Eine Stammaktie ist eine Aktie, bei deren Besitz ein Aktionär Firmenanteile und ein Stimmrecht bekommt (nach § 12 Abs. 1 des Aktiengesetzes). Man sieht sie als die Grundform aller Aktien an (deshalb auch „Stamm“-Aktie genannt) und es ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Aktienform. Mit dem Kauf einer Stammaktie erhalten Sie als Inhaber auch alle weiteren, im Aktiengesetz festgelegten Mitgliedschaftsrechte, wie Dividenden– und Bezugsrecht oder das Recht auf Anteil am Liquidationserlös und das Recht auf Information.
Wissenswert: Es gibt zwei verschiedene Arten von Stammaktien. Man unterscheidet zwischen Namensaktien und Inhaberaktien. Bei Namensaktien ist der Eigentümer bei der Aktiengesellschaft als solcher registriert, während man als Besitzer einer Inhaberaktie anonym bleibt. Für das Stimmrecht bei der Hauptversammlung ist dieser Unterschied allerdings unerheblich, da Sie mit beiden Aktienformen berechtigt sind, sich einzubringen.
Was unterscheidet nun Stammaktien von Vorzugsaktien?
Als Inhaber von Stammaktien können Sie durch Ihr Stimmrecht Ihren Einfluss auf ein Unternehmen geltend machen. Darum eignen sich Stammaktien vor allem für institutionelle und große Investoren, denn aufgrund des Stimmrechts sind sie sind im Fall einer Unternehmensübernahme die strategisch wichtigeren Aktien.
Diesen Vorteil gibt es bei Vorzugsaktien nicht, denn bei dieser Aktienform haben Sie kein Stimmrecht. Der Nachteil wird allerdings dadurch kompensiert, dass die Dividenden bei Vorzugsaktien in der Regel höher ausfallen als bei Stammaktien. Darum ist die Vorzugsaktie für viele Privatanleger eine bessere Option: Sie sind günstiger und als Aktionär erhalten Sie eine bevorzugte Stellung bei der Gewinnausschüttung. Auch die Kursentwicklung von Stamm- und Vorzugsaktien ist oft unterschiedlich.
Es ist möglich, Vorzugsaktien und Stammaktien zu verschmelzen oder Vorzugsaktien in Stammaktien umzuwandeln. Dafür müssen die Vorzugsaktionäre auf der Hauptversammlung der Umwandlung zustimmen. Durch eine Verschmelzung verhindert man zum Beispiel, dass Großaktionäre über ihre Anteile an Stammaktien einen zu großen Einfluss auf das Unternehmen nehmen können.