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Bei einer Abschreibung handelt es sich um eine Minderung des Wertes von Vermögensgegenständen. Die Berechnung der Abschreibung kann in unterschiedlichen Varianten erfolgen – Stichwort: lineare oder degressive Abschreibung.

Abschreibung

Wissenswert: In der Buchhaltung beschreibt die Abschreibung den Werteverzehr eines wirtschaftlichen Gutes innerhalb seiner Nutzung. Es wird hier unter einer planmäßigen und einer außerplanmäßigen Abschreibung unterschieden.

Was bedeutet „Abschreibung“?

Unter einer Abschreibung wird in der Buchhaltung eine Wertminderung von Gütern aus dem Umlauf- und Anlagevermögen verstanden. Welche Vermögensgegenstände des Umlauf- und Anlagevermögens abgeschrieben werden können, wird im Handelsgesetzbuch im § 253 Abs. 2-4 geregelt. Dies sind unter anderem Grundstücke und Gebäude. Eine Abschreibung kann planmäßig oder außerplanmäßig erfolgen. Dabei beschreibt die planmäßige Abschreibung die Wertabnutzung eines langlebigen Vermögensgegenstandes. Die außerplanmäßige Abschreibung erfolgt immer dann, wenn eine außergewöhnliche Wertminderung bei dem Anlagegut berücksichtigt werden muss.

Beispiel für eine Abschreibung

Schauen wir uns nun einmal ein Beispiel für die Abschreibung an. Ein Unternehmen kauft eine neue Maschine zur Holzbearbeitung im Wert von 100.000 Euro. Diese Maschine soll über 10 Jahre genutzt und danach entsorgt werden. Demnach ist 10 Jahre lang eine Abschreibung in Höhe von 10.000 Euro vorzunehmen. Diese Abschreibungsvariante ist die lineare Abschreibung. Es gibt aber noch weitere Abschreibungsvarianten.

Lineare Abschreibung

Wissenswert:

  • Bei der linearen Abschreibung handelt es sich um eine planmäßige Abschreibungsform. Die planmäßige Abschreibung kann auch durch drei weitere Abschreibungsformen erfolgen. Dabei basieren alle vier Abschreibungsformen entweder auf den zeitlich bedingten Werteverlust oder auf die entsprechende Leistung des Wirtschaftsgutes selbst.
  • Kann man beispielsweise davon ausgehen, dass der Wert eines Gegenstandes in den ersten Jahren schneller sinkt, kann auch die degressive Abschreibung eingesetzt werden. Spezielle Abschreibungstabellen können Aufschluss darüber geben, welche Abschreibungsmethode bei dem Vermögensgegenstand gewählt werden sollte und welche Nutzungsdauer man erwarten kann. Übrigens, geringwertige Wirtschaftsgüter, sogenannte GWGs werden anders abgeschrieben. Hier gelten bei der Abschreibung besondere Vorschriften. 
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