die Gesellschafter ins Unternehmen eingebracht haben, erfolgt die Verlust- und Gewinnverteilung anteilsmäßig. |
Wie ist es um die Haftung der Kapitalgesellschaft bestellt?
Eine Kapitalgesellschaft haftet im Ernstfall nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter kann hierfür nicht herangezogen werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die Kommanditgesellschaft (KGaA). Bei dieser Form einer Kapitalgesellschaft muss der Komplementär persönlich und unbeschränkt haften.
Wissenswert: Im Gegensatz zur Personengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft ein eigenständiges Rechtsorgan und wird auch so besteuert. Das bedeutet, dass bei dieser Rechtsform neben Gewerbe- und Umsatzsteuer auch Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer anfallen.
Welche Formen der Kapitalgesellschaften gibt es?
Kapitalgesellschaft | Erklärung |
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GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) |
Wissenswert:
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UG (Unternehmergesellschaft) | Bei der UG handelt es sich um eine Sonderform der GmbH. Aus diesem Grund wird sie umgangssprachlich auch als 1-Euro-GmbH oder Mini-GmbH bezeichnet. Sie ist praktisch das Gegenstück zur englischen Limited. Wissenswert: Die UG muss Kapital ansparen. Sobald sie 25.000, – Euro erreicht hat, kann sie zur GmbH umgewandelt werden. |
AG (Aktiengesellschaft) | Das Grundkapital der Aktiengesellschaft beträgt mind. 50.000, – €. (Hier mehr erfahren) |
KGaA (Kommanditgesellschaft) | Die Kommanditgesellschaft ist eine Mischung zwischen AG und KG. Genau wie bei einer Aktiengesellschaft wird das Grundkapital in Anteilen an Aktionäre verkauft. Wissenswert: Das Grundkapital einer KGaA beträgt mindestens 50.000, – €. Die Gesellschafter der Kommanditgesellschaft werden unterteilt in Kommanditisten und Komplementäre. Die Komplementäre haften persönlich, während es bei Kommanditisten eine Haftungsbeschränkung gibt. |