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Zum Anlagevermögen eines Unternehmens zählen langfristige Vermögenswerte, die für den Geschäftsbetrieb genutzt werden sollen. Darunter zählen Sachanlagen wie Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge, sowie immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Warenzeichen.

Die Definition des Anlagevermögens ist im Gesetz festgelegt. Gemäß § 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) sind Gegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienen sollen, als Anlagevermögen auszuweisen.

Die Durchführungsverordnung stellt klar, dass sich dieser Zeitraum auf mehr als ein Jahr erstreckt. Ausschlaggebend ist, dass die Gegenstände zum dauernden Gebrauch bestimmt sind. Deren klare Definition seitens des Gesetzgebers ist wichtig, weil damit bestimmte steuerliche Pflichten verbunden sind.

Das Vermögen eines Unternehmens wird in „Anlagevermögen“ und „Umlaufvermögen“ unterteilt.

Nicht abnutzbares Anlagevermögen und abnutzbares Anlagevermögen: Die Unterschiede

Damit das Anlagevermögen in der Finanzbuchhaltung korrekt verbucht wird, muss zwischen den beiden Arten unterschieden werden.

Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Bei einigen Vermögensgegenständen kann davon ausgegangen werden, dass sie durch die Nutzung ihren Wert nicht verlieren. Sie werden daher immer zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet.

Dies sind beispielsweise:

  • Grundstücke (Sachanlagen)
  • Wertpapiere (Finanzanlagen)
  • Anlagen im Bau
  • Kundenstamm, Urheberrechte, Patente, Konzessionen (immaterielle Anlagen)
Bilanz
Bilanz

Abnutzbares Anlagevermögen

Vermögensstände, die sich abnutzen, also an Wert verlieren, werden im Laufe der Nutzung immer geringer bewertet. Dieser Wertverlust drückt sich durch Abschreibungen aus. AfA-Tabellen regeln, über welchen Zeitraum dies geschieht.

Abnutzbare Anlagegüter sind beispielsweise:

  • Firmenfahrzeuge
  • Gebäude
  • Büroausstattungen
  • Maschinen

Welche Bedeutung hat das Anlagevermögen in der Bilanzanalyse?

Bei der Berechnung wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen ist das Anlagevermögen eine wichtige Grundlage. 

Überprüfung von Bilanzen
Überprüfung von Bilanzen

Anlagenintensität

Diese Kennzahl drückt aus, wie hoch der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen eines Unternehmens hat.

Die Berechnungsformel lautet: Anlagenintensität = Anlagevermögen / Gesamtvermögen

Für die Bewertung ist eine niedrige Anlagenintensität positiv. Es zeigt, dass wenig Kapital fest im Unternehmen gebunden ist und andererseits mehr liquide Mittel vorhanden sind.

Anlagendeckungsgrad

Mit dem Anlagendeckungsgrad wird berechnet, wie sich das Anlagevermögen im Verhältnis zum Eigenkapital verhält.

Die Berechnungsformel lautet: Anlagendeckungsgrad = Eigenkapital / Anlagevermögen x 100

Ist ein großer Teil des Anlagevermögens mit Eigenkapital statt mit Fremdkapital finanziert, ist das eines der Merkmale von soliden Kapitalverhältnissen in der Bilanz. Das bedeutet: umso höher die Kennzahl, desto besser.

Berechnung des AV
Berechnung des AV

Anlagenabnutzungsgrad

Hierüber ist zu erkennen, in welchem Zeitraum eine Anlage komplett abgeschrieben ist und somit wahrscheinlich ersetzt werden muss.

Die Berechnungsformel lautet: 

Anlagenabnutzungsgrad = kumulierte Abschreibungen auf Sachanlage / Anschaffungskosten Anlagevermögen x 100

Auf diese Weise lässt sich erkennen, in welchem zeitlichen Abstand mit notwendigen Ersatzinvestitionen zu rechnen ist. Daher sollte der Anlageabnutzungsgrad für die Bilanzanalyse möglichst niedrig ausfallen.

Anlagevermögen: Unterschiede zum Umlaufvermögen

Im Gegensatz zum Anlagevermögen gibt es für das Umlaufvermögen keine eindeutige gesetzliche Definition. Nach der klaren Regelung für das Anlagevermögen lässt der Umkehrschluss jedoch zu, das Umlaufvermögen zu beschreiben. Es sind demnach alle Vermögensgegenstände, die zum Verkauf, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch vorgesehen sind

Auswirkungen bei der Unterscheidung zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind in der Bilanzierung zu beachten. Ist die zeitliche Benutzung von Anlagegütern begrenzt, sind diese nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB gemäß den AfA-Tabellen abzuschreiben. 

Steuern
Steuern

Anlagevermögen: steuerliche Behandlung

Aktivposten in der Bilanz dürfen nur für Anlagegüter gebildet werden, die eindeutig dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Hier entscheidet vordergründig die betriebliche Nutzung in Abgrenzung zur privaten Nutzung. Bei immateriellen Wirtschaftsgütern ist wesentliche Voraussetzung, dass diese gegen Entgelt erworben wurden. Bei abnutzbaren Anlagegütern sind die oben beschriebenen Abschreibungen zu beachten, die sich bei der Gewinnermittlung als Aufwand auswirken und somit die Steuerschuld reduzieren.

Für Sachanlagen im Anlagevermögen werden oft steuerliche Vergünstigungen angeboten. 

Diese sind unter anderem:

  • Ansparabschreibungen (für Ersatzbeschaffung)
  • Investitionsförderungen
  • Sonderabschreibungen
Niklas Mueller
Niklas Mueller ist ein Content-Manager und Autor, der sich auf den Finanzbereich spezialisiert hat. Während seines BWL-Studiums an der Universität zu Köln entwickelte er eine Leidenschaft für Trading und verfügt nun über fundiertes Wissen über Forex, CFDs, Aktien und technische Analyse. Niklas verfasst hochwertige Beiträge, einschließlich Broker Reviews, um den Lesern die besten Angebote zu präsentieren. Sein Ziel ist es, das Trading Verständnis zu erhöhen und den Lesern zu helfen bessere Trading Entscheidungen zu fällen.
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