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Usancen bezeichnen die spezifischen Handelsgebräuche und -praktiken, die im internationalen Handel für Zahlungsfristen und Handelsverpflichtungen gelten. 

Der Begriff „Usance“ stammt aus dem Französischen und bedeutet „Brauch“ oder „Gewohnheit“. Usancen geben dem Käufer eine festgelegte Zeitspanne, um den Kaufpreis oder eine Schuld nach Lieferung oder Bereitstellung der Waren zu begleichen. Darunter sind verschiedene Handelsbräuche zu verstehen, die unter Kaufleuten gelten. Durch tatsächliche und kollektive Ausübung werden diese Handelsbräuche verbindlich. Die kaufmännische Verkehrssitte ist ihr Gegenstand.

Folglich müssen auf Bräuche und geltende Gewohnheiten Rücksicht genommen werden. Mithin ist dies als rechtliche Verpflichtung der Handelsbräuche zu verstehen. Sie müssen dazu weder vereinbart noch schriftlich festgelegt werden. Unwissenheit schützt vor dieser Verpflichtung nicht. Widersprechen die geltenden Handelsbräuche allerdings einem Gesetz oder wird eine abweichende oder individuelle Vereinbarung getroffen, darf von ihnen abgewichen werden.

Was sind Usancen und ihre rechtliche Relevanz?

Usancen sind zwar keine formellen Rechtsnormen, aber sie haben eine rechtliche Relevanz im Handelsrecht. Entscheidend ist, dass es sich bei einem Handelsbrauch nicht um eine Rechtsnorm handelt. Jedoch sind Usancen rechtlich verpflichtend. Diese rechtliche Verpflichtung resultiert aus § 346 HGB. Diese Regelung sieht vor, dass die Usancen kraft Gesetzes Beachtung finden, sofern kaufmännische Handlungen und Unterlassungen ausgelegt werden. Unabhängig vom Wissen und Willen der Parteien gelten somit die Handelsbräuche.

Hierdurch werden Usancen von allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschieden. Allerdings ist es ebenfalls möglich, Handelsbräuche ausdrücklich auszuschließen. Kommt es zum Streitfall, sind die Handelsbräuche festzustellen oder zu beweisen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist dafür zuständig. Des Weiteren dürfen Usancen niemals im Widerspruch zu den guten Sitten sowie zu Treu und Glauben stehen.

Was sind Beispiele für Handelsbräuche (Usancen)?

Zu den bekanntesten Handelsbräuchen zählen das Schweigen im Handelsverkehr und das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Historisch gesehen war der Handschlag auf Märkten ein gängiger Brauch, um einen Kaufvertrag abzuschließen. Diese Praxis ist ein Beispiel für die informelle, aber verbindliche Natur von Usancen im Handel. Eine weitere Usance stellt der Parketthandel an der Börse dar. Vor Einführung der Computertechnik galt es als üblich, Geschäfte durch Fingersprache zustande kommen zu lassen. Dies diente dazu, die Geschäftsabschlüsse zu beschleunigen.

Handelsbräuche finden insbesondere in Branchen Anwendung, die über lange Zeiträume hinweg bestimmte Praktiken entwickelt haben. Sie bieten eine strukturierte Methode zur Abwicklung von Geschäften und zur Klärung von Vertragsbedingungen, speziell, wenn Verträge unklar oder mehrdeutig formuliert sind. Die Usancen geben in solchen Fällen allgemeine Interpretationsregeln vor oder ergänzen fehlende Vertragsbestandteile.

Bedeutung von Handelsbräuchen

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Handelsbrauch um eine Gewohnheit, die im Handelsverkehr gilt. Eine Gewohnheit entsteht, sobald eine Tätigkeit im Laufe der Zeit häufig wiederholt wird. Daraus resultiert, dass sich bestimmte Gegebenheiten innerhalb einer Gruppe bilden. Daran halten sich in der Regel die Mitglieder dieser Gruppe. Mithin versteht man unter einem Handelsbrauch eine kollektive Übung, durch die eine kaufmännische Sitte, die im Laufe der Zeit verbindlich geworden ist. Meist gilt diese Usance für bestimmte Geschäftszweige.

Das Ziel von Handelsbräuchen liegt darin, die Abwicklung von Geschäften zu beschleunigen. Das Vertrauen in das gesprochene Wort ist bei Handelsbräuchen essenziell. Gleiches gilt für die Verwendung von Begriffen und Kürzeln, wie beispielsweise „ab Werk“ oder „frei Haus“. Neben der Abwicklung von Geschäften befassen sich die Usancen weiterhin mit Fristen für Zahlungen oder Lieferungen. Handelsbräuche legen überdies die Mindestanforderung an die Beschaffenheit eines Vertrages oder Gegenstandes fest. Wird ein Kaufvertrag mehrdeutig oder lückenhaft formuliert, liefern die Usancen allgemeine Interpretationsregeln oder ergänzen die fehlenden Bestandteile.

Handelsbräuche und Verbraucher

Handelsbräuche sind primär auf Kaufleute und Handelsunternehmen ausgerichtet und finden im Verbraucherverkehr normalerweise keine Anwendung. Verbraucher können jedoch Handelsbräuche auf freiwilliger Basis akzeptieren, wenn diese als allgemeine Verkehrssitte gelten. Ob ein Handelsbrauch ausgeübt werden kann, hängt vom kaufmännischen Verkehrskreis ab. Bestimmte Branchen gelten als kaufmännischer Verkehrskreis. Der Handelsbrauch kann nur dort entstehen, wo diese Geschäfte üblich sind. Das bedeutet, dass jede Branche eigene Handelsbräuche entwickeln kann.

Wie funktionieren Usancen im Trading?

Im Wertpapierhandel finden Usancen ebenfalls Anwendung, allerdings sind sie in diesem Bereich nahezu vollständig schriftlich fixiert. Der geregelte Markt sowie der amtliche Handel werden von den Bedingungen bestimmt, die für die Geschäfte an der deutschen Wertpapierbörse gelten. Folglich wird den Unternehmen eine strenge Pflicht zur Publikation auferlegt. Die Unternehmen müssen mindestens drei Jahre bestehen. Weiterhin müssen sie gewisse Voraussetzungen hinsichtlich des Eigenkapitals und des voraussichtlichen Kurswertes einer Aktie erfüllen.

Was ist ein geregelter Markt?
Unter dem geregelten Markt ist ein Marktsegment im amtlichen Handel zu verstehen, welches durch Bedingungen reguliert wird.

Im Freiverkehr, der auch als Open Market bekannt ist, gelten weniger strenge Usancen. Hier sind die Anforderungen privatrechtlicher Natur und die Darstellung erfolgt durch Prospekte und Exposés, die von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden müssen. Sobald sich im jeweiligen Unternehmen größere Änderungen ergeben, gelten Informationspflichten. Zertifikate oder Optionsscheine werden in diesem Marktsegment vorzugsweise gehandelt. Einen deutlich geringeren Anteil nehmen Anleihen oder Aktien ein.

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