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Großaktionär

Als Großaktionär werden Anteilseigner einer Aktengesellschaft bezeichnet, die einen so großen Anteil an den insgesamt ausgegebenen Aktien halten, dass sie bei der Hauptversammlung und im Geschäftsbetrieb eine herausragende Rolle einnehmen.

Damit Anteile an Unternehmen erworben werden können, muss das Grundkapital der Gesellschaft in einzelne Aktien zerteilt werden. Das Wertpapier selbst beinhaltet Rechte und Pflichten.

Was ist ein Aktionär?

Ein Aktionär oder Anteilseigner ist als Eigentümer einer Aktie am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Dabei kann es sich um eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) handeln. Aktionäre können natürliche und juristische Personen sein. Dies geschieht durch den Erwerb von Anteilen bei der Gründung einer AG oder durch den Kauf von Aktien an der Börse. Man kann auch durch den Antritt eines Erbes Eigentümer von Aktien werden.

Durch den Erwerb einer Aktie kommen auf den neuen Aktionär sowohl Rechte als auch Pflichten zu. Diese sind im Aktiengesetz (AktG) niedergelegt.

Welche Rechte und Pflichten hat der Großaktionär?

Rechte und Pflichten der Großaktionäre
Rechte und Pflichten der Großaktionäre

Die Verwaltungsrechte des Anteilseigners, die sich aus den Anteilen ergeben, sind Vermögens- und Herrschaftsrechte. Vermögensrechte kulminieren in dem Recht auf Zahlung einer Dividende, der finanziellen Vergütung als Anteil am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Die Höhe der Zahlung bemisst sich nach dem Anteil der im Portfolio befindlichen Aktien zum Grundkapital. Bei einer Kapitalerhöhung müssen dem Altaktionär die auszugebenden neuen Aktien vor einem externen Investor angeboten werden.

Die Herrschaftsrechte sollen helfen, die Vermögensrechte durchzusetzen. Dies wird insbesondere durch die Stimmrechte während der Hauptversammlung manifestiert. Im Rahmen der Hauptversammlung können auch Einzelaktionäre durch Gegenanträge zur Entlastung des Managements oder zur Höhe der Dividende Einfluss auf die Entscheidungen nehmen. Zusätzlich steht allen Aktionären ein Auskunftsrecht und das Recht zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen zu. Dem Aktionär stehen Klagerechte u.a. gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, jedoch nicht gegen Mitaktionäre oder Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zu. 

Neben den Rechten muss sich jeder Aktionär auch an die Treuepflicht halten. Diese allgemeine Rücksichtnahme betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Unternehmen und Aktionär als auch zwischen den Aktionären selbst. Damit ist klar, dass der Käufer einer Aktie eine Rechtsbeziehung mit dem Unternehmen und seinen Mitaktionären eingeht. Da sowohl juristische als auch natürliche Personen grundsätzlich eine unbeschränkte Menge an Anteilen erwerben können, bemessen sich der Begriff eines Aktionärs und die sich daraus ableitenden Rechte am Anteil, der an der Gesellschaft gehalten wird.

Aktionärsrollen in Unternehmen: Klein- und Großaktionäre im Vergleich

Ein Kleinaktionär verfügt nur über einen geringen Anteil am Unternehmen und besitzt trotz der gleichen Rechte wie ein Großaktionär nur sehr geringen Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens. Um diesen Nachteil auszugleichen, organisieren sich Kleinaktionäre häufig in Aktionärsvereinigungen, um auf der Hauptversammlung in ihrem Sinne auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen. 

Großaktionär im Unternehmen
Großaktionär im Unternehmen

Der Großaktionär besitzt einen relativ großen Anteil am Grundkapital des Unternehmens und kann deshalb bedeutenden Einfluss auf die Geschicke nehmen. Nach allgemeinem Verständnis beginnt dieser Einfluss bei Besitz von mindestens 25 % des Aktienkapitals. Dadurch können Entscheidungen der Hauptversammlung verhindert werden, für die 75 % der Stimmen der Hauptversammlung notwendig sind. Dazu zählt beispielsweise die Entlastung des Vorstandes oder der Beschluss zur Gewinnverwendung.

Als Hauptaktionär wird der Anteilseigner mit dem größten Aktienpaket bezeichnet. Weitere Aktionärsbezeichnungen sind z.B. Stimmrechtsaktionäre, Ankeraktionäre, Belegschaftsaktionäre, Altaktionäre.

Entwicklung der Kleinaktionäre in Deutschland

In Deutschland ist die Zahl der Kleinaktionäre nach einem deutlichen Anstieg während der Phase der New Economy am Ende der 1990er Jahre wieder zurückgegangen und erhöht sich kurzfristig nach positiven Börsenjahren, um anschließend wieder abzusinken. Lt. Deutschem Aktieninstitut ist die Zahl von Aktienbesitzern von neun Millionen in 2016 auf 12,1 Millionen in 2021 gestiegen. Dies allerdings vor einem stabil steigenden Aktienmarkt im Umfeld geringer Zinsen.

Niklas Mueller
Niklas Mueller ist ein Content-Manager und Autor, der sich auf den Finanzbereich spezialisiert hat. Während seines BWL-Studiums an der Universität zu Köln entwickelte er eine Leidenschaft für Trading und verfügt nun über fundiertes Wissen über Forex, CFDs, Aktien und technische Analyse. Niklas verfasst hochwertige Beiträge, einschließlich Broker Reviews, um den Lesern die besten Angebote zu präsentieren. Sein Ziel ist es, das Trading Verständnis zu erhöhen und den Lesern zu helfen bessere Trading Entscheidungen zu fällen.
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