Das Anlagevermögen ist eine Vermögensart, die gesetzlich definiert ist:.
„Nach § 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind Gegenstände in einem Unternehmen als Anlagevermögen auszuweisen, die dauerhaft dem Betrieb dienen sollen.“ |
In den Ausführungsbestimmungen lässt sich erkennen, dass damit ein Zeitraum gemeint ist, der mehr als ein Jahr beträgt. Entscheidend ist, dass die Gegenstände zur dauerhaften Nutzung vorgesehen sind. Die klare Definition seitens des Gesetzgebers ist wichtig, da damit bestimmte steuerliche Vorgaben einhergehen.
Wissenswert: Beim Vermögen eines Unternehmens wird zwischen „Anlagevermögen“ und „Umlaufvermögen“ unterschieden.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen und abnutzbares Anlagevermögen: Die Unterschiede
Damit das Anlagevermögen in der Finanzbuchhaltung korrekt verbucht wird, muss zwischen den beiden Arten unterschieden werden.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen
Bei einigen Vermögensgegenständen kann davon ausgegangen werden, dass sie durch die Nutzung ihren Wert nicht verlieren. Sie werden daher immer zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet.
Dies sind beispielsweise:
- Grundstücke (Sachanlagen)
- Wertpapiere (Finanzanlagen)
- Anlagen im Bau
- Kundenstamm, Urheberrechte, Patente, Konzessionen (immaterielle Anlagen)
Abnutzbares Anlagevermögen
Vermögensstände, die sich abnutzen, also an Wert verlieren, werden im Laufe der Nutzung immer geringer bewertet. Dieser Wertverlust drückt sich durch Abschreibungen aus. AfA-Tabellen regeln, über welchen Zeitraum dies geschieht.
Abnutzbare Anlagegüter sind beispielsweise:
- Firmenfahrzeuge
- Gebäude
- Büroausstattungen
- Maschinen
Welche Bedeutung hat das Anlagevermögen in der Bilanzanalyse?
Bei der Berechnung wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen ist das Anlagevermögen eine wichtige Grundlage.
Anlagenintensität
Diese Kennzahl drückt aus, wie hoch der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen eines Unternehmens hat.
Die Berechnungsformel lautet: Anlagenintensität = Anlagevermögen / Gesamtvermögen
Für die Bewertung ist eine niedrige Anlagenintensität positiv. Es zeigt, dass wenig Kapital fest im Unternehmen gebunden ist und andererseits mehr liquide Mittel vorhanden sind.
Anlagendeckungsgrad
Mit dem Anlagendeckungsgrad wird berechnet, wie sich das Anlagevermögen im Verhältnis zum Eigenkapital verhält.
Die Berechnungsformel lautet: Anlagendeckungsgrad = Eigenkapital / Anlagevermögen x 100
Ist ein großer Teil des Anlagevermögens mit Eigenkapital statt mit Fremdkapital finanziert, ist das eines der Merkmale von soliden Kapitalverhältnissen in der Bilanz. Das bedeutet: umso höher die Kennzahl, desto besser.
Anlagenabnutzungsgrad
Hierüber ist zu erkennen, in welchem Zeitraum eine Anlage komplett abgeschrieben ist und somit wahrscheinlich ersetzt werden muss.
Die Berechnungsformel lautet:
Anlagenabnutzungsgrad = kumulierte Abschreibungen auf Sachanlage / Anschaffungskosten Anlagevermögen x 100
Auf diese Weise lässt sich erkennen, in welchem zeitlichen Abstand mit notwendigen Ersatzinvestitionen zu rechnen ist. Daher sollte der Anlageabnutzungsgrad für die Bilanzanalyse möglichst niedrig ausfallen.
Anlagevermögen: Unterschiede zum Umlaufvermögen
Im Gegensatz zum Anlagevermögen gibt es für das Umlaufvermögen keine eindeutige gesetzliche Definition. Nach der klaren Regelung für das Anlagevermögen lässt der Umkehrschluss jedoch zu, das Umlaufvermögen zu beschreiben. Es sind demnach alle Vermögensgegenstände, die zum Verkauf, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch vorgesehen sind.
Auswirkungen bei der Unterscheidung zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind in der Bilanzierung zu beachten. Ist die zeitliche Benutzung von Anlagegütern begrenzt, sind diese nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB gemäß den AfA-Tabellen abzuschreiben.
Anlagevermögen: steuerliche Behandlung
Aktivposten in der Bilanz dürfen nur für Anlagegüter gebildet werden, die eindeutig dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Hier entscheidet vordergründig die betriebliche Nutzung in Abgrenzung zur privaten Nutzung. Bei immateriellen Wirtschaftsgütern ist wesentliche Voraussetzung, dass diese gegen Entgelt erworben wurden. Bei abnutzbaren Anlagegütern sind die oben beschriebenen Abschreibungen zu beachten, die sich bei der Gewinnermittlung als Aufwand auswirken und somit die Steuerschuld reduzieren.
Für Sachanlagen im Anlagevermögen werden oft steuerliche Vergünstigungen angeboten.
Diese sind unter anderem:
- Ansparabschreibungen (für Ersatzbeschaffung)
- Investitionsförderungen
- Sonderabschreibungen