Der Freiverkehrsausschuss wird von der jeweiligen Börse nach festgelegten Regeln zusammengesetzt und entscheidet über die Aufnahme von Wertpapieren in den Freiverkehr.
Zusammensetzung des Freiverkehrsausschusses
Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern der beim Börsenhandel beteiligten Banken und Händler zusammen. Die Börse wählt diese Mitglieder nach festgelegten Regeln aus.
Aufgaben und Regelungen
Die Arbeit des Freiverkehrsausschusses wird durch das Börsengesetz und die Richtlinien für den Freiverkehr der jeweiligen Börse geregelt. Bestimmungen zur Arbeit des Freiverkehrsausschusses sind in den Richtlinien für den Freiverkehr, in der jeweiligen Börsenordnung sowie im Börsengesetz (§ 78) festgelegt. Vor der Zulassung eines Wertpapiers prüft der Ausschuss, ob eine Beeinträchtigung des Anlegerschutzes oder allgemeiner Interessen vorliegt und ob ein börsenmäßiger Handel möglich ist.